acuba 290 Geschrieben 19. Februar 2005 Geschrieben 19. Februar 2005 Hallo an Alle! Kann mir bitte jemand erklären, wo liegt Unterschied zwischen JAA-PPL und JAR Compliant PPL? Und warum für JAA-PPL braucht man Medical 2 und nicht gewöhnliche 3? Möchte nämlich in USA den PPL machen, weiss aber nicht welcher... Ich möchte in USA und in Europa fliegen können. Habe folgende Angebot gefunden: http://www.ukft.com/LB-Courses_JAR-CompliantPPL-45hrs.htm Dort steht nämlich: JAR Compliant PPL is recognized in the UK as well as 186 International Civil Aviation Organization (ICAO) countries. Obtain both the JAR Compliant and JAA PPL - no extra course cost. Aber was bedeutet das? Jeder Antwort wert! MfG Dmitri Zitieren
Micky Miranda Geschrieben 19. Februar 2005 Geschrieben 19. Februar 2005 JAA = Joint Aviation Authority das ist die Behörde, die die Richtlinien der JAR = Joint Aviation Regulations erlässt. Das ist wie mit der Kuhmilch, die kommt auch von der Kuh, und ist trotzdem Milch ;) Gruess Jimmy P.S: Korrigiert mich, wenn ich daneben liege ;) :D Zitieren
Gast Hans Fuchs Geschrieben 19. Februar 2005 Geschrieben 19. Februar 2005 Hallo Dimitri Mit JAR compliant PPL ist wohl gemeint, dass mit diesem PPL Kurs sowohl eine US wie auch eine JAR Lizenz erworben werden kann. So steht es wenigsten auf der Homepage, dessen Link Du angegeben hast. Aber wie sagt man so schön: Papier nimmt alles an. Daher äusserste Vorsicht mit derartigen Versprechungen! Lass Dir Personen in Deutschland nennen, die den Kurs schon gemacht haben und sei nicht zu bequem mindestens zwei von ihnen aufzusuchen, und Dir direkt von ihnen die Lizenzen zeigen zu lassen und sie auch sonst eingehend auszufragen. Per e-mail oder am Telefon reicht meiner Ansicht nach nicht, und wäre mir auf alle Fälle zu unsicher. Denn, leider gibt es in dieser Branche einige sehr sehr dunkel schwarze Schafe. Hans Zitieren
acuba 290 Geschrieben 20. Februar 2005 Autor Geschrieben 20. Februar 2005 Hallo Dimitri Mit JAR compliant PPL ist wohl gemeint, dass mit diesem PPL Kurs sowohl eine US wie auch eine JAR Lizenz erworben werden kann. Hans Danke Hans für prommte Antwort, aber noch eine Frage: Die US-PPL ist unbefristet gültig, aber wenn man eine JAR Lizens bekommt, was passiert dann? Und was genau bedeutet dieser Ausdruck "compliant"? MfG Dmitri Zitieren
BGiovanoli Geschrieben 20. Februar 2005 Geschrieben 20. Februar 2005 Dmitri Irrtum vobehalten, bei der JAR-Comliant Lizenz handelt es sich um eine nationale britische Lizenz. Dies ist zwar eine europäische Lizenz aber leider keine JAR-FCL (Stand 2002) und kann nicht ausserhalb GB eingesetzt werden (nicht einmal mit einem britisch registrierten Flugzeug). Deshalb richte Dein Augenmerk auf den Erhalt einer JAR-FCL. Zur Frage Ausbildung USA oder Europa gibt es genügend Threads im Forum; ich habe mich letztlich mit einer ähnlichen Fragestellung befasst (Erweiterung meiner bestehenden Lizenz) und komme zum Schluss, das Vorhaben im alten Europa durchzuführen. Hope that helps & best regards Bruno Zitieren
Gast Hans Fuchs Geschrieben 20. Februar 2005 Geschrieben 20. Februar 2005 Dmitri Auf der Seite steht: "Obtain both the JAR Compliant and JAA PPL - no extra course cost." 1. Zunächst zu JAR compliant: dies heisst "in Übereinstimmung mit" JAR. Dmitri Du bist Dir schon bewusst, dass es sehr gute Englisch Kenntnisse braucht, um in USA zu einem PPL zu kommen? 2. Auch eine JAA Lizenz wird jeweils von einer nationalen Luftfahrtbehörde ausgestellt. Möglicherweise in diesem Fall also jener von England. Nur diese nationale Behörde hat alle Deine fliegerischen Unterlagen. Es stellt sich also die Frage, wie man später in einem andern JAA Land z.b. in Deutschland eine solche Lizenz erneuern kann. Ich stelle mir vor, dass das JAA hin oder her auf erhebliche Schwierigkeiten stossen könnte. Schlimmstenfalls müsste man das also jeweils in England machen inclusive Medical. 3. Die US Lizenz ist zwar (bisher) lebenslang, aber damit mit ihr geflogen werden darf, braucht es ein gültiges US Medical und alle 2 Jahre den sogenannte biannual Flightreview mit einem FAA Flight Instructor. Hans Zitieren
