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Geschrieben

Ich war gestern am Flughafen Bern-Belp (LSZB) und alle Freigaben erfolgten mit der Bemerkung "Special VFR". Was ist damit gemeint?

 

Grüsse - Brünu

Geschrieben

Hoi Bruno,

 

die VFR-Wetterbedingungen sind in der Schweiz wie folgt:

 

Luftraum G: Sicht min. 1500m, ausserhalb von Wolken fliegen (da gibt es noch einen Paragraph, den fast niemand kennt: ab 1000ft/GND resp. 3000ft AMSL muss man auch die Wolkenabstände einhalten: mehr dazu zu den anderen Lufträumen.

Plus muss im Golf mit ständiger Bodensicht geflogen werden.

 

Andere Lufträume: Sicht min. 5000m (resp. 8000m ab einer bestimmten Höhe. Wolkenabstände min. 300m vertikal und 1.5km horizontal.

 

Da alle CTR's E (LSGC) oder D (alle anderen in der Schweiz) sind, kann folgender Fall eintreffen:

Bedingungen sind nicht genügend, um in der CTR zu fliegen, um im Luftraum G einen Ueberlandflug zu machen, genügt es.

Um das zu ermöglichen, wurden SVFR-Procedures eingeführt.

Die sind aktuell bei einer Sicht von zwischen 1500m und 5km oder einer Wolkenbasis von weniger als 450m/GND (Denn da kann der Wolkenabstand von 300m nicht eingehalten werden unter der Berücksichtigung von einer minimalen Flughöhe von 500ft/GND über unbewohntem Gebiet.

 

SVFR muss vom TWR von IFR und auch untereinander separiert werden - im Gegensatz zu normalem VFR, wo der TWR nur dem IFR traffic information über VFR geben muss.

 

Daher wird das speziell erwähnt - und benötigt auch eine spezielle clearance des TWR.

In vielen Ländern muss für SVFR eine spezielle Lizenz gemacht werden. Bei uns ist die Berechtigung automatisch im CVFR (welches neuerdings für's normale PPL obligatorisch ist) enthalten.

 

Ich hoffe, jetzt ist alles klar?

 

Gruss

Urs

Geschrieben

Hallo Brüno

 

Auf kontrollierten Flugplätzen sind die Sichtwetterbedingungen nicht mehr vorhanden, wenn die Sicht unter 5000 Meter und die Wolkenuntergrenze tiefer als 1500 AGL ist.

Das heisst es besteht dann Instrumentenwetterbedingungen (IMC).

Die Kontrollstelle kann aber die sogenannten Special VFR Flüge bewilligen, wenn die Bodensicht mindestens 1500 Meter beträgt.

Gemacht wird dass, weil oft (und gestern war in LSZB das sicher der Fall) nur der Flugplatz im "schlechten" Wetter liegt und rundherum das schönste Wetter ist. Damit also die Sonntagspiloten nicht allen in Bern hängenbleiben, können sie S-VFR anmelden und der Flug wird dann von der Flugverkehrsleitstelle genehmigt und kontrolliert, bis der Flieger aus der Kontrollzone ist.

Wichtig: Der Pilot ist aber für die Bodenfreiheit nach wie vor selber verantwortlich.

 

Gruss

Tom

 

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visit: Rundflüge mit Tom

mail: tom@teedoubleyou.ch

Geschrieben

Danke Jungs!

 

Schnell und kompetent wie man es gewohnt ist!

 

Grüsse - Brünu

Geschrieben

Hallo Brünu

zum Special-VFR in Zürich gibt es noch folgende Infos:

 

In Zürich sind SVFR-Flüge nur bis zu einer Minimalsicht von 2000m gestattet und dies auch nur für Heli und Such- und Rettungsflüge sowie Polizei.

 

Pass also auf, wenn Du mal bei kritischer Sicht nach Zürich kommst. Unter 5000m gibt's keine Einflug-/Ausflugbewilligung für VFR-Flächenflugzeuge. Da bleibt dann nur die SBB.

 

Der Grund für diese Einschränkung wurde schon erwähnt, SVFR müssen zu anderen SVFR und zu IFR gestaffelt werden, d.h. zum Beispiel sind dann keine IFR-Starts mehr möglich, wenn sich ein SVFR-Flug näher als "Gasometer" befindet. Da wäre der Flughafen praktisch lahmgelegt. Sorry!

 

Gruss

 

 

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Fredy, www.daeppen.net

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