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Schneisen-Opas freigesprochen...


Joel Vogt

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Hallo zusammen,

 

Heute hat mich in den Nachrichten eine Meldung "angesprungen", die mich fast aus den Schuhen gejagt hat:

 

«Schneisen»-Opas freigesprochen

*

USTER ZH – Die beiden Rentner waren über die Südanflüge über Gockhausen so empört, dass sie den Flugverkehr bewusst störten. Der Richter zeigte sich milde.

*

Früh am Morgen, als die Flugzeuge über Gockhausen flogen, standen die zwei Rentner schon da. Sie hatten Scheinwerfer dabei, mit denen sie die Piloten der Maschinen im Landeanflug blendeten.

 

Die Lampen hatten ungefähr die Stärke von Autoscheinwerfern – und stellten in der Anflugschneise keine Gefahr für Leib und Leben von Menschen dar, wie das Bezirksgericht Uster jetzt feststellte. Das Strafverfahren wegen Störung des öffentlichen Verkehrs wurde deshalb eingestellt.

 

Apropos Südanflüge: Das neue Anflugregime des Flughafens Zürich führt gemäss einer Studie des St. Galler Planungsbüros «Strittmatter Partner» zu Immobilien-Wertverlusten von bis zu 15 Milliarden Franken. Aber auch Staat und Gesellschaft würden darunter leiden: Die Wertminderungen führt im Kanton Zürich zu Steuerausfällen von über 100 Millionen Franken.

 

Das steht geschrieben bei http://www.blick.ch

 

Da haben wir es doch mit einem Musterfall von Gefährdung (bzw. Störung) des öffentlichen Verkehrs zu tun. Zwar sollen die Lampen nicht direkt die Piloten bzw. die Flugpassagiere gefährdet haben, doch immerhin ein Versuch wurde unternommen und das ist immer noch STRAFBAR!

 

Es ist nicht meine Absicht hier eine Diskussion zwischen Sünanfluggegnern und Südanfluggegnergegnern zu starten, aber jener Fall lässt bei mir einige Zweifel aufkommen. Wenn man die Störung des öffentlichen Verkehrs schon unter Strafe stellt, sollte eigentlich schon nur jeder Versuch ebenfalls bestraft werden. Jene zwei "Opas" sind mit einem (dick geschwollenen) Blauen Auge davon gekommen, aber man stelle sich vor, einem Spotter ginge aus Versehen der Blitz ab und er wird vor Gericht gestellt... *schauder* Dann kommen wahrscheinlich die "Opas" verlangen eindringlichst dass dieser für Jahre hinter Gitter wandert, für das selbe Vergehen (allerdings ohne Absicht).

 

Ich bin ein wenig (nur ganz wenig) verwirrt ob der sogenannten Objektivität des Richters....

 

JOEL VOGT

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Armer Jens, es kommt noch schlimmer für dich. Die zwei wurden nicht nur frei gesprochen, der Anwalt der beiden überlegt sich, ob er nicht wegen Rechtsmissbrauch gegen den Piloten/Unique los gehen will. Scheint also doch nicht so brandgefährlich sein.

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Ich bin heute noch darauf hingewiesen worden, dass lediglich das Verfahren eingestellt worden ist, zu einem "richtigen" Gerichtsfall ist es offenbar gar nie gekommen.

 

Kennt jemand diesen Link hier:

 

http://www.southernapproach.ch

 

Der Webmaster dieser Seite hat mir den Hinweis geschickt...

 

Damit es noch einmal alle gehört haben: Ich erachte das Blenden eines Piloten mit einer Lampe oder was auch immer als Störung des öffentlichen Verkehrs und bin über die Einstellung dieses Verfahrens mehr als nur erbost!

 

JOEL

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Wenn die wegen dieses angeblichen "Rechtsmissbrauches" auch noch recht kriegen dann kann man sich dann endgültig fragen ob die Schweiz eine Bananenrepublik ist. (ist sie das nicht jetzt schon?) ich muss mich wohl direkt dafür schämen dass mir im Anflug 14/16 vor ein paar Wochen mal aus Versehen der Blitz losgegangen ist...

 

 

JOEL

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Armer Jens. Ich verstehe, dass du erbost bist. Aber die Richterhaben da wohl etwas mehr Ahnung als du. Könnte es sein, dass du Vorurteile gegen Südanfluggegner hast? Wenn du mal eine ruhige Minute findest, denk doch einfach noch mal unvoreingenommen darüber nach, ob es denn wirklich so unglaublich gefährlich ist wie du glauben machen möchtest. Weisst du Jens, dort wo die bitterbösen Gockhauser wohnen, da gibt es steile Strassen. Wenn da ein Auto mit Scheinwerfer einem Flugzeug begegnet, dann is das viel schlimmer als ein Taschenlämple. Wenn so ein bisschen Licht so schlimm ist, müsste man also deiner Logik folgend die Südanflüge sofort verbieten.

