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2 kids in one Sitz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

nach meinem Wissen ist es in der Schweiz erlaubt, 2 Kinder auf einem Sitz als Passagiere mitzunehmen, wobei die Kinder mit dem zum Sitz gehörenden Gurt gesichert sein müssen. Ich weiss zudem, dass in diesem Fall für die Kinder eine Altersgrenze gilt, doch wo liegt diese Altersgrenze? Für eine diesbezügliche Auskunft und auch einen Hinweis darauf, wo ich die Regelung finden kann, wäre ich dankbar.

 

Blue skies,

Jörg

Bern

Geschrieben

Salut Jörg

 

Die Verordnung über die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr (VBR I) 748.127.1 regeln diesen Aspekt in Ziffer 4.9 und 4.10. Für Dich ist Ziffer 4.10.2.2 massgebend: zwei Kinder zwischen zwei und zwölf Jahren sind auf einem Sitz zugelassen, wenn die Ausmasse des Sitzes und die Anschnallgurten dies zulassen und die Vertreter der Kinder zugestimmt haben. Es dürfen jedoch höchstens auf der Hälfte der zulässigen Anzahl Fluggastsitze je zwei Kinder befördert werden. In einem viersitzigen Kleinflugzeug ist dies also maximal auf einem Sitz möglich. In einem Zweisitzer, der neben dem Piloten nur einen Fluggastsitz aufweist, geht es theoretisch nicht.

 

Viele Grüsse

 

Dan

Geschrieben

Hallo Dan,

 

Danke für die prompte Antwort. Noch eine Frage: Gilt das auch für nicht-gewerbsmässige Flüge? Ich bin ja lediglich als PPLer unterwegs.

Zudem: Gibt es solche Verordnungen irgendwo online, oder muss man sich jeweils vom BAZL zusenden lassen?

 

Blue skies,

Jörg

Geschrieben

Hallo Stefan

Immer wieder sehe ich hier im Forum nett gemeinte Links zu Verordnungen und Gesetzestexten auf konkrete Fragen.

 

Ich weiss nicht wie andere darüber denken. Ich würde gerne die Antwort im Forum ausgedeutscht sehen und keinen Verwies auf irgendwelche schwer zu findende Verordungen und Texte in Gesetzbüchern.

 

Wollen wir nicht jeweils ein Thema diskutieren? Dazu gehört halt auch mal eine Falschaussage oder praktische Typs.

 

Die Frage von Jörg interessiert wahrscheinlich in der Praxis jeden PPL Pilot, nicht?

 

:rolleyes:

Geschrieben

:confused:

 

Beat,

 

Jörg hat gefragt ob es solche Erlasse irgendwo online gibt oder ob er sie sich vom BAZL zusenden lassen muss. Und ich habe ihm darauf mit einer URL geantwortet. Was ist jetzt das Problem damit?

 

Die ursprüngliche Frage hat Dan bereits beantwortet und für die Anschlussfrage nach nicht-gewerbsmässigen Flügen fühlte ich mich nicht kompetent. Ich wollte aber trotzdem auf das "Zudem" von Jörg antworten.

 

Stefan

Geschrieben
Ich weiss nicht wie andere darüber denken. Ich würde gerne die Antwort im Forum ausgedeutscht sehen und keinen Verwies auf irgendwelche schwer zu findende Verordungen und Texte in Gesetzbüchern.

 

Hallo Beat

 

Du hast absolut recht!

Es ist in unserem Forum eine Unsitte geworden, irgendeinen Link zu posten ... und das war's dann schon.

Dieses ist ein Diskusionsforum und keine Aussenstelle irgendeiner "Nachrichtenagentur". Dafür stehen andere Medien zur Verfügung.

 

Der beste Weg ist es, ein Problem, eine Fragestellung oder Antwort mit eigenen Worten zu artikulieren und ggf. ein Link als Quellenangabe einzufügen. Nur so kommen wir zu einer befriedigenden und kontroversen Diskusion mit all seinen Fehlern und Meinungsfacetten.

