Moritz M. Geschrieben 28. Oktober 2004 Geschrieben 28. Oktober 2004 Hallo miteinander! Ich bin hier ganz neu und ehrlich gesagt wusste ich bis gestern gar nicht von diesem tollen Forum, eigentlich eine Schande ;-) Ja, ich habe hier mal eine Frage. Ich habe das PPL, aber mein Problem sind im Moment die Finanzen (gut, bei wem ist das schon kein Problem werdet ihr jetzt sagen). Gleich nach dem 3. FVS-Kurs habe ich das PPL gemacht, aber ich verfüge noch über keine feste Einnahmequelle, weil ich mit meinem Studium noch nicht fertig bin. So, das war jetzt die kleine "Vorgeschichte". Ich habe vor einiger Zeit mal was von einer beschränkten Berufspilotenlizenz gelesen. Wer weiss genaueres darüber, gibt es das im JAR-FCL überhaupt noch und was sind die Bediungungen, damit man diese erwerben kann? Oder anderst gesagt, ich möchte meine Mitflugangebote einem möglichst breiten Publikum (legal!) zugänglich machen, damit ich einfach möglichst günstig fliegen kann, bin auch ohne Verdienst zufrieden, es sollte wenn möglich einfach "selbsttragend" sein. Welche Möglichkeiten kennt ihr da? Bin für jede Antwort dankbar. Moritz M. Zitieren
joh-k Geschrieben 28. Oktober 2004 Geschrieben 28. Oktober 2004 Hallo Moriz. Herzlich willkommen im Flightforum. Nebst dem, dass ich es ziemlich unvernünftig finde, ein Flugzeug regelmässig mit Passagieren zu fliegen, während dem man "hinten rechts" staubtrocken ist, dürfte noch mancher junge Pilot Deinen Wunsch teilen, abgesehen davon wurde dieses Thema im Forum auch schon öfters behandelt. Betrachte dies bitte nicht als Beleidigung, denn ich kenne Deine Situation ja nur so gut wie Du sie auch geschildert hast und es ist zudem ganz allgemein gemeint. Auf Grund Deiner Bemerkung, nichts mit dem Fliegen verdienen zu wollen, sondern lediglich - möglichst - die vollen Kosten gedeckt haben, zitiere ich Dir hier den teil eines Gesetzesartikels: Art. 100, Begriff der Gewerbsmässigkeit1) Flüge gelten als gewerbsmässig, wenn a. für sie in irgend einer Form ein Entgeld entrichtet wird, das mehr als die Kosten für Luftfahrzeugmiete, Treibstoff sowie Flugplatz- und Flugsicherungsgebühren decken soll; und b. sie einem nicht bestimmten Kreis von Personen zugänglich sind. Solltest Du also wirklich zum Selbstkostenpreis fliegen, könnte Deine Frage theoretisch mit dieser "Regelung" beantwortet sein. Über den Sinn und die Erfolgschancen Deines Vorhabens kann man jedoch geteilter Meinung sein. Versuch' es doch zuerst im Bekanntenkreis! ;) Viel Spass beim Fliegen! Gruss Johannes Zitieren
teedoubleyou Geschrieben 28. Oktober 2004 Geschrieben 28. Oktober 2004 Hoi Moritz Der beschränkte Berufpilot (BB) war/ist eine nationale Eigenheit, welche mit Einführung JAR verschwunden ist, bzw. nicht mehr erworben werden kann. Die zur Zeit bestehenden Lizenzen können aufrecht erhalten werden, neue werden jedoch nicht mehr ausgestelt. Gruess Tom, der lieber ein vollwertiger Privatpilot, als beschränkter Berufpilot ist. ;) Zitieren
Silvio Gely Geschrieben 28. Oktober 2004 Geschrieben 28. Oktober 2004 Hallo Moritz auch von meiner Seite willkommen. Da der beschränkte Berufspilot (BB) für dich nicht mehr in Frage kommt, und bei nem leeren Geldbeutel (war bei mir genau das selbe) die Berufspiloten-Lizenz wohl nicht finanzierbar ist, gebe ich dir folgende Tips: - Flieg mit Kollegen, Familienmitgliedern, Leuten die dich auf dein Hobby ansprechen. Dann hast du in der Regel schon sicher für ein Jahr zu fliegen. Und verlang etwas mehr als das Flugzeug kostet. Schliesslich musst du ja noch Gebühren entrichten. Dann bist du da mal legal. Der Personenkreis ist beschränkt (nicht auf Intelligenz bezogen) und du erzielst kein Einkommen. Ergo, total legal. - Wenn du wirklich Stunden machen willst, mach sobald du so 100 Stunden hast die Schleppeinweisung für den Segelflugschlepp. Da lernst du was dazu, und die Stunden danach die du schleppst sind auch bezahlt. Natürlich nur, falls dir das Schleppen gefällt. - Wenn Leute zu dir kommen über Bekanntenwerbung oder weil sie irgendwo gehört haben dass du fliegst, scheiden sich die Geister bereits. In meinen Augen ist es Legal mit denen zum Selbstkostenpreis fliegen zu gehen. Wenn man den Gesetzesartikel betrachtet, ist es auf jeden Fall legal. Denn beide Artikelteile a) und b) müssen zusammen erfüllt sein, dass es gewerbsmässig wird. Ich fliege in solchen Fällen, sofern alles stimmt (Medical, 3 Ldg in 3 Mi., ich mich gut fühle, Meteo) immer. - Füll für jeden Flug und Passagier einen "Flugschein" aus. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Es gibt sicher noch mehr Möglichkeiten billig zu fliegen. Halt einfach die Augen offen, und wirf dich auf die Beute (PAX). Wichtig ist, dass du weisst, dass du kein Geld verdienen solltest pro Flug. Dann passiert dir nichts. Oder ist jemand vom BAZL anderer Meinung? Gruss Silvio Gely Zitieren
Moritz M. Geschrieben 29. Oktober 2004 Autor Geschrieben 29. Oktober 2004 @Wisi: Vielen Dank für das Verschieben meiner Frage in die richtige Rubrik. @Johannes: Ich verstehe natürlich deine Bedenken mit Passagieren zu fliegen, ohne einen grossen finanziellen Background zu haben. Klar muss man sich auch die Überlegungen machen "im Falle eines Unglücks", aber aus meiner Sicht sind da Szenarien denkbar, wo dir auch ein gewisser Batzen auf der Seite kaum noch etwas nützten. Wenn du nur noch daran rumstudierst, musst du ja mit dem Fliegen aufhören. Lieber bereite ich mich jeweils doppelt so gut vor und fliege nur mit Passagieren, wenn mir mein Trainingsstand und das Wetter unbedenktlich erscheinen. Danke auch für den Gesetzesausschnitt. Ich habe ihn schon gekannt, aber ich bin mir trotzdem nicht ganz sicher, wie er zu interpretieren ist. Könnte ich jetzt zum Beispiel an einem Morgen am Bahnhof, den vorbeispazierenden Passanten Flugblätter verteilen, auf denen ich Flüge zu Selbstkosten anbiete? Nach dem Gesetztestext eigentlich ja, weil ich nichts damit verdiene. Aber ist das wirklich so? Ich möchte mich einfach nicht aufs Juristische "Glatteis" begeben;-) @teedoubleyou: Danke für deine Antwort. Ich habe es eben auch befürchtet, dass es die beschränkte Berufspilotenlizenz im JAR nicht mehr gibt. @gelysilv:Vielen Dank für deine Ausführlichen Tipps. Ich muss vielleicht erstmal richtigstellen, dass Finanzlage nicht sooo brekär ist, wie mein Beitrag vermuten liess. Es ist nur so, dass ich letzthin das Ganze mal durchgerechnet habe, um zu sehen, wie weit ich mit meinen Finanzen fliegen kann ;-) Im Moment zehre ich halt nur von meinen Ersparnissen aus Ferienjobs und Militär und es kommt nichts rein. Das finde ich einfach beunruhigend und ich wollte mich halt mal jetzt schon für Möglichkeiten umsehen, solange es noch nicht zu spät ist. Eigentlich habe ich schon mal ein Schlepper-Angebot bekommen und die wollten mich auch nehmen, aber ich hätte ein halbes Jahr frei nehmen müssen, weil sie einen Saisonschlepppiloten suchten. Im Moment bin ich sogar noch regelrecht "ausgebucht" mit Verwandten und Bekannten, aber das kann sich schnell ändern und wenn ich mich schon jetzt umsehe, hoffe ich, einigen unangenehmen Problemen aus dem Weg gehen zu könne. Ob das BAZL etwas anderes behauptet, als deine Angaben übers Passagieremitnehmen, weiss ich nicht. vielen Dank an alle, die mir geantwortet oder meine Fragen richtig platziert haben ;-) Moritz M. Zitieren
joh-k Geschrieben 29. Oktober 2004 Geschrieben 29. Oktober 2004 Hallo Moritz. Nach meiner Interpretation könntest Du dies tun. Nach gesundem Menschenverstand sieht es mir aber auch nach ein Bisschen Grauzone aus... Eine rechtsgültige Antwort kann ich Dir aber auch keine geben.. :002: Viele Grüsse Johannes Zitieren
Gast Hans Fuchs Geschrieben 29. Oktober 2004 Geschrieben 29. Oktober 2004 Etwas Grundsätzliches: Ein BB oder ein CPL alleine ermöglicht es nicht kommerzielle = gewinnbringende Flüge zu unternehmen. Der Halter und sein/seine Flugzeuge müssen dafür konzessioniert sein. Der Aufwand dafür ist beträchtlich. D.h. kommerzielle Zulassung und Unterhalt des Flugmaterials, erhöhte Haftplicht Versicherungsdeckung, Erstellen eines FOM und schliesslich die Erlaubnis des BAZL. Es dürfen dann allerdings nur Piloten mit CPL oder BB (Innland) für solche Flüge eingesetzt werden. Diese Piloten müssen vorgängig mit allem Drum und Dran dem BAZL gemeldet werden und sie müssen jährlich einen zumeist betriebsinternen Weiterbildugskurs besuchen. Im Zuge einer allgemeinen Verhinderungspolitik wurde das BB vom BAZL durch Erhöhung der medizinischen Anforderung nun mehr oder weniger zum Aussterben verdammt. Nachdem ich nun seit etwa 8 Jahren so ein BB hatte und damit auch kommerzielle Flüge gemacht habe, muss ich es bei der nächsten Erneuerung aufgeben, obwohl ich nie gesünder oder fliegerisch besser in Form war. Hans Zitieren
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