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2. Muster, Pflicht?


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Geschrieben

Hi,

 

ich stehe kurz vor Ausbildungsende für meinen PPL-A (JAR-FCL) aber ich habe noch keine zweitmustereinweisung bekommen.

nun hab ich allerdings gehört, dass die garnicht nötig ist, stimmt das???

 

Gruß

Martin

Geschrieben
Original geschrieben von Maddin

Hi,

 

ich stehe kurz vor Ausbildungsende für meinen PPL-A (JAR-FCL) aber ich habe noch keine zweitmustereinweisung bekommen.

nun hab ich allerdings gehört, dass die garnicht nötig ist, stimmt das???

 

Gruß

Martin

 

Hallo Martin

 

Nein, stimmt nicht. (Zumindest in de Schweiz nach JAR.)

Aber frage doch mal deinen Fluglehrer, der müsste es eigentlich sehr gut wissen. ;)

 

Gruess

Tom

Geschrieben

Hallo,

auch in Deutschland ist ein zweites Muster Plicht!:(

Katana und dann Cessna 172! Auch ein Flug mit max.

Abfluggewicht ist die Regel! (MTOW)

Geschrieben

mh mist, muss ich also doch noch ein paar stunden extra fliegen bis ich die Prüfung machen kann...

 

aber hat vielleicht jemand nen gesetzestext oder sowas, wo das drinne steht?

Geschrieben

Hey Günther u. Martin

 

Wollte mal fragen, ob ihr vielleicht wisst, was das für einen Sinn hat? Würde mcih nämlich wirklich interessieren.

 

Soweit ich weis ist das in Österreich nicht Pflicht, allerdings machens einige Flugschulen deswegen, weil die größeren Maschinen natürlich teurer sind, und die dann mehr verdienen.

 

Bei uns im Verein ist es ganz unterschiedlich. Manche lernen nur auf Katana manche sogar gleich nur auf DA40. Aber ein großteil fliegt zuerst einige Stunden am billigeren Motorsegler Dimona, und steigt dann um auf Katana.

Oder eben umgekehrt, dass dann am Schluss noch die Einweisung auf die Dimona machst.

Aussage von einem Fluglehrer: "Sonst kriegst die 40 Stundn jo nie zom."

 

Nice Weekend

Bernhard

Geschrieben

Hallo,

welcher Sinn steckt dahinter, auf zwei Maschinen zu schulen?

Man bekommt seine PPL-Lizenz ganz allgemein bis 2000 kg MTOW. (Zwei- bis Viersitzer)

Natürlich fliegt sich ein Zweisitzer anders als eine z.B. voll besetzte viersitzige Reisemaschine.

Bei uns im Verein will man damit die unterschiedlichen Flug-

eigenschaften demonstrieren.

Geschrieben

Hallo Eckehard, Hallo Martin,

 

nach JAR-FCL ist ist nicht vorgeschrieben einen zweiten Flugzeugtypen in der PPL-A Ausbildung zu fliegen!

Quelle: Anhang 1B zur 1. DV LuftPersV. Wie ich jedoch in de.rec.luftfahrt schon erläutert habe, ist (bei den meisten RPs in Deutschland) in der Prüfung ein Flugzeug mit ADF oder alternativ fest eingebautem GPS vorgeschrieben.

 

Für den PPL-national sind lt. LuftPersV §1 Abs. 3 hingegen: "mindestens 35 Flugstunden auf Flugzeugen verschiedener Muster mit einer Höchstabflugmasse von 750 kg [vorgeschrieben]"

 

Grüsse

Andreas

 

PS: Die Klassenberechtigung SEP ist nicht auf 2000 kg MTOW beschränkt!

 

PPS: Meine Aussage von oben bedeutet nicht, dass ich ein zweites Lfz-Muster nicht auch für Sinnvoll erachte. Doch die Frage lautete, ob es vorgeschrieben sei und das ist es nicht.

Geschrieben

@Günther,

danke leuchtet ein, allerdings ob ich wärend der Ausbildung gleich eine 2. Maschine fliege, oder dann irgendwann mit einem Fluglehrer Einweisung auf ein anderes Muster mache, ist doch eigentlich egal.

