Claudio Geschrieben 26. August 2004 Geschrieben 26. August 2004 Hi Leuts!! Ich brauche dringendst Rat: Kann der Chef von einem verlangen, dass wenn ich z. Bsp. in den Ferien bin, andere Mitarbeiter Zugriff zu meinem E-Mail haben :confused: :confused: :mad: :mad: :mad: Zitieren
Frank_Willfeld Geschrieben 26. August 2004 Geschrieben 26. August 2004 hi, wenn es sich um ein geschäftliches account handelt...resp. firmen-email adresse usw. dann....ja viele grüsse frank Zitieren
Claudio Geschrieben 26. August 2004 Autor Geschrieben 26. August 2004 ok.............:001: :001: :001: Zitieren
teedoubleyou Geschrieben 26. August 2004 Geschrieben 26. August 2004 Original geschrieben von airpic Halt - deutsches Gesetz ist in der Schweiz nicht anwendbar! Claudio lebt in der Schweiz und arbeitet (wahrscheinlich) auch in der Schweiz. Also gilt schweizer Gesetz. Ich nehme nicht an, dass Frank jeden Tag von seinem Wohnort in die Schweiz pendelt - das wäre ja noch schlimmer wie Südanflüge :D In der Schweiz unterstehen E-Mails dem Briefgeheimnis, in Deutschland nicht. Christoph Richtig. Der Arbeitgeber darf zwar die Mailaccounts nicht ungefragt durchforsten, er darf aber im Rahmen der betrieblichen Notwendigkeit verlangen, dass der Mitarbeiter einen Stellvertreter definiert, um das Geschäft aufrecht zu erhalten. Möglicherweise ist rechtsmässig auch dies nicht erzwingbar (wüsst ich jetzt nicht), wenn sich jedoch ein Mitarbeiter weigert hat er a) höchstwahrscheinlich ein Problem. z.B. privater Mailverkehr der sich über vertretebare Zeit hinausbewegt (Thema Zeitdiebstahl) b) mangels Kooperation ohnehin schlechte Karten beim Vorgesetzten Gruess Tom Gruess Tom Zitieren
Claudio Geschrieben 26. August 2004 Autor Geschrieben 26. August 2004 Hallo Tom und alle anderen! Es ist tatsächlich so, dass der Arbeitgeber befehlen resp. bestimmen kann, wer die Vertretung übernimmt beim E-Mail lesen. Im Microsoft Outlock kann das hernach unter Berechtigung eingestellt werden. Da ich darüber nicht Bescheid wusste, habe ich hier halt nachgefragt. Öhm... Tom, von Verweigerung war hier nicht die Rede. Es ging bloss um eine Abklärung, das ich mich wehren könnte, gesetzt den Fall dass.......... ;) ;) Auch habe ich keine schlechten Karten beim Chef, nur Gute! Nur, damit keine falschen Gerüchte entstehen....:rolleyes: ;) Zitieren
IFixPlanes Geschrieben 26. August 2004 Geschrieben 26. August 2004 Eigentlich ist ja die Frage, ob es sich bei deiner E-Mailadresse um eine geschäftlich genutzte Adresse handelt. Wenn über die Adresse auch (oder überwiegend) dienstliche Dinge abgewickelt werden, halte ich es für legitim, das auch in deiner Abwesenheit damit gearbeitet werden kann. ABER es gibt genügend Möglichkeiten wie damit gearbeitet werden kann, ohne das dein Chef oder Andere direkten Zugriff auf deinen Account hat! z.B.: - Eingehende E-Mails von Kunden an dich werden über eine Regel (Filter) an deinen Vertreter weitergeleitet. - Alle eingehenden E-Mails werden an deine Privatadresse weitergeleitet und du schickst Firmenrelevante E-Mails an den dich vertretenden Kollegen. (geht natürlich nur, wenn du Urlaub in "Balkon-ien" machst) - Alle eingehenden E-Mails werden mit einem Standarttext an den Absender zurückgesant. (z.B.: Bin im Augenblick im Urlaub. Meine Vertretung ist BlaBlaBla@Firma.xx) - ...u.s.w. Handelt es sich um einen privat genutzten E-Mail Account, scheint dein Chef aber ein komischer Kauz zu sein. Ingo Zitieren
