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Rechstfrage


AntoB

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Hallo,

 

ich war am WE an einem kleinen Flugplatz und habe ein paar Fotos gemacht.

Dadurch, dass der Platz sehr klein ist, bin ich sehr nah an die Flieger gekommen. Auf den Bildern kann man auch Gesichter gut erkennen.

Darf man solche Bilder auch z.B. bei a.net veröffentlichen, oder muss man denjenigen um Einwilligung fragen (da man ihn auf dem Bild gut erkennen kann)?

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n´Abend,

 

die sollen sich nicht so haben...hier im Forum sind schon so viel Fotos veröffentlicht worden, wo ständig Kapitäne, Stewardessen, Ground Staff, Passagiere etc. zu sehen sind, die bestimmt auch nicht alle nach ihrer Erlaubnis gefragt wurden.

Solange es keine verwerflichen oder diskriminierenden oder unvorteilhaften Bilder sind, finde ich das völlig in Ordnung...

Internet verändert die Welt, damit müssen wir leben...

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Gast Christian G

bei anet darfst du keine Bilder uploaden wenn Personen identifizierbar sind, wenn personen zu erkennen sind, musst du auf der "confirm upload" page, bei comment zu screeners schreiben, dass die person es dir erlaubt dieses Bild upzuloaden, sonst wird es wegen badpeople rejected

 

chris

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vergiss es ! wer sich so in der öffentlichkeit aufhält (am flughafen) muss damit rechnen fotografiert zu werden. punkt. anders verhält es sich mit der privatsphäre, wenn jemand im auto sitzt oder du jemandem im eigenen garten "abpasst"...

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Gast Frank Schauf

Ein lapidares "vergiss es", ist sicher nicht ganz so korrekt.

 

Nur weil sich eine Person am Flughafen aufhält, ist sie nicht automatisch eine Person des öffentlichen Interesses, (Piloten usw. eingenommen), deswegen gilt das schon der Link von Heinz!

 

So ist es nun mal mit dem Persönlichkeitsrecht auch wenn es das IN gibt und das ist auch gut so. :D

 

Lg

Frank

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Mit 'vergiss es' ist es wirklich nicht getan.

 

Oder hättest du es gerne bei a.net zu oberst zu sein wie du gerade versuchst in ein Flugzeug zu steigen? (nur als Beispiel) also ich wäre damit nicht einverstanden!

 

Ich denke es stört niemanden wenn ich hier schnell die a.net Antwort poste die ich auf das einschicken dieses Bildes bekommen habe: (Jp.net hat es genommen ;) )

 

The following photos were rejected:

(Please read more below)

 

- x.jpg (Untitled Wassmer D-120 Paris-Nice)

 

You need permission from the people pictured on the photo to be

allowed to publish it. Generally we do not accept photos with

people on them as our database is primarily for airliners. There

are some exceptions though. The rule essentially is that the

primary subject of the photo must be the aircraft, not the

person. If the person is clearly recognizable (facing the camera),

clear mention that permission was given by that person must be

stated in your remarks. The only exception of this rule are people

of common interest like for example Sir Richard Branson or Michael O'Leary.

 

 

mfg m.

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Aber so etwas nehmen sie...! Klar, vor den Gesichtern sind noch einige Stängelchen :005: aber die Gesichter erkennt man ja trotzdem sehr gut! :confused:

 

Gruss

 

Silvan

Du weist ja nicht, welche Nachricht im Commment an die Screener gestanden ist...

 

Und bitte, nehmt nicht alle die URL direkt aus der Addresszeile!

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Also was im Comment stand weiss er wohl ;)

 

Naja, ist halt je nach screener unterschiedlich, ev. hätte ein anderer dein Bild auch abgelehnt? keine Ahnung...

 

mfg m.

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Also was im Comment stand weiss er wohl ;)

 

Naja, ist halt je nach screener unterschiedlich, ev. hätte ein anderer dein Bild auch abgelehnt? keine Ahnung...

 

mfg m.

Das was dort stand weis ich bestimmt, danke für die Nachfrage :D

 

Ich denke auch, dass es schwer auf den Screener draufankommt! :eek:

 

Gruss

 

Silvan

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Ich würde einfach das Gesicht unscharf darstellen, geht mit jedem halbwegs brauchbaren Bearbeitungsprogramm. Inwieweit A.net dann aber das Bild noch annimmt, weiß ich nicht.

 

Gruß

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Also ich finde das eine interessante Diskussion.

Wenn Leute auf einer Strasse vom Fernsehen gefilmt werden, werden sie dann alle gefragt, ob sie damit einverstanden sind.

Genauso sollte es doch mit Fotos im Internet sein, oder nicht?

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Wo kein Kläger... da kein Richter...

 

Wenn aber geklagt wird/würde dann sehe ich es schon so dass derjenige der Fotos ungefragt ins Netz stellt den kürzeren zieht.

Der Persönlichkeitsschutz muss schon gewährt sein...

 

"Bilderklau" gehört auch dazu.. copyrightverletzungen gehören im internet ja zur Tagesordnung... wobei es da ja die professionellen Medien selbst nicht so genau nehmen.. Als kürzlich 10vor10 Bilder hier aus dem Forum in einem Beitrag gezeigt hatte ohne die Ersteller um Erlaubniss zu fragen wurde interveniert. Das Fernsehen hatt es aber nicht einmal für nötig befunden uns auf das Mail zu antworten...

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Als kürzlich 10vor10 Bilder hier aus dem Forum in einem Beitrag gezeigt hatte ohne die Ersteller um Erlaubniss zu fragen wurde interveniert. Das Fernsehen hatt es aber nicht einmal für nötig befunden uns auf das Mail zu antworten...

