Zum Inhalt springen

Schneisen-Opas freigesprochen...


Joel Vogt

Empfohlene Beiträge

Wilko Wiedemann
wie kommst du auf die Idee, dieser Vorsatz hätte bestanden?

Sorry, aber das war ja wohl ziemlich eindeutig. Und wenn die Rentner auf ihre Version bestehen, wonach sie nur ihren Enkeln die Flieger im Dunkeln zeigen wollten, dann ist es schlicht Dummheit.

 

MfG

 

Wilko

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wilko Wiedemann

Ich habe jetzt schlicht keine Lust, in den unendlichen Weiten des Internets, den Zeitungsartikel mit der Enkel-Version zu suchen. Vielleicht mal bei Gelegenheit.

Apropos «Dummheit»: Wäre es nicht dumm ein strafbares Verhalten zu gestehen, dass einem nicht nachgewiesen werden kann, ganz unabhängig von diesem Fall?

Dumm ist es vorallem, überhaupt etwas strafbares zu begehen.

 

Naja, die Zwei sind ja jetzt unbehelligt davongekommen, dann kann man die Sache nun auf sich beruhen lassen.

 

MfG

 

Wilko

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wilko...Suchzeit 30 Sekunden ;) Wobei in den beiden Artikeln sogar unterschiedlich auslegbar ist, zu welchem Zweck die Lampen eingesetzt wurden:

 

http://www.glattaler.ch/storys/storys.cfm?vID=659 und http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zuerich/338645.html

 

Zentraler Satz in diesem Thread ist jener von Roberto; "Politische Probleme sollten nicht auf Kosten der Flugsicherheit ausgetragen werden."

 

Ich persönlich glaube grade bei diesem speziellen Fall kaum, dass eine Handtaschenfunzel aus dem Dorflädeli in Gockhausen eine ernsthafte Störung bzw. Irritation auslösen kann bzw. die Flugsicherheit gefährden (so verdammt tief, dass man Crews direkt blenden könnte Gockhausen auch nicht überflogen), ohne die ensprechenden Gerichtspublikationen gelesen zu haben.

 

Allerdings wird meines Erachtens die Flugsicherheit in der momentanen Diskussion um den Flughafen Zürich viel zu wenig stark gewichtet...aber das ist ein anderes Thema, welches wiederum viele Seiten füllen und zu vielen Schlammschlachten führen könnte...

 

Gruess,

 

Flo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

J aund in USA musste man in Las Vegas einschreiten um die Leuchtkraft der ganzen Lichtfinger zu beschränken. Wohlgemerkt wollten Hotelbesitzer zuerst nichts davon wissen (wie kommen denn die hotelgäste nach LAS???).

 

Zum Fall:

eine vorsätzliche Gefährdung des Luftverkehrs kann eigentlich nur dann gegeben sein wenn man auch mit Mitteln vorzugehen versucht die klar eine Gefährdung darstellen könnten. Ansonsten wäre jeder der am Flughafenzaun mit eingeschaltetem Handy Fotos schiess ja auch ein 'vorsätzlicher' Flugverkehrsstörer (die Handyleistung könnte ja dem Flugzeug was machen wollen). Heikel ist in diesem Fall nur dass er aufgrund der Publizität und der politischen Brisanz überhaupt bekannt ist. Ich möchte nicht wissen wieviele male hierzulande schon einer mit einer Stablampe gegen irgenein Fahr-/Flugzeug geleuchtet hat.

 

Zum Fall in Frankreich: auch das ist ein alter Hut. Im 'Land der grossen Freiheit' verstehen einige es so dass zur Freiheit auch gehört mit Gewehren auf Flugzeuge zu schiessen. Die Anektote will es dass eines Tages einer der Flieger zurückgeschossen hat... aber das ist off-topic.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

der Publizität und der politischen Brisanz überhaupt bekannt ist. Ich möchte nicht wissen wieviele male hierzulande schon einer mit einer Stablampe gegen irgenein Fahr-/Flugzeug geleuchtet hat.

 

 

Die Frage des Tauglichkeits des Mittels ist eine, aber der Vorsatz halt schon eine andere. Wenn ich etwas tue, um jemanden zu gefährden, mir das aber nicht gelingt, kann das stärker bestraft werden als wenn ich jemanden gefährde, das aber gar nicht wollte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe nirgends geschrieben, dass das Gericht auf das Alter Rücksicht nimmt. Aber es ist offensichtlich so, dass auf politische Angelegenheiten Rücksicht genommen wird. Man stelle sich vor, die alten Männer wären bestraft worden. Das wäre ja ein gefundenes Fressen für Südanfluggegner gewesen.

 

Frage: ist eine Falschaussage (wie dass die Opas den Enkeln die Flieger zeigen wollten) nicht auch strafbar? Die Enkel werden vermutlich zu jung sein, um vor Gericht aussagen zu können. Aber eben. ich bin sicher, dass hier anders entschieden worden wäre, wenn es die ganze Südanflugproblematik nicht geben würde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Philipp (phonom), in den gerichtlichen Dokumenten sind die Enkel nirgends erwähnt (die erschienen wohl in der Regionalpresse damit die Story noch etwas mehr Fleisch am Knochen hat), da ist lediglich davon die Rede:

 

Er habe mit dem Lichtstrahl einzige zeigen wollen, dass er "hier unten"

lebe und leide. Sicher habe er niemanden gefährden wollen, was er mit seiner Handlung ohnehin nicht habe tun können, hätten doch der Security-Chef der Swiss sowie der Airport-Manager in den Medien dargetan, es entstehe durch das Leuchten keine Gefahr.

 

Letzteres wird auch durch die Aussage der Crew, es habe zu keiner Zeit eine Gefährdung des Anfluges bestanden, bestätigt.

 

Der Fall wird meiner Meinung nach unnötig hochstilisiert.

 

Gruess,

 

Flo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dachte ich doch immer, dass man vor Gericht nicht lügen darf...

 

________________

Philipp

 

Der Angeklagte darf durchaus lügen.

Zeugen nicht, die Enkel dürften allerdings die Aussage verweigern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sollte es (jetzt unabhängig vom Fall der "Schneisen Opas") durch verantwortungsloses Tun (Eingriff in die Flugsicherheit) mal zu einem schrecklichen Unfall kommen so müssen sich die Verursacher sowohl von den Angehörigen und Hinterbliebenen der am Boden Verunglückten als auch denen der Passagiere böse Vorwürfe und Fragen gefallen lassen welche das Südanflugproblem dann sicher an zweite Stelle werden treten lassen.

 

Gemäss solcher Logik müsste man ja viele Spotter sofort aus dem Verkehr ziehen... Wenn man deren Fotos nämlich betrachtet, sieht man ja oft, dass beim Takeoff oder bei der Landung Fotos gemacht werden, obwohl es ja aus Sicherheitsgründen ausdrücklich vor jedem Flug verboten ist, ein elektronisches Gerät zu benutzen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ExcelJockey

 

Nichts, da hast Du recht. Es handelt sich bei den Kameras aber um ein vorsätzliches Missachten der Sicherheitsanweisungen der Kabinenbesatzung und demnach ja eigentlich auch um einen Eingriff in die Flugsicherheit

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Markus,

 

ich sehe nicht, dass Kameras "elektronischen Geräten" entsprechen, die unter den "Bann" für Start und Landung fallen. Ich weiss, das legen die Airlines unterschiedlich aus...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...