metal Geschrieben 31. Januar 2005 Geschrieben 31. Januar 2005 Hallo, wer darf die Nachtflugberechtigung in die (JAR)Lizenz eintragen. Der Fluglehrer, der die Ausbildung durchgeführt hat oder (nur) die Behörde? Viele Grüsse Andreas Zitieren
Spitfire Mk XIX Geschrieben 31. Januar 2005 Geschrieben 31. Januar 2005 Ciao Andreas Wie bei allen Berechtigungen wird das entsprechende Formular mit dem Ausbildungsnachweis - in diesem Fall FOCA Form 60.211 - an das BAZL geschickt. Dieses stellt einen neuen Ausweis aus, in dem die Berechtigung neu eingetragen ist. Hingegen bestätigt der FI die Ausbildung im Flugbuch des Piloten. Mit vielen Grüssen Dan Zitieren
metal Geschrieben 31. Januar 2005 Autor Geschrieben 31. Januar 2005 Wie bei allen Berechtigungen wird das entsprechende Formular mit dem Ausbildungsnachweis - in diesem Fall FOCA Form 60.211 - an das BAZL geschickt. Dieses stellt einen neuen Ausweis aus, in dem die Berechtigung neu eingetragen ist. Ob das von den JAA-Jungs mit "This qualification will be endorsed on the licence" witklich so gemeint war ;-) Ich hätte gehofft, das sei ein Schritt in Richtung Entbürokratisierung wie auch die Verlängerungseinträge auf der Rückseite der Lizenz... Grüsse Andreas Zitieren
oldchris Geschrieben 31. Januar 2005 Geschrieben 31. Januar 2005 PS Laut JAR muss ein Fluglehrer nun zuerst einem Experten beweisen, dass er fähig ist, VFR-Nachtflug auszubilden. Da dies (fast) niemand weiss müssen es vermutlich nur diejenigen, welche sich beim BAZL oder einem Experten danach erkundigen.... :confused: Zitieren
BH47 Geschrieben 31. Januar 2005 Geschrieben 31. Januar 2005 ... und wo muss der Experte nun wieder beweisen das er die geistige Kompetenz besitzt einen Fluglehrer zu beurteilen? Vielleicht beim gelernten Maurer in der BAZL-Geschäftsleitung .... :D Es wird immer surrealer ..... :confused: Grüessli Joachim Zitieren
Gast Hans Fuchs Geschrieben 31. Januar 2005 Geschrieben 31. Januar 2005 .... müssen es vermutlich nur diejenigen, welche sich .................. danach erkundigen:Eine alte Weisheit, die bei allen Behörden weltweit gilt. Seit ich alt, sorglos und vergesslich geworden bin, lebt es sich für mich sehr viel leichter. :006: Unwissen soll zwar nicht vor Strafe schützen, aber da man als "Hirnamputierter" auch kein schlechtes Gewissen haben und Unsicherheit ausstrahlen kann, wird man kaum erwischt. :D Hans Zitieren
metal Geschrieben 1. Februar 2005 Autor Geschrieben 1. Februar 2005 ... und wo muss der Experte nun wieder beweisen das er die geistige Kompetenz besitzt einen Fluglehrer zu beurteilen? Um welche Art von "Experten" es sich handelt, ist in JAR-FCL 1.325(b)(2) festgelegt: Ein "zur Durchfürhung der FI(A)-Ausbildung anerkannte[r] FI(A)". Grüsse Andreas Zitieren
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