BH47 Geschrieben 10. Juni 2004 Teilen Geschrieben 10. Juni 2004 Wie ja hinlänglich bekannt ist gilt in Deutschland die Transponderregelung 0021/0022 etc. Dabei ist mir noch etwas unklar. Gilt diese Regelung nun für die deutschen FIR's oder für das deutsche Staatsgebiet? FIR's und Landesgrenzen sind ja nicht unbedingt deckungsgleich. Insbesondere denke ich an die Zürich FIR welche ja z.T. über deutschen Staatsgebiet liegt. Was gilt hier? Grüessli Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 10. Juni 2004 Teilen Geschrieben 10. Juni 2004 Hoi Joachim ich plädiere für FIR's, da es ja den Grenzern am Boden egal ist, wann du wie hoch über den grossen Bach hüpfst. Zudem habe ich nie 21/22 gerastet, auch Langen FIS gab mir 53xx. Im Luftraum C war natürlich wieder alles anders, aber auch da oben alles nach FIR. so wars bei mir, bin gespannt auf Antworten aus D. Heinz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SEV SKC Geschrieben 10. Juni 2004 Teilen Geschrieben 10. Juni 2004 Hallo Miteinander, Ich denke, über Süddeutschland mit 7000 unterwegs zu sein wird in einem Rüffel enden. ich würde über deutschem Boden 21/22 solange rasten, bis mir die FIR/CTR/TMA -egal ob Langen oder ZRH- einen Code zuweist. Grüsse Konrad Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eguenther Geschrieben 10. Juni 2004 Teilen Geschrieben 10. Juni 2004 Hi Leute, hier die Transpondercodes, die selbstständig ohne Genehmigung durch ATC zu schalten sind: 0022 zu schalten von VFR-Flügen in Höhen über 5000 ft MSL oder 3500 ft über Grund 0021 zu schalten von VFR-Flügen in Höhen unterhalb 5000 ft MSL 0032 zu schalten in der Identifizierungszone 7500 zu schalten bei Flugzeugentführungen 7600 zu schalten bei Funkausfall 7700 zu schalten bei Notlagen Bei Flügen in Kontrollzonen erhält man einen Code durch ATC zugewiesen! Nun fliegt man schön in der Bundesrepublik!:) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas-So Geschrieben 10. Juni 2004 Teilen Geschrieben 10. Juni 2004 Die Codes zu gebrauchen ist unter der Woche sehr empfehlenswert. Der Grund dafür ist unter anderem bei der Deutschen AirForce zu suchen. Viele Trainingsgebiete werden zu Übungszwecken im Tiefflug überflogen. Die entsprechende Radarkontrolle kann euch somit dem sehr schnell fliegenden Piloten eure Position melden. Es dient somit der eigenen Sicherheit. Ich durfte während meiner Ausbildung einige Tornados sehen. Wenn man den Jet mal früh sehen konnte, so war es ein schwarzer Punkt und wenige Augenblicke wieder ein schwarzer Punkt, aber auf der anderen Seite des eigenen Flugzeuges. :eek: In Deutschland, immer 0021/0022 rasten. Es ist gesünder. Viele schöne Flüge. Gruss Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BH47 Geschrieben 10. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 10. Juni 2004 Thomas, gesünder allemal! Aber nochmal meine Kernfrage: Wie ist es über deutschem Gebiet in der Zürcher FIR im Luftraum G und E? Gilt deutsche oder schweizer Regelung? Grüssli Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eguenther Geschrieben 10. Juni 2004 Teilen Geschrieben 10. Juni 2004 Hi Joachim, über deutschem Hohheitsgebiet gilt meiner Meinung nach immer deutsches Recht! Sei doch mal so nett und schreibe die schweizer Regelungen auf. Habe sie inzwischen schon wieder vergessen! Danke!:) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BH47 Geschrieben 10. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 10. Juni 2004 Hoi Eckehard Schweiz: Ab 7'000ftMSL 7000A/C über deutschem Hohheitsgebiet gilt meiner Meinung nach immer deutsches Recht! Glaubst Du oder weisst Du es? Bitte berücksichtige, das der Luftraum bis etwa Donaueschingen von Zürich kontrolliert wird. :) Bis etwa dorthin geht auch die FIR und diese schliesst nunmal Class G und E ein. Widersprechen sich ggf. 2 Regelungen? Grüessli Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eguenther Geschrieben 10. Juni 2004 Teilen Geschrieben 10. Juni 2004 Hi Joachim, "glaube" ich. Rufe einfach bei der Flugsicherung an, die wissen es "bestimmt"!!!!:D In der Luft rufe ich immer ATC! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 10. Juni 2004 Teilen Geschrieben 10. Juni 2004 ... und wäre sie absolut eindeutig zu beantworten, so würde es hier vor Statements hageln. Dem ist aber nicht so. Also doch Grauzone? In der Praxis wird das Problem dadurch verschleiert, dass wer die TMA im Norden Zürichs unterfliegt, oft auf Zürich INFO funkt und dann einen individuellen Transponder Code zugeteilt bekommt. Also Fluglotsen, wo seid ihr? Und wenn ihr es selber nicht wisst, dann fragt doch mal einen Kollegen von der INFO. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas-So Geschrieben 10. Juni 2004 Teilen Geschrieben 10. Juni 2004 Auch wenn sich die FIR ins benachbarte Ausland erstrecken, es gilt immer die Landesgrenze. Die FIR von Zürich erstreckt sich wohl bis nach Deutschland, ist aber NUR wegen dem Flughafen Zürich. Da sich der Anflug bis anhin über deutsches Gebiet erstreckte. Es bestehen Abkommen die das genau regeln. Unter anderem ging es ja bei der DVO Geschichte um eben diese Abkommen. Es bestand doch die Möglichkeit, das die Deutsche Flugsicherung im Falle eines negativen Entscheides seitens der Schweiz, die Flugsicherung bis an die Landesgrenze wieder selber übernehmen wollte. In Geneve z.B. bestehen ähnliche Situationen. Ebenso in Basel. Gruss Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 10. Juni 2004 Teilen Geschrieben 10. Juni 2004 Original geschrieben von Thomas-So Auch wenn sich die FIR ins benachbarte Ausland erstrecken, es gilt immer die Landesgrenze. Wir möchten aber alle gerne wissen, wo das steht. Und zwar in Unterlagen, die uns Piloten zur Verfügung stehen und nicht in Staatsabkommen, die es möglicherweise gar nie gegeben hat. :D Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Airmike Geschrieben 11. Juni 2004 Teilen Geschrieben 11. Juni 2004 Hallo Leute, also wo man das ganze nachlesen kann weiss ich auf anhieb auch nicht. Ich denke aber, dass es nicht die FIR sondern die Landesgrenze betrifft, denn die Transponderregelung ist eine nationale Regel. Ihr in der Schweiz rastet ja glasube ich 7000 (oder ??). Wenn Ihr nun mit 0021/0022 in die Schweiz einfliegt oder umgekehrt, gibt es sicherlich mindestens einen Rüffel. Nach Kontakt mit FIS ist es eh egal, da bekommt man ja eh einen individuellen SQAWK. Mike Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
teedoubleyou Geschrieben 14. Juni 2004 Teilen Geschrieben 14. Juni 2004 Hoi Beni Danke für deine Ausführungen, aber Zitat Hans ...Wir möchten aber alle gerne wissen, wo das steht... Zitat ende ;) Gruess Tom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas-So Geschrieben 14. Juni 2004 Teilen Geschrieben 14. Juni 2004 Hi Beni Neue Erkenntnisse. Wo hast du das mit den Squawk-Code von Deutschland gelesen. Möchte mich gerne weiter Bilden. Gruss Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eguenther Geschrieben 14. Juni 2004 Teilen Geschrieben 14. Juni 2004 Hi Leute, der liebe Beni hat falsch geschrieben!:002: Transpondercodes in Deutschland: unter 5000 ft 0021 über 5000 ft 0022 Siehe Beitrag weiter oben!:) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HaPe Geschrieben 14. Juni 2004 Teilen Geschrieben 14. Juni 2004 Es gelten immer die FIR- und nicht die geographischen Landesgrenzen.Das wäre mir aber neu!? Quelle: Bottlang Airfield Manual 1. Bei zivilen VFR Flügen mit Motor-Luftfahrzeugen ist der Transponder unaufgefordert d.h. ohne Funkkontakt mit ATC wie folgt zu schalten: Oberhalb 5000ft (MNM 3500ft SFC) auf A/C 0022. Beim Verlassen dieses Luftraums (ebenfalls beim Verlassen des Deutschen Hoheitsgebietes) ist der Transponder auf "Standby" zu schalten. 