retoisler Geschrieben 7. April 2005 Teilen Geschrieben 7. April 2005 Hallo miteinander Ich habe kürzlich wieder einige Flüge gebucht und habe Bestätigung und Kreditkarten-Belastung bereits. Aktuell steigen die Treibstoffpreise ja eher wieder. Kann es theoretisch vorkommen, dass ich vor dem Abflug noch einen zusätzlichen Treibstoffaufschlag aufgebrummt bekomme oder ist der Buchungszeitraum massgebend? Merci & Gruss, Reto Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
St-Exupéry Geschrieben 7. April 2005 Teilen Geschrieben 7. April 2005 Hoi Namensvetter! Meines Wissens können Treibstoffzuschläge und Flughafentaxen auch nachträglich noch eingefordert werden, wenn diese sich vor Ablauf von 2 Wochen vor dem Start des Fluges noch über ein bestimmtes Limit hinaus verteuern sollten. Selbst wenn Du bereits die Rechnung vollständig bezahlt hast. Gute Flüge und viel Spass! Reto Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alfred Geschrieben 20. April 2005 Teilen Geschrieben 20. April 2005 Hoi Namensvetter! Meines Wissens können Treibstoffzuschläge und Flughafentaxen auch nachträglich noch eingefordert werden, wenn diese sich vor Ablauf von 2 Wochen vor dem Start des Fluges noch über ein bestimmtes Limit hinaus verteuern sollten. Selbst wenn Du bereits die Rechnung vollständig bezahlt hast. Gute Flüge und viel Spass! Reto Nein. Sobald die CC-Karte bei der Online-Buchung akzeptiert wurde, ist der Vertrag zwischen Dir und der Airline zustande gekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Markus79 Geschrieben 20. April 2005 Teilen Geschrieben 20. April 2005 Auszug aus den ABB von AirBerlin:[P] Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Änderungen des Flugpreises sind nach Vertragsschluss im Falle der Veränderung der Treibstoffkosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafen-, Sicherheitsgebühren oder Wechselkursänderungen um mindestens 10 % auf den Einzelpreis zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die Fluggesellschaft den Reiseteilnehmer nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich informiert. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten) kann die Fluggesellschaft den Erhöhungsbetrag verlangen; ansonsten werden die zusätzlichen Beförderungskosten (z.B. Flughafengebühren) durch die Zahl der Sitzplätze des Flugzeuges geteilt und der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangt. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Beförderungsvertrages kann der Flugpreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Flugbeförderung dadurch für die Fluggesellschaft verteuert hat. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Flugtermin verlangt werden. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtflugpreises ist der Reiseteilnehmer berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist nur ein Beispiel, dass die Fluggesellschaft sehr wohl berechtigt ist, unter bestimmten Umständen zusätzliche Zahlungen einzufordern. Dies muss aber klar in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen vermerkt sein! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CarstenB Geschrieben 20. April 2005 Teilen Geschrieben 20. April 2005 Hm, ich habe da dunkel Probleme in der Automobilindustrie in Erinnerung: Wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbarter Lieferung weniger als vier Monate sind, durften die Preiserhöhungen nicht an den Kunden weitergeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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