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Schluss mit zollfrei Tanken?


Urs Wildermuth

Empfohlene Beiträge

Hallo allerseits,

 

habe heute in einem AOPA Schweiz Blatt gelesen, dass ab 2005 es für private Flüge nicht mehr möglich sein soll, zollfrei AVGAS / JET A1 zu tanken, wenn der Flug ins Ausland führt.

 

Dies würde zu einer massiven Verteuerung der Privatfliegerei führen und, so denke ich, gravierende Folgen für alle CH Privatpiloten haben.

 

Weiss jemand mehr?

 

Beste Grüsse

 

Urs

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Ich habe mir dieselbe Frage wie Ueli gestellt. Warum kann ich in Gondo nicht zollfrei tanken, wenn ich mit meinem Auto nach Domodossola fahre. Na ja. Ich habs bereits im vorderen Thread (kam dort nicht so gut an) zu diesem Thema gesagt, dass ich dies nur als eine Beseitigung einer Ungerechtigkeit betrachte. Ich empfände es aber als wünschenswert, wenn der Mehrertrag (wird nicht soviel sein) dann in Form von Steuersenkungen bei den gesamten Benzin-Produkten allen Verbrauchern zugute kommt.

 

Na ja. Eine Meinung

Silvio Gely

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Warum kann ich in Gondo nicht zollfrei tanken, wenn ich mit meinem Auto nach Domodossola fahre?

 

Du brauchst mit Deinen Auto ja auch kaum für eine Fahrt den ganzen Tanktinhalt benötigst, im Gegensatz zur Fliegerei...

 

Könnte es das entscheidende Detail sein? ;)

 

Johannes

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Du brauchst mit Deinen Auto ja auch kaum für eine Fahrt den ganzen Tanktinhalt benötigst, im Gegensatz zur Fliegerei...

 

Na ja Johannes. Ich tanke Zollfrei in Genf. Fliege kurz nach Annemasse. (12 Franken Landetaxe) und dann wieder zurück. Wenn der Tank nun leer ist, dann war mein Drainer nicht richtig zu, bei der 10 Minuten Flugzeit.

 

Ich lasse dein Argument nicht gelten :-) andere?

 

Gruss

Silvio

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Hallo Silvio.

 

Ja, ganz klar, dass man diese "Vergünstigung" auch so ausnutzen kann. ;) Nur wird es wohl die Begründung für diese Regelung, sein dass in der Regel der getankte Sprit auf internationalem Territorium verbraten wird.

 

Gruss

Johannes

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Hallo zusammen

 

Ich könnte mit der Tatsache knapp leben, wenn das Geld für aviatische Zwecke eingesetzt würde, was leider nicht der Fall ist.

 

Und wenn dann schon vergleichen, dann bitte Fliegerei mit Fliegerei.

 

Gruess

Tom

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Na ja Tom

 

Ich habe ja nur Benzin mit Benzin verglichen. Was für ein Motor/Turbine es verbrennt, und wo es verbrannt wird, ist doch nicht so relevant. Oder? :-)

 

Und betreffend aviatischem einsetzen der Steuereinnahmen. Es ist erstmal zu definieren, ob es sich um eine Steuer oder um eine Abgabe handelt. Abgaben oder Gebühren sind in der Regel zweckgebunden, und müssen ihren Bestimmungsort erreichen. Zum Beispiel die CO2-Abgabe muss zur Verminderung von CO2 eingesetzt werden, und darf nur auf CO2 ausstossende Produkte verlangt werden. Steuern hingegen sind mit einer mir bekannten Ausnahme (dem steuerprozent MwSt für die AHV) immer ersatzlos geschuldet. Das heisst, ich kann keine Forderung an die Steuern knüpfen. Die Gelder können so eingesetzt werden, wie es die Politiker wollen. Also ist die Forderung: Wenn ich auf Flugmost Steuern zahlen muss, so soll das Geld in die Aviatik fliessen, nonsens.

 

Sorry. Ich bin eigentlich kein Tüpflischiiser. :-)

 

Gruss

Silvio Gely

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Sorry. Ich bin eigentlich kein Tüpflischiiser. :-)

 

Ich schon. :D

 

Im Ernst. Fakt ist: Dass das einmal mehr ein Schuss gegen die General Aviation ist. Praktisch nicht?

