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JAR und JAA-PPL ???


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Geschrieben

Hallo an Alle!

Kann mir bitte jemand erklären, wo liegt Unterschied zwischen JAA-PPL und JAR Compliant PPL? Und warum für JAA-PPL braucht man Medical 2 und nicht gewöhnliche 3? Möchte nämlich in USA den PPL machen, weiss aber nicht welcher...

Ich möchte in USA und in Europa fliegen können. Habe folgende Angebot gefunden:

 

http://www.ukft.com/LB-Courses_JAR-CompliantPPL-45hrs.htm

 

Dort steht nämlich:

 

JAR Compliant PPL is recognized in the UK as well as 186 International Civil Aviation Organization (ICAO) countries.

Obtain both the JAR Compliant and JAA PPL - no extra course cost.

 

Aber was bedeutet das?

 

 

Jeder Antwort wert!

 

 

MfG

 

Dmitri

Geschrieben

JAA = Joint Aviation Authority

das ist die Behörde, die die Richtlinien der

JAR = Joint Aviation Regulations

erlässt.

 

Das ist wie mit der Kuhmilch, die kommt auch von der Kuh, und ist trotzdem Milch ;)

 

Gruess Jimmy

 

P.S: Korrigiert mich, wenn ich daneben liege ;) :D

Geschrieben

Hallo Dimitri

 

Mit JAR compliant PPL ist wohl gemeint, dass mit diesem PPL Kurs sowohl eine US wie auch eine JAR Lizenz erworben werden kann.

 

So steht es wenigsten auf der Homepage, dessen Link Du angegeben hast. Aber wie sagt man so schön: Papier nimmt alles an.

 

Daher äusserste Vorsicht mit derartigen Versprechungen! Lass Dir Personen in Deutschland nennen, die den Kurs schon gemacht haben und sei nicht zu bequem mindestens zwei von ihnen aufzusuchen, und Dir direkt von ihnen die Lizenzen zeigen zu lassen und sie auch sonst eingehend auszufragen. Per e-mail oder am Telefon reicht meiner Ansicht nach nicht, und wäre mir auf alle Fälle zu unsicher. Denn, leider gibt es in dieser Branche einige sehr sehr dunkel schwarze Schafe.

 

Hans

Geschrieben
Hallo Dimitri

 

Mit JAR compliant PPL ist wohl gemeint, dass mit diesem PPL Kurs sowohl eine US wie auch eine JAR Lizenz erworben werden kann.

 

Hans

 

Danke Hans für prommte Antwort, aber noch eine Frage:

Die US-PPL ist unbefristet gültig, aber wenn man eine JAR Lizens bekommt, was passiert dann? Und was genau bedeutet dieser Ausdruck "compliant"?

 

 

MfG

 

Dmitri

Geschrieben

Dmitri

 

Irrtum vobehalten, bei der JAR-Comliant Lizenz handelt es sich um eine nationale britische Lizenz. Dies ist zwar eine europäische Lizenz aber leider keine JAR-FCL (Stand 2002) und kann nicht ausserhalb GB eingesetzt werden (nicht einmal mit einem britisch registrierten Flugzeug). Deshalb richte Dein Augenmerk auf den Erhalt einer JAR-FCL.

 

Zur Frage Ausbildung USA oder Europa gibt es genügend Threads im Forum; ich habe mich letztlich mit einer ähnlichen Fragestellung befasst (Erweiterung meiner bestehenden Lizenz) und komme zum Schluss, das Vorhaben im alten Europa durchzuführen.

 

Hope that helps & best regards

 

Bruno

Geschrieben

Dmitri

 

Auf der Seite steht: "Obtain both the JAR Compliant and JAA PPL - no extra course cost."

 

1. Zunächst zu JAR compliant: dies heisst "in Übereinstimmung mit" JAR. Dmitri Du bist Dir schon bewusst, dass es sehr gute Englisch Kenntnisse braucht, um in USA zu einem PPL zu kommen?

 

2. Auch eine JAA Lizenz wird jeweils von einer nationalen Luftfahrtbehörde ausgestellt. Möglicherweise in diesem Fall also jener von England. Nur diese nationale Behörde hat alle Deine fliegerischen Unterlagen. Es stellt sich also die Frage, wie man später in einem andern JAA Land z.b. in Deutschland eine solche Lizenz erneuern kann. Ich stelle mir vor, dass das JAA hin oder her auf erhebliche Schwierigkeiten stossen könnte. Schlimmstenfalls müsste man das also jeweils in England machen inclusive Medical.

