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Sicherung des Luftraums (Schweiz)


BH47

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Hallo

 

Auf Teletext von SF1 habe ich folgende Nachricht gelesen:

 

„Der Bundesrat will bei der Sicherung des Luftraumes gegen nichtmilitärische Bedrohung mit Frankreich kooperieren. Er hat einen Staatsvertrag gutgeheissen, der noch vom Parlament genehmigt werden muss.“

Quelle: http://www.swisstxt.ch/SF1/126-00.html

 

Davon habe ich noch gar nichts gehört.

Was heisst das denn nun wieder im Klartext und in der Praxis?

 

Gruss

Joachim

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dass die Zusammenarbeit bei Luftraumsicherungen (zB G8 Evian, oder vielleicht später Genf, Montreux...) eine gesetzliche Grundlage erhält, die allgemein gültig ist und nicht in jedem neuen Fall wieder neu ausgehandelt werden muss. Was einmal gemacht wurde, und einen relativ hohen Aufwand erforderte, kann nun in Zukunft leichter geregelt werden. Also nichts spektakuläres.

 

Ausser für die SVP, für die ist das wie immer "Aufgabe der Souveränität" und einen "NATO-Beitritt durch die Hintertüre" :D

 

Alex

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Quelle: http://www.admin.ch/cp/d/419b20e2_1@fwsrvh.html

 

3003 Bern, 17. November 2004

 

Medieninformation

 

Staatsvertrag Schweiz-Frankreich: Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen

 

Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und

Frankreich gut geheissen, der die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der

beiden Staaten im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen

nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft regelt. Der Staatsvertrag muss

vom Parlament noch genehmigt werden.

 

Die Kooperation mit Frankreich bezweckt die Erleichterung des gegenseitigen

systematischen Informationsaustausches über die allgemeine Luftlage sowie

die Verbesserung der Interventionsmöglichkeiten beider Parteien bei einer

konkreten Bedrohung.

 

Unter dem Kommando des Gastlandes sind grenzüberschreitende

Luftpolizeieinsätze bis hin zum Warnschuss mit Hilfe von Infrarotlockzielen

möglich. Ausgenommen dagegen bleiben der Warnschuss mit scharfer Munition

sowie der Zerstörungsschuss.

 

Auf die Souveränität der beiden Staaten und auf geltende bilaterale Abkommen

wird Rücksicht genommen. Die Zusammenarbeit ist mit keinen finanziellen

Verpflichtungen für die Eidgenossenschaft verbunden. Weder Frankreich noch

die Schweiz werden für Luftpolizeieinsätze entschädigt.

 

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,

BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT

Information

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