 

Grüessli

Joachim

Geschrieben

Ehhhmmmmm Der Jörg hat wirklich nach den Links gesucht... Diese hat Stefan ihm geliefert.. ich glaube hier wird zu unrecht reklamiert.. oder?

Geschrieben

Ja und Nein, Markus.

 

Gesetze und Verordnungen sind mal das eine.

Eine Diskusion über die Praxisumsetzung, die Realität und ggf. persönliche Erfahrungen ist das andere.

 

Grüessli

Joachim

Geschrieben

Ich bin mit Joachim und Beat grundsätzlich absolut einverstanden.

 

Aber Jörg hat wirklich nach einem Link gefragt und den habe ich ihm angegeben. Wäre es euch lieber gewesen ich hätte nichts geschrieben? :confused:

 

Stefan

Geschrieben

Heheheh Typischer Fall eines Internet-Forenproblem..

Also Joachim... beziehen wir das Link Problem einmal auf das ganze Forum so kommt es tatsächlich in letzter Zeit oft vor dass nur mit einem Link geantwortet wird..

Hier aber in diesem Fall wurde danach gefragt.. deshalb hat ja Stefan nichts falsch gemacht..

Also.. verschandeln wir hier nicht diesen Thread und diskutieren sowas lieber im off topic stammtisch.. sonst mein der Stefan noch wir wollen Ihm an den Kragen :D

Stefan.. vielen Dank für deine Antwort... und weiter mit Freude im Flightforum posten... :)

Geschrieben

Hallo,

 

hat vielleicht doch noch jemand eine Information zu dem Thema in Bezug auf nicht gewerbsmaessige Fluege?

 

Jörg

Geschrieben

Ciao Jörg

 

Grundsätzlich sind die Rahmenbedingungen für nicht gewerbsmässige Flüge hauptsächlich über die allgemeinen Vorschriften des Luftfahrtgesetzes, die Luftfahrtverordnung und die Verordnung über die Verkehrsregeln gegeben. Gewisse Aspekte - z. B. die Rechte und Pflichten eines Piloten - werden in den entsprechenden Regulations über die Ausweise (RFP, JAR-FCL) beschrieben.

 

Die Frage, wie man ein Flugzeug für einen nicht gewerbsmässigen Flug mit Passagieren beladen darf, wird nicht explicit beantwortet, so wie das bei gewerbsmässigen Flügen der Fall ist. Ähnliches ist übrigens auch bei der Frage nach Flügen mit/ohne Sauerstoffvorrat bzw. das Mitführen eines Treibstoffvorrates festzustellen. Während beides für gewerbsmässige Flüge klar vorgegeben ist, heisst es zu letzterem beispielsweise in der VVR nur, dass eine "genügende Treibstoffreserve vorzusehen (sei), für den Fall, dass der Flug nicht wie erwartet beendigt werden kann".

 

Anders gesagt: Der privat fliegende Pilot hat mehr Eigenverantwortung im Beurteilen und Entscheiden. Im allgemeinen Grundsatz soll das Luftfahrzeug so geführt werden, dass Leben und Sachen (Dritter) nicht gefährdet werden (eigentlich recht vernünftig, so scheint mir ;) ).

 

Meiner Meinung nach ist es sinnvoll, zumindest die Regeln der gewerbsmässigen Aviatik zu kennen und wo es vernünftig ist, auch als Leitlinie für die private Tätigkeit zu benutzen. Im Fall der "two kids in one Sitz" würde ich z. B. auch das AFM zu Rate ziehen - eventuell macht der Flugzeughersteller zusätzliche Auflagen. Dann ist die Lage im Flugzeug massgebend: Je nach Begurtung ist es unzweckmässig, zwei Kinder auf den Sitz zu schnallen, selbst wenn man dies "legal" dürfte. Es lohnt sich, auch eine Überlegung für den Fall eines Startabbruchs und anschliessendem Überrollen der Piste bzw. bei einer Notlandung zu machen: Sind die beiden Kinder dann auch noch genügend geschützt oder verletzen sie sich bei hohen lateralen Beschleunigungen, wenn Sie miteinander auf einem Sitz festgebunden sind.

 

Mit vielen Grüssen

 

Dan

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