 

3. Die US Lizenz ist zwar (bisher) lebenslang, aber damit mit ihr geflogen werden darf, braucht es ein gültiges US Medical und alle 2 Jahre den sogenannte biannual Flightreview mit einem FAA Flight Instructor.

 

Hans

Geschrieben
2. Auch eine JAA Lizenz wird jeweils von einer nationalen Luftfahrtbehörde ausgestellt. Möglicherweise in diesem Fall also jener von England. Nur diese nationale Behörde hat alle Deine fliegerischen Unterlagen. Es stellt sich also die Frage, wie man später in einem andern JAA Land z.b. in Deutschland eine solche Lizenz erneuern kann.

Problemlos! Dies ist in JAR-FCL1.015(a) verankert. Nach Ablauf der Gültigkeit (nach 5 Jahren) wird die Lizenz dann von dem Staat, in dem man den Wohnsitz hat, neuausgestellt.

 

Grüsse

Andreas

Geschrieben

Lieber Andreas

 

genau an der von Dir angegebenen Stelle heisst es genau das NICHT;

 

" Where a person, an organisation service has been licensed, issued with authorisation, approval or certificate Authority of a JAA Member State in with the requirements of JAR–associated procedures, such licences, authorisations, approvals or certificates accepted without formality by Member States."

 

Soweit mein Englisch ausreicht heisst es nur das, was wir alle wissen, dass nämlich die Lizenz in allen JAA Staaten anerkannt wird, aber eben nicht dass sie in andern als dem Erstausstellerstaat problemlos erneuert werden kann.

 

Wer hat hierzu eigene Erfahrungen gemacht?

 

Hans

Geschrieben
genau an der von Dir angegebenen Stelle heisst es genau das NICHT;

 

" Where a person, an organisation service has been licensed, issued with authorisation, approval or certificate Authority of a JAA Member State in with the requirements of JAR–associated procedures, such licences, authorisations, approvals or certificates accepted without formality by Member States."

 

Soweit mein Englisch ausreicht heisst es nur das, was wir alle wissen, dass nämlich die Lizenz in allen JAA Staaten anerkannt wird, aber eben nicht dass sie in andern als dem Erstausstellerstaat problemlos erneuert werden kann.

 

Wer hat hierzu eigene Erfahrungen gemacht?

heißt es schon. Wenn eine Lizenz jedes JAA Mitgliedsstaats in jedem anderen Mitgliedsstaat anerkannt ist, kann man mit dieser Verfahren wie auch mit den JAA Lizenzen des eigenen Landes. Ich kenne Fälle, die in USA eine britische JAR-Lizenz erworben haben und diese problemlos in Deutschland per Übungsflug verlängert haben. Läuft die Gültigkeitsdauer ab, bekommt man in D eine JAR-Lizenz ausgestellt.

 

Grüsse

Andreas

Geschrieben
Wenn eine Lizenz jedes JAA Mitgliedsstaats in jedem anderen Mitgliedsstaat anerkannt ist, kann man mit dieser Verfahren wie auch mit den JAA Lizenzen des eigenen Landes. Ich kenne Fälle, die in USA eine britische JAR-Lizenz erworben haben und diese problemlos in Deutschland per Übungsflug verlängert haben. Läuft die Gültigkeitsdauer ab, bekommt man in D eine JAR-Lizenz ausgestellt.

...wenn dem nicht so wäre, hätte man sich den ganze JAR Kram ja auch sparen können :p

Aber man hat das Lizenzwesen in Europa harmonisiert und das sind die (positiven) Konsequenzen.

 

Andreas

Geschrieben

Tja, wenn es nur so einfach wäre .... :confused:

 

Grüessli

Joachim

 

Artikel 6

Stellt ein Mitgliedstaat eine Erlaubnis auf der Grundlage einer von einem Drittland erteilten Erlaubnis oder eines Teils einer solchen Erlaubnis aus, so wird dies in der Erlaubnis vermerkt. Die übrigen Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, diese Erlaubnis oder einen Teil einer solchen Erlaubnis anzuerkennen

 

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=de&numdoc=31991L0670&model=guichett

Geschrieben
Artikel 6

Stellt ein Mitgliedstaat eine Erlaubnis auf der Grundlage einer von einem Drittland erteilten Erlaubnis oder eines Teils einer solchen Erlaubnis aus, so wird dies in der Erlaubnis vermerkt. Die übrigen Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, diese Erlaubnis oder einen Teil einer solchen Erlaubnis anzuerkennen

Ist ja schön und gut, aber die JAA Staaten haben sich zur "Mutual Recognition" verpflichtet! http://www.jaa.nl/licensing/licensing_overview.html

 

Außerdem Joachim, die von Dir zitierte EU-Richtlinie ist aus Vor-JAR-Zeiten.

