Thomas Esser Geschrieben 10. April 2001 Teilen Geschrieben 10. April 2001 Hallo Experten, wie sieht es eigentlich mit VFR Anflügen auf "größeren" Flughäfen - sprich Int. Verkehrsflughäfen - aus? In EDDK konnte ich bereits mehrfach beobachten, wie Jets regelrecht eine Platzrunde geflogen sind und das ILS sicher nicht verwendet haben. Natürlich nur bei super Wetter. Geschieht das nur auf Anfrage des Piloten (um z.B. "abzukürzen") oder kann ATC auch eine VFR Landung unter Kontrolle des TWR anweisen bzw. ist es eine gängige Prozedur, bei gutem Wetter die Flieger lieber auf Sicht landen zu lassen? Ich kann mir vorstellen, dass das auch vom Verkehrsaufkommen abhängig ist. In Zürich ist es sicher schwierig bis unmöglich, VFR zu staffeln. Also, wie halten es Controller und Piloten mit Sichtlandungen auf gut ausgebauten Plätzen? Danke für alle Antworten! Gruß Thomas P.s.: Wie lautet nochmal die URL, wo man die codes für smilies nachschauen kann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ursmunger Geschrieben 10. April 2001 Teilen Geschrieben 10. April 2001 Hallo zusammen, zuerst mal eine Klarstellung: ein Anflug nach Sicht (Visual Approach) eines Airliners hat nichts mit VFR zu tun. Dieser Anflug erfolgt immer noch nach IFR, nur wird dem Piloten die Verantwortung betreffend 'terrain clearance' übertragen, und er kann den Anflug selber einteilen. Generell MUSS ein kommerzieller Flug nach IFR gemacht werden, sofern es die Einrichtungen an der Destination ermöglichen. Visual approaches sind je nach Flughafen recht üblich. Dies entlastet den Controller vom Sicherstellen der Abstände zum Gelände. Die Separation zu anderem Verkehr muss aber - entsprechend der Luftraumklassierung - immer noch vom Lotsen sichergestellt werden. Häufig gibt es auch Visual approaches, oder circlings (Abfliegen eines ILS, dann Platzrunde auf eine andere Piste) wegen der vorherrschenden Windrichtungen. Ist aber eine Piste mit ILS in Betrieb, wird das normalerweise auch eingehalten. Relativ üblich sind auch Visual approaches, aber mit Restriktionen. Z.B. in Genf: cleared visual approach RWY05, to be established at the latest at PAS. In diesem Beispiel wird das aus Lärmschutzgründen angewendet. Gruss Urs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas Esser Geschrieben 10. April 2001 Autor Teilen Geschrieben 10. April 2001 UOPS!!! Ein riesen Faux Pas meinerseits!! Natürlich hat ein visual app nichts mit VFR direkt zu tun und kommerzielle Flüge sind IFR...ähem ja *werd rot* Wie nennt man das gleich? Freudscher Fehler An Sichtflug gedacht und VFR interprtiert...naja sei's drum, ihr habt es ja trotzdem richtig verstanden! Danke!! @ Markus: ganz recht. In EDDK beobachtet man das Verfahren eigentlich nur bei Anflügen auf die 14L. Und zwar bei APP von Süden und Osten! Die Swissair landen doch meistens auf der 25, wenn mich nicht alles täuscht (sofern es der Wind natürlich zulässt). Hat das einen Grund? Ich sehe die Saab2000 jedenfalls fast nur da landen Happy landings Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
