Dominic Windisch Geschrieben 25. April 2005 Teilen Geschrieben 25. April 2005 ... die auf einem der folgenden Flugplätze stationiert sind: Birrfeld Buttwil Hausen a.A. Thema: Beschwerde gegen Luftraumabsenkung TMA4/6 Ihr solltet vergangenen Dienstag eine E-Mail von mir erhalten haben mit einem PDF als Begleitschreiben und einem Word- Dokument von Ph.Perren zur Vollmachtsunterzeichnung zur Beschwerdeführung. Bitte meldet Euch bei mir via E-Mail / falls unbekannt hier via PN!! Wir machen mit und zahlen // Wir machen mit, können aber nichts zahlen // Wir machen nicht mit, zahlen aber // Wir machen nicht mit und zahlen auch nichts Beachtet die Dringlichkeit der Vollmachtsunterzeichnung Herzlichen Dank für Eure Kooperation Dominic Windisch Präsident AFG, Birrfeld PS: Zusätzliche Beschwerde können ebenfalls eingereicht werden, müssen aber entsprechend Begründet werden können - eine Beschwerde einreichen, nur damit eine eingereicht ist, geht nicht ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tiefflieger Geschrieben 26. April 2005 Teilen Geschrieben 26. April 2005 Hallo Dominic Was ist den der Inhalt bzw. Absicht der Beschwerde? Und warum zahlende Beteiligung? Es soll ja anscheinend wieder an einer TMA-hebung gearbeitet werden! :008: Ich schau der Sache schon einiges positiver entgegen, als auch schon... Gruss, Ueli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dominic Windisch Geschrieben 26. April 2005 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2005 Hallo Ueli Was ist den der Inhalt bzw. Absicht der Beschwerde? Der genaue Inhalt wird gerade durch den Anwalt Philipp Perren ausgearbeitet. Er hat bereits die Beschwerde gegen DVO2 geführt und eine äusserst gute Beschwerde abgeliefert. Die Absicht der Beschwerde ist die Forderung nach der Aktivierung des im AIC B13/04 publizierten Luftraumes. Das BAZL hat bereits Zusagen in Richtung Sofortmassnahmen gemacht, da sie eigentlich selber wissen, was sie für einen Fehler gemacht haben. Wir wollen hier konkrete Resultate sehen und so den Marschdruck aufrecht erhalten. Und warum zahlende Beteiligung? Damit die REKO INUM sich einer Beschwerde überhaupt annimmt, wird ein Vorschuss von 1500.- CHF verlangt. Der Anwalt kostet nach seinen Berechnungen nach dem normalen Ansatz rund 15'000.- CHF (er hat sein Honorar auf diesen Betrag limitiert). Die Verfahrenskosten werden dem Unterlegenen ebenfalls noch auferlegt... ...es darf gesammelt werden... Es soll ja anscheinend wieder an einer TMA-hebung gearbeitet werden! :008: Ich schau der Sache schon einiges positiver entgegen, als auch schon... die nächste Advisory Board Sitzung findet am 29. April statt. Mal schauen, was das BAZL für konkrete Vorschläge zu bieten hat. Hoffe, Deine Fragen genügend beantwortet zu haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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