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Nutzung von Bildern ohne Rückfrage


Bruno

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Ich habe heute zufälligerweise festgestellt, dass ein Bild von mir auf einer Homepage verwendet wird, ohne dass ich jemals kontaktiert wurde.

 

Das Bild wird durch dieses Copyright von airliners.net geschützt.

 

Habt Ihr diesen Fall auch schon gehabt?

Wie seit Ihr vorgegangen?

...?

 

Gruess Brünu

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Mike Strasser

Hoi Brünu

 

Ich habe von dieser Materie (Recht) zwar keine grosse Ahnung, aber aus dem Bauch heraus würde ich zuerst mal Johan von Airliners.net informieren, denn Dein Bild steht ja unter dem Copyright-Schutz von a.net. Gleichzeitig würde ich auch den betreffenden "Dieb" anmailen und ihn über sein Vergehen informieren. Evt. hat der schlicht keine Ahnung und ist zu doof zu verstehen, was ein Copyright ist. Es ist ja vielleicht gar nicht böswillig, sondern nur aus purer Unwissenheit geschehen!?

Ich würde auf alle Fälle zuerst mal den Ball tief halten. Kommt ja nicht alle Tage vor...;)

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konkret geht es um eine Schweizer Motorfluggruppe, welche das Bild verwendet. Auf Ihrer Homepage werden kommerzielle Rundflüge angeboten.....

 

und Mike, das Copyright ist bei mir und nicht bei airliners.net!

 

Gruess Brünu

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Mike Strasser

Hmm, dann sieht's natürlich schon wieder anders aus. Wenn Kommerz dahinter steht, dann würde ich denen mal einen ziemlich deutlichen Brief mit dem Hinweis auf das Copyright und dessen Folgen bei Verletzung schreiben. (Ok, die Folgen müsste man natürlich noch zuerst klären....;) )

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@Brünu: Unbedingt anmailen! So würde ich handeln, vor allem weil es für kommerzielle Zwecke gebraucht wird. Eigentlich sind die schon strafbar, kann man aber gut auch aussergerichtlich regeln.

 

Ich selbst wäre mit dem Namen unter dem Bild zufrieden. Aber das musst Du wissen.

 

Grüsse

 

Adi

 

PS: ist mir noch eingefallen. Einer hat mal ein A320 Cockpitbild (inflight) nutzen wollen und gefragt. Der Schlaumeier hat aber nach einem Monat meinen Namen gelöscht und nichts mehr hingeschrieben, in der Annahme, ich würde sowieso nicht mehr vorbeischauen! :mad:

 

Naja, ich hab ihn gelassen, aus demselben Grund wie Wisi.

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Moin!

 

Hier mal eine Zahlenbeispiel für die Nutzung eines Fotos:

Gebühren für die Einspeisung von Werken der Bildenden Kunst und der Fotografie i.S. von § 2 Abs. 1 Ziff. 4 und 5, § 72 UrhG in das Internet oder andere Netzwerke (netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer)

...

I. Frei zugängliche Netzwerke

...

B. Gewerbliche Nutzung

...

2. Nutzung zu Werbezwecken (einschl. Bannerwerbung u. dergl.)

Die Mindestgebühr beträgt € 500,- pro Werk und je angefangenem Zeitraum von 3 Monaten

Quelle: http://www.bildkunst.de/body_tarife_internet.html

 

Dazu kommt dann noch ein Aufschlag von 100%, da die vorher nicht gefragt haben.

 

Ich habe keine Ahnung vom Schweizer Recht, aber in D. ist es Wurscht, ob ich das Copyright by Carsten draufschreibe oder nicht. Das Urheberrecht ligt trotzdem bei mir und niemand darf ohne meine Zustimmung meine Bilder veröffentlichen, egal ob unverändert oder auch z.B. mit Turbinen an der DC-3. Bei privater Nutzung sehe ich es gelassen, nur bei kommerzieller Nutzung würde ich dagegen vorgehen und hoffen, dass in dem Land des Rechteverletzers vergleichbare Gesetze gelten.

 

Das Nutzungsrecht kann ich anderen überlassen (z.B. airliners.net), das Urheberrecht jedoch nicht. Copyright ist übrigens ungleich Urheberrecht unglech Nutzungsrecht, auch wenn umgangssprachlich hier die Begriffe sinngemäß verwendet werden.

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Gast Frank Schauf

So isses,

 

wie Carsten scheibt, denke ich auch, bei privater Nutzung ohne vorheriger Nachfrage würde ich auch nur einmal freundlich nachfragen und anklopfen.

