joh-k Geschrieben 6. Mai 2005 Geschrieben 6. Mai 2005 Hallo zusammen. In einem der drei gestern veröffentlichten BfU-Berichten fand ich etwas, was mich ziemlich erstaunte, und ich bin mir fast sicher, dass ich hier eine Antwort auf meine Fragen bekomme. ;) Es geht um den Helikopter HB-YJK, welcher am 3. November 2001 bei San Vittore (GR) auf die Autobahn A13 gestürzt ist. (Der Thread wurde absichtlich hier eröffnet und nicht bei den Hubi's, da sich meine Fragen nicht um das Unfallmuster, sondern um Eigenschaften der PPL-Lizenz drehen. Auch deshalb möchte ich an dieser Stelle nicht weiter auf den Unfall selbst eingehen) Also, mir ist Folgendes aufgefallen: Beim HB-YJK handelte es sich um einen Hubschrauber-Eigenbau (Bausatz), nach meiner Interpretation (nicht wörtlich im Bericht gefunden) wurde er auch durch den PIC gebaut. Der Hubschrauber, Einsitziger Brinkert Mini 500, hatte zum Unfallzeitpunkt 49 Betriebsstunden hinter sich und war noch nicht zertifiziert, 42 Stunden davon wiederum mit dem betroffenen Piloten, welcher selbst eine Gesammterfahrung von (jetzt kommt's!) 118 Stunden hatte. Von diesen 118 ziehen wir nun einmal diese 42 Stunden ab und kommen dann auf eine Gesamterfahrung, als er mit seinem Einsitzer das erste mal geflogen ist, von 76 Stunden. Wie kommt es nun dazu, dass ein doch noch ziemlich flugstundenschwacher Pilot einen unzertifizierten Einsitzer (Einweisung???) in der Gegend herum fliegt, welcher mit 7 Betriebsstunden noch nicht einmal eingeflogen war (was dann u.U. leider auch (Mit)ursache fürd en Absturz war - Kolbenklemmer). Meine konkreten Fragen dazu: - In wie fern bestehen überhaupt Beschränkungen für unzertifizierte, neue Flieger bzw. Eigenbauten in Bezug auf den PIC und dessen bisherige Erfahrung bzw. schon vorhandene Vielseitkeit auf Flugzeugmuster? - Und wie läuft die Ausbildung bzw. eben die Einweisung bei einem Einsitzer? Gerade bei jemandem, der noch weit vom Status Testpilot entfernt ist... Hier ist der Link zum besagten Bericht. Gruss Johannes Zitieren
Stefan Burri Geschrieben 7. Mai 2005 Geschrieben 7. Mai 2005 Sali Johannes Wie es bei den nicht zertifizierten Flz. aussieht, kann ich dir leider nicht sagen. Zum Einsitzer generell möchte ich mich aber gerne äussern. rechtliches: JAR–FCL 1.110 Privileges and conditions (a) Privileges. Subject to any other conditions specified in JARs, the privileges of the holder of a PPL(A) are to act, but not for remuneration, as pilot-in-command or co-pilot of any aeroplane engaged in non-revenue flights. Der Inhaber einer PPL(A) Lizens nach nach JAR, ist nicht an eine gewisse Art von Flugzeugen gebunden. Die Einschränkung besteht lediglich in der Art, wie das Flugzeug betrieben wird. (nichtgewerblich eben). Somit dürfen nach JAR auch Einsitzer geflogen werden. Unabhängig von der Erfahrung. praktisches: Da ich Einsitzer nur beim Seglefliegen fliege, erlaube ich mir, in diesen Bereich abzuweichen. Eine Umschulung auf einen Einsitzer ist schon etwas ganz spezielles. Man ist das Flugzeug noch nie geflogen und soll es jetzt zum ersten mal ganz alleine können. Diese Konstellation ruft ein ganz spezielles feeling hervor. Bis jetzt durfte ich es 2mal erleben. Bei vielen Segelflugschulen ist es sogar üblich, dass der Flugschüler, den ersten Einsitzer besteigt, bevor er den Schein hat. Die Umschulung läuft so ab, dass man sich vor dem Flug halt etwas intensiver mit dem Fluglehrer zusammensetzt, als bei einem mehrsitzigen Flugzeug. Neben dem Studium des Manuals, versucht man dem Umzuschulenden das Flugverhalten des Flugzeuges möglichst genau zu erklären. Es ist manchmal nicht schlecht, wenn man sich das Flugzeug von verschiedenen Personen erklären lässt. Manchmal zieht der Fluglehrer von sich aus andere Leute zur Einweisung herbei. So wurde ich auch schon mal "Missbraucht" :p Es war in einem Schulungslager der Gruppen SGOW, SGN und SGP (meine). Die SGP hatte zwei Flieger der Typen Ka8 dabei. Die SGOW hatte auch eine KA8 im Verein, aber nicht im Lager. Zwei Schüler der SGOW wollten aber auf die KA8 umschulen, da sie ja