Frank_Willfeld Geschrieben 26. August 2004 Geschrieben 26. August 2004 In der Schweiz unterstehen E-Mails dem Briefgeheimnis, in Deutschland nicht ...aha, wieder was gelernt...ich weiss auch nicht wieso ich dachte dass claudio aus deutschland kommt, hatte ich irgendwie so in erinnerung...o.k. also nix für ungut :D ps: wieder einmal haben die schweizer die nase vorn...eindeutig die bessere regelung...die e-mails sind ja schliesslich auch "briefe". ich glaube wir haben uns in deutschland schon zu sehr mit diesen ganzen 1984-mässigen regelungen abgefunden... viele grüsse frank Zitieren
Burkhard Geschrieben 26. August 2004 Geschrieben 26. August 2004 ...der Administrator kann alles! Und das wird auch in der Schweiz nicht anders sein. Den großen Big Brother, wer überwacht den Überwacher, wird es auch hier nicht geben! Zitieren
Oshkosh Geschrieben 26. August 2004 Geschrieben 26. August 2004 Original geschrieben von Burkhard ...der Administrator kann alles! Naja, ob ein Administrator alles kann, sprich die Befähigung zu allem hat, sei mal dahingestellt - aber er hat "normalerweise" alle Berechtigungen/Privilegien. :D sarkastischen Gruss, Markus Zitieren
Burkhard Geschrieben 26. August 2004 Geschrieben 26. August 2004 Hallo Markus, natürlich hast du recht! Genau das wollte ich damit sagen!;) Zitieren
Frank_Willfeld Geschrieben 26. August 2004 Geschrieben 26. August 2004 @markus und burkhardt tja uns deutschen bleibt wieder mal nur der sarkasmus :D :D grüsse frank Zitieren
Oshkosh Geschrieben 26. August 2004 Geschrieben 26. August 2004 Original geschrieben von Frank_Willfeld tja uns deutschen bleibt wieder mal nur der sarkasmus Da fällt mir noch einer ein: Hirn hat jeder, aber Geist... Aber das ist jetzt definitiv OT, deswegen: Gruss, Markus Zitieren
RobinHood Geschrieben 26. August 2004 Geschrieben 26. August 2004 In der Schweiz gilt: Selbstverständlich kann ein Chef das so verlangen. Er wird dies aber in einem Betriebsregelement so festhalten, damit es im vornherein für alle klar ist. E-Mails sind normalerweise wie "offene" Postkarten und können auch von anderen Personen gelesen werden. Es sind keine Punkt-zu-Punkt Kommunikations-Elemente wie z.B. Fax oder Brief. Wer klug ist, verschickt sowieso keine privaten Mails in der Firma. Wenn das Betriebsreglement den E-Mail-Verkehr und Zugang klar regeln (ohne das Gesetz zu brechen), kommt das Gesetz nicht zur Anwendung, da es in diesem Fall nicht zwingendes Recht ist. Ist das im Betriebsreglement nicht geregelt, so dürfen private Mails nicht gelesen werden. Aber man sieht ja wohl erst, dass ein Mail privat ist, wenn man begonnen hat zu lesen. Also nicht ganz unproblematisch. Zitieren
Stefan Burri Geschrieben 26. August 2004 Geschrieben 26. August 2004 Hallo Martin Dürfte ich mal wissen von welchem Gesetz du sprichst? Gruss Stefan Zitieren
RobinHood Geschrieben 26. August 2004 Geschrieben 26. August 2004 [lange Erklärung ein] Neben der gängigen Rechtssprechung wird im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis der Datenschutz im Wesentlichen durch die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) sowie die arbeitsrechtlichen Vorschriften in Art. 328 OR (Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers) und Art. 328b OR (Bearbeitung von Daten über den Arbeitnehmer) geregelt. Dazu noch zwei interessante Links aus Basel-Land, die wie oft