Gast StuKa Geschrieben 30. August 2004 Teilen Geschrieben 30. August 2004 Hallo zusammen, heute mal mit einer juristischen Frage, und zwar, wenn jemand bei Ebay einen Flug versteigert, gilt das dann als kommerzieller Flug ? Müsste doch eigentlich, da ja eine Gewinnerzielungsabsicht besteht oder ? Gruß Dennis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stefan Allemann Geschrieben 30. August 2004 Teilen Geschrieben 30. August 2004 Hallo Denis Gemäss Art. 100 LFV [http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/748.01.de.pdf] gilt ein Flug als gewerbsmässig wenn der Preis deine direkten Auslagen übersteigt und das Angebot "einem nicht bestimmten Kreis von Personen zugänglich ist". Aus meiner Sicht ist der zweite Punkt bei E-Bay gegeben. Falls also der Steigerungspreis die Auslagen für die Flugzeugmiete usw. übersteigt, ist der Flug meiner Meinung nach kommerziell. Ich habe kürzlich bei einer solchen Versteigerung gesehen, dass der Anbieter ein Maximalgebot erwähnt hat, das unter den Eigenkosten leigt. Bei einem höheren Steigerungsgebot würde er dann die Differenz zurückerstatten oder so. [Edit] Das gilt natürlich nur für die Schweiz. Wie's in anderen Ländern aussieht kann ich nicht sagen. Gruss, Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BH47 Geschrieben 30. August 2004 Teilen Geschrieben 30. August 2004 In der Praxis kann man einen Preis immer "Gesundrechnen". :D Der Hund liegt bei "einem nicht bestimmten Kreis von Personen zugänglich ist". Das BAZL reagiert sehr sensibel auf solche Sachen. Aber es gibt immer noch Schlaumeier die es meinen besser zu wissen. Fälle gibs leider bereits zu Genüge. Grüessli Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast StuKa Geschrieben 30. August 2004 Teilen Geschrieben 30. August 2004 Danke ihr beiden, das habe ich mir schon fast gedacht. Naja schwarze Schafe gibts halt immer. :( Schönen Abend noch Dennis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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