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Tempelhof Bleibt Offen


roger

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Abschrift

 

THF Trend Newsletter der Berliner Flughäfen zur Zukunft des Standorts

Tempelhof, November 2004

 

Liebe THF-Kunden,

 

Der Flugbetrieb in Tempelhof wird – wie bereits angekündigt – auch nach dem 30. Oktober 2005 fortgeführt.

 

Das OVG Berlin hatte am 23. September 2004 im Rahmen zweier einstweiliger Rechtschutzverfahren die sofortige Vollziehung der Befreiung von der Betriebspflicht aufgehoben.

 

Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war u.a. die aus seiner Sicht nicht tragfähige Rechtsgrundlage für eine „dauerhafte“ Befreiung von der Betriebspflicht, die mit dem Status des Flughafens als internationalen Verkehrsflughafen nicht in Einklang zu bringen sei.

 

Der Flugbetrieb in THF wird – trotz der weiterhin bestehenden Befreiung von der Betriebspflicht – generell und für alle Luftfahrtunternehmen gewährleistet.

 

Unabhängig davon wird die BFG weiterhin alles unternehmen, um eine zügige Schließung durchzuführen und bis dahin die Kosten des hochdefizitären Aviation-Bereichs zu senken.

 

Die vordringliche und zügige Schließung des nach wie vor verlustbringenden Standortes Tempelhof wird aus heutiger Sicht mit Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses BBI erfolgen. Die BFG wird die entsprechenden Verfahren mit Vordringlichkeit betreiben.

 

Wir werden die im Hinblick auf die anvisierte Schließung entstandene Umbruchsituation nutzen, um die bis zur endgültigen Schließung nötigen und möglichen Optimierungen der Betriebsabläufe in Tempelhof vorzunehmen.

 

An den in Hinblick auf die beabsichtigte Schließung des Flughafens vorsorglich ausgesprochenen Kündigungen der Mietverträge von luftfahrtaffinen Unternehmen möchte die BFG bis auf weiteres nicht festhalten. Wir sind sehr daran interessiert, die geschäftlichen Beziehungen wie bisher fortzusetzen. Für aktuelle Fragen hierzu stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Immobilienverwaltung in Tempelhof und das Kontaktbüro THF zur Verfügung.

 

Gez.

Dieter Johannsen-Roth

Sprecher der Geschäftsführung

 

Dr. Manfred H. Bobke-von Camen

Geschäftsführer Personal

 

Thomas Weyer

Geschäftsführer Technik

 

 

 

Anmerkungen:

 

Das scheint so wichtig zu sein, dass alle drei Geschäftsführer unterschreiben.

 

Die im 1. Absatz genannte Jahreszahl ist zwar schön, aber falsch. Es muß 2004 heißen.

 

Dass man von der Betriebspflicht befreit zu sein meint, ist falsch. Das Gericht hat die Befreiung von der Betreibspflicht durch die Luftfahrtbehörde als "eindeutig rechtswidrig" bezeichnet.

 

Es fliegen weiterhin in THF:

Germania, SN Brussels, Cirrus, Intersky, LGW.

Für den Sommer 2005 haben zusätzlich folgende Airlines Slots angemeldet:

EAE, Luxair und zwei weitere ungenannte.

 

THF hat seit Mai 2004 Zuwächse zwischen 6 und 13% pro Monat.

 

Wenn Ihr mehr lesen wollt:

http://www.city-airport.de Die Homepage der ICAT

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