Freesky Geschrieben 29. Oktober 2004 Geschrieben 29. Oktober 2004 Wie Ihr alle, muss auch ich immer schön für jeden Passagier ein Flugschein ausfühlen. Worauf steht das die Versicherung sache des Passagiers ist und die Summe beschränkt ist usw. Daher meine Frage, könnte denn eine Versicherung den Passagieren als zusatz Angeboten werden, um Ihnen diese Möglichkeit überhaupt bieten zu können? (auch wenn es etwas teuer wäre) Den welcher der Passagiere geht schon zu seiner Versicherung und macht so etwas für einen Flug. Hoffe Natürlich das ich es nie wirklich brauchen werde. Mario Zitieren
Silvio Gely Geschrieben 29. Oktober 2004 Geschrieben 29. Oktober 2004 Hallo Mario ich schweiffe mal ein wenig von deiner Frage ab, um abzuklären ob meine Gedankenschritte betreffend Versicherung richtig sind. Sorry dass ich dir nicht wirklich ne Antwort gebe. Wenn ich einen Unfall hätte, und meinen Passagieren keine Flugscheine aufgefüllt hätte, müsste die Versicherung meines Flugzeuges für diesen Haftpflichtfall, sofern er nicht fahrlässig verursacht wurde, 3 Millionen - oder soviel wie die Haftpflicht eben maximal bezahlen müsste - bezahlen. Mit dem Flugschein beschränke ich die Haftung pro Passagier auf circa 76'000.-- Franken. Somit wird bei meinem 4 Plätzer maximal 230'000 Franken für die Passagiere ausgeschüttet plus Schäden, die ich gegenüber anderen Dritten anrichte. Die 3 Millionen oder mehr werden also nicht ausgeschöpft. Meine Passagiere - in tragischen Fällen kann eine Invalidität ja in die Millionen gehen - sind also die geprellten. Hätte ich keinen Flugschein ausgefüllt, müsste meine Versicherung die maximal 3 Millionen ausschütten, durch den Flugschein spare ich meiner Versicherung Geld. Ist dieser Gedankengang bis dahin richtig? Ich bin kein Versicherungsfachmann. Nun aber weitergedacht. Ich fülle den Flugschein aus, nicht weil ich den Passagier prellen will, und die Versicherung schonen. Ich denke dabei daran, dass es ja sein könnte, dass 3 Millionen Versicherungssumme bei 3 Invaliden nicht ausreichen könnten, um diese ein Lebenlang inklusive Versorgerschade etc. zu versorgen. Deshalb denke ich, so egoistisch es auch klingen mag, dass der Flugschein so mich schützt, dass ich nicht wenn die 3 Millionen aufgebraucht sind, für den restlichen Schaden aufkommen muss. Eigentlich ist dieser Gedankengang unfair und schlecht. Aber wenn ich 1 und 1 zusammenzähle, muss ich doch darauf kommen. Wie sehr ihr das? Macht ihr euch auch manchmal gedanken zu diesen Scheinen, die man immer ausfüllt, aber nicht genau weiss, ob die jetzt nützen oder schaden. Ich wünsche allen ein unfallfreies Leben, dass man sich nie damit beschäftigen muss. Es grüsst euch ein egoistisch tönender aber nicht so seiender Silvio Gely Zitieren
Freesky Geschrieben 29. Oktober 2004 Autor Geschrieben 29. Oktober 2004 Ich denke soweit mir das bekannt ist, ist es genau so wie du Schreibst. Daher haben ich mir eben auch diese Fragen gestellt. Mir ist klar ich schreibe die Flugscheine eigentlich nur für die Versicherung aus und dies ist im Normalfahl im Chartervertrag auch für den Flugzeughalter so abgesichert. Der Grund dürfte sein, das sonst die Versicherung noch viel mehr Kosten würde. Ich weiss aber auch nicht wie dieses System funktioniert. Daher habe ich mich eben gefragt was könnte getan werden. In der Hoffnung das es nie zur Anwendung kommt. Zitieren
