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Familie Thornton verklagt Swiss!!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo @ all

 

Im Fall des 2001 beim Flugzeugabsturz von Bassersdorf ums Leben gekommenen Popstars Melanie Thornton kommt es zu keinem Vergleich mit der Swiss. Die Familie klagt und fordert Schadenersatz in der Höhe von rund sechs Millionen Franken.

 

 

Link zum Artikel!

 

Hoffen wir, dass sie nicht druchkommen!! :mad:

Geschrieben

HI

 

So kann man das auch nicht sagen.

Sie haben ein Recht auf Anklage, da es um ein Unfall mit einem Todesfall handelt wo die Swiss die volle Verantwortung tragen muss.

 

Die Frage ist hier nicht ob sie um Schadenersatz klagen sollten oder nicht..

 

Ich denke es geht hier um die Moralische fragen ob man so etwas moralisch unterstützen kann ohne hier mit Patriotismus rum zu winken..

 

Holgi

Geschrieben

Das müsstes du dem Tagi schreiben!

 

Ich habe den Leitartikel hier ins Forum gestellt!!!

Naja etwas beschiss aber... es geht ja um den Artikel!

Geschrieben

Bei allem Respekt: Aber wegen den 6 Millionen Franken wird die Tochter auch nicht wieder leben. Und Geld hat diese Familie bestimmt mehr als genug! :001:

Geschrieben
Original geschrieben von HB-IWC Und Geld hat diese Familie bestimmt mehr als genug! :001:

 

Geld hat man nie genug :rolleyes:

 

Mich"Arme Maus"ael

Geschrieben
Original geschrieben von HB-IWC

Bei allem Respekt: Aber wegen den 6 Millionen Franken wird die Tochter auch nicht wieder leben. Und Geld hat diese Familie bestimmt mehr als genug! :001:

 

Das stimmt wohl, nur hat ein Familienmitglied der Familie ihr Leben der Vorgänger-Airline von Swiss anvertraut und es, aus nun bekannten Gründen, verloren. PDF der BFU darüber. Für amerikanische Verhältnisse ist ja die geforderte Summe human. Ob die Familie genug Geld hat oder nicht, gilt denn Recht nur für Arme? Oder nur für für Wohlhabende? Letzteres könnte noch hinkommen. Wenn wir aber beim Thema bleiben: Swiss wird wohl diese Nachlast tragen können. Sie hat ja alleine vom Bund 2 Milliarden Franken bekommen. (Irrtum meinerseits vorbehalten, keine Quelle für diese Zahl) Falls Swiss, wie die erste grosse Airline der Schweiz, Swissair, auch groundet, was ich nicht ausschliesse jedoch für unwahrscheinlich ansehe; vorher steht unter dem Schweizer Kreuz: "Eine Regional-Gesellschaft von Lufthansa", dann also wird veröffentlicht, wohin der Pulver floss. Und es würde mich nicht wundern wenn die obersten Verantwortlichen wieder Geld der Firma an eine Unternehmensberatungsfirma bezahlt haben, damit diese Firma ihnen sagt, was sie zu sagen haben. Kurzum: Die sechs Kisten können die Hinterbliebenen von Melanie nicht wieder glücklich machen, sie können aber der Familie das Leid offensichtlich erträglicher machen. Andererseits ist der Kauf eines Tickets imho auch mit einer Versicherung gegen Todesfall verbunden in der IATA-Richtlinien gelten. Die Richter haben sich damit zu befassen. Möglicherweise geht der Schuss nach hinten los.

 

Meine Sicht der Dinge

Hans

Walter Fischer
Geschrieben

Diese faszinierende Fliegerei ist und bleibt brandgefährlich, für singende Starlets ebenso wie für tiefsinnige Melancholiker.

 

Gruss Walti

Geschrieben

Ich bin hier voll und ganz Hans Meinung.

 

Swiss hat hier ERHEBLICHE Fehler gemacht, und dafür müssen sie blechen.