beim Datenschutz führend sind: Wie ist bei einem Personalwechsel mit dem "wegfallenden" E-Mail-Account zu verfahren? und Darf der Mailadministrator falsch adressierte eMails öffnen? Aber eben, das Reglement eines Betriebes kann das genau gegenteilig regeln. Die vorberatende Kommission zum Datenschutz war sich (mehr oder weniger einig): Vertrauliche Mitteilungen gehören nicht in E-Mails. Der Zürcher Regierungsrat hat es intern so geregelt: Der Arbeitgeber kann Vorschriften über das Ausmass der privaten Nutzung von Internet und E-Mail aufstellen. Der Zürcher Regierungsrat hat für die Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung kürzlich eine Verordnung über die Nutzung von Internet und E Mail erlassen und darin festgeschrieben, dass sich die private Nutzung auf ein Minimum zu beschränken hat. Nicht nur die Benutzung, sondern auch die Überwachung der privaten Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz ist zu regeln und diese Regeln den Mitarbeitern darzulegen. Hier geht es aber mehr um die Überwachung und nicht um das Lesen bei Stellvertretung. Aber diese kann und soll ja im Reglement definiert werden. Die Verordnungen zum Datenschutz-Gesetz lauten in etwa in den meisten Kantonen wie folgt: § XY Zugriff auf EDV-System 1 Es dürfen nur berechtigte Personen Zugriff auf das EDV-System haben. 2 Es ist durch technische Massnahmen dafür zu sorgen, dass der Zugang zum EDV-System nur mit Hilfe von persönlichen oder sachgebietsbezogenen Passworten möglich ist. Die persönlichen Passworte sind periodisch zu wechseln. Die Passworte sind geheimzuhalten. 3 Die im Sinne von § XY Datenschutzgesetz verantwortliche Behörde legt fest, welche Personen auf welche Daten greifen und welche Daten sie verändern können. Somit kann bei dieser Auslegung automatisch nur noch der Admininstrator auf E-Mails zugreifen und der hat wohl andere Interessen als E-Mails zu lesen. Danach greift das Betriebsreglement, das dann eben ausführt, welche Personen Zugriff haben dürfen (und somit auf E-Mails Zugriff haben). Und jetzt beginnt wieder die Frage, dürfen diese dann auch private Mails lesen. Und so schliesst sich der Kreis wieder. [lange Erklärung aus] Kann der Chef von einem verlangen, dass wenn ich z. Bsp. in den Ferien bin, andere Mitarbeiter Zugriff zu meinem E-Mail haben [/Quote] [kurze Erklärung ein] Ja. Definitv. Wenn er die Voraussetzung dafür geschaffen hat. [kurze Erklärung aus] P.S. Die E-Mail-Provider mussten übrigens unlängst die Voraussetzung schaffen, dass alle über sie abgewickelten E-Mails mindestens 6 Monate aufbewahrt werden müssen. Hier kommen sich natürlich Justiz und Vollzugsbehörden mit den Datenschützern in die Quere. Zitieren
cx291 Geschrieben 26. August 2004 Geschrieben 26. August 2004 Der schon erwähnte Autoreply ist sicher eine sehr gute Lösung. Generell sind Firmen schlecht organisiert, die für gewisse Funktionen (Verkauf usw.) anstelle unpersönlicher Emailaccounts wie verkauf@firmaxx.com persönliche Emailaccounts max.müller@firmaxx.com an die Kunden rausgeben (Website usw.) den irgendwann geht der Mitarbeiter so oder so und dann hat die Arbeit das allen mitzuteilen. Lieber ne unpersönliche Mailbox nach Funktionen und dort halt entsprechend die Berechtigungen definieren. Private Emails verschicken ist kein Problem, halt vorher schön verschlüsseln :D gruz andreas Zitieren
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