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Nutzung von Bildern ohne Rückfrage


Bruno

Empfohlene Beiträge

Original geschrieben von Wisi

Und genau da widerspreche ich Dir. Da wurde ganz klar Wert auf das Objekt gelegt. Die Kamera gehört vielleicht nicht zu den besten und er noch nicht zu den "gestandenen" Spottern. Aber in meinen Augen und nach Deiner Definition sehe ich da kein Knippsbild.

Genau meine Meinung. Er wird sich zum Beispiel im Flieger speziell einen Platz gesucht haben, um solche Bilder zu schießen, wird vielleicht die Stewardess um Erlaubnis gefragt haben... Das alles würde zum Beispiel nach deinen Kriterien ja gegen Knipsbilder sprechen, nur weil die Qualität vielleicht nicht an eine EOS300D rankommt (was bei meinen Bildern auch nicht der Fall ist)

 

bye, Viktor

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Ich habe mich bezüglich Fotoklau und Urheberrecht mal beim Amt für Urheberrechte schlau gemacht. Grundsätzlich ist jedes Erzeugnis, sei es ein Foto, ein Dokument oder was auch immer durch den Urheber geschützt. Natürlich sieht es rechtlich so aus, dass man im genannten Fall den "Dieb" nur bitten kann, das Bild nicht öffentlich weiterzuverwenden. Anders sieht es aus wenn man auf dem Bild oder Dokument ein amtlich eingetragenes Copyright verwendet. Dies steht bei einer privaten Homepage meiner Ansicht ausser Frage, da dies doch sehr kostspielig ist. Ausser es wäre etwas, das wirklich nicht jeder besitzen darf. Man muss das Ganze halt realistisch sehen. Grundsätzlich darf man bspw. von meiner Homepage alle Bilder kopieren, jedoch wäre auch ich nicht erfreut, diese wieder auf einer anderen Webseiten zu sehen.

 

Gruss, Werni

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Hi.

 

Für alle Spotter und Fotografen ist die Seite http://www.fotorecht.de absolut interessant!

 

Hier ein Link zum Schweizer Urheberrecht:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/231.1.de.pdf

 

Für die Deutschen unter uns:

http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2003-09-13/text/

 

Für Fotografien sind hier besonders die §§ 2, 72, 13, 97 UrhG von Bedeutung.

 

Ich denke, damit sollte sich so einiges klarstellen?!

 

EDIT

Ich verstand es so: Das Foto/Bild ist und bleibt Eigentum dessen, der es erstellt hat (Knipsbild? Nie gelesen ;) ), ausser natürlich er überträgt die Rechte an Dritte.

Dieses Copyright kann bis zum 70. Todestag des Eigentümers bestehten (Schutzfristen)!!!

 

Danke an Philip

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Amusanter Fred hier......... :)

 

Was ich noch anfügen wollte ist, dass man unbedingt auf der Seite darauf hinweisen muss, dass die Photos nicht weiterverwendet werden dürfen und wenn, dann nur für den privaten Gebrauch. Jedoch nicht für kommerizielle Zwecke!

Zudem würd ich noch klar hinschreiben, dass sie ohne einer schriftlichen Erlaubnis des Urhebers, nicht auf einer anderen Seite verwendet werden dürfen.

Ich habe oft von amerikanischen Photographen Photos verwendet für meine NASCAR Page und da ging dies meistens ohne Probleme und wenn es einer nicht erlaubt hat, dann hab ich sie auch nicht genommen.

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Bruno wollte eine sachliche Antwort. Bevor hier noch willder spekuliert wird, möchte ich kurz das Standartwerk Pedrazzini, von Büren, Marbach zitieren: "Schutz geniessen auch fotografische Werke, wobei an die Schutzvoraussetzungen der Individualität nicht zu hohe Anforderungen zu stellen sind. Der Schutz ist nur dort zu verweigern, wo es sich um banale "Knipsbilder" handelt."

Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, 1. Auflage, Bern 1998, S. 65 N 210.