 

Gruess

Tom

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Ich habe ja nur Benzin mit Benzin verglichen. Was für ein Motor/Turbine es verbrennt, und wo es verbrannt wird, ist doch nicht so relevant. Oder? :-)
Ist es das wirklich nicht?

 

Wenn schon fröhliche Fragestunde herrscht, hier gleich noch ein paar weitere Anregungen:

 

Mit welcher Begründung habt ihr bis jetzt nie einen Rappen Treibstoffzoll bezahlt, wenn ihr z.B mit Helvetic nach Nizza, oder sonstwo in die Ferien geflogen seid? Wenn ich jedoch selber "knüpple", soll das nicht (mehr) gehen? Wieso nicht?

 

Mit welcher Begründung muss selbst auf einem (nationalen) Anschlussflug Zürich-Lugano kein Treibstoffzoll entrichtet werden?

 

Und wer nun behauptet, er hätte trotzdem noch nie von zollfreiem Flugsprit profitiert und sich noch nie über die (zu)tiefen Ticketpreise gefreut, der werfe den ersten Stein!

 

Gruss

HaPe

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Hanspi

 

Art. 4 der Bundesverfassung sagt ja, dass alle Bürger vor dem Gesetze gleich sind, nicht wahr :001: :001: . Nur der Bundesrat ist ungleicher.

 

 

Gruss

Heinz

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Diese diskussionslose Änderung des Gesetzes ist unüberlegt und bloss finanziell motiviert. Ich habe deshalb bereits im anderen Thread (hier) dagegen mobil gemacht und stelle ein Schreiben zur Verfügung (PN an Flavio), welches so viele als möglich dem Bundesrat zustellen sollten (auch Nichtpiloten). Zum Glück hat nun auch die AOPA reagiert, allerdings mehr mit der Forderung der Zweckgebundenheit des Treibstoffzolles, als direkt gegen die Änderung.

 

Bedenklich ist es, dass aufgrund eines Vorschlages eines Beamten, eine solche Gesetzesänderung, welche alle Piloten betrifft, durchgesetzt wird.

 

Grüsse

Flavio

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Naja,

 

müsst ihr halt Steuern auf das Flugbenzin zahlen. Das müssen wir im Rest von Europa schon lange und wurden dazu auch noch vom billigen Tanken in der Schweiz ausgeschlossen.

 

In meinem Verein haben wir übrigens fast alle Maschinen auf Autobenzin umgestellt. Was das einspart könnt ihr euch vorstellen!

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Naja, müsst ihr halt Steuern auf das Flugbenzin zahlen. Das müssen wir im Rest von Europa schon lange und wurden dazu auch noch vom billigen Tanken in der Schweiz ausgeschlossen.
Es ist ja nicht gerade so, dass wir bis jetzt nie Zollabgaben auf dem Flugbenzin bezahlt hätten. Lediglich bei Auslandflügen kam es manchmal vor, dass auf eine Tankfüllung von Fr. 400.- vielleicht Fr. 130.- rückvergütet wurde, was dann den Flugstundenpreis von ca. € 180.- für einen Archer II auf "nur" noch ca. € 160.- gesenkt hat.

 

"Etwas" in einem Land einführen, nur weil man "es" in einem anderen Land auch schon lange "muss", ist noch lange kein Argument - selbst wenn es von Politikern zunehmend gerne benutzt wird. Aber diesen ist ja eh' nichts zu billig, sollten sich irgendwo ein paar weitere "Fränkli" Staatseinnahmen herauspressen lassen.

 

Gruss

HaPe

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  • 1 Monat später...
Naja,

müsst ihr halt Steuern auf das Flugbenzin zahlen. Das müssen wir im Rest von Europa schon lange und wurden dazu auch noch vom billigen Tanken in der Schweiz ausgeschlossen.

!

 

SR 641.611 Mineralölsteuerverordnung Art.33

3. Für ausländische Luftfahrzeuge gelten die Absätze 1 und 2 (zollfrei tanken) nur, wenn der ausländische Staat Gegenrecht hält.

 

 

Ausgeschlossen vom zollfreien Tanken in der Schweiz wurdest Du weil Deutschland eben kein Gegenrecht hielt.

 

Naja, sowieso bald vorbei.

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