 

Weshalb hat das Fernsehen denn Bilder aus dem Forum gezeigt??

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JeromeZbinden

In der Schweiz gilt grundsätzlich "Recht am eigenen Bild". Antwort: Man darf keine Personen auf den Bildern erkennen.

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Weshalb hat das Fernsehen denn Bilder aus dem Forum gezeigt??

Ciao Phil

 

Soweit ich das richtig sehe, ging es um den Swiss-Lufthansa deal...

10 vor 10 hat mehrere Fakes von einigen ILS-Mitglieder gestohlen :001:

 

=> Besprochen wurde das kurz im Internen Bereich der ILS!

 

Hoffe geholfen zu haben

 

Silvan

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vergiss es ! wer sich so in der öffentlichkeit aufhält (am flughafen) muss damit rechnen fotografiert zu werden. punkt. anders verhält es sich mit der privatsphäre, wenn jemand im auto sitzt oder du jemandem im eigenen garten "abpasst"...

 

:(

 

Dieser Art Ratschläge solltest Du nicht ohne weiteres in den Raum werfen, die Konsequenzen würde Anto tragen müssen. Er könnte sich ja nicht hier auf Deinen Kommentar im Forum berufen...

 

Gruß

Tomas

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In der Schweiz gilt grundsätzlich "Recht am eigenen Bild". Antwort: Man darf keine Personen auf den Bildern erkennen.

 

Diese Aussage ist nicht ganz richtig. Ist eine Person nur als Beiwerk abgebildet, so darf das Bild ohne Weiteres veröffentlicht werden. Hier ein Auszug aus dem deutschen Recht, welches in ähnlichem Umfang auch bei uns Anwendung findet.

 

http://hast-recht.de/abbildungen/artikel.html

 

Ausnahmen sind:

- Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte

- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen

- Biler von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben

- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

 

Schau mal in den Zeitungen und Zeitschriften nach den Bildern. Dort sind viele private Personen erkennbar abgebildet. Öffentliche Veranstaltungen, Sportanlässe, etc, etc.

 

Andi

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- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen

 

Prominent im Cockpit sitzende Personen, die zu einem Hauptteil des Bildes werden, dürften kaum als Beiwerk gelten.

 

Anto kann ja mal ein Bild zeigen und dabei den Kopf ausschwärzen, dann wissen wir, ob es eine eher theoretische Diskuusion ist oder ob er lieber die Finger davon lassen soll.

 

Gruß

Tomas

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Also was im Comment stand weiss er wohl ;)

 

Naja, ist halt je nach screener unterschiedlich, ev. hätte ein anderer dein Bild auch abgelehnt? keine Ahnung...

 

mfg m.

Oops!

 

Hab' nicht gesehen, dass das Foto von ihm war :004:

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Auszug aus dem deutschen Recht, welches in ähnlichem Umfang auch bei uns Anwendung findet.

 

Hallo Andi. Finde es gut, dass hervorhebst, dass du hier deutsches Recht zitierst. Oft setzt man sich hier im Forum ohne schlechtes Gewissen über das Territorialitätsprinzip hinweg.

 

Bleib aber dennoch vorsichtig, wenn du deutsches Recht heranziehst.

 

Habe mir die von dir zitiert Regelung mal angeschaut, ohne sonst eine Ahnung vom Deutschen Recht, dessen Grundsätze usw. zu haben

 

Ausnahmen sind:

- Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte

- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen

- Biler von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben

- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

 

Beachte aber auch Abs 2 (sofern man in De auch "Absatz" sagt):

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

 

Die Frage, ob man jetzt ein Bild veröffendlichen darf, lässt sich auch nach deutschem Recht nicht alleine durch starre Fallgruppen beantworten, sondern bedarf der Wertung im Einzelfall.

 

So im prinzip auch in der Schweiz

 

Für die Praxis, rate ich euch einfach den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.

 

Steigt der erfolgreiche Geschäftsmann mit seiner heimlichen Geliebten aus der PC-12 aus, ist es vieleicht besser man unterässt das Foto. (obwohl es im Einzalfall vieliecht sogar erlaubt wäre, Stichwort absolute Person der Zeitgeschichte)

 

Steigt der Privatpilot und sein Kollege als PAX überglücklich und über das ganze Gesicht strahlend aus dem L4 aus. Sind sie vieleicht sogar froh, wenn man sie zusammen mit dem Flugzeug ablichtet.

 

Im Zweifelsfall kann man ja auch Fragen, vieleicht ergibt sich sogar ein interessantes Gespräch.

 

Ansonsten finde ich den Link von mds, ziemlich gut.

 

Gruss

Stefan

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Johannes Müller
Steigt der erfolgreiche Geschäftsmann mit seiner heimlichen Geliebten aus der PC-12 aus, ist es vieleicht besser man unterässt das Foto. (obwohl es im Einzalfall vieliecht sogar erlaubt wäre, Stichwort absolute Person der Zeitgeschichte)

 

Bloss kann man das im Allgemeinen nicht beurteilen :). Siehe das Airport-Bild weiter oben im Thread - ist da die heimliche Geliebte eines Geschäftsmanns drauf? Oder ist das die Sekretärin? Oder ist die Sekretärin die heimliche Geliebte :D?

 

Als Aussenstehender kann man eben leider nicht beurteilen, welche Folgen ein Bild hat. Schiesst man als Spotter eine 737, in der man den Capitän erkennen kann UND kann man erkennen, dass ein dritter auf dem Jumpseat sitzt, so kann das für den Capitän Folgen haben, wenn das veröffentlicht wird - nur hat der Fotograph keine Chance dies zu beurteilen ;).

 

Schwierige Frage, nicht allgemein beantwortbar, oder?

 

Gruss

Johannes

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