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Airline Konkurs?


Lucien.S

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Hallo zusammen

 

Vor einem Monat etwa haben Bekannte von mir ein Ticket von Zürich nach Edingburh mit einer neuen Airline gekauft...

Nach ein paar Tagen haben sie erfahren, dass es die Airline nicht mehr gibt!

Ihr Pecht: Sie haben das Ticket schon bezahlt!

 

Nun frage ich mich, was war das für eine Airline?

Danke im Voraus

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Original geschrieben von Lucien.S

Ihr Pecht: Sie haben das Ticket schon bezahlt!

 

Hi,

 

In der Zeitschrift K-Tipp (oder war es doch das SALDO?) von letzter Woche war genau ein Fall von einer Familie welche 4 Tickets mit DUO Airways gebucht hatte drin.

 

Da sie die Flüge mit der Kreditkarte bezahlt hatten konnten sie den vollen Betrag von der Kreditkartenfirma zurückfordern.

Der Typ von der UBS meinte dass Kunden welche mit ihrer Mastercard oder VISA von UBS bezahlt haben sich bei ihnen melden sollen und man den Betrag wieder gutgeschrieben bekomme!

 

Die anderen Kreditkartenfirmen haben eine ähnlich Politik und meinten dass die Kunden sich mit dem Kredikarteninstitut in Verbindung setzten sollen.

 

Als Grund gaben die an dass es so ein Vertragsbestandteil mit dem Unternehmen (z.b. die Airline) gäbe dass bei nichterfüllen der Dienstleistung oder auch bei nichterhalt von Waren die Kreditkartenfirma das Geld wieder Rückbelasten kann, auch wenn die Bankrott sind!!

 

Habe leider den K-Tip schon im Altpapier entsorgt und weiss den genauen wortlaut der Erklärung nicht mehr, aber wichtig ist dass Deine Bekannten -im falle das sie die Tickets mit ner Kredikarte bezahlten- umgehend Kontakt mit der Kreditkartenfirma aufnehmen und denen alle unterlagen wie Buchungsbestätigung usw. zukommen lassen.

 

Wenn sie über einen anderen weg bezahlten so haben sie vermutlich pech gehabt...

 

Gruss, Patric

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christianleduc

Je nachdem wie der Flug gebucht wurde (Reisebüro?) dann ist auch ein Vertrag mit der Reisegaranite, Elvie oder andere Reisekostendeckungsvericherung abgeschlossen worden. Wenn ja dann haftet diese vielleicht. Heikel ist die Tatsache dass es sich um eine nicht beeinflussbare übermächtige Einflusskraft handelt. Da können die ihre Leistung auch ablehnen...

 

 

Heikel...

 

 

Würd auf jeden Fall anfragen, falls versichert.

 

Original geschrieben von Vaca-Key

Hi,

 

In der Zeitschrift K-Tipp (oder war es doch das SALDO?) von letzter Woche war genau ein Fall von einer Familie welche 4 Tickets mit DUO Airways gebucht hatte drin.

 

Da sie die Flüge mit der Kreditkarte bezahlt hatten konnten sie den vollen Betrag von der Kreditkartenfirma zurückfordern.

Der Typ von der UBS meinte dass Kunden welche mit ihrer Mastercard oder VISA von UBS bezahlt haben sich bei ihnen melden sollen und man den Betrag wieder gutgeschrieben bekomme!

 

Die anderen Kreditkartenfirmen haben eine ähnlich Politik und meinten dass die Kunden sich mit dem Kredikarteninstitut in Verbindung setzten sollen.

 

Als Grund gaben die an dass es so ein Vertragsbestandteil mit dem Unternehmen (z.b. die Airline) gäbe dass bei nichterfüllen der Dienstleistung oder auch bei nichterhalt von Waren die Kreditkartenfirma das Geld wieder Rückbelasten kann, auch wenn die Bankrott sind!!

 

Habe leider den K-Tip schon im Altpapier entsorgt und weiss den genauen wortlaut der Erklärung nicht mehr, aber wichtig ist dass Deine Bekannten -im falle das sie die Tickets mit ner Kredikarte bezahlten- umgehend Kontakt mit der Kreditkartenfirma aufnehmen und denen alle unterlagen wie Buchungsbestätigung usw. zukommen lassen.

 

Wenn sie über einen anderen weg bezahlten so haben sie vermutlich pech gehabt...

 

Gruss, Patric

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Hallo

 

Meine Bekannten haben weder mit Kreditkarte noch im Reisebüro die Tickets gekauft, da es einer ihrer ersten Flüge ist!

Nun haben sie Tickets mit Lufthansa via Frankfurt gekauft. Lufthansa sollte ja nicht in den nächsten Wochen Konkurs gehen;)

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Original geschrieben von christianleduc

Je nachdem wie der Flug gebucht wurde (Reisebüro?) dann ist auch ein Vertrag mit der Reisegaranite....

Gemäs den Bedingungen der "Reisegarantie" bei welcher die meisten Reisebüros angeschlossen sind wäre die nur Flug Leistung nicht in den Garantiebereich gefallen.

 

Hier ein Auszug aus den bedingungen der Reisegarantie: Der Garantiefonds übernimmt nur Kosten, die im Bundesgesetz für Pauschalreisen, Art. 18 unter dem Abschnitt Sicherstellung vorgesehen sind.

Durch den Garantiefonds nicht gedeckt sind Auslagen fürgebuchte Einzelleistungen wie z.B. Flug, Bahn, Fähre, Hotel, Ferienwohnungen, Mietwagen etc.

 

Das ganze gibt es auch hier im Original nachzulesen: http://www.garantiefonds.ch/

 

Ich würde mal sagen seine Bekannten haben wirklich Pech gehabt...

 

Gruss, Patric

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christianleduc

OK, das ist mir bekannt. Nur so wie ich das Verstanden habe ist das keine Pauschalreise sondern unterliegt anderen Bestimmung. (Leistungsverpflichtung. Nun, ja Konkurs ist die schon.)

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Ja eben, die Reisegarantie (Reisegarantiefonds) der Reisebüros gilt nur für Pauschalreisen und nicht für pure Einzelleistungen, habe aber mal was gehört dass sich das mal ändern solle und auch auf einzelleistungen ausgeweitet wird.

 

Also wäre man im moment bei einer nurflug Buchung im Reisebüro welche nicht mit Kreditkarte bezahlt wurde auch ein Pechvogel wenn die Airline Konkurs geht, das habe ich gemeint.

 

Die Reisegarantie ist ja nicht mit der Anullationskostenversicherung zu verwechseln welche bei nichtantritt der Reise wegen Krankheit, Unfall, Jobverlust usw. auch Einzelleistungen rückvergütet.

 

Gruss, Patric

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christianleduc

Ich sag nur was: oops, stimmt ;-)

 

Sollte die Airline aber noch Restliquidität auftreiben können (Nachlass, Sachwalt…) und die Ansprüche garantierter (alle welche eine Garantie haben, Banken etc.) so gibt es noch eine Chance...

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