petersutch Geschrieben 11. April 2001 Teilen Geschrieben 11. April 2001 Hallo Urs, Generell MUSS ein kommerzieller Flug nach IFR gemacht werden, sofern es die Einrichtungen an der Destination ermöglichen. Ich würde die Bestimmungen zu diesem IFR Zwang für kommerzielle Flüge gerne mal nachlesen - es wäre nett Urs, wenn Du mir einen kurzen Hinweis auf die Quelle schicken könntest. Gruss, Jobst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas Esser Geschrieben 11. April 2001 Autor Teilen Geschrieben 11. April 2001 Hallo Markus, Köln ist wohl einer der wenigen, oder vielleicht der einzige Airport mit eigenem Golfpatz Das ist kein Scherz! Auf dem Gelände hat man vor einigen Jahren einen Platz angelegt. So weit ich weiß aber nicht mit 18 Loch. Er ist wohl nur den Mitarbeitern vorbehalten. Sollte man jedoch den Cargo Bereich erweitern, so wird er den Baumaßnahmen wohl zum Opfer fallen. Jedenfalls sieht es sehr lustig aus, wenn man über das Apron fährt und plötzlich schlurft wer mit nem Golfwägelchen vorbei. Der ehemalige Boss (mein Ex-nachbar ) war übrigens auch ein Golf-Fan. Freut mich übrigens, dass Dir EDDK gefällt. Happy landings Thomas P.s.: Kannst mich ja mal mitnehmen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ursmunger Geschrieben 11. April 2001 Teilen Geschrieben 11. April 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von petersutch: Hallo Urs, Generell MUSS ein kommerzieller Flug nach IFR gemacht werden, sofern es die Einrichtungen an der Destination ermöglichen. Ich würde die Bestimmungen zu diesem IFR Zwang für kommerzielle Flüge gerne mal nachlesen - es wäre nett Urs, wenn Du mir einen kurzen Hinweis auf die Quelle schicken könntest. Gruss, Jobst Hi Jobst, eine Quelle kann ich Dir nicht angeben - wir haben das mal in der Ausbildung gelernt...wird wohl irgendwo im internationalen Luftfahrtrecht verankert sein. Es gibt aber auch Companies, die eine Ausnahmeerlaubnis haben. Z.B. darf die Air Glacier in Sion auch VFR landen. In der Regel wird das Gesetz aber angewendet. Ein Crossair-Flug Zürich-Lugano darf die Alpen nicht VFR überqueren, auch wenn das schönste Wetter herrscht. Gruss Urs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
petersutch Geschrieben 26. April 2001 Teilen Geschrieben 26. April 2001 Hmmm Urs, ich war eigentlich immer der Meinung recht fit in Luftrecht zu sein - erstmal aus Interesse und zweitens weil ich es immer als eine Art Rückversicherung in diversen Worst-Case Szenarien betrachtet habe. Ich habe nie von solch einer Regelung gehört - und irgendwie macht die Geschichte auch wenig Sinn wenn ich an die verschiedenen Facetten der gewerblichen Fliegerei denke. Wieso sollte man VFR und IFR derart differenzieren ? Ist der VFR Flug nicht ebenso sicher wie IFR unterwegs zu sein ? Wofür gibt es Wetterminima für Sichtflüge ? Fragen über Fragen. Gruss, Jobst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ursmunger Geschrieben 26. April 2001 Teilen Geschrieben 26. April 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von petersutch: Hmmm Urs, ich war eigentlich immer der Meinung recht fit in Luftrecht zu sein - erstmal aus Interesse und zweitens weil ich es immer als eine Art Rückversicherung in diversen Worst-Case Szenarien betrachtet habe. Ich habe nie von solch einer Regelung gehört - und irgendwie macht die Geschichte auch wenig Sinn wenn ich an die verschiedenen Facetten der gewerblichen Fliegerei denke. Wieso sollte man VFR und IFR derart differenzieren ? Ist der VFR Flug nicht ebenso sicher wie IFR unterwegs zu sein ? Wofür gibt es Wetterminima für Sichtflüge ? Fragen über Fragen. Gruss, Jobst Hallo Jobst, zuerst einmal eine Sache: Ich habe diese Regelung selbst nie im Luftrecht gefunden - ich weiss aber, dass sie existiert. Vielleicht ist sie auch in den Betriebsbewilligungen für die Luftfahrtunternehmen enthalten...nur so eine Idee. Meiner Meinung nach macht es durchwegs Sinn. Bei einem VFR-Flug ist insbesondere das Risiko einer Kollision mit anderen Flugzeugen erheblich höher als bei einem IFR-Flug. Gruss Urs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.