 

Bei kommerzieller Nutzung bekommen sie neben der Aufforderung das Bild sofort von der Seite zu nehmen die entsprechende Rechnung incl. der üblichen Zeit diese zu begleichen, wenn dies dann nicht geschied, gehts es weiter.

 

 

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Hoi Bruno!

 

Carsten hat vollkommen recht: Um einem Bild Urheberrechtsschutz zukommen zu lassen, braucht es kein Copyright-Zeichen. Dieses hat in Europa rein deklaratorische Funktion (im Gegensatz zu den USA).

 

Bei Fotografien ist folgendes zu beachten: Reine Knipsbilder können auch MIT Copyright-Zeichen nicht geschützt werden. Die darf die jeder "klauen". Sofern aber eine Individualität von einem gewissen Grade erkennbar ist und ein relevanter Aufwand in technischer oder künstlerischer Hinsicht erkennbar ist, dann darf das Bild nicht ohne weiteres verwendet werden.

 

Aber Deine hervorragenden Bilder, Bruno, sind ja sicherlich keine reinen Knipsbilder . . .

Sie gefallen mir übrigens wahnsinnig gut! Weiter so!

 

Liebe Grüsse,

Philip

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Genau das, Adi, wollte ich auch eben fragen.

technischen Aufwand kann man auch verschieden deuten und ausserdem liegt das Urheberrecht in jedem Bild beim Fotografen (es sei denn, er verkauft es komplett mit) und soweit ich weiß spielt es keine Rolle, ob es irgendein relevantes oder ein allerweltsbild ist. Bild ist Bild, ich habe es geschossen, also gehört es mir. Will jemand damit Geld verdienen, muss er mir etwas davon abgeben oder auf mein Bild verzichten.

 

Das soll jetzt nicht verbissen oder sonstwas klingen, aber wo wären wir, wenn man Bilder klauen und dann zum Beispiel Postkarten verkaufen könnte.

 

Mich würde jetzt insbesondere interessieren, ob es wirklich so eine Vorschrift, wie Philip sie anspricht, gibt? Und @Philip: hast du eine Quelle zu deinen Aussagen? Evtl. Gesetzesauszug?

 

thx & bye, Viktor

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Hoi Viktor,

 

ja das ist schon so, wie ich es sage - selber erfinden tue ich solches Zeug nicht! :D

 

Grundlage im Gesetz ist Art. 2 Abs. 1 URG: Werke sind, unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. (Abs. 2): Dazu gehören insbesondere fotografische, filmische und andere visuelle oder audiovisuelle Werke. (lit. g).

 

Die anderen von mir ausgeführten Elemente entspringen etwa in dieser Form einer sehr reichen Literatur zum Thema. Ausserdem gibt es noch einen druckfrischen Bundesgerichtsentscheid, der sich aber recht grosszügig zum Thema geäussert hat.

 

Bild ist Bild, ich habe es geschossen, also gehört es mir.

Kannst du gerne behaupten, ist aber nicht so - mindestens solange nicht, als es ein simples Knipsbild ist. ;)

 

Ein Knipsbild ist eine Fotografie die dadurch entstand, dass ich mit meiner Kamera auf ein Objekt Ziele und abdrücke, ohne mir irgendwie Mühe zu geben, das Objekt schön in Szene zu setzen, auf Lichteinflüsse zu achten, es in einem guten Moment zu erwischen, Kameraeinstellungen vorzunehmen etc. Das ist zwar keine "offizielle" Definition, entspricht aber in etwa der Rechtslage.

 

Aber wie es halt in der Juristerei immer ist: Schlussendlich entscheidet der Richter, ob es ein Knipsbild ist oder nicht.

 

Gruss,

Philip

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das mit den bildern im internet ist so ne sache...........................

 

eigentlich kannst du rechtlich gar nichts machen ausser denjenigen aufzufordern oder bitten wenigstens den herkunftsort resp. fotgrafen hinzuschreiben. ausserdem bist du in der zwangslage zu beweisen dass gerade "dieses" bild von dir stammt und "nur DU" das gemacht haben kannst. stell dir vor du stehst in zürich im anflug wie 20 andere spotter auch, am gleichen tag gleiche stunde und gleiche minute, du drückst ab und höhrst links und rechts ebenfalls die drives rattern, wie willst du da jemandem beweisen dass er gerade dein bild publiziert hat ?????

