Tobisky Geschrieben 15. März 2005 Geschrieben 15. März 2005 Hallo zusammen Wie sieht die Rechtslage aus, wenn jemand bei der Firma XY arbeitet, aber eine neue Stelle sucht. Ist der Arbeitgeber dann verpflichtet dem Arbeitnehmer Gelegenheit für Vorstellungsgespräche zu geben? Zitieren
MD82 Geschrieben 15. März 2005 Geschrieben 15. März 2005 Wie es arbeitsrechtlich in der Schweiz aussieht, weiß ich leider nicht, aber ich nehme an, es ist ähnlich wie in Österreich: Hier steht dir bei DIENSTGEBERkündigung (also, wenn du gekündigt wirst) pro Woche 1/5 (bei einer 5-Tage-Woche also 1 Tag) "Freizeit" zur Verfügung (einen Nachweis, dass man diese Zeit für Bewerbungen u.ä. verwendet hat ist nicht mehr nötig) zu, allerdings musst du dies verlangen. Ich hoffe, ich konnte dir helfen! Zitieren
Pascal Küffer Geschrieben 18. März 2005 Geschrieben 18. März 2005 Hallo zusammen. Apropos OR.... nicht verzagen, hier sind sämtliche Gesetzestexte online. Das Obligationenrecht ist hier zu finden. Ganz nützliche Sache, auch wenn einem kilometerweise Paragraphen oftmals nicht ansprechen. Vieles sorgt für Erstaunen wenn man die realen Bedingungen vergleicht. Gruess: §231 Abs 1 ff..... äh.... Pascal :005: Zitieren
Isra Geschrieben 18. März 2005 Geschrieben 18. März 2005 Hallo Zusammen! Also ich würde die Firma schon gar nicht wissen lassen dass Du ne neue Stelle suchst.... :009: Zitieren
MD82 Geschrieben 18. März 2005 Geschrieben 18. März 2005 Hallo Zusammen! Also ich würde die Firma schon gar nicht wissen lassen dass Du ne neue Stelle suchst.... :009: Das ist im Grunde unbedeutend, wenn der Dienstnehmer ohnehin gekündigt wurde (siehe Betreff). Dann steht ihm das zu, was ich bereits geschrieben habe. Zitieren
Johannes Müller Geschrieben 18. März 2005 Geschrieben 18. März 2005 Also ich würde die Firma schon gar nicht wissen lassen dass Du ne neue Stelle suchst.... :009: Ja, das ist schön und gut, aber du brauchst doch meistens irgendein Zeugnis der aktuellen Firma. Wenn du dir dort "einfach so" :009: ein Zwischenzeugnis ausstellen lässt, dann macht's auch mal schnell klick :) (zumindest bei kleineren Firmen). Aber in diesem Fall ist das eh anders ;) Gruss Johannes Zitieren
MD82 Geschrieben 18. März 2005 Geschrieben 18. März 2005 Ja, sicherlich - bei einem Zwischenzeugnis schaut es anders aus. Außerdem müsste hier theoretisch der DN die Kosten für die Ausstellung tragen, so steht es zumindest im Arbeitsrecht. Geht wohl noch auf die Zeit der Stempelmarken zurück. :) Zitieren
Isra Geschrieben 18. März 2005 Geschrieben 18. März 2005 Hallo! Also ich lass mir von Zeit zu Zeit immer ein Zwischenzeugnis ausstellen, was auch mein gutes Recht ist, habe auch noch nie komische Reaktionen deswegen in Kauf nehmen müssen.... :001: Zitieren
MD82 Geschrieben 19. März 2005 Geschrieben 19. März 2005 Anders gefragt: Wofür brauch ich ein Zwischenzeugnis, wenn das DV aufrecht ist und ich bei dem Unternehmen weiterhin beschäftigt sein möchte? Zitieren
Wilko Wiedemann Geschrieben 19. März 2005 Geschrieben 19. März 2005 Anders gefragt: Wofür brauch ich ein Zwischenzeugnis, wenn das DV aufrecht ist und ich bei dem Unternehmen weiterhin beschäftigt sein möchte? Weil du nie wissen kannst, was kommen kann. Ausserdem halte ich persönlich meine Unterlagen immer gerne aktuell. So habe ich auch an meiner letzten Stelle ab und zu ein Zwischenzeugnis erstellen lassen. Als dann die Gelegenheit für einen neuen Job kam, hatte ich bereits alles zusammen. Komische Reaktionen hat das nie ausgelöst. Gruss Wilko Zitieren
Isra Geschrieben 19. März 2005 Geschrieben 19. März 2005 Hallo Dinge können sich schnell ändern, z.B. Chefwechsel. Ist mir schon 2 mal untergekommen und war froh Zwischenzeugnisse zu haben, weil der neue war ein riesen A****! Wenn man Zwischenzeugnisse hat müssen die nachfolgenden Zeugnisse auf die vorgehenden gestützt ausgestellt werden. Zitieren
Johannes Müller Geschrieben 19. März 2005 Geschrieben 19. März 2005 Alles klar :) Das kriegt man halt alles nicht so mit, wenn man selbstständig ist :). Gruss Johannes Zitieren
Tobisky Geschrieben 19. März 2005 Autor Geschrieben 19. März 2005 Eine weitere Frage: Muss eine Kündigung per 31. des Monats Poststempel sein oder muss sie an diesem Datum beim Chef sein? Zitieren
MD82 Geschrieben 19. März 2005 Geschrieben 19. März 2005 Hier gilt die Zugangsfiktion. Dh., wenn du ihm deine Kündigung auf dem Postweg (per Einschreiben) zugehen lässt, musst du sie entsprechend früh absenden, damit sich der jeweilige Termin auch ausgehen kann. Zitieren
René Kälin Geschrieben 19. März 2005 Geschrieben 19. März 2005 Hoi Tobi, Poststempel ist nicht massgebend. Also am letzten auf dem Tisch vom Chef. Gruess René Zitieren
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