 

 

EDIT: Einschränkungen können sich natürlich aus dem Persönlichkeitsschutz ergeben, nämlich dann, wenn Personen darauf zu erkennen sind.

 

 

Liebe Grüsse,

Philip

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"Knipsbilder" ist kein festgelegter Begriff, aber ich schätze mal alles, was man hier sieht, sind keine Knipsbilder. Ich stelle mir darunter höchstens zum Beispiel ein Foto senkrecht nach unten auf einen Pflasterstein, das unscharf ist oder so ähnlich vor, also Bilder, die keinerlei Sinn und zweck haben, wobei man selbst hier streiten kann...

 

"wobei an die Schutzvoraussetzungen der Individualität nicht zu hohe Anforderungen zu stellen sind" - das ist ein Satz, der eigentlich sagt, dass selbst einfache bilder "individuell" sind und somit die Schutzvoraussetzungen erfüllen.

 

Also meiner Meinung nach haben zumindest wir hier alle diese Voraussetzung erfüllt.

 

bye, Viktor

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Original geschrieben von Frank Schauf

Vielen Dank für die Belehrung per PN, ich werde HIER keinen mehr zu irgend einem Thema auf die falsche Spur bringen.

Die habe ich vorgstern auch bekommen und heute wieder eine neue, werde es auch dabei belassen, weil ich ja alles nur falsch sage... oder so ähnlich....

 

coppy

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Ich begrüsse es, wenn Ihr Eure Meinung sagt. Festzustellen ist aber, dass das Resultat unserer Diskussion genau dem entspricht, was wir schon zu Anfang gesagt haben: Die hochwertigen Spotter-Bilder der Forumskollegen sind wohl weitestgehend alle schützenswert.

 

Insofern habt Ihr ein ganz richtiges Fazit gezogen.

 

Vielleicht trug dieser Thread trotz hitziger Diskussionen dazu bei, die Rechtslage in diesem komplexen Gebiet etwas zu durchleuchten. Mir wurden in den letzten Stunden per PM einige Bericht zugetragen, die haarstreubende Fälle beschreiben!

 

Also pocht auf Euer Recht! :)

 

Gruss,

Philip

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Gast Frank Schauf

:eek:

 

Komisch, als Ergebnis stellen wir nun fast genau das fest was ich in meinen Antworten geschrieben habe, nur mit dem Unterschied das ich per PN aufgefordert wurde, mit meinen beiden Meldungen nicht die Leute auf die falsche Spur zu führen, sprich es ist falsch was ich schreibe.

 

Wenn zwei das gleiche schreiben ist es wohl nicht das selbe, schade eigentlich.

 

 :confused:

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Ich hab von irgend so nen Frachtagent der Thai Airways Cargo ne Anfrage die auf folgende weise endete:

Sollten wir bis zum 12.07.2004 nichts von Ihnen gehört haben gehen wir von Ihrer Zustimmung aus.

Ob das so die feine englische Art ist ;) .

 

Ciao

Benny

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Nein nein, Frank, Deine Meinung wegen dem Bild-Eigentum war schon falsch nach schweizer Recht. Das möchte ich sicherlich festhalten. Ich wollte nur vermeiden, dass Forumsmitglieder über die Rechtslage hinweggetäuscht werden. Es geht hier schliesslich doch um recht sensible Dinge. Da ist es einfach nicht richtig wenn man sagt "Ihr könnt Euch alle auf Euer Urheberrecht berufen".

 

Im Endeffekt aber - und das sagte ich schon zu Beginn der Diskussion - sind die meisten Spotter-Bilder schützenswert. Du musst das Thread nur nochmals lesen.

 

Falls trotzdem noch Fragen zu den Knipsbildern bestehen, kann ich ja auf Anfrage noch einige Literatur-Auszüge hier beifügen. Nur sofern das gewünscht wird. In einigen PMs habe ich ja schon vernommen, dass dies ein Thema ist, welches auf viel Interesse stösst.

 

 

Liebe Grüsse,

Philip

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