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Recht des Arbeitnehmers bei einer Kündigung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen

 

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn jemand bei der Firma XY arbeitet, aber eine neue Stelle sucht.

Ist der Arbeitgeber dann verpflichtet dem Arbeitnehmer Gelegenheit für Vorstellungsgespräche zu geben?

Geschrieben

Wie es arbeitsrechtlich in der Schweiz aussieht, weiß ich leider nicht, aber ich nehme an, es ist ähnlich wie in Österreich:

 

Hier steht dir bei DIENSTGEBERkündigung (also, wenn du gekündigt wirst) pro Woche 1/5 (bei einer 5-Tage-Woche also 1 Tag) "Freizeit" zur Verfügung (einen Nachweis, dass man diese Zeit für Bewerbungen u.ä. verwendet hat ist nicht mehr nötig) zu, allerdings musst du dies verlangen.

 

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

Geschrieben

Hallo zusammen.

 

Apropos OR.... nicht verzagen, hier sind sämtliche Gesetzestexte online. Das Obligationenrecht ist hier zu finden.

 

Ganz nützliche Sache, auch wenn einem kilometerweise Paragraphen oftmals nicht ansprechen. Vieles sorgt für Erstaunen wenn man die realen Bedingungen vergleicht.

 

Gruess:

 

§231 Abs 1 ff..... äh.... Pascal :005:

Geschrieben

Hallo Zusammen!

 

Also ich würde die Firma schon gar nicht wissen lassen dass Du ne neue Stelle suchst.... :009:

Geschrieben
Hallo Zusammen!

 

Also ich würde die Firma schon gar nicht wissen lassen dass Du ne neue Stelle suchst.... :009:

 

Das ist im Grunde unbedeutend, wenn der Dienstnehmer ohnehin gekündigt wurde (siehe Betreff). Dann steht ihm das zu, was ich bereits geschrieben habe.

Johannes Müller
Geschrieben
Also ich würde die Firma schon gar nicht wissen lassen dass Du ne neue Stelle suchst.... :009:

 

Ja, das ist schön und gut, aber du brauchst doch meistens irgendein Zeugnis der aktuellen Firma. Wenn du dir dort "einfach so" :009: ein Zwischenzeugnis ausstellen lässt, dann macht's auch mal schnell klick :) (zumindest bei kleineren Firmen).

 

Aber in diesem Fall ist das eh anders ;)

 

Gruss

Johannes

Geschrieben

Ja, sicherlich - bei einem Zwischenzeugnis schaut es anders aus. Außerdem müsste hier theoretisch der DN die Kosten für die Ausstellung tragen, so steht es zumindest im Arbeitsrecht. Geht wohl noch auf die Zeit der Stempelmarken zurück. :)

Geschrieben

Hallo!

 

Also ich lass mir von Zeit zu Zeit immer ein Zwischenzeugnis ausstellen, was auch mein gutes Recht ist, habe auch noch nie komische Reaktionen deswegen in Kauf nehmen müssen.... :001:

Geschrieben

Anders gefragt: Wofür brauch ich ein Zwischenzeugnis, wenn das DV aufrecht ist und ich bei dem Unternehmen weiterhin beschäftigt sein möchte?

Wilko Wiedemann
Geschrieben
Anders gefragt: Wofür brauch ich ein Zwischenzeugnis, wenn das DV aufrecht ist und ich bei dem Unternehmen weiterhin beschäftigt sein möchte?

Weil du nie wissen kannst, was kommen kann. Ausserdem halte ich persönlich meine Unterlagen immer gerne aktuell. So habe ich auch an meiner letzten Stelle ab und zu ein Zwischenzeugnis erstellen lassen. Als dann die Gelegenheit für einen neuen Job kam, hatte ich bereits alles zusammen. Komische Reaktionen hat das nie ausgelöst.

 

Gruss

 

Wilko

Geschrieben

Hallo

 

Dinge können sich schnell ändern, z.B. Chefwechsel. Ist mir schon 2 mal untergekommen und war froh Zwischenzeugnisse zu haben, weil der neue war ein riesen A****! Wenn man Zwischenzeugnisse hat müssen die nachfolgenden Zeugnisse auf die vorgehenden gestützt ausgestellt werden.

Johannes Müller
Geschrieben

Alles klar :)

Das kriegt man halt alles nicht so mit, wenn man selbstständig ist :).

Gruss

Johannes

Geschrieben

Eine weitere Frage:

 

Muss eine Kündigung per 31. des Monats Poststempel sein oder muss sie an diesem Datum beim Chef sein?

Geschrieben

Hier gilt die Zugangsfiktion. Dh., wenn du ihm deine Kündigung auf dem Postweg (per Einschreiben) zugehen lässt, musst du sie entsprechend früh absenden, damit sich der jeweilige Termin auch ausgehen kann.

Geschrieben

Hoi Tobi,

 

 

Poststempel ist nicht massgebend.

 

Also am letzten auf dem Tisch vom Chef.

 

 

Gruess René

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