 

als beispiel ein demo, das eine bild von mir und eins von jemandem anderen................

 

 

bild 1

 

Bild 2

 

da wirst du nie ne chance haben was zu machen denn du wirst nie wissen ob derjenige zum beispiel das bild vom anderen bekommen hat und dieser nicht so darauf versessen ist seinen namen dabei zu lesen..................

 

also, wer dann trotzdem streiten will der solls tun doch mit internet-recht ist es noch lange nicht soweit dass du da wirklich was machen kannst.

 

gruss

bruno

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Gast Frank Schauf

Ich noch einmal,

 

also, euere Einwende in allen Ehren, ob Knipsbild oder nicht, als erstes ist es einmal das Eigentum dessen der es geschossen hat (bei Auftragsarbeiten je nach Vertrag) und auf keinen Fall entscheidet hier ein Richter, ob das Bild es wert ist geschützt zu werden oder nicht. Auch Knipsbilder gehören dazu.

 

Um natürlich zu verhindern das Bilder unbefugt benutzt werden und für jedes einen Prozess zu starten hilft nur, die Bilder in niedriger Qualität und eben etwas kleiner ins Netz zu stellen. Wasserzeichen und sonstiges könnte man auch noch einfügen, was aber bei der dementsprechenden Software auch wieder Kosten enstehen lässt.

 

Trotz allem auch ein Bilderklau ist ein Klau und hier ist es nicht wichtig ob es sich um ein gutes oder ein Knipsbild handelt, wer will die überhaupt entscheiden?

 

 

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genau Frank, das denke ich auch.

 

@bruno: Man kann ja zumindest verlangen, zu erfahren, wer das Bild denn sonst geschossen hat und dann müsste derjenige ja jemand nennen können, der das gleiche Bild besitzt, evtl. sogar das original. Ich denke ganz so schwer ist es nicht zu beweisen - bei deinen Beispielen sieht man es zum Beispiel an der Tragfläche, dass es eine andere Perspektive ist...

 

Und man hat das Recht, auch mehr für sein Bild zu verlangen, als nur ein Copyright-Hinweis. Wird es kommerziell genutzt, besteht um so mehr die Chance, dass man "Schadensersatz" einklagen könnte. Aber meistens geht das eh aussergerichtlich durch eine Einigung.

 

Wenn es wirklich rechtlich nicht so schwer wäre, Bilder zu klauen, würden Designerfirmen Fotografen nie freiwillig Geld zahlen... Doch das tun sie und nicht ohne Grund.

 

bye, Viktor

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das kannst du glatt vergessen viktor.............................!!!!!!!!!!!!!

 

bei der aufnahme der sage standen über zehn spotter in reih und glied......... da wirst du nie ne chance haben etwas zu machen und ausserdem sind die grauzonen im bereich internet einfach immer noch zu gross................

 

betreffend meinem beispiel kann ich dir nur sagen dass fredy und ich alleine wür ich mal schätzen 20 bilder gemacht haben denn beide sind voll auf dem auslöser geblieben und wenn du weisst wieviel bilder da gehackt werden so weisst du auch dass genau das selbe bild nochmals vorhanden ist da er genau zwei meter neben mir stand !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

ausserdem bin ich nun seit über 20 jahren am spotten und habe in dieser zeit sicher über 30000 bilder gemacht wovon immerhin auf dem netzt doch auch schon eine anzahl vorhanden ist......

 

auch geklaute und ad sage ich doch einfach "ist doch egall" und als kleines beispiel finde ich in meiner statistik der zugriffe und downloads genau ip adressen und zugriffe von diesem forum....

 

jeder muss einfach selbst wissen was er tut, aber rechtlich kannst du einfach null und gar nichts machen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

das kann ich dir garantieren denn dafür arbeite ich schon lange genug in dieser branche !!

 

gruss

b.

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Gast Frank Schauf

@ b.

 

wenn man schon meint das man rechtlich nicht machen kann und alle denken so, hört der Internetklau ob Bilder oder andere Sachen nicht auf.

 

Man muss schon etwas unternehmen, aber jeder wie er mag, wem es egal ist, der soll es so handel, wem nicht, dem bleiben alle Schritte, wenn auh schwierig offen.

 

Klagen würde ich auch nur bei einer komerziellen Seite;) , bei einer privaten würde ich es auch "erst" mal mit einer netten Anfrage belassen, immer vorrausgesetzt es ist wirklich mein Bild und glaube mir, dass kann man schon beweisen.

