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Das kann teuer werden


Herbert Frehner

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Herbert Frehner

Hi

 

Das Bundesgericht hat die Klage von etwa 100 Opfikoner Hausbesitzer gegen die Verjährungsfrist in bezug auf Entschädigungsforderungen geschützt. Begründung: Die betreffenden Liegenschaften sind vor über 40 Jahren gebaut oder gekauft worden. Damals wäre die Entwicklung und der damit verbundene Fluglärm nicht voraussehbar gewesen.

 

Damit wurde wahrscheinlich eine Entschädigungslawine gegen die Flughafen Betreiber im Umfang von weit über 1 Milliarde Franken losgetreten weil unzählige Liegenschaftsbesitzer in der Umgebung des Flughafens und in den An- und Abflugschneisen nun Ansprüche wegen Minderwert ihrer Liegenschaften geltend machen können.

 

Gemäss einem Sprecher des Flughafens würden die Forderungen vollumfänglich über Gebührenerhöhungen den Passagieren belastet.

 

Herbert

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Also gewonnen ist da gar nichts, nur weil eine Verjährungsfrist einer Klage aufgehoben wurde, oder lese ich da falsch?

Die finanziellen Forderungen können absolut immer noch abgewiesen werden, weil das dann ein anderes Geschäft des Gerichtes darstellt, denkt mein Empfinden:rolleyes:

Herbert hast Du dazu noch detalliertere Angaben?

 

Gruss Walti

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Herbert Frehner

Hi

 

Vorerst hat sich ja das Bundesgericht nur zur Zulässigkeit solcher Klagen geäussert, bzw. sie bejaht. Ich gehe davon aus, dass vor diesem Hintergrund wohl zahlreiche Hauseigentümer entsprechende Klagen bei den ordentlichen Gerichten deponieren werden. Ueber den modus vivendi ist noch nichts bekannt. Kann schon sein, dass das Bundesgericht in dieser Sache noch etliche Male bemüht wird.

 

Herbert

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Herbert Frehner

Hi

 

So wie ich das verstanden habe, geht es weniger um die Frage, wen Fluglärm wie stark stört, sondern um die Frage ob verstärkter oder neuer Fluglärm gegenüber dem Zeitpunkt der Erbauung oder des Kaufes einer Liegenschaft für diese wertrelevant ist oder nicht. Wird eine Wertminderung bejaht muss sie nach bestimmten Kriterien durch den Lärmverursacher entschädigt werden. Dabei gibt es keine Verjährungsfrist. Die Bemessungskriterien aber werden ohne Zweifel noch viel zu reden geben und noch etliche Gerichte über längere Zeit beschäftigen.

 

Herbert

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Sorry, aber da kann ich zum Teil lachen. Ok, wenn jemand Geld in sein Eigenheim Investiert, dann heisst das, dieser Mensch bleibt für sehr lange Zeit dort. Aber dennoch, die ganze Erde ist im Wachstum, also warum nicht auch in Zürich?? Und das "mehr Flieger, mehr Lärm" geht nicht mehr auf. Die Flugzeuge sind leiser geweorden und die Swiss hat ihre Flotte ja auch verkleinert, also weniger Lärm.

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...Der eine oder andere Hausbesitzer südlich/östlich/nördlich/westlich des Flughafens ist ja eben wegen diesem da oder hat sich sein Eigenheim wegen dem Hinweis zur "Flughafen-Nähe" geposchtet, und jetzt kommt Dieser "näher"...

 

Schöne Sunntig,

Geni.

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Äxgüsi, aber habt ihr überhaupt den gesamten Text des ersten Posts gelesen?

I very much doubt this...

 

Da steht nämlich, dass es um Liegenschaften geht, die vor über 40 Jahren erbaut/gekauft wurden. Damals konnte man ja noch nicht mal richtig von einem Flughafen reden...

Das Wort Flughafen musste erst noch erfunden werden, die Flugzeuge hatten noch anständige Antriebe, ein Ticket über den Teich hatte noch einen anständigen Preis, den Besatzungen und Angestellte im Aviatik-business wurde noch der entsprechende Respekt entgegengebracht, der Champagner in der First-Class war noch echter und anständiger Champagner und ein beachtlicher Teil der user hier waren damals noch Anflug Mars, Jupiter oder sogar Pluto (=gleich wandelten noch nicht in menschengestalt durch die Gegend... ;) )...

 

Und in diesem Sinne würde ich eine Entschädigung in Ordnung finden, solange das Haus noch von den gleichen Besitzern/Mietern bewohnt wird, wie vor 40 Jahren, und sich die Forderung nicht gerade in Millionenhöhe bewegt...

Oder man könnte ja zB auch eine Renovation des Hauses anbieten, schliesslich ist man auch schon am Flugplatz-bauen, da könnte man doch auch noch ein Arbeitsteam zu den verschiedenen Häusern schicken, die Mehrkosten wären wahrscheinlich verschwindend, die Besitzer jedoch happy...

 

Aber wahrscheinlich, und da liegt nach meiner Meinung der Hund begraben, benimmt sich Unique gleich wie beim Thema Nordanflug wieder mal ein wenig unique, was auch bei mir ein oder zwei Trotzreaktionen hervorrufen würde...

 

Gruss vom Dani, der Entschädigungen ganz ok findet, solange sie auch berechtigt und sinnvoll sind...