eine solche im Verein hatten. Auf dem Platz waren jedoch nur SGN Fluglehrer, welche keine KA8 im Verein hatten und somit auch seit jahrzehnten nicht mehr damit geflogen waren. Nun beauftragte der SGN Fluglehrer mich mit der Einweisung der Schüler auf die KA8. Er beaufsichtigte natürlich die ganze Sache. Ich versuchte ihnen das Flugverhalten möglichst genau zu erklären. Erläuterte Sachen die speziell an dem Flieger waren oder besonders Heikel. Konkret waren das, die geringen Steuerdrücke, die Tendenz zum Wegsteigen nach dem Start, die merkwürdigen Geräusche aus dem Holzflügel, usw. Man bedenke dass ich den Segelflugschein zu diesem Zeitpunkt etwa eine halbe Woche hatte. Trotzdem finde ich dieses Vorgehen zweckmässig. Mein Training auf der KA8 war doch um einiges aktueller als das des Fluglehrers. Den Flug selber verfolgte natürlich der Fluglehrer himself mit dem Funk. Auch als ich ihnen den Flieger erklärte, hörte er zu. Trotzdem war ich mächtig stolz :cool: Die beiden Schüler hatten es übrigens überlebt ( :D ) und waren Zufrieden, wie ich sie auf das Abenteuer vorbereitete. Hier übrigens meine 2 Berichte, als ich auf meine beiden Einsitzer umschulte: http://www.flightforum.ch/forum/showthread.php?t=21535 Gruss Stefan Zitieren
joh-k Geschrieben 9. Mai 2005 Autor Geschrieben 9. Mai 2005 Hallo Stefan. Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich hoffte, dass noch jemand mehr zum "testfliegen" sagen kann, aber scheinbar ist das nicht so bekannt. Jedenfalls weiss ich jetzt einiges mehr darüber, wie die "Einsitzer-Schulung" läuft. ;) Irgendwie muss es ja gehen, aber eben wie, ist noch interessant. V.a. auch, dass Du als damals unerfahrener Pilot Deine Erfahrungen weiter geben durftest/konntest. Ich werde heute und auch morgen vermutlich nicht mit diesem Problem beschäftigt sein, aaaber man weiss ja nie. :D Gruss Johannes Zitieren
teedoubleyou Geschrieben 9. Mai 2005 Geschrieben 9. Mai 2005 Hallo Johannes Interessant ist es auch bei Experimentalflugzeugen. Die darf/muss der Erbauer auch selber testen. Informationen findest du hier. Gruss Tom Zitieren
Mike Rider Geschrieben 9. Mai 2005 Geschrieben 9. Mai 2005 Danke teedoubleyou, ich wollte soeben fragen, wie denn das bei Eigenbauflugzeugen resp. Experimentalflugzeugen aussieht. :) Zitieren
Stefan Burri Geschrieben 11. Mai 2005 Geschrieben 11. Mai 2005 Hallo Zusammen Muss wohl ein ganz spezielles Gefühl sein, sein selber erbautes Experimental testfliegen zu müssen/dürfen. Ist man doch emotional viel mehr damit verbunden, wie ein echter Tespilot, da man doch viel Zeit und Geld investiert hat. Gruss Stefan Zitieren
Johannes Müller Geschrieben 11. Mai 2005 Geschrieben 11. Mai 2005 Was ich schon immer wissen wollte (und nicht getraut habe zu fragen :o ): Darf man mit dem PPL grundsätzlich jedes Motorflugzeug pilotieren? (Annahme: VFR Flug, im privaten Rahmen) D.h. sind die Einweisungen, "Type-Ratings", etc. eher als Beruhigung für den Besitzer gedacht (bzw. vermutlich auch für die Versicherung)? Oder anders gesagt, wenn man sein PPL z.B. hauptsächlich auf einer C172 gemacht hat, dürfte man selber z.B. einen X-Beliebigen Flieger kaufen (z.B: C182, PC12, oder von mir aus eine 737) und VFR damit herumfliegen? Gruss Johannes (nein, habe GAAAAR nichts vor :D :D) Zitieren
joh-k Geschrieben 11. Mai 2005 Autor Geschrieben 11. Mai 2005 Hallo Johannes. Grundsätzlich hat man mit dem PPL die "SEP"-Berechtigung. Das heisst man darf Flugzeuge mit einem Kolbenmotor fliegen. Jetzt kommt aber das grosse aber. Man muss jedes Flugzeugmuster "familiarisieren". Das heisst wenn ich auf einer Archer II gelernt habe und jetzt Archer III fliegen möchte, muss ich mich zuerst mit einem Fluglehrer in die Luft begeben. Zu diesen dann folgenden Übungen gehören i.d.R. die üblichen Fluglagen, das Kennenlernen des Stall-Bereiches (Flugverhalten im Strömungsabriss) und ein kurzer Volllastflug. Es gibt dann keine vorgeschriebenen Anzahl Stunden, er muss einfach im Flugbuch bestätigen, dass ich den Vogel beherrsche, eben dass ich "eingewiesen" bin. Etwas "aufwändiger" wird