bi Geschrieben 12. August 2004 Geschrieben 12. August 2004 Hallo zusammen, falls hier jemand ein Freqenzhandbuch für die Schweiz hat: Ich suche die Betriebsfunkfrequenzen der Berner Oberland Bahnen in Interlaken. Kann das hier jemand posten? Danke! - Balz Zitieren
ThomasF Geschrieben 12. August 2004 Geschrieben 12. August 2004 Dürfte ich noch die der Kantonspolizei AG haben? ;) Gruss Thomas Zitieren
Schmidi Geschrieben 12. August 2004 Geschrieben 12. August 2004 Hallo Ich habe das oben genannte Frequenzhandbuch, allerdings Ausgabe 98/99 also ev. nicht mehr ganz aktuell: BOB Interlaken: 465.925MHz Bahndienst 467.725MHz Bhf. Interlaken-Ost Manöver für Brünigbahn 460.925MHZ Manöver auf Stationen 160.825MHz Verbindungskanal zu BLS 161.625MHz Verbindungskanal zu BLS 162.000MHz Verbindungskanal zu BLS 452.800MHz Verbindungskanal zu JB 458.025MHz Verbindungskanal zu WAB/BLM 458.100MHz Verbindungskanal zu WAB/BLM 157.375MHz Verbindungskanal zu WAB/JB 467.475MHZ (457.470MHz) Zugfunk Gruss Schmidi Zitieren
BrunoK Geschrieben 12. August 2004 Geschrieben 12. August 2004 Hallo Mit der KAPO AG wirst du mittlerweile Mühe haben. Ausser Rauschen wirst Du nichts hören:) . Die sind seit kurzem auf Digital umgestiegen. Ausser Du hast das nötige Equipment;) Gruss Bruno Zitieren
Nicco Geschrieben 12. August 2004 Geschrieben 12. August 2004 Um's einfach mal gesagt zu haben (naja eigentlich sagt's ja das Fernmeldegesetz) Ausgenommen vom Empfang von Flug- und Amateurfunk ist das besprechen und abhören aller Frequenzen konzessionspflichtig. Das gilt bekanntlich auch für Radio und Fernsehen. Da wo Otto-Normalverbraucher keine Konzession erhält, bleibt der Funk dem entsprechenden Betrieb vorbehalten - darum auch Betriebsfunk... Zuwiderhandlungen werden mit Busse bis CHF 100'000.-- belegt. Überlegt's Euch gut mit einem Scanner und "verbotenen" Frequenzen in eine Kontrolle zu geraten. Gruss Zitieren
bi Geschrieben 12. August 2004 Autor Geschrieben 12. August 2004 @Schmidi Merci für die Frequenzen! @Nicco Ich habe meinen Scanner legitim in der Schweiz erworben, der hat sogar ein Bakom Fötzeli drauf. Ausserdem dürfte es relativ schwierig sein zu belegen, dass eine nicht-legitime Frequenz "abgehört" wurde. Oder ist das wieder so ein Spezialfall wie mit dem Zoll, wo grundsätzlich der Angeklagte beweisen muss, dass er nichts verbrochen hat? (Menschenrechtsgerichtshof lässt grüssen...) Mit dem Funk ist das halt so eine Sache: Wer will, dass etwas nicht gehört werden kann, muss sich durch etwas mehr als nur Gesetze schützen. Dumm wer's nicht tut. Dümmer, wer sich erwischen lässt. Noch eine kleine Korrektur zu Deinem Post: Auch Flug- und Amateurfunk ist konzessionspflichtig. Schau mal im Bordmäppli nach dem Radiodokument. Da steht ein Preis drauf... Ausserdem ist jedes Jahr eine Konzessionsgebühr für Flugfunkgeräte zu entrichten. Was mir allerdings ob all dem Funk Hokus Pokus mit Gesetzesdschungel nicht klar ist, warum ich als Pilot (mit RTI Eintrag) trotzdem noch eine Funklizenz erwerben muss um auf Kurzwelle einen über den Äther rülpsen zu dürfen. Zum Schluss noch ein Brandbeschleuniger: Deregulieren, Abschaffen, Kostensparen. Gilt fürs Militär wie fürs Bakom... Weeeeee!!! Zitieren
Schmidi Geschrieben 12. August 2004 Geschrieben 12. August 2004 Hallo zusammen Ich habe es schon mal irgendwo gepostet aber es passt gerade wieder: Aus der BAKOM Homepage: Der Erwerb eines Scanners (Preise zwischen Fr. 200.-- und Fr. 10.000.-- stellt keine Widerhandlung gegen das Fernmeldegesetz (FMG) dar. Scanner (Suchlaufempfänger) können frei auf gewissen Frequenzbändern wie zum Beispiel Amateurfunk und Flugfunk benutzt werden. Das Abhören von geschützten Diensten wie Polizei, Natel, schnurlosen Telefonen etc. ist verboten. Der Scanner ist nach wie vor ein verbreitetes Instrument, mit welchen unbefugte Personen das Frequenzspektrum absuchen (scannen) um den darauf geführten Funkgesprächen zu lauschen, um diese Gespräche irgendwie zu verwerten, sei es kommerziell, kriminell oder zum Plaudern. Das BAKOM verfolgt auch Widerhandlungen gegen das Fernmeldegesetz (Wer mit einer Fernmeldeanlage nichtöffentliche Informationen empfängt, die nicht für sie oder ihn bestimmt sind und sie unbefugt verwendet oder Dritten bekanntgibt...) welche mit Suchlaufempfängern begangen werden. Dies geschieht aufgrund von Strafanzeigen der Polizei, des Zolls und von geschädigten Drittpersonen. Übertretungen werden mit Haft oder mit Busse bis zu 100.000 Franken bestraft. Was ich immer noch nicht begreife: Flugfunk ist doch auch eine nichtöffentliche Information und trozdem erlaubt abzuhören (in CH!) Es ist schwierig im Nachhinein herauszufinden was mit dem Gerät schon alles Empfangen wurde. Es wird davon ausgegangen dass alle Frequenzen die im Scanner abgespeichert sind auch bewusst Empfangen werden/wurden. Also nie verbotene Frequenzen abspeichern! Der zufällige, unbeabsichtigte Empfang ist nicht strafbar. Die dabei gehörten Informationen dürfen aber nicht an Dritte weitergegeben werden. Aber in diesem Thread geht es ja um das Frequenzhandbuch und nicht ums empfangen.... Gruss Schmidi Zitieren
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