Einweisung braucht man so oder so.

 

Grüße

Bernhard

Geschrieben
ob ich wärend der Ausbildung gleich eine 2. Maschine fliege, oder dann irgendwann mit einem Fluglehrer Einweisung auf ein anderes Muster mache, ist doch eigentlich egal. Einweisung braucht man so oder so

 

Nicht ganz:

Unterschiedsschulung (Differences Training) ist nur vorgeschrieben für Flugzeugmuster einer anderen Komplexitätsstufe (Einziehfahrwerk, Verstellpropeller, Turbo, ...).

Diese ist mit Fluglehrer durchzuführen.

 

Andere Flugzeugmuster derselben Komplexitätsstufe darf man nach Vertrautmachen (Familiarisation) fliegen.

Vertrautmachen darf man sich selbst.

Siehe JAR-FCL 1.235©.

 

Grüsse

Andreas

Geschrieben

@andreas

Geb mich geschlagen ;)

 

Übrigens Willkommen im Forum!!!

 

Schöne Grüße

Bernhard

Geschrieben

@metal, cool :D

ich bin auch nicht gegen ein zweitmuster

nur würde mich das jetzt nur extra zeit kosten bis ich die prüfung machen kann... wenn dann mach ich ein 2. muster nachdem ich den schein hab

Dann kann ich das nämlich auf der Cirrus statt unserem busch- und schleppflieger Maule machen :rolleyes:

Geschrieben
...statt unserem busch- und schleppflieger Maule machen

Die Welt ist irgendwie verkehrt: Ich würde so gerne mal auf so einer Maule fliegen;)

 

Gruss Daniel

Geschrieben

Hallo Eckehard,

 

Original geschrieben von eguenther

Natürlich fliegt sich ein Zweisitzer anders als eine z.B. voll besetzte viersitzige Reisemaschine.

der Martin macht seinen PPL auf einer Warrior - also sind die "magischen" 750kg auch überschritten, was den Eintrag der PPL-A Klassenberechtigung nicht hindern sollte. Nach eigenen Recherchen unseres Fluglehrers im letzten Jahr, wg. Unfähigkeit des zuständigen RPs :001:, stellten wir fest, daß kein Zweitmuster gefordert ist. Übrigens genausowenig, wie die Verkehrsflughafeneinweisung.

 

Ich habe das Zweitmuster nur geflogen, weil ich die NFQ (Night Flight Qualitfication) gleich mitmachen wollte und unsere "Zweisitzgen Airbusse" (Katanas) nicht dafür zugelassen sind...

 

 

Gruss,

 

Markus

Geschrieben
der Martin macht seinen PPL auf einer Warrior - also sind die "magischen" 750kg auch überschritten, was den Eintrag der PPL-A Klassenberechtigung nicht hindern sollte

Worauf willst Du hinaus?

 

Grüsse

Andreas

Geschrieben
Original geschrieben von metal

Worauf willst Du hinaus?

Einige "zuständige Behörden" stellen die kühne Behauptung auf, das jemand der auf einem max. 750kg MTOW Muster lernt, nur einen PPL-N (N=National, auf Flüge innerhalb Deutschlands beschränkt) bekommt.

 

Der PPL-N wurde ins Leben gerufen, sozusagen als günstige Alternative zum "teuern" PPL-A und ohne die mangelhafte Zuladung bei den noch günstigeren ULs.

 

http://www.daec.de/downfiles/recht/Sonderdruck_S5.pdf

 

 

Gruss,

 

Markus

Geschrieben
Einige "zuständige Behörden" stellen die kühne Behauptung auf, das jemand der auf einem max. 750kg MTOW Muster lernt, nur einen PPL-N (N=National, auf Flüge innerhalb Deutschlands beschränkt) bekommt.

Das ist ja ein dickes Ding! Welche RPs sind das?

