MichiZölzer Geschrieben 10. Oktober 2004 Geschrieben 10. Oktober 2004 Hallo Pilotenkollegen! Wie geht es Euch so? Nach langer Abstinenz bin ich wieder zurück im Forum und wundere mich über das neue Aussehen. Allen Verantwortlichen für das neue Aussehen und das was dahintersteckt möchte ich meinen Glückwünsch aussprechen. Sieht toll aus und ist es auch!!!! Nun zu meiner Frage: Wie sind die Voraussetzungen für Österreich aktuell zur Erlangung des PPL Lehrscheines zur Zeit und was werden die Voraussetzungen sein, wenn auch bei uns die JAR FCL gelten? Danke im voraus für Eure Antworten und noch eine schöne Woche wünscht Euch MICHI :006: Zitieren
loww Geschrieben 15. Oktober 2004 Geschrieben 15. Oktober 2004 hallo michi, das ist in der zlpv geregelt: "§ 35. Lehrberechtigung für Privatpiloten. (1) Der Privatpilotenfluglehrer ist berechtigt, Privatpiloten auszubilden, und zwar hinsichtlich der Grundberechtigung und jener Erweiterungen der Grundberechtigung sowie jener besonderen Berechtigungen, die er selbst besitzt (Lehrberechtigung für Privatpiloten). Zur Ausbildung für Instrumentenflüge ist der Privatpilotenfluglehrer nur berechtigt, wenn er die Instrumentenfluglehrberechtigung für Motorflugzeugpiloten (§ 64 Abs. 1) besitzt. (2) Die Lehrberechtigung für Privatpiloten ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Bewerber die in Abs. 3 bezeichneten Voraussetzungen erfüllt und seine fachliche Befähigung bei einer Prüfung nach den Bestimmungen des § 20 nachgewiesen hat (Privatpiloten-Fluglehrerprüfung). (3) Der Bewerber muß nachweisen, daß er a) einen gültigen Privatpilotenschein und eine gültige Kunstflugberechtigung (§ 57) besitzt, b) Motorflüge von insgesamt wenigstens 250 Stunden Dauer ausgeführt hat, wobei vom Bewerber ausgeführte Segelflüge bis zum Ausmaß von 100 Stunden auf die erforderliche Flugzeit voll anzurechnen sind, c) einen Navigationsflug über eine Gesamtstrecke von wenigstens 600 km mit mindestens zwei Zwischenlandungen ausgeführt hat, wobei mindestens ein Flugabschnitt über eine Flugstrecke von wenigstens 200 km ohne Zwischenlandung geführt haben muß, und d) innerhalb von zwölf Monaten nach Ablegung der Privatpiloten-Fluglehrerprüfung (§ 20) unter Aufsicht eines Motorflugzeugfluglehrers mindestens drei Flugschüler bis zur Erlangung des Privatpilotenscheines ausgebildet hat. (4) Für die Verlängerung der Lehrberechtigung für Privatpiloten hat der Bewerber nachzuweisen, daß er während der Gültigkeitsdauer seines Privatpilotenscheines mindestens drei Flugschüler bis zur Erlangung des Privatpilotenscheines ausgebildet hat." was jar/fcl und lehrberechtigung anbelangt in OE gibts ja jar/fcl noch nicht, schau auf http://www.jaa.nl >>JARs - section 1 - jarfcl 1<< dort findest du unter 'Appendix 1 to JAR–FCL 1.005' infos wie man dann den OE schein in einen jarfcl-konformen schein umschreiben könnte - wie's aber genau in OE kommt, wird man sehen. mfg wolfgang kugler http://www.fluglehrer.at Zitieren
metal Geschrieben 21. Oktober 2004 Geschrieben 21. Oktober 2004 wie's aber genau in OE kommt, wird man sehen. Anforderungen an Lehrberechtigte nach JAR-FCL sind in Abschnitt H nachzulesen: http://www.jaa.nl/section1/jars/451854.pdf http://www.lba.de/deutsch/betrieb/luftpersonal/vojarfcl/jarfcl1.pdf Grüsse Andreas Zitieren
oldchris Geschrieben 21. Oktober 2004 Geschrieben 21. Oktober 2004 Hallo Andreas Falls Du es weisst, könntest Du noch die betreffenden Seitenzahlen angeben, dies würde die Suche bedeutend erleichtern.(jaa.nl zB ab Seite 127) Danke Zitieren
metal Geschrieben 21. Oktober 2004 Geschrieben 21. Oktober 2004 Falls Du es weisst, könntest Du noch die betreffenden Seitenzahlen angeben, dies würde die Suche bedeutend erleichtern.(jaa.nl zB ab Seite 127) JAR-FCL 1.300 ff. JAR-FCL1: s.127 ff. JAR-FCL1(deutsch): s.82 ff. Ich vergaß, dass JAR-FCL im Orginal das Inhaltsverzeichnis in einem anderen PDF ausgelagert hat... Grüsse Andreas Zitieren
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