Silvio Gely Geschrieben 29. Oktober 2004 Geschrieben 29. Oktober 2004 Irgendwie wird einem so einiges klar. Die Flugscheine werden von den Versicherungen gratis an alle die solche bestellen zugesandt. Wäre dies nicht eigennützig, würde sie es wohl nicht gratis tun. Aber eben. Ich stelle mir die Frage, soll ich den Passagieren was gutes tun und keinen ausfüllen, oder schulde ich der Versicherung was und fülle sie aus, oder bin ich mir selbst am nächsten und fülle sie deshalb aus. Zur Information. Ich bin kein Philosoph. Darum halte ich mich jetzt zurück, und werde lesen, was ihr dazu schreibt. Grüsse an euch alle Silvio Gely Zitieren
ChristianB Geschrieben 29. Oktober 2004 Geschrieben 29. Oktober 2004 Hallo Silvio Diese Frage hat mich auch beschäftigt und wurde auch bei unserem Kurs Luftrecht heiss diskutiert. Zu einer Befriedigenden Antwort sind wir aber nicht gekommen. Ich bin bisher der Meinung das es etwa wie folgt gehandhabt wird: Das Luftfahrzeug ist ja obigatorisch bis zu einem gwissen Betrag pro Ereignis versichert. Der Geschädigte bekommt diesen Betrag in Berechtigten fällen auch ausbezahlt. Reicht dieser Betrag nicht aus, oder sind Schäden welche von der Versicherung nicht gedeckt werden da, so wird der Geschädigte auf den Luftfahrzeugführer zurückgreifen. Vorstellbar: Wenn der tödlich verunfallte Pax Familienvater war und eine Frau und zwei Kinder hinterläst. Dann werden die Hinterbliebenen zu recht beim Piloten anklopfen und eine "Unterhaltsrente" einfordern. Da die Familie ja eventuell ohne Ernährer da steht. Mit dem Flugschein reduziert man diese Kostenfolge bis auf die 76'000 Fr. pro Passagier. Vorbehalten das dem Piloten keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, ansonsten der Flugschein keine schützende Wirkung hat. Wie gesagt das ist meine Vorstellung wie es laufen könnte und für mich logisch wäre. Aber Recht und Versicherungen sind meist anders, und bin daher gespannt was von professioneller Seite, und aktueller Rechtssprechung zu diesem Thema gesagt wird. Gruss Christian Zitieren
Dani Kistler Geschrieben 29. Oktober 2004 Geschrieben 29. Oktober 2004 Hallo Leute Wenn diese Flugscheine grundsätzlich erstmal die Versicherung schützen, dann würde es mich nicht wundern, wenn ihr bei einem Unfall mit Regressansprüchen rechnen müsst, falls ihr keine Flugscheine abgegeben habt. Dies würde der normalen Logik von Versicherungen entsprechen und dies würde ich unbedingt abklären, falls nicht bekannt. Viele Grüsse Dani Kistler Zitieren
Thomas H. Geschrieben 29. Oktober 2004 Geschrieben 29. Oktober 2004 Hi Bei unentgeltlichen Flügen ist ja eine Flugschein nicht zulässig (darüber wurde zur Genüge disskutiert). Entsprechend wird eine Versicherung kaum Regress nehmen können (mal Fahrlässigkeit ausgenommen). Also ist bis zu 2/3 Mio. Schaden (je nach Deckung) die Versicherung am Flugschein interessiert, darüber hinaus dann der Luftfrachtführer (meine letzte "Luftfracht" hat sich über den Ausdruck beklagt;)). Bin auch kein Jurist und wünsche einfach allen, dass sie nie nie nie in die Situation kommen, diese Dinge so genau auseindander nehmen zu müssen! Gruss Thomas Zitieren
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