Zum Inhalt springen

Alpenflug / Flugplan für Italien


Valkyrier

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen!

 

Ich plane für nächsten Freitag, falls das Wetter wirklich 100%ig mitspielt einen Alpenflug mit Landung in Locarno (will wieder mal de Flugplatz sehen, auf dem ich zum ersten mal ein Motorflugzeug selber geflogen bin :) )

 

Der Hinflug habe ich über den Grimsel- und Nufenenpass geplant. Ich kenne diese Route ein bisschen, bin sie schon 3 mal abgeflogen.

 

Für den Rückweg habe ich mir gedacht, ich könne von Locarno aus Richtung Masera/Domodossola fliegen und danach über den Simplonpass Richtung Unterwallis und via Gemmi- oder Sanetschpass retour. Diese beiden Pässe hab ich während meiner Ausbildung mal abgeflogen.

 

Nun, langer Text, aber noch ohne eigentliche Frage :) :

1.) Kennt jemand von euch schon diese Route über den Simplonpass? Gibt es da irgendwelche Spezialitäten worauf ich besonders achten muss?

 

2.) Ich kann mich wage daran erinnern, dass wir von Locarno aus einen Flugplan ausfüllen mussten, als wir in der Poebene (Pöbene...) Nav-Übungen gemacht haben. Müsste ich für das kurze Stück zwischen Locarno und dem Simplonpass auch einen ausfüllen? Ich weiss, dass es vorteilhaft ist, für jeden Alpenflug einen Flugplan auszufüllen und ich werde wohl auch einen erstellen. Meine Frage ist aber, ob es denn Pflicht ist wegen dem Überflug von italienischem Hoheitsgebiet?

 

Besten Dank im Voraus und allen einen guten Wochenstart in die neue Arbeitswoche :rolleyes: !

 

Gruss Chregu

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Micky Miranda

Ciao Chregu

 

Wenn ich mich an meine Lektionen im Luftrecht richtig erinnere, muss immer wenn man ins Ausland fliegt ein Flugplan aufgegeben werden. Es spielt keine Rolle, ob eine Landung geplant ist oder nicht.

Das sind so meine Erinnerungen an meine Luftrechts- und Betriebsverfahrenszeit.

 

Ich habe mich in dem Zusammenhang schon gefragt, ob man dies nicht auch mit INFO per Funk regeln könnte...

Wenn ich meinen Luftrechts- Lehrer richtig in Erinnerung habe, müsste das eigentlich gehen. :confused: :rolleyes:

 

Gruess Jimmy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wilko Wiedemann

Sali Chregu

 

Zuerst mal zu Frage 2:

 

Ja, ein Flugplan ist erforderlich. Früher ging das ohne Flugplan, solange man nicht in Italien landen wollte. Aber seit dem WTC-Anschlag wurden die Vorschriften verschärft und ein Flugplan ist nun für jeden Grenzüberflug zwingend vorgeschrieben. Du kannst in am AMIE in Locarno aufgeben, oder schon vor dem Hinflug in Grenchen.

 

Zu Frage 1:

 

Ich habe diese Pässe auch damals mit der CGK überflogen. Ist eigentlich problemlos. Wichtig ist vorallem eines. Plane genügend Zeit und Weg für die Steigflüge ein. In Täler nach Möglichkeit erst einfliegen, wenn die sichere Ueberflughöhe für den Pass erreicht ist. Dies vorallem, wenn du dann in Locarno startest und aus dem tiefen Tal doch eine ziemliche Höhe gutmachen musst. Grundsätzlich gilt, dass man nie in enge Täler hineinsteigt. Zusätzlich gilt es, die Windverhältnisse im Gebirge zu beachten. Du hast das sicher alles schonmal von Lorenz gehört. :D

 

Guten Flug und viel Spass

 

Gruss

 

Wilko

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Heinz Richner

Hoi zäme

 

die halbe Grenchner-Gang war ja heute in Locarno. Einzig Wilko hat noch gefehlt. Aber was nicht war, kann ja wieder mal werden. Der Most hat übrigens auch unten geteuert, lohnt sich aber immer noch, da zu tanken.

 

Gruss

Heinz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wilko Wiedemann

Yo Heinz

 

Leider waren alle Flieger besetzt heute, wäre gerne auch gekommen. Aber nach dem gestrigen Ausgang und der kurzen Nacht, wär das eh nicht gescheit gewesen :D

 

Gruss

 

Wilko

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen!

 

Zuerst einmal besten Dank für eure prompten Antworten!

 

@ Wilko:

Hab tatsächlich sehr viel bei Lorenz gelernt, was den Alpenflug angeht. Und dies, obwohl wir nur eine Alpeneinweisung gemacht haben, Grenchen - Ambri - Saanen - Grenchen. Die erste hatte ich im FVS-Kurs III, Grenchen - Sion - Grenchen.

Die CGK hat mich bis jetzt nie enttäuscht, was die Steigleistung angeht :D : Sobald sie Sprit verbraucht, steigt sie :cool: ...

Ne, im ernst: Ich hatte bis jetzt immer eine bessere Steigleistung, als ich in meiner (defensiven) Flugplanung verwende... somit sollte ich da schon ein gewisses Mass an Reserve haben.

 

@ Heinz:

jo, tanken werd ich sicherlich müssen. Nur wirkt sich der tiefere Spritpreis nur indirekt auf die Charterkosten aus... Vielleicht bleibt aber somit noch etwas Kleingeld für eine Pizza im Ristorante Aeroporto übrig :D

 

@ Jimmy

Stimmt, wäre einiges einfacher per Funk... aber ich glaub, ich werds trotzdem noch am Amie erledigen... sonst hab ich plötzlich wieder mit italinischer Voice zu kämpfen... Wär ned das erste Mal!

 

Gruss Chregu

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wilko Wiedemann
Die CGK hat mich bis jetzt nie enttäuscht, was die Steigleistung angeht : Sobald sie Sprit verbraucht, steigt sie

 

Hihi, dann freu dich schonmal auf die CQQ und CFS, die steigen dann sogar aufgrund von Motorleistung und Steuereingaben :D :D :D

 

Gruss

 

Wilko

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hihi, dann freu dich schonmal auf die CQQ und CFS, die steigen dann sogar aufgrund von Motorleistung und Steuereingaben
Du gell :004:, nichts gegen das 152gi! Das ist ein tadelloser Flieger und hat auch mich während der Ausbildung zuverlässig über diese Pässe getragen, sogar inkl FI.... und nicht nur wegen der Erdkrümmung (sofern es etwas Thermik hatte)! ;) :D

 

HaPe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen

 

Vielleicht kann mal jemand einen verbindlichen Gesetzestext ausfindig machen, was das ausfüllen von Flugplänen ins Ausland angeht. Ich hab das bis jetzt nirgends schwarz auf weiss gesehen, dass man einen aufüllen muss, wenn man nicht landet.

 

Aaaber: Chregu, im Zweifelsfall nie