metal Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 2. Auch eine JAA Lizenz wird jeweils von einer nationalen Luftfahrtbehörde ausgestellt. Möglicherweise in diesem Fall also jener von England. Nur diese nationale Behörde hat alle Deine fliegerischen Unterlagen. Es stellt sich also die Frage, wie man später in einem andern JAA Land z.b. in Deutschland eine solche Lizenz erneuern kann. Problemlos! Dies ist in JAR-FCL1.015(a) verankert. Nach Ablauf der Gültigkeit (nach 5 Jahren) wird die Lizenz dann von dem Staat, in dem man den Wohnsitz hat, neuausgestellt. Grüsse Andreas Zitieren
Gast Hans Fuchs Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 Lieber Andreas genau an der von Dir angegebenen Stelle heisst es genau das NICHT; " Where a person, an organisation service has been licensed, issued with authorisation, approval or certificate Authority of a JAA Member State in with the requirements of JAR–associated procedures, such licences, authorisations, approvals or certificates accepted without formality by Member States." Soweit mein Englisch ausreicht heisst es nur das, was wir alle wissen, dass nämlich die Lizenz in allen JAA Staaten anerkannt wird, aber eben nicht dass sie in andern als dem Erstausstellerstaat problemlos erneuert werden kann. Wer hat hierzu eigene Erfahrungen gemacht? Hans Zitieren
metal Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 genau an der von Dir angegebenen Stelle heisst es genau das NICHT; " Where a person, an organisation service has been licensed, issued with authorisation, approval or certificate Authority of a JAA Member State in with the requirements of JAR–associated procedures, such licences, authorisations, approvals or certificates accepted without formality by Member States." Soweit mein Englisch ausreicht heisst es nur das, was wir alle wissen, dass nämlich die Lizenz in allen JAA Staaten anerkannt wird, aber eben nicht dass sie in andern als dem Erstausstellerstaat problemlos erneuert werden kann. Wer hat hierzu eigene Erfahrungen gemacht? heißt es schon. Wenn eine Lizenz jedes JAA Mitgliedsstaats in jedem anderen Mitgliedsstaat anerkannt ist, kann man mit dieser Verfahren wie auch mit den JAA Lizenzen des eigenen Landes. Ich kenne Fälle, die in USA eine britische JAR-Lizenz erworben haben und diese problemlos in Deutschland per Übungsflug verlängert haben. Läuft die Gültigkeitsdauer ab, bekommt man in D eine JAR-Lizenz ausgestellt. Grüsse Andreas Zitieren
metal Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 Wenn eine Lizenz jedes JAA Mitgliedsstaats in jedem anderen Mitgliedsstaat anerkannt ist, kann man mit dieser Verfahren wie auch mit den JAA Lizenzen des eigenen Landes. Ich kenne Fälle, die in USA eine britische JAR-Lizenz erworben haben und diese problemlos in Deutschland per Übungsflug verlängert haben. Läuft die Gültigkeitsdauer ab, bekommt man in D eine JAR-Lizenz ausgestellt. ...wenn dem nicht so wäre, hätte man sich den ganze JAR Kram ja auch sparen können :p Aber man hat das Lizenzwesen in Europa harmonisiert und das sind die (positiven) Konsequenzen. Andreas Zitieren
BH47 Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 Tja, wenn es nur so einfach wäre .... :confused: Grüessli Joachim Artikel 6 Stellt ein Mitgliedstaat eine Erlaubnis auf der Grundlage einer von einem Drittland erteilten Erlaubnis oder eines Teils einer solchen Erlaubnis aus, so wird dies in der Erlaubnis vermerkt. Die übrigen Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, diese Erlaubnis oder einen Teil einer solchen Erlaubnis anzuerkennen http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=de&numdoc=31991L0670&model=guichett Zitieren
metal Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 Artikel 6 Stellt ein Mitgliedstaat eine Erlaubnis auf der Grundlage einer von einem Drittland erteilten Erlaubnis oder eines Teils einer solchen Erlaubnis aus, so wird dies in der Erlaubnis vermerkt. Die übrigen Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, diese Erlaubnis oder einen Teil einer solchen Erlaubnis anzuerkennen Ist ja schön und gut, aber die JAA Staaten haben sich zur "Mutual Recognition" verpflichtet! http://www.jaa.nl/licensing/licensing_overview.html Außerdem Joachim, die von Dir zitierte EU-Richtlinie ist aus Vor-JAR-Zeiten. Grüsse Andreas Zitieren