 

Jetzt hab ich auch den genauen Wortlaut wieder gefunden:

er Hauptvorwurf ist damit vom Tisch, die Rentner erhalten ihre konfiszierten Lampen zurück. Abgeschlossen ist die Provinzposse um die beiden wehrhaften Schneiser aber noch lange nicht. Anwalt Spörri hatte nämlich die Weiterleitung der Akten an die Bezirksanwaltschaft Bülach verlangt, die abklären soll, ob sich die Flughafenbetreiberin Unique selber eines Delikts schuldig gemacht hat. Diesem Antrag wurde nun stattgegeben. Spörri glaubt, dass Unique die Anschuldigung wider besseres Wissen erhoben und damit die Rechtspflege irregeführt hat.

 

Schon vor dem Vorfall Anfang Jahr hätten Experten, etwa der Sicherheitschef der Fluggesellschaft Swiss, in den Medien kundgetan, dass der Leuchtstrahl einer Stablampe für den Luftverkehr ungefährlich sei. Die Expertise, die der Untersuchungsrichter durchführen liess, kam zum gleichen Schluss: Aus dem Winkel, den der Leuchtstrahl vom Boden her in die Nacht zeichnet, ist eine Blendung der Piloten unmöglich.

 

Nun klärt die Bezirks-anwaltschaft Bülach ab, ob sich Unique schuldig gemacht hat.

 

Ja Wisi, die Welt spinnt total. Weil die Unique angeblich (hielt sie nie für nötig zu belegen) einen Verlust von 28 Mio pro Jahr einfährt (der wurde dann später auf 80 Mio erhöht) passiert das:

http://www.nzz.ch/2004/10/20/zh/page-newzzE0JASN8M-12.html

Ja, die Welt spinnt!!!

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Um etwas klarzustellen, der Fall kam gar nie vor den Richter. Um etwas anderes klarzustellen: Ich habe Vorurteile gegenüber Südanfluggegnern (sei es in Basel oder auch Zürich)

 

Wenn ich jemandem drohe ihn umzubringen, komme ich wegen Morddrohung in die Kiste, wenn ich mutwillig versuche einen Verkehrsflieger bzw. dessen Piloten zu irritieren wird das Verfahren trotz klarem Tatbestand eingestellt, da stimmt doch was nicht, oder?

 

Und nur so nebenbei: Mein Name ist J-O-E-L, nicht Jens... ;)

 

JOEL VOGT

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ist der Fall von "Rechtsmissbrauch" auch da gegeben, wo eine Tante aus der Südschneise Skyguide, Unique, Sri Lankan und was weiss ich noch wen einklagen wollte, weil der Flieger nach einer engine failure etwas tiefer als sonst kam?

 

Echt, manchen Leuten sollte man die Mündigkeit entziehen...

 

Gruss,

Alex

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  • 9 Monate später...

Ich finde dieses Urteil korrekt!

 

Sorry aber wenn man von Gefährdung des Flugverkehrs wegen zwei normalen Taschenlampen spricht, kann ich nur den Kopf schütteln. Die Flugzeuge sind dort ja noch auf mehreren hundert Metern Höhe und es kann doch niemand damit kommen, dass man damit einen Flieger irritieren kann :001: Wenn zum Beispiel Fesselballone angebunden werden oder so etwas ähnliches könnteich es ja noch verstehen...

 

Was machen denn diese Piloten auf den Flughäfen bei den vielen Scheinwerfern, oder wenn sie direkt in die Taxi/Landing Lights eines Jets sehen? Einen Antrag auf IV stellen wegen Erblindung??

 

Das ganze Verfahren war so was von lächerlich und zeigt, wie weit man bei diesem Südanflugtheater schon ist.

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Walter Fischer

Von der viel gefährlicheren unsichtbaren Strahlung in grosser Höhe durch das Cockpitfenster gar nicht zu reden.

Und das Wort Opa trifft mich persönlich, denn ich bin selber einer.

 

Gruss Walti, wie die Zeit doch vergeht...