Geschrieben

Da bin ich ganz derselben Meinung. Die ex-Crossair war bei ihren Abstürzen nicht in der Opferrolle, sondern hatte während ihrer Existenz das fliegerische Sicherheitsdenken mit Füssen getreten. So waren diese Unfälle nur eine logische Folge der Geschäftspolitik. Dafür soll jetzt die Swiss ruhig blechen.

 

Gruss: Hugo

Geschrieben

Hallo

 

die Schande ist eher die Swiss, dass sie es nicht schafft, eine aussergerichtliche Einigung für den schwerwiegenden Fehler eines ihrer Piloten (Swiss ist juristisch ex-Crossair AG) zu finden. Fürs Abgangs-Kader haben sie Geld, für Fehler nicht:001: :001: :001:

 

 

Gruss

Heinz

Geschrieben

Da kann ich Hugo bezüglich des fliegerischen Sicherheitsdenkens nur zustimmen. Und wenn man bedenkt, dass dem ehemaligen Verantwortlichen dort nun wieder eine Airline-Konzession erteilt werden soll (oder schon ist?)... Ich jedenfalls werde mich nie in einen Hello-Flieger setzen, sowas soll nicht noch unterstützt werden.

Die geforderte Entschädigung der Familie Thornton scheint mir moralisch bedenklich. Wer sich einen Prozess leisten kann, holt mehr aus seinem toten Angehörigen "heraus"? Für mich sind alle Toten gleich, also sollten auch alle gleich entschädigt werden.

 

Gruss

Reto Braun

Geschrieben

Also:

 

-So wie ich das durchschaue kann Swiss in den USA nicht eingeklagt werden (ist eine Firma nach schweizerischem Recht und muss deshalb in der Schweiz eingeklagt werden).

 

-Unternehmen können nach schweizerischem Recht keine Straftaten verüben, deshalb kann die Swiss nicht zu fahrlässiger Tötung angeklagt werden

 

-Man kann niemanden auf 6 Mio. Franken einklagen. Die einzigen Personen die angeklagt werden könnten sind die verantwortlichen Personen in der Firma. Demzufolge müsste man abklären wer die Verantwortung trägt: Crossair-Leitung, Pilot, Skyguide etc.

 

Noch einmal: Man kann in der Schweiz niemanden einklagen und 6 Mio. Franken verlangen. Wenn jemand für schuldig gesprochen wird, dann kann der Richter eine Genugtuung aussprechen. Diese wird aber sicher nicht 6 Mio. Franken betragen...

 

Gruss,

Thomas

Geschrieben

Hallo Thomas

 

äähm, bringst du da nicht Strafrecht mit Privatrecht durcheinander?

 

Gruss

Stefan

Geschrieben

Doch schon aber weder im Strafrecht noch im Privatrecht gibt es meiner Meinung nach Anspruchsgrundlagen.

 

Im Strafrecht nicht aus oben genannten Gründen und im Privatrecht nicht, da der Vertrag keine 6 Mio. Entschädigung vorsieht. Man könnte natürlich einen Anspruch aus unerlaubter Handlung geltend machen, aber gibt es da wirklich eine reelle Chance auf 6 Mio. Schadenersatz/Genugtuung?

 

Gruss,

Thomas

Geschrieben

Jaja den kenne ich...

Ist nicht sogar ein Unternehmensstrafrecht geplant (laut VE98)?

 

Auf jeden Fall bin ich gespannt was da herauskommt.

 

Gruss,

Thomas

Geschrieben
Original geschrieben von RJ100

Noch einmal: Man kann in der Schweiz niemanden einklagen und 6 Mio. Franken verlangen. Wenn jemand für schuldig gesprochen wird, dann kann der Richter eine Genugtuung aussprechen. Diese

 

Tönt halt hier so, als ob du einen Schuldspruch zur Voraussetzung für eine privatrechtliche Haftung machst.

 

Aber es scheint, dass du es im Griff hast.

 

Gruss

Stefan

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