BH47 Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 Außerdem Joachim, die von Dir zitierte EU-Richtlinie ist aus Vor-JAR-Zeiten. Ja , das ist sehr gut möglich. Die Richtlinie bildet aber immer noch die eigentliche Rechtsgrundlage. Nun, sollte mir auch egal sein. Meine Lizenz kommt regelmässig aus dem Laserdrucker des BAZL ..... :D :D :D Grüessli Joachim Zitieren
acuba 290 Geschrieben 21. Februar 2005 Autor Geschrieben 21. Februar 2005 also wenn ich eine JAR Compliant-PPL in britische Schule in USA mache, wird das 60x Monate gültig und in Deutschland verlängert? Kann ich dann in USA auch mit dieser JAR Compliant fliegen? Ich meine, weil Radiotelephony and nightflight soll im Ausbildung incl. sein... MfG Dmitri Zitieren
metal Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 also wenn ich eine JAR Compliant-PPL in britische Schule in USA mache, wird das 60x Monate gültig und in Deutschland verlängert? Da ich auch nicht genau weiß, wie JAR-Compliant definiert ist, formuliere ichs so, dass ich eine definitive Aussage treffen kann: Eine (egal in welchem Land erworbene) JAR-Lizenz ist 60 Monate gültig, deren Berechtigungen können durch jeden JAA Fluglehrer (in jedem JAA Staat) verlängert werden und nach 5 Jahren ändert sich u.U. die Ausstellende Behörde (je nach Deinem Wohnsitz). Schau mal auf: http://www.us-ppl.de/, http://www.airnav.de/faq/US-PPL-FAQ-8.html#ss8.5 oder les Dir folgenden Thread durch: http://tinyurl.com/5b9hp Grüsse Andreas Zitieren
metal Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 Hallo Dmitri, Ich möchte in USA und in Europa fliegen können. gehts Dir ums fliegen dürfen oder um den Preis? Wenn ersteres kann ich Dir versichern, dass es einfacher ist jede beliebige Lizenz in den USA anerkennen (validation) zu lassen, als umgekehrt. Siehe: http://www.us-ppl.de/verify.html Klar ist in USA die Luftraumstruktur etc. etwas anders, aber da kann man sich schnell einarbeiten und ein Fluglehrer kann Dich (bei guten Englischkenntnissen) schnell in die Gegebenheiten einweisen. Wenn letzteres möchte ich Dich darauf hinweisen, dass 22 Stunden Alleinflug etwas unrealistisch sind. Ich weiss nicht, mit wieviel $ eine Fluglehrerstunden kalkuliert wird, aber rechne lieber nochmal 10 extra ein! Du musst Dir auch im klaren sein, dass Du nach Dieser Ausbildung (ausser Du upgradest für $36-$44/h) nur auf zweisitzigen Flugzeugen geflogen bist. Solltest Du nach Deiner Ausbildung viersitzig fliegen wollen, solltest Du dazu lieber einen Fluglehrer zu Rate ziehen! (Ich hätte eigentlich gedacht, in JAR-FCL wären zwei verschiedene Flugzeugmuster gefordert, habs jedoch auf die Schnelle nicht finden können...) Ausserdem ist es nicht seriös "Night Privileges" in ein Paket aufzuführen, dass nur 45 Stunden umfasst. In JAR-FCL steht eindeutig drin, dass man zum Erwerb der Nachtflugberechtigung 5 (zu den 45 Stunden) zusätzliche Stunden absolvieren muss. Das "Lockangebot" von $5295 ist nicht einhaltbar! Grüsse Andreas Zitieren
acuba 290 Geschrieben 21. Februar 2005 Autor Geschrieben 21. Februar 2005 @metal Ja, ich habe auch gerechnet mit mind. 52-55 Stunden und vielleicht danach, wenn alles mit PPL klappt noch ein bisschen mit Instruktor ins Piper-28er reinsetzen... Übrigens: wieviel unterscheiden sich die Prüfungsfragen zu FAA- und JAR-PPL? Mfg Dmitri Zitieren
oldchris Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 . In JAR-FCL steht eindeutig drin, dass man zum Erwerb der Nachtflugberechtigung 5 (zu den 45 Stunden) zusätzliche Stunden absolvieren muss.Andreas Im Prinzip (Lockangebot) völlig einverstanden, aber wo steht das in den JAR-FCL ? Zitieren
Gast Hans Fuchs Geschrieben 22. Februar 2005 Geschrieben 22. Februar 2005 Auch das ist gar nicht neu: JAR–FCL 1.125 Training course "© Night qualification. If the privileges of the licence are to be exercised at night, at least five additional hours flight time in aeroplanes shall be completed at night comprising 3 hours of dual instruction including at least 1 hour of cross-country navigation and five solo take-offs and five solo full-stop landings. This qualification will be endorsed on the licence." Hans Zitieren