 

 

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Hallo,

 

eines ist ganz klar, jedes Bild ist Eigentum des Fotografen und darf ohne dessen Einwilligung nirgends publiziert werden. Bei airliners.net wäre das ganz eindeutig geschrieben.

 

Um zu Bruno's Frage zurückzukommen. Auf jeden Fall den unberechtigten Benutzer kontaktieren und ihn auf das Copyright aufmerksam machen. Die meisten verwenden solche Bilder in Unwissenheit! Danach gilt es auszuhandeln unter welchen Bedingungen man das Bild auch zur Verfügung stellen würde (oder eben auch nicht). Gleich mehrere hundert CHF/EUR/USD einzufordern finde ich meistens unverhältnismässig (wie auch in diesem Fall), und wird wohl in den meisten Fällen auch kein Erfolg haben.

 

Betreffend Saga A300: Oh doch, das sieht man genau wer welches Bild gemacht hat - ihr habt den Staub nicht am gleichen Ort auf dem CCD ;)

 

Markus

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eines ist ganz klar, jedes Bild ist Eigentum des Fotografen und darf ohne dessen Einwilligung nirgends publiziert werden.

Nein, ich wiederhole mich gerne noch einmal: Rechtlich gesehen stimmt das nicht.

 

Ihr könnt diese Diskussion unter gefühlsmässigen Aspekten führen, Ihr könnt sie aber auch sachlich führen.

 

Ich war der Meinung, dass Bruno eine objektive Antwort wollte, und keine persönlichen Ansichten.

 

Der Satz: "Heute ist schönes Wetter" kann ich auch nicht urheberrechtlich schützen. Den dürft Ihr gerne "klauen" und auf Eurer Homepage veröffentlichen.

 

Gruss,

Philip

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Hi Philip,

ich weiß jetzt nicht, von welchem Recht du sprichst, vom schweizer Recht?

 

Sorry, aber mir fehlt das Glauben daran, dass ein Richter entscheiden kann, ob ein Bild nun ein Knipsbild ist, oder nicht. Was, wenn das Bild was ganz besonderes war, weil es mein allererstes war? Das Bild mag nix besonderes zeigen, aber es ist für mich eine Besonderheit.

 

Ein Knipsbild ist eine Fotografie die dadurch entstand, dass ich mit meiner Kamera auf ein Objekt Ziele und abdrücke, ohne mir irgendwie Mühe zu geben, das Objekt schön in Szene zu setzen, auf Lichteinflüsse zu achten, es in einem guten Moment zu erwischen, Kameraeinstellungen vorzunehmen etc. Das ist zwar keine "offizielle" Definition, entspricht aber in etwa der Rechtslage.

 

Eine Rechtslage ist definiert. Also muss es im Gesetz stehen, ich finde jedoch keine derartigen Inhalte im Gesetz. Laut deiner Definition brauche ich ja nur zu sagen, dass ich im P-Modus und mit festgesetztem ISO-50 fotografiert habe und schon ist es kein Knipsbild, stimmt's? Wenn ja, dann kann man jedes Bild vom Knipsbild distanzieren.

 

Sorry, aber mir fehlen jetzt echte definitionen, vielleicht ist es ja eine Gesetzeslücke, aber wenn jemand zum Beispiel mein Bild nimmt, egal ob es ein Knipsbild ist oder nicht, und es auf eine Postkarte druck und millionenfach verkauft und damit Millionen verdient - Das ist genau wie wenn ich ein Musikstück geschrieben habe und jemand klaut es mir und verdient damit Geld. Siehe Dieter Bohlen, der hat jetzt einen haufen Klagen am Hals, weil er nur Auszüge alter Lieder in seinen verbaut hat. Es ist urheberrechtlich geschützt und damit hat man das Recht, Schadensersatz einzuklagen (natürlich in extremfällen).

 

Dein Zitat

Grundlage im Gesetz ist Art. 2 Abs. 1 URG: Werke sind, unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. (Abs. 2): Dazu gehören insbesondere fotografische, filmische und andere visuelle oder audiovisuelle Werke. (lit. g).

bestätigt mich nur. Jedes Foto ist individuell, unabhängig vom Wert - Knipsbild wäre damit schon ausgeschlossen...

 

Also, ich würde mich über handfestere Begründungen freuen, denn das Thema interessiert mich ziemlich.