Auch wenn man die Ausbildung komplett nach JAR-FCL1 durchgezogen hat? Flugzeuge mit E-Zulassung unter 750kg sind doch auf alle Fälle auch "Single Engine Piston"!

 

Grüsse

Andreas

Geschrieben
Original geschrieben von metal

Das ist ja ein dickes Ding! Welche RPs sind das?

Das Problem hat sich inwzischen erledigt: http://www.aopa.de/NEWS/2003Dezember/Ausbildung2.html

 

Original geschrieben von metal Flugzeuge mit E-Zulassung unter 750kg sind doch auf alle Fälle auch "Single Engine Piston"![/b]

Richtig, in D fehlt Dir aber dann noch der Qualifikation für SEP max 2000kg MTOW, die von einem FI "abgenommen" wird - ähnlich der Nachtflugqualifikation. Man kann auch auf Nummer sicher gehen und auf einer 152er schulen, die hat 758kg und man spart sich das Geld für den teureren "Viersitzer" :D...

 

Also im Fall von Martin ist es eigentlich kein Muss auf ein zweites Muster eingewiesen zu werden, da er ja auf der Warrior schult - aber je nach Vereinsflotte wird sowieso irgendwann ein weiterer Flieger "fällig", damit man die grössere Auswahl hat.

 

Gruss,

 

Markus

Geschrieben
Richtig, in D fehlt Dir aber dann noch der Qualifikation für SEP max 2000kg MTOW

JAR-FCL kennt weder 750kg noch 2000kg Beschränkungen. Also sollte das bei der Ausbildung zum JAR-PPL kein Thema sein.

Also wo ist das Problem?

 

Doch nur für den PPL-national, wo man nach der Ausbildung auf ausschliesslich 750kg Flugzeugen noch ein Classrating bis 2000kg erwerben kann.

 

Man muss klar zwischen Bestimmungen von LuftPersV 1. Abschnitt(nur für nationale Lizenzen) und JAR-FCL Bestimmungen unterscheiden!

 

Grüsse

Anderas

Geschrieben

Ohje,

 

da hab' ich was angefangen :D...

 

Original geschrieben von metal

Doch nur für den PPL-national, wo man nach der Ausbildung auf ausschliesslich 750kg Flugzeugen noch ein Classrating bis 2000kg erwerben kann.

hmmm, generell ja, aber wenn Du das PDF vom DAeC mal anschaust, steht da verwirrenderweise "praktische Prüfung" und "...Funknavigation". Der PPL-N (oder richtiger PPL-A National) entspricht also dem alten, deutschen ICAO PPL ohne 2000kg MTOW Berechtigung, der Beschränkung auf 750kg MTOW und nur innerhalb Deutschlands.

 

Folgende Situation:

* Bewerber hat auf einer Katana/Aquilia geschult (max 750kg)

* mit Funknav-Teil in der prakt. Ausbildung und ther. Prüfung

* prakt. Prüfung mit Funknav-Teil

 

Jetzt gibt es welche, die behaupten, Du darfst dich nur mit 750kg in die Lüfte erheben (und nur innerhalb von D?) - was aber nicht sein kann, da der Funknav-Teil ja ausgebildet und auch geprüft wurde.

 

Der nächste Gag: muss nach den geforderten Stunden/Landungen für die 2000kg MTOW Klassenberechtigung nochmal eine praktische Prüfung erfolgen? Wenn du drei Leute fragst, bekommst du vier Antworten...

 

Gruss,

 

Markus

Geschrieben

Hallo Markus,

 

bitte bezieh Dich nicht auf das fehlerbehaftete Booklet, sondern lieber auf die gut ausgearbeiteten Folien von Schmidt-Lademann:

http://home.t-online.de/home/schmila3/jar.htm

Er weiß, wovon er spricht!

 

Der PPL-N (oder richtiger PPL-A National) entspricht also dem alten, deutschen ICAO PPL ohne 2000kg MTOW Berechtigung, der Beschränkung auf 750kg MTOW und nur innerhalb Deutschlands

Du darst den PPL-A(national) nicht mit ICAO in Verbindung brigen! Er ist entspricht nämlich nicht nach den Richtlinien der ICAO (sonst dürfte man ja selbstverständlich ins Ausland fliegen)!