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Also meiner Meinung nach läuft das, was die beiden Rentner gemacht haben, unter "Lausbubenstreich". Sie wollten nur (und dies zurecht) auf sich und das Südanflugproblem aufmerksam machen und sicher niemanden ernsthaft gefährden. Wenn eine Taschenlampe aus vielen hundert Metern Entfernung schon ein Sicherheitsrisiko für die Piloten darstellt, dann frage ich mich, ob man die ILS-Beleuchtung nicht auch gleich ausmachen sollte, da sie die Piloten ja ev. blenden könnte. Und, dass gewisse Leute, die für ihre Grundstücke das doppelte oder dreifache als üblich bezahlt haben, über eine Wertminderung klagen, ist ihr gutes Recht. Als Steuerzahler sind sie dann nämlich jederzeit wieder willkommen.

 

@JOEL

Wenn sämtliche Leute, die schon mal eine Morddrohung ausgesprochen haben, verurteilt würden, stünden wir wahrscheinlich auf leeren Strassen.

 

Gruss

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Weisst du Jens, dort wo die bitterbösen Gockhauser wohnen, da gibt es steile Strassen. Wenn da ein Auto mit Scheinwerfer einem Flugzeug begegnet, dann is das viel schlimmer als ein Taschenlämple.

 

***************************

Aus dem Winkel, den der Leuchtstrahl vom Boden her in die Nacht zeichnet, ist eine Blendung der Piloten unmöglich.

 

 

Irgendwie kann ich deiner Logik hier nun nicht mehr ganz folgen, demzufolge scheinst du mit deinem Auto nen Winkel zu schaffen, den man mit der Taschenlampe nicht hinkriegt.

 

Persönlich würde es mich freuen wenn man solchen Leuten die Benutzung des Flughafen Zürichs untersagen könnte. Wer motzt soll Bahn fahren .

gruz

andreas

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Walter Fischer

Ganz einfach lieber Andreas:

Zwei Autoscheinwerfer sind nun in der Regel mal kräftiger, als Taschenlampen.

Und das Auto kann durchaus einen momentanen Leuchtwinkel an der Steigung produzieren, der für einige Sekunden genau ins Cockpit eines Flugzeuges zielt.

Denk nur an all die Heinis, die des Nachts aus Sicherheitsgründen nur mit der blauen Kontrollleuchte im Armaturenbrett unterwegs sind :eek:

 

Gruss Walti

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Für mich eine wunderbare Provinzposse.

Wie schaffen es die Piloten in München und Frankfurt nur, dass sie bei all dem Autolicht auf der A92 und der A3 die Landebahn treffen.

Landen denn alle automatisch! Skandal, gleich mal die BILD anrufen!

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Ich weis nicht, wie die Gesetzeslage in der Schweiz ist, aber in Deutschland müssten sie *IMHO* heftig Bestraft werden.

Es geht meiner Meinung nach nicht darum, ob die Lampen geblendet haben oder nicht. Es geht hier um den Versuch.

 

StGB § 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

 

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

 

1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet,

3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder

4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

 

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1. in der Absicht handelt,

a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder

b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder

2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen

oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

 

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

 

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Die frage ist, ob die beiden Rentner überhaupt einen Versuch unternommen haben, einen der unten gen. punkte auszuführen.

 

1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt, NEIN

2. Hindernisse bereitet NEIN bis JEIN

3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder NEIN

4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt NEIN

 

beschädigt haben sie nichts, keine Hindernisse, Zeichen oder Signale waren es auch nicht und die Flugsicherheit war ja jederzeit gewährleistet.

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3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder NEIN

 

Wie kannst du bei deinem NEIN so sicher sein? Warst du dabei?

Wenn die "Opis" mit Scheinwerfern die Flugzeuge angestrahlt haben, dann waren dies doch sehr wohl Zeichen - nur eben falsche.

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Ich denke bei diesem Punkt ebenfalls "nein".

Um ein falsches Zeichen oder Singel abzugeben, muss der Pilot es auch verstehen.

Bei einer Taschenlampe die mir ins Gesicht blendet gibt es nichts zu verstehen.

Anders wäre es wenn ich eine Landebefeuerung oder PAPI vor der Runway erzeugen würde :D

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Ich denke, dass gewisse ahnungslose Richter bei solchen "heiklen" Fällen, von denen sie u.U. sowieso nicht viel bis gar nichts verstehen, eher mal ein Auge zudrücken. Man stelle sich vor, die beiden alten Herren hätte man bestraft. Es hätte vermutlich wieder einen ungeheuren Aufstand gegeben. Immer verbunden mit den Worten, dass über den Bürger hinwegentschieden wurde.

Natürlich unterstütze ich ein solches Vorgehen überhaupt nicht. Im Gegenteil. Man hätte diese erst recht bestrafen sollen.