2. Zusätzliche Empfehlung: Bei VFR Flügen mit Motor-Luftfahrzeugen in/unterhalb 5000ft (MAX 3500ft SFC) sollte der Transponder unaufgefordert, d.h. ohne Funkkontakt mit ATC, ausserhalb der Platzrunde auf A/C 0021 geschaltet werden. Auf Standby schalten wie oben. 3. Hinweise Obiges Verfahren soll Verkehrsinformationen für kontrollierte Flüge und MIL Strahlflugzeuge verbessern. Die betreffenden VFR Flüge sind nach wie vor unkontrolliert. Die Verpflichtung der Luftfahrtteilnehmer - Zusammenstösse zu vermeiden - die Ausweichregeln zu beachten - wenn erforderlich Freigaben einzuholen bleiben unberührt. Gruss HaPe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ursmunger Geschrieben 14. Juni 2004 Teilen Geschrieben 14. Juni 2004 Hoi zäme, seit HaPe's Posting sollte die Sache klar sein. Trozdem hier noch das Ganze aus der Sicht eines Controllers (mit FIC-Lizenz u.a.): Jeder Controller, der eine grenzüberschreitende FIR kontrolliert kennt die Regelungen beider Länder - und auch das Radarsystem; so kann es in einem Sektor, wo VFR nicht gesehen werden muss, die VFR unterdrücken, egal welche 'Länderregeln' diese sich zur Güte führen. Für die zivilen Controller ist es daher eigentlich egal, ob man im FIR Zürich über Süddeutschland nun die Schweizer oder Deutschen Regeln anwendet. Ich bin mir sicher, dass offiziell diese Regeln ausschliesslich von den Landesgrenzen abhängig sind - haben wir so gelernt in der Ausbildung. Die Tranpondercodes sind ja auch im allgemeinen Teil des Bottlangs resp. AIPs erklärt - einen Vorbehalt, dass es da Ausnahmen gibt habe ich nie gesehen. Aus vier Gründen macht das auch Sinn (keine Gewähr, dass dies alle Gründe sind ;) ): 1) Wollte man's von der 'nationalität' der ATC-Dienste abhängig machen, so müsste man's von den Zuständigkeitsbereichen (delegierter Luftraum resp. 'limit of action') abhängig machen - welche in vielen Fällen weiter reichen als die Grenzen der FIR. Da man als VFR-Pilot diese Informationen nicht hat ist's sicherlich auch nicht so geregelt. 2) Wie oben schon angesprochen gibt es auch die Militärluftfahrt - welche häufig nur auf ihr eigenes Land ausgerichtet ist. Sprich: In vielen Ländern kennen die Militärcontroller die Regelungen fürs angrenzende Ausland nicht, und auch die Radarsysteme sind evtl. nicht dafür programmiert. 3) Wäre es FIR-abhängig (resp. entsprechend der Zuständigkeitsbereiche), so müsste z.B. ein VFR-Pilot im Anflug auf Lugano die italienischen Regelungen anwenden (Luftraum an ACC Mailand delegiert). Mal ehrlich: wer von Euch (schliesse mich da ein) hat für einen VFR-Flug nach Lugano überhaupt daran gedacht, mal nachzuschauen wie's in Italien aussieht???????? 4) 'rechtliche Absicherung' für den Privatpiloten. Nehmen wir als Basis den von HaPe zitierten Ausschnitt aus dem Bottlang. Nehmen wir zusätzlich noch an, Ihr habt über Süddeutschland im Luftraum E einen Nearmiss mit einem Linienjet (z.B.im Anflug auf Friedrichshafen). Habt Ihr den Transponder nicht wie für Deutschland gefordert eingeschaltet gehabt wo werdet Ihr garantiert ein paar Gespräche oder Briefverkehr mit dem Luftamt haben. In diesem Falle hätte er Euch nämlich auf dem TCAS gesehen, hättet Ihr die deutschen Vorschriften/Empfehlungen befolgt. Also meine Empfehlung: Sich immer an die Landesgrenzen halten. Ausnahmen kann man machen, wenn man im Anflug auf einen schweizer Flugplatz kurzzeitig über ausländischem Gebiet fliegt und mit ATC des entsprechenden Flugplatzes in Kontakt ist (Genf, Lugano, Altenrhein). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ursmunger Geschrieben 15. Juni 2004 Teilen Geschrieben 15. Juni 2004 Sicher benutzt ein Controller im gesamten FIR die FIR-üblichen Transpondercodes. Ist ein VFR auf der Frequenz, so gelten häufig auch Absprachen mit den Nachbar-FIR's. Mein letztes Posting bezieht sich ausschliesslich auf Flüge, wo ATC nicht aufgeruft wird (und somit hoffentlich auch nicht aufgerufen werden muss ;) ). Wobei in Benis Beispiel natürlich nach Verlassen einer Kontrollzone auch mal der vorherige Code beibehalten werden kann - insbesondere, wenn kurz darauf eine andere ATC-Stelle aufgerufen wird. Diese haben dann häufig auch die Informationen, mit welchem Code der Flug unterwegs war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas-So Geschrieben 15. Juni 2004 Teilen Geschrieben 15. Juni 2004 Lieber Beni Dein Erfahrung in Ehren. Aber das kann es nicht sein. :rolleyes: "Daraus schliesse ich......." :) In Sachen Flugsicherung steht hier Oder hier: Grundsätzlich darf der Transponder nur nach Aufforderung eines Fluglotsen geschaltet werden. Abweichend von dieser Regel soll bei VFR-Flügen mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen oberhalb von 5.000 ft MSL oder oberhalb von 3.500 ft GND (wobei der höhere Wert maßgebend ist) der Transponder unaufgefordert, d.h. ohne Funkkontakt mit der Flugsicherungskontrollstelle, auf Code 0022 (Modi A und C) eingestellt werden. Zusätzlich wird empfohlen, bei VFR-Flügen unterhalb dieser Flughöhe (ausgenommen bei Flügen in der Platzrunde) den Transponder auf Code 0021 (Modi A und C) zu schalten. Zitat aus dem Deutschen Luftrecht. Und das gilt ab Landesgrenze. Und im Bild gruss Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Philip Geschrieben 16. Juni 2004 Teilen Geschrieben 16. Juni 2004 Hoi zäme! Ich habe kurz den damaligen Staatsvertrag über die Flugverkehrskontrolle konsultiert und dabei Indizien dafür gefunden, dass deutsches Luftverkehrsrecht anwendbar ist: In Art. 1 steht: "Die Bundesrepublik Deutschland gestattet der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Abwicklung des Luftverkehrs nach Massgabe des deutschen Rechtes und den besonderen Bestimmungen dieses Vertrages in (...)" Allerdings findet sich in Abs. 4 folgender Passus: "Die operationell notwendigen Einzelheiten werden zwischen den mit der Durchführung der Flugsicherung beauftragten Stellen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Rahmen von operationellen Betriebsabsprachen geregelt." Ob in dieser Absprache andere Details bzgl. XPDR festgelegt sind, das entzieht sich leider meiner Kenntnis. Hoffe, das hilft ein wenig. Liebe Grüsse, Philip Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eguenther Geschrieben 16. Juni 2004 Teilen Geschrieben 16. Juni 2004 Hi Leute, jetzt sagt mir bitte noch den VFR-Code für Österreich und Griechenland! Dann kann ich losfliegen!:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tamiko Geschrieben 16. Juni 2004 Teilen Geschrieben 16. Juni 2004 In Österreich genauso wie in der Schweiz 7000 ;) mfg Joseph Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 17. Juni 2004 Teilen Geschrieben 17. Juni 2004 In Italien ist übrigens 7000 auch obligatorisch, und zwar auf jeder Höhe. so wahnsinnig viel Höhe steht dir da gar nicht zur Verfügung, lieber Beni. Gut Flug Heinz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eguenther Geschrieben 17. Juni 2004 Teilen Geschrieben 17. Juni 2004 Hi Leute, Danke bisher für die Infos! Hier die Zusammenfassung: (bin Lehrer!) Germany 0021 / 0022 Schweiz 7000 (ab 7000 ft) Österreich 7000 Italien 7000 Frankreich 7000 Jetzt fehlt n u r noch Griechenland! Wer weiß Bescheid? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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