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Rechte der Flugpassagiere


Ueli Zwingli

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In der EU tritt am 17. Feb. 2005 ein neues Gesetz in Kraft. Damit werden die Rechte der Passagiere merklich verbessert. Passagiere die in der EU, von und nach der EU. Passagiere, die mit einer Gesellschaft fliegen, deren Hauptsitz in der EU haben, geniessen auch diese Verbesserung. Billigflieger Gesellschaften müssen die gleichen Bedingungen erfüllen, schlecht für die Gesellschaft, gut für den Passagier. Die Entschädigungen sind distanzabhängig gestaffelt, nicht Ticketpreis abhängig. Ein Firstclass Passagier erhält gleicviel wie ein Billigticket Passagier!

 

Link zu Europa Transport

 

Link zum deutschsprachigen Dokument

 

Video bei Euronews

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Vielleicht schaffen es jetzt dann die Fluggesellschaften eine einheitliche und gemeinsame Regelung für No-show Gebühren einzuführen und auch durchzuführen. Damit könnte das Ueberbuchungsproblem grösstenteils gelöst werden.

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