 

thx & bye, Viktor

 

P.S.: Der Satz ist nicht deine eigene Schöpfung und somit hast du nicht das Recht es zu schützen, weil du eben nicht der Urheber bist.

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Interessanter Thread! Es steht und fällt doch mit den Worten

(...)die individuellen Charakter haben.

 

Würde ich so interpretieren, dass die Wisi-Perspektive dazugehört, ein A320 im Anflug, 90° von der Seite jedoch nicht (siehe die "Saga" Bilder von Bruno).

 

Ich kann ja auch keine Tonleiter komponieren und die dann schützen wollen, da würde mich jedes Gericht ziemlich auslachen, denn das ist ja keine Kunst mehr...

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Danke Martin, genau der BGE den ich zu Anfang erwähnt habe.

 

Ich möchte mich hier nur noch ganz kurz zur Frage von Flo äussern: Selbstverständlich ist u.U. auch eine 90°-Aufnahme eines Airbus schützenswert. Dies aus einem ganz simplen Grund: Jeder hier wird eine 90°-Aufnahme von einem Profi-Spotter hier im Forum von einer solchen unterscheiden können, die von einem japanischen Touristen mit seiner Wegwerfkamera gemacht wurde (nichts gegen japanische Touristen).

 

Damit sollte das geklärt sein.

Von den Bildern, die ich bisher im Forum gesehen habe, sind wohl die ALLERWENIGSTEN Knippsbilder. Also keine Angst!

 

Gruss,

Philip

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Interessant, Martin!

Sowas hab ich gesucht.

 

Allerdings wundert es mich, dass das ganze so indirekt definiert wird, im Grunde genommen kann man ja sagen, dass man Flugzeuge ja nicht selbst an die Position setzt, sondern diese ja, ohne Einwirken des Fotografen, sich selbst in Szene setzen.

Nach dem Urteil würde ja bedeuten, dass ansprechende und interessante Bilder urheberrechtlich geschützt sind. Und was soll heißen "individuellen Charakter"? Ab wann hat ein Foto diesen individuellen Charakter?

 

Mir klingt das alles so, als könnte man jetzt alle Copyrights von allen Bildern entfernen, dann einen Richter beauftragen, alle seine Bilder zu beurteilen und dann nur auf die ein Copyright setzen, die sozusagen würdig sind, eins zu tragen.

 

Hmm tja, scheint wohl etwas im Graubereich zu liegen.

 

Was ist zum Beispiel, wenn ich den ganzen Tag am Flughafen stehe und darauf warte, bis ein Flieger vorbeirollt, um dann im richtigen Moment bei richtigem Licht abzudrücken. Ich habe mir Gedanken gemacht, also gilt das Bild «als urheberrechtlich geschütztes Werk, als geistige Schöpfung der Kunst mit individuellem Charakter»?

 

Mit dem Wunsch nach Aufklärung,

Viktor

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Also, danke für Eure Hilfe! Ein entsprechendes Schreiben ist in Arbeit und geht schon bald auf die Post......

 

Gruess Brünu

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Hallo,

 

also ggf. Ansprüche werden sich nach deutschem Recht und meiner Meinung nach (bin kein Jurist, sonder nur WiWi Student....muss trotzdem den ganzen Kram lernen) aus § 823 BGB ergeben, weil hier das Urheberrecht beeinträchtigt wurde. Wenn du denn Schadensersatz willst. Bei nur Entfernung des Bildes wäre der 1004er der richtige. Im übrigen ist das schweizer BGB (heißt das was anders glaube ich) fast 1:1 vom deutschen kopiert. Also dürften sich keine großen Unterschiede ergeben.

 

Nun, was sagt die Praxis? U.U. würde eine Klage durchkommen, doch das Risiko hast erstmal du zu tragen. Allerdings würde ich, wie Du es wohl auch machst, einen entsprechenden Brief schreiben und den zumindest ansatzweise mal mit ein paar §§ unterfüttern. In der Regel wirkt sowas schon einschüternd genug. Zumindest für private Leute oder kleine Unternehmen. Denn die scheuen einen Rechtsstreit wie der Teufel das Weihwasser. Allerdings erreichst du damit wohl nur, dass dein Name drunter kommt oder das Bild verschwindet. Für finanziellen Ausgleich müssten schon härtere Methoden aufgegriffen werden. Nur ich persönlich würde das dann in dem Zusammenhang für Übertreiben halten. Anders z.B. bei der Bildzeitung. Die würden ne saftige Rechnung ink. Klage bekommen :D

 

Gruß

Thomas

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