es dann, wenn das Flugzeug z.B. High-Performance-Erweiterungen hat, also Einziehfahrwerk und Verstellpropeller. Dann redet man nicht mehr von Einweisung, sondern von "Umschulung". Wiederum gehören dann die normalen Übungen dazu, also Verhalten im Strömungsabriss, Volllastflug, kurven fliegen, ev. weitere Geräte wie Autopilot und anderes GPS-Gerät kennen lernen, dann aber eben auch alle im Zusammenhang mit den Erweiterungen stehenden Procedures und Emergency-Übungen (was, wenn das Gear nicht raus kommt, etc.), und das dauert dann schon so seine 5-10 Flugstunden, je nach Leitungslänge des Piloten und "Eigenheit" des Fliegers. ;) Wiederum fast eine Nummer einfacher als die übliche Einweisung ist dann aber z.B. das "hinuntersteigen" innerhalb der gleichen Familie. Wer also z.B. die Cessna 172 fliegen darf und die 152 nun auch möchte, hat das i.d.R. in einer Flugstunde hinter sich (man möge mich korrigieren), da ja bei einem Zweiplätzer der Volllastflug eh hinfällig wird. ;) Noch einfacher dann ist das "absteigen", wenn das Flugzeug die selben Abmessungen hat. So z.B. wenn man Archer II fliegen darf, und dann auf die Unterkategorie Warrior möchte, genügt meines Wissens eine Bodeneinweisung. Das heisst ein kurzes Erklären der Geräte. So war das bei mir auch in Zürich der Fall. Die Warrior durfte ich zwar fliegen, weil ich auf dieser ausgebildet wurde, jedoch läuft bei der HB-PEX in Zürich der Funk und das NAV über das GPS, und dies musste mir gezeigt werde, konnte aber im Hangar geschehen. So, und jetzt muss ich in's Bett. Denn ich werde morgen um 8.30 Uhr auf dem Flugplatz Fricktal erwartet, zwecks erstem Teil einer "Umschulung" auf Verstellpropeller und Einziehfahrwerk, oder eben, die Arrow III. :D :D :D Zusammengfasst... Eine Einweisung ist also von gesetzlichem Hintergrund und nicht nur für den Besitzer. Dieser kann aber, und das wird auch angewendet, noch zusätzliche Kontrollflüge reglementieren. So muss man z.B. bei den meisten Gruppen nach dem Beitritt einen Kontrollflug absolvieren, bevor man chartern darf, auch wenn man die dortigen Flugzeugtypen in gesetzlicher Hinsicht fliegen darf. Von "Type-Rating" spricht man bei SEP-Fliegern übrigens nicht. :005: Ich hoffe, es war nicht zu kompliziert. ;) Gruess Johannes Zitieren
Mike Rider Geschrieben 11. Mai 2005 Geschrieben 11. Mai 2005 kAIRn, du bist mein persönlicher held für den heutigen tag :-D Zitieren
Heinz Richner Geschrieben 12. Mai 2005 Geschrieben 12. Mai 2005 oder eben, die Arrow III. Johannes, du machst aber vorwärts! Zu meiner Zeit wurde wurde seitens der Fluglehrer noch empfohlen, erst mal ein Jahr Archer zu fliegen, danach erst auf ein komplexeres Fluggerät zu erweitern. Nunja, so ändern sich die Zeiten. Frage, machst du gleichzeitig auch noch die Turbo-Arrow? Viel Spass heute! Heinz Zitieren
joh-k Geschrieben 12. Mai 2005 Autor Geschrieben 12. Mai 2005 @Michell: Ui, welche Ehre... :) Es hat auch gewirkt, der Tag war wie... Gold am Himmel! ;) Mehr dazu aber später... Hallo Heinz. Ein Jahr sagt nach meiner Ansicht weder viel über die Fähigkeit noch die Erfahrung eines Piloten aus. Ich möchte es unterlassen, mich weder im einen noch im anderen hier selbst einzustufen. Aber wenn ich mich für den nächsten Schritt bereit fühle, mit diesem Anliegen gaaanz vorsichtig zu meiner FI gehe und als Antwort erhalten habe, dass es sie sich gewundert hätte, wenn ich nicht bald damit gekommen wäre, was soll ich da noch lange warten? :) Ausserdem hatte ich heute morgen, vor Umschulungs-Beginn, rund 14.5 Flugstunden seid dem Skill-Test, bei "schwach aktiven" Piloten könnte das also auch ein Jahr sein... ;) Nein, die Arrow hat keinen Turbo, eines nach dem anderen... :005: Gruss Johannes Zitieren
Heinz Richner Geschrieben 12. Mai 2005 Geschrieben 12. Mai 2005 Merci für die Antwort und weiterhin alles Gute in deiner Fliegerlaufbahn! Gruss Heinz Zitieren
Johannes Müller Geschrieben 12. Mai 2005 Geschrieben 12. Mai 2005 Hallo Namensvetter! Danke für die Infos :) Gruss Johannes Zitieren
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