 

Grüsse

Andreas

Geschrieben
Außerdem Joachim, die von Dir zitierte EU-Richtlinie ist aus Vor-JAR-Zeiten.

 

Ja , das ist sehr gut möglich. Die Richtlinie bildet aber immer noch die eigentliche Rechtsgrundlage.

 

Nun, sollte mir auch egal sein.

Meine Lizenz kommt regelmässig aus dem Laserdrucker des BAZL ..... :D :D :D

 

Grüessli

Joachim

Geschrieben

also wenn ich eine JAR Compliant-PPL in britische Schule in USA mache, wird das 60x Monate gültig und in Deutschland verlängert?

 

Kann ich dann in USA auch mit dieser JAR Compliant fliegen? Ich meine, weil Radiotelephony and nightflight soll im Ausbildung incl. sein...

 

 

MfG

 

 

Dmitri

Geschrieben
also wenn ich eine JAR Compliant-PPL in britische Schule in USA mache, wird das 60x Monate gültig und in Deutschland verlängert?

Da ich auch nicht genau weiß, wie JAR-Compliant definiert ist, formuliere ichs so, dass ich eine definitive Aussage treffen kann:

 

Eine (egal in welchem Land erworbene) JAR-Lizenz ist 60 Monate gültig, deren Berechtigungen können durch jeden JAA Fluglehrer (in jedem JAA Staat) verlängert werden und nach 5 Jahren ändert sich u.U. die Ausstellende Behörde (je nach Deinem Wohnsitz).

Schau mal auf: http://www.us-ppl.de/,

http://www.airnav.de/faq/US-PPL-FAQ-8.html#ss8.5

oder les Dir folgenden Thread durch: http://tinyurl.com/5b9hp

 

 

Grüsse

Andreas

Geschrieben

Hallo Dmitri,

 

Ich möchte in USA und in Europa fliegen können.

gehts Dir ums fliegen dürfen oder um den Preis?

 

Wenn ersteres kann ich Dir versichern, dass es einfacher ist jede beliebige Lizenz in den USA anerkennen (validation) zu lassen, als umgekehrt. Siehe: http://www.us-ppl.de/verify.html

Klar ist in USA die Luftraumstruktur etc. etwas anders, aber da kann man sich schnell einarbeiten und ein Fluglehrer kann Dich (bei guten Englischkenntnissen) schnell in die Gegebenheiten einweisen.

 

Wenn letzteres möchte ich Dich darauf hinweisen, dass 22 Stunden Alleinflug etwas unrealistisch sind. Ich weiss nicht, mit wieviel $ eine Fluglehrerstunden kalkuliert wird, aber rechne lieber nochmal 10 extra ein!

 

Du musst Dir auch im klaren sein, dass Du nach Dieser Ausbildung (ausser Du upgradest für $36-$44/h) nur auf zweisitzigen Flugzeugen geflogen bist. Solltest Du nach Deiner Ausbildung viersitzig fliegen wollen, solltest Du dazu lieber einen Fluglehrer zu Rate ziehen!

(Ich hätte eigentlich gedacht, in JAR-FCL wären zwei verschiedene Flugzeugmuster gefordert, habs jedoch auf die Schnelle nicht finden können...)

 

Ausserdem ist es nicht seriös "Night Privileges" in ein Paket aufzuführen, dass nur 45 Stunden umfasst. In JAR-FCL steht eindeutig drin, dass man zum Erwerb der Nachtflugberechtigung 5 (zu den 45 Stunden) zusätzliche Stunden absolvieren muss.

 

Das "Lockangebot" von $5295 ist nicht einhaltbar!

 

Grüsse

Andreas

Geschrieben

@metal

 

Ja, ich habe auch gerechnet mit mind. 52-55 Stunden und vielleicht danach, wenn alles mit PPL klappt noch ein bisschen mit Instruktor ins Piper-28er reinsetzen...

Übrigens: wieviel unterscheiden sich die Prüfungsfragen zu FAA- und JAR-PPL?

 

 

Mfg

 

Dmitri

Geschrieben
. In JAR-FCL steht eindeutig drin, dass man zum Erwerb der Nachtflugberechtigung 5 (zu den 45 Stunden) zusätzliche Stunden absolvieren muss.

Andreas

 

 

Im Prinzip (Lockangebot) völlig einverstanden, aber wo steht das in den JAR-FCL ?