oldchris Geschrieben 22. Februar 2005 Geschrieben 22. Februar 2005 Lieber Hans und alle die es interessiert : Die Night VFR Ausbildung darf sehr wohl in die PPL Ausbildung integriert werden.....falls ein talentierter, sehr gut vorbereiteter Schüler es schafft diese zusätzlichen 5 Stunden in den minimalen 45 (Block-)Stunden auch noch zu schaffen und dann die Prüfung zu bestehen. Das "additional" in den von Hans erwähnten JAR-FCL bezieht sich auf die im davor stehenden minimalen 25 Std Dual und 10 Std Solo vor der PPL-Prüfung. Wie man sieht sind noch ohne weiteres 5 Std Night VFR innerhalb der minimalen 45 Std vor der PPL Prüfung möglich. Ist jemand nicht einverstanden ? Ich nehme Wetten entgegen. Zitieren
metal Geschrieben 22. Februar 2005 Geschrieben 22. Februar 2005 Das "additional" in den von Hans erwähnten JAR-FCL bezieht sich auf die im davor stehenden minimalen 25 Std Dual und 10 Std Solo vor der PPL-Prüfung. Wie man sieht sind noch ohne weiteres 5 Std Night VFR innerhalb der minimalen 45 Std vor der PPL Prüfung möglich.Ist jemand nicht einverstanden ? Ich nehme Wetten entgegen. Sehr interessanter Aspekt! So hat das (bis jetzt) noch nie Jemanden auslegen hören! Hast Du Dir das selbst zusammengereimt oder hast Du diese Erkenntnisse aus der Praxis? Grüsse Andreas Zitieren
Michi Moos Geschrieben 22. Februar 2005 Geschrieben 22. Februar 2005 ein talentierter, sehr gut vorbereiteter Schüler es schafft diese zusätzlichen 5 Stunden in den minimalen 45 (Block-)Stunden auch noch zu schaffen und dann die Prüfung zu bestehen. Ich wage mal zu sagen, man schafft die Ausbildung nur in den 45 Stunden, wenn man vorher schon fliegerische Erfahrung hatte. In dieser Zeit auch noch das NVFR zu machen ist also, vermute ich mal, unrealistisch. Theoretisch wäre es wohl machbar, da hast du Recht. Also ich frag mal meine FI. Wäre noch interessant, wenn ich bei Prüfungsreife noch Flugstunden hätte. Gruss Michi Zitieren
Philip Geschrieben 22. Februar 2005 Geschrieben 22. Februar 2005 Andreas, was Chris sagt ist schon richtig und schon seit der JAR-Implementierung eigentlich allgemein bekannt. Damit wies man zuweilen auch recht gerne auf die Vorzüge von JAR hin. Das war früher nach nationalem Recht nicht möglich - wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Gruss, Philip Zitieren
ChristianB Geschrieben 22. Februar 2005 Geschrieben 22. Februar 2005 Hallo Andreas, Was Chris schrieb ist nicht seine Auslegung, es ist so wie es auch an Flugschulen praktiziert wird. Ich habe die Möglichkeit des NVFR bei meiner PPL-Ausbildung während den Wintermonaten genutzt, da ich ansonsten nur wenig bei Tageslicht hätte trainieren können. Aber Achtung, es ist wirklich nicht erstrebenswert das NVFR Stundenmässig in die Ausbildung mit minimal 45 Stunden hineinzuquetschen. Auch wenn dies rechtlich kein Problem ist. Jedoch gegen ende der PPL-Ausbildung mit dem NVFR anzufangen, und damit zu rechnen das man ein paar extra Stunden dafür hergibt, find ich eine gute Investition. Auch muss die Ausbildung zum Erwerb des NVFR beim Abschluß der PPL-Ausbildung nicht beendet sein, man kann so wie ich dies jetzt auch tue, nach der PPL-Prüfung die fehlenden Stunden oder Aufgaben (fünf-Sololandungen / Überlandflug min. 1Std.) in aller ruhe noch machen. Gruss Christian Zitieren
BH47 Geschrieben 22. Februar 2005 Geschrieben 22. Februar 2005 Es erstaunt mich schon ein wenig, das die Kollegen der Flächenfliegerzunft für's Night keine Mindesterfahrung benötigen, was ich nicht unbedingt als Vorteilhaft bezeichnen möchte. Billiger ist es auf sicher wenn es in der Ausbildung integriert ist. Aber eben ...... Heli-Piloten benötigen als Minimum 100h. Das heisst in der Praxis, das der Erwerb nach der Prüfung erfolgt. ------------------------------------ An Appplicant for a NIT(H) should have completed as a pilot on helicopter at least 100 hours of flight time. All instruction must be performed on helicopter. ------------------------------------ Grüessli Joachim Zitieren
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