x-cell Geschrieben 14. März 2005 Teilen Geschrieben 14. März 2005 Hallo, vorletzte Woche wurden mir per OP unter Vollnarkose die Polypen entfernt und die Nasenscheidewand begradigt. Weiß jemand, ob und wie lange ich jetzt (ich fliege in Deutschland) fluguntauglich bin? Muß ich zum Flugarzt gehen (mein Flugarzt hat momentan bis Ende der Woche Urlaub)? Gruß, Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
meeri Geschrieben 14. März 2005 Teilen Geschrieben 14. März 2005 Du hast doch sicher eine Nachkontrolle bei deinem Chirurgen. Ich glaube aber kaum, dass du sehr eingeschränkt bist. Ich flieg in Ö also kann ich dir keine konkreten Infos für D geben. Aber mehr als 10 Tage bist sicher nicht invalid Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mischa Geschrieben 14. März 2005 Teilen Geschrieben 14. März 2005 Hallo, ich hatte da Gleiche hinter mir mir nur mit noch einigen Dingen mehr die mir da beschnitten wurden;-). MIr ginges danach richtig mies und ich hatte bis zu 2 Monaten immer wieder Nachblutungen bei kleineren Anstrengungen. Bis mir mein Arzt dann erlaubt hat wieder sport zu machen und ich denke in dem Moment darfst du getrost in die Luft Was hat er dir denn dazu gesagt?? Mischa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BH47 Geschrieben 14. März 2005 Teilen Geschrieben 14. März 2005 Hallo Auszug aus dem JAR-FCL3 (Deutschland) Grüessli Joachim ------------------------------------ JAR-FCL 3.115 ... ... (b) Alle Eingriffe, die eine Allgemein- oder Spinalanästhesie erfordern, machen für mindestens 48 Stunden untauglich. © Alle Eingriffe, die mit einem lokalen regionalen Betäubungsverfahren verbunden sind, machen für mindestens 12 Stunden untauglich. ... ------------------------------------ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christian Thomann Geschrieben 14. März 2005 Teilen Geschrieben 14. März 2005 Hallo zusammen Obwohl wir in der Schweiz für den Segelflug das JAR (noch) nicht vollständig anwenden, kann ich Joachims Antwort bestätigen. Die Spinalanästhesie gehört zu den Narkoseformen, bei denen nur eine Körperregion betäubt wird. Sie ist also eine örtliche Narkose oder Regionalanästhesie. Bei der Allgemeinanästhesie (“Vollnarkose“) wird das Bewusstsein und die Schmerzempfindung ausgeschaltet durch Versetzen in einen tiefschlafähnlichen Zustand. Somit wurde angeblich bei Frank eine Allgemeinanästesie angewandt. Da dies aber zwei Wochen zurück lag hast du, Frank, deinen Brummschädel wieder ausgeschlafen und bist flugtauglich. In der Schweiz ist dies im RFP http://www.gesetze.ch/sr/748.222.1/748.222.1_000.htm geregelt. Art. 20 2Ist für die Erneuerung des Ausweises ein ärztliches Tauglichkeitsattest erforderlich, so muss der Träger bei Krankheiten oder Unfällen, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 20 Tagen zur Folge haben, sich einer neuen fliegerärztlichen Untersuchung unterziehen; das neue Attest ist vor Wiederaufnahme der erlaubnispflichtigen Tätigkeit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt zuzustellen Ich denke, das Schnitzel ist auf bei JAR-FCL und CH-RFP gegessen. Gruss Chregel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Philip Geschrieben 14. März 2005 Teilen Geschrieben 14. März 2005 In der Schweiz müsste man in diesem Fall - nach der von Thomas zitierten Bestimmung - auf jeden Fall den Fliegerarzt konsultieren. Ohne sein OK dürfte nicht mehr geflogen werden. Nach JAR sehe ich das eigentlich gleich, denn die minimale Flugunfähigkeitszeit gibt dem Fliegerarzt nur einen Anhaltspunkt. Die Information desselben ist aber unerlässlich, meiner Meinung nach. Siehe JAR-FCL 3.040 Gruss, Philip Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christian Thomann Geschrieben 14. März 2005 Teilen Geschrieben 14. März 2005 Okay, danke! Chregel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christian Thomann Geschrieben 14. März 2005 Teilen Geschrieben 14. März 2005 Gents Damit man mich nicht falsch versteht, hier meine Verdeutlichung: Mein obiges Posting mit dem Link zur Schweizer Gesetzgebung RFP gilt nur für die Schweiz. In der Schweiz wird Segelflug noch nicht nach JAR-FCL betrieben. Das soll dann schon noch kommen. Wird wohl wieder ein Sonderstatus geben. In der Schweiz wäre dies also keine 20-tägige Arbeitsunfähigkeit gewesen und hätte auch kein Medical benötigt. Ich möchte aber nochmals erwähnen, dass ich JAR-FCL nicht genau kenne und somit auch halt auch nicht für Deutschland ableiten kann. Ich denke, ein Deutscher FL wäre hier gefragt. Chregel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Philip Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 Hast Recht, Chregel. Zwar bleibe ich bei meiner Meinung was JAR betrifft, aber bzgl. RFP unterlief mir der Irrtum das ich davon ausging, dass er 20 Tage arbeitsunfähig war - was sicherlich kaum der Fall sein konnte. Ich bin da etwas "rein geschösselt", als ich das erste Posting las. Gruss und Dank, Philip Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Roberto Geschrieben 15. März 2005 Teilen Geschrieben 15. März 2005 Unter Vorbehalt und unter....habe von dem gehört etc. ...... (er arbeitet aber als BfL er an einem größeren Flugplatz und ist selber PPL Inhaber) Bei JAR-FCL ist nach mehr als 12 stündiger stationärer Aufnahme Dein Medical hinfällig und bedarf eines neuen bzw. gesonderten Procederes zur Wieder- bzw. Neuerlangung mit all den netten Gebühren und Unterschriften. In Deutschlands Bürokratie Kultur dazu angetan das einen der nach Wiedererlangung des Medicals notwendige Psychologe, dann engültig den Rest gibt. JAR-FCL wird noch lustig............. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
x-cell Geschrieben 15. März 2005 Autor Teilen Geschrieben 15. März 2005 Hallo, vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Ich wurde tatsächlich unter Vollnarkose operiert. Das war vorletzte Woche Dienstag. 1 Woche war ich danach in der Klinik (Sonntags wurde ich wieder entlassen) und 1 Woche war ich krank geschrieben (das war letzte Woche). Mein HNO Arzt meite zwar, normalerweise würde er mich 2 Wochen krank schreiben, allerdings wäre das meiner Meinung nach übertrieben, da es mir sehr gut geht und ich keinerlei beschwerden in der Nase habe (keinerlei Nasenbluten, nur ein kleines "Drücken und ziehen"). Also arbeite ich seit gestern (sozusagen freiwillig, in meinem Job muß ich nicht schwer körperlich arbeiten..) wieder. Ich werde wohl nächste Woche, wenn er aus dem Urlaub zurück ist, mal den Flugarzt anrufen, bevor ich mich wieder in den Flieger setzte. Gruß, Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
x-cell Geschrieben 21. März 2005 Autor Teilen Geschrieben 21. März 2005 Falls von Interesse: Ich hab heute mit meinem Flugarzt gesprochen. Nach einer solchen Operation darf ich 3 Wochen lang nicht fliegen. Das heißt, ich bin jetzt wieder Flugtauglich. Das Osterlager kann kommen! Jippe Gruß, Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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