AB-ZRH Geschrieben 24. September 2004 Teilen Geschrieben 24. September 2004 Der Berliner Flughafen Tempelhof darf vorerst doch nicht geschlossen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin gab einem Eilantrag mehrerer Luftfahrtunternehmen statt, die gegen die Stilllegung des City-Airports zum 31. Oktober 2004 geklagt hatten. Mehrere Luftfartunternehmen kämpfen darum, Tempelhof noch weitere Jahre nutzen zu können. Das geltende Luftverkehrsrecht erlaube es der Berliner Luftverkehrsbehörde nicht, einen genehmigten und betriebsbereiten Airport auf unbestimmte Zeit von der öffentlich-rechtlichen Betriebspflicht zu entbinden, urteilten die Richter. Die Luftverkehrsbehörde in der Hauptstadt hatte die Berliner Flughafengesellschaft (BFG) ermächtigt, Ende Oktober 2004 den Betrieb in Tempelhof bis auf weiteres einzustellen. Als Grund waren der rückläufige Flugverkehr und die hohen Kosten angeführt worden. Von dem Innenstadt-Airport abgehende Flüge sollten auf die beiden anderen Flughäfen Tegel und Schönefeld verlagert werden. Dies wäre ein erster Schritt bei der geplanten Bündelung im geplanten Hauptstadtairport Brandenburg Berlin International (BBI), der durch den Ausbau von Schönefeld ab dem Jahr 2010 in Betrieb gehen soll. Quelle: berlinonline.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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