 

Ich erinnere mich da an einen Vorfall in St. Gallen Altenrhein, wo einige Fluglärmgegner die Piste besetzten. Eigentlich nicht richtig strafbar, solange nur Privatflugzeuge starten und landen. Doch zum Glück kam eine Regionalmaschine der OS-Group (kommerzieller Flug) und konnte wegen diesem Auflauf nicht landen. Normalerweise würde es bei einer solchen Verhinderung von öffentlichem Verkehr eine unbedingte Strafe geben......aber eben, dort gab es nur eine bedingte Strafe. Immerhin etwas, aber auch dort nicht das, was es eigentlich laut Gesetz hätte sein sollen.

 

Meine Frage: warum brauchen wir teure Richter und eine richtige Gerichtsverwaltung, wenn Gesetze offenbar umgegangen werden?

 

___________

Philipp

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ber eben, dort gab es nur eine bedingte Strafe. Immerhin etwas, aber auch dort nicht das, was es eigentlich laut Gesetz hätte sein sollen.

Woher bitte schön nimmst Du die Erkenntnis, dass nicht auf bedingt hätte erkannt werden dürfen? :006:

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Ich denke, dass gewisse ahnungslose Richter bei solchen "heiklen" Fällen, von denen sie u.U. sowieso nicht viel bis gar nichts verstehen, eher mal ein Auge zudrücken. Man stelle sich vor, die beiden alten Herren hätte man bestraft. ...

 

Du bist also der Meinung, das Rechtssystem nehme auf Alter und Umstände des/der Angeklagten Rücksicht? Und es verstehe nichts? Keine Expertenbefragung, keine Befragung der Angeklagten und der Geschädigten?

Kannst Du diese Einstellung irgendwie begründen? Und welche "gewisse ahnungslosen Richter" sind es?

Kopfschüttelnd

Hans

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Martin....ich denke das eigentlich verwerfliche und strafwürdige ist......der Vorsatz.... stören zu wollen! Egal ob da nun mit Spatzen (Taschenlampen) auf

Elefanten (Jumbos o.ä.) geschossen wird.

 

Politische Probleme sollten nicht auf Kosten der Flugsicherheit ausgetragen werden.

 

Die Piloten im Cockpit haben in erster Linie (bar jeder politischen Eierei) die Aufgabe die Ihnen anvertrauten Passagiere und in zweiter Linie die Ihnen anvertrauten materiellen Werte (sicher für sich und die am Boden der überflogenen Gebiete befindlichen Menschen) ans Ziel zu bringen.

 

Die Piloten haben da in Ausübung Ihres Dienstes ursächlich erstmal nichts mit dem Südanflugproblem zu tun. Sie in der Ausübung Ihres verantwortungsvollen Dienstes behindern zu wollen(ohne dies vielleicht zu können) ist schlichtweg kriminell.

 

Sollte es (jetzt unabhängig vom Fall der "Schneisen Opas") durch verantwortungsloses Tun (Eingriff in die Flugsicherheit) mal zu einem schrecklichen Unfall kommen so müssen sich die Verursacher sowohl von den Angehörigen und Hinterbliebenen der am Boden Verunglückten als auch denen der Passagiere böse Vorwürfe und Fragen gefallen lassen welche das Südanflugproblem dann sicher an zweite Stelle werden treten lassen.

 

Über das Südanflugproblem habe ich meine eigene Meinung. Solche Leute (insbesondere die Art Ihres Vorgehens) haben wir in DE auch, nur hier heißen sie hier anders und haben vielleicht nicht unbedingt nur die Luftfahrt im Visier.

 

Meine Meinung ist, daß es mit Bestimmtheit immer zwei Sichten auf die Dinge gibt.

Eine dauerhafte und beide Seiten zufriedenstellende Lösung kann nur aus einem Kompromiß beider Sichten bestehen.

 

Gruß

Roberto

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Und soll ich dir was sagen, spätestens wenn die 2 Opis wieder nach Thailand fliegen weil daheim im Bett nichtsmehr läuft sind sie froh den Flughafen Zürich benutzen zu können. :)

 

MFG Max

 

Köstlich :p

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Walter Fischer
Köstlich :p

 

Aus Schilderungen der persönlichen Art weiss ich, dass diesem "Sport" Jugendliche im Alter zwischen 20 und 30 Jahren huldigen.

 

Die sog. Opa's trefft Ihr am ehesten beim schwimmenden Markt in Begleitung ihrer angegrauten und ergebenen heimischen Ehefrauen.

 

Man kann zwar sagen, dass jene, wie die anderen an jungem Gemüse interessiert sind.

 

In diesem Sinne grüsse ich alle angehenden und bestehenden Opa's :rolleyes:

 

Gruss Walti, einfach köstliche Fakten...

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