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Darf ich annehmen, dass auch JEDER Hausbesitzer, der neben einer neu erstellten Strasse/Autobahn/Bahnlinie(Bahn 2000) wohnt Entschädigungen erhält........und dass die Hausbesitzer im Raum der Nordanflüge und neben den nicht mehr genutzten Militärflugplätzen wegen vermindertem Fluglärm den Mehrwert ihrer Liegenschaften abgelten müssen:confused: also quasi = Lärmtausch-Werttausch, was dann für Unique bestimmt kostenneutral wäre.

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Herbert Frehner

@oldchris

 

Als Ex-Linienpilot sind dir sicher die SID's wie Bodan 5K, 5L, 5D und 5Q usw. nicht unbekannt, die die Menschen im Norden, Westen und Osten vor allem in den späten Abendstunden auch ertragen müssen. Also so ganz ausgewogen wäre die Sache dann wohl auch mit deiner Idee des "Lärm-Tausch-Prozedere" in diesen Wohnbereichen nicht.

 

Herbert

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Original geschrieben von oldchris

.......und dass die Hausbesitzer im Raum der Nordanflüge und neben den nicht mehr genutzten Militärflugplätzen wegen vermindertem Fluglärm den Mehrwert ihrer Liegenschaften abgelten müssen:confused: also quasi = Lärmtausch-Werttausch, was dann für Unique bestimmt kostenneutral wäre.

 

äh, ich bin zwar nur mieter, aber auch im Norden wurde es mit den Südanflügen etwas lauter, da wir jetzt dafür die Outbounds haben.

 

Wenn der Süden plötzlich mehr Lärm hat heisst das nicht, dass alle anderen deswegen weniger haben!

 

Bin aber sonst völlig einig mit Dir!

 

Alex

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Original geschrieben von oldchris

Darf ich annehmen, dass auch JEDER Hausbesitzer, der neben einer neu erstellten Strasse/Autobahn/Bahnlinie(Bahn 2000) wohnt Entschädigungen erhält[...]

 

Zumindest bei Eisenbahninfrastruktur ist es so, dass neu gebaute Infrastruktur von Beginn weg die Lärmgrenzwerte einhalten muss. Das heisst, der Lärmschutz

ist integrierender Bestandteil des Projekts. Es ist also bereits VOR dem Bau geregelt und muss nicht mehr im Nachhinein "ausgekämpft" werden. Massnahmen sind Schallschutz im Bereich Fenster, Bau von Schutzwänden oder in vielen Fällen auch Aufkauf der Liegenschaften. Interessant wären auch Informationen aus dem Strassenabu, vielleicht lassen sich so auch Rückschlüsse ziehen und Möglichkeiten für den Flugverkehr ausarbeiten.

 

Gruss

 

Michael

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Original geschrieben von rudolf.m

Zumindest bei Eisenbahninfrastruktur ist es so, dass neu gebaute Infrastruktur von Beginn weg die Lärmgrenzwerte einhalten muss. Das heisst, der Lärmschutz

ist integrierender Bestandteil des Projekts. Es ist also bereits VOR dem Bau geregelt und muss nicht mehr im Nachhinein "ausgekämpft" werden.

Michael

 

 

 

Weiss jemand, ob nächstens in der Schweiz ein neuer Flugplatz gebaut wird ? Wenn ja, glaubt jemand, dass Lärmschutz kein integrierender Bestandteil des Projekts wäre ? Zumindest ich sehe hier keinen Unterschied zwischen Bahn- und Luftverkehr. Interessant ist die Frage, ob die Bahnanwohner wegen zunehmender (nächtlicher) Güterzüge auch eine Minderwertentschädigung verlangen und erwarten dürfen ?

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Original geschrieben von oldchris

Weiss jemand, ob nächstens in der Schweiz ein neuer Flugplatz gebaut wird ? Wenn ja, glaubt jemand, dass Lärmschutz kein integrierender Bestandteil des Projekts wäre ?

 

Bahnlinien und Strassen lassen sich nicht wie An- und Abflugrouten einfach verschieben, deshalb sieht das Problem da etwas anders aus. Man muss damit rechnen, dass die Lärmemissionen lange am gleichen Punkt entstehen und kaum "wandern"

Zumindest ich sehe hier keinen Unterschied zwischen Bahn- und Luftverkehr. Interessant ist die Frage, ob die Bahnanwohner wegen zunehmender (nächtlicher) Güterzüge auch eine Minderwertentschädigung verlangen und erwarten dürfen ?

 

Es gibt beim BAV einen Emissionsplan zum Thema Bahnlärm wo die kritischen Punkte und Grenzwerte aufgeführt sind. Die Innfrastrukturbetreiberin (meist SBB-I) ist bei Überschreitung der Werte verpflichtet bauliche Massnahmen zur Abhilfe zu treffen (z.B Ausfahrt Zimerbergtunnel Thalwil), und zwar unabhängig davon, welche Netzbenützerin (SBB-C, SBB-P, BLS, DB, AG, RM, TX-Logistics, viel andere Private Verkehrsunternehmen) den Lärm verursachen.

 

Vieleicht wäre so ein Emissionsplan auch eine Möglichkeit im Luftverkehr, wäre eine Überlegung wert. Eine sichere Rechtsgrundlage wäre sowohl aus Anwohner- und auch auf Betreiberseite sicherlich wünschenswert.

 

Gruss

 

Michael

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