Geschrieben

Auch das ist gar nicht neu:

 

JAR–FCL 1.125 Training course

 

"© Night qualification. If the privileges of the licence are to be exercised at night, at least five additional hours flight time in aeroplanes shall be completed at night comprising 3 hours of dual instruction including at least 1 hour of cross-country navigation and five solo take-offs and five solo full-stop landings. This qualification will be endorsed on the licence."

 

Hans

Geschrieben

Lieber Hans und alle die es interessiert : Die Night VFR Ausbildung darf sehr wohl in die PPL Ausbildung integriert werden.....falls ein talentierter, sehr gut vorbereiteter Schüler es schafft diese zusätzlichen 5 Stunden in den minimalen 45 (Block-)Stunden auch noch zu schaffen und dann die Prüfung zu bestehen.

Das "additional" in den von Hans erwähnten JAR-FCL bezieht sich auf die im davor stehenden minimalen 25 Std Dual und 10 Std Solo vor der PPL-Prüfung. Wie man sieht sind noch ohne weiteres 5 Std Night VFR innerhalb der minimalen 45 Std vor der PPL Prüfung möglich.

Ist jemand nicht einverstanden ? Ich nehme Wetten entgegen.

Geschrieben
Das "additional" in den von Hans erwähnten JAR-FCL bezieht sich auf die im davor stehenden minimalen 25 Std Dual und 10 Std Solo vor der PPL-Prüfung. Wie man sieht sind noch ohne weiteres 5 Std Night VFR innerhalb der minimalen 45 Std vor der PPL Prüfung möglich.

Ist jemand nicht einverstanden ? Ich nehme Wetten entgegen.

Sehr interessanter Aspekt! So hat das (bis jetzt) noch nie Jemanden auslegen hören!

Hast Du Dir das selbst zusammengereimt oder hast Du diese Erkenntnisse aus der Praxis?

 

Grüsse

Andreas

Geschrieben
ein talentierter, sehr gut vorbereiteter Schüler es schafft diese zusätzlichen 5 Stunden in den minimalen 45 (Block-)Stunden auch noch zu schaffen und dann die Prüfung zu bestehen.

Ich wage mal zu sagen, man schafft die Ausbildung nur in den 45 Stunden, wenn man vorher schon fliegerische Erfahrung hatte. In dieser Zeit auch noch das NVFR zu machen ist also, vermute ich mal, unrealistisch.

 

Theoretisch wäre es wohl machbar, da hast du Recht. Also ich frag mal meine FI. Wäre noch interessant, wenn ich bei Prüfungsreife noch Flugstunden hätte.

 

Gruss

Michi

Geschrieben

Andreas,

 

was Chris sagt ist schon richtig und schon seit der JAR-Implementierung eigentlich allgemein bekannt. Damit wies man zuweilen auch recht gerne auf die Vorzüge von JAR hin. Das war früher nach nationalem Recht nicht möglich - wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

 

Gruss,

Philip

Geschrieben

Hallo Andreas,

 

Was Chris schrieb ist nicht seine Auslegung, es ist so wie es auch an Flugschulen praktiziert wird.

Ich habe die Möglichkeit des NVFR bei meiner PPL-Ausbildung während den Wintermonaten genutzt, da ich ansonsten nur wenig bei Tageslicht hätte trainieren können. Aber Achtung, es ist wirklich nicht erstrebenswert das NVFR Stundenmässig in die Ausbildung mit minimal 45 Stunden hineinzuquetschen. Auch wenn dies rechtlich kein Problem ist. Jedoch gegen ende der PPL-Ausbildung mit dem NVFR anzufangen, und damit zu rechnen das man ein paar extra Stunden dafür hergibt, find ich eine gute Investition. Auch muss die Ausbildung zum Erwerb des NVFR beim Abschluß der PPL-Ausbildung nicht beendet sein, man kann so wie ich dies jetzt auch tue, nach der PPL-Prüfung die fehlenden Stunden oder Aufgaben (fünf-Sololandungen / Überlandflug min. 1Std.) in aller ruhe noch machen.

 

Gruss

Christian

Geschrieben

Es erstaunt mich schon ein wenig, das die Kollegen der Flächenfliegerzunft für's Night keine Mindesterfahrung benötigen, was ich nicht unbedingt als Vorteilhaft bezeichnen möchte. Billiger ist es auf sicher wenn es in der Ausbildung integriert ist. Aber eben ......

 

Heli-Piloten benötigen als Minimum 100h. Das heisst in der Praxis, das der Erwerb nach der Prüfung erfolgt.

------------------------------------

An Appplicant for a NIT(H) should have completed as a pilot on helicopter at least 100 hours of flight time.

All instruction must be performed on helicopter.

------------------------------------

 

Grüessli

Joachim

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