 

Folgende Situation:

* Bewerber hat auf einer Katana/Aquilia geschult (max 750kg)

* mit Funknav-Teil in der prakt. Ausbildung und ther. Prüfung

* prakt. Prüfung mit Funknav-Teil

Ja was hat er denn geschult? Für welche Ausbildung war er denn angemeldet? Welche Prüfung hat er denn absolviert? Man kann ja nicht einfach mal drauflosschulen, irgendeine Prüfung machen und schauen was dabei rauskommt. Es gibt ja auch ganz unterschiedliche Ausbildungsrichtlinien!

 

Jetzt gibt es welche, die behaupten, Du darfst dich nur mit 750kg in die Lüfte erheben (und nur innerhalb von D?)

Das kommt doch ganz auf die Lizenz an. PPL-A(national) nix Ausland. JAR-PPL: Ausland, wenn BZF1 oder höher.

 

Der nächste Gag: muss nach den geforderten Stunden/Landungen für die 2000kg MTOW Klassenberechtigung nochmal eine praktische Prüfung erfolgen?

Klar Prüfung!

LuftPersV §3b(2)"Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Klassenberechtigung zur Führung von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen bis zu einer Höchstabflugmasse von 2000 Kilogramm sind [...] Die Ablegung einer praktischen Prüfung, in der der Bewerber nachweist, dass er die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Führung und Bedienung von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen bis zu einer Höchstabflugmasse von 2000 Kilogramm im Normalbetrieb und in besonderen Flugzuständen besitzt"

Wenn du drei Leute fragst, bekommst du vier Antworten...

Dann hast Du bis jetzt die falschen Leute gefragt

 

 

Ohne mich selbst loben zu wollen, kenne ich mich im deutschen Luftrecht recht gut aus. Auf de.rec.luftfahrt (schau doch mal vorbei!) habe ich bis jetzt alle Luftrecht-Fragen klar, eindeutig und mit Angabe der entsprechenden Verordnung, beantworten können. Aber Du wirfst alles irgendwie in einen Topf. Versuch mal Deine Fragen konkreter zu formulieren.

 

Grüsse

Andreas

Geschrieben

Hallo Andreas,

 

Original geschrieben von metal

Er weiß, wovon er spricht!

Danke für den Link - sehr interessant!

 

Original geschrieben von metal

Du darst den PPL-A(national) nicht mit ICAO in Verbindung brigen!

Das der Vergleich hinkt, ist mir bewusst - ich hatte erst nach dem Absenden gesehen, daß Du auch aus D bist - ich wollte nur dem schweizer Publikum den PPL-A National näherbringen...

 

Original geschrieben von metal

Ja was hat er denn geschult? Für welche Ausbildung war er denn angemeldet?

...JAR FCL PPL-A, aber wie gesagt, das Thema hat sich eigentlich erledigt (siehe AOPA Link)...

 

Original geschrieben von metal

Klar Prüfung!...Dann hast Du bis jetzt die falschen Leute gefragt

...sieht so aus :D...

 

Original geschrieben von metal

Auf de.rec.luftfahrt (schau doch mal vorbei!) habe ich bis jetzt alle Luftrecht-Fragen klar ... beantworten können.

...die NG ist bekannt, ich weiss jetzt auch wer Du bist ;) - ich schaue da öfter mal rein, nur laufen mir da die Diskussionen zu oft aus dem Ruder (Meinungen darüber können wir ja gerne per PM austauschen).

 

Gruss,

 

Markus

Geschrieben

Hallo zusammen

 

Nur damit hier niemand dumm stirbt und dem Martin zuliebe:

Kann man die ursprüngliche Frage von Martin

 

2. Muster ja/nein nach JAR-FCL

 

mit nein beantworten?

 

Gruess

Tom

Geschrieben
Original geschrieben von teedoubleyou

Kann man die ursprüngliche Frage von Martin mit nein beantworten?

Affirm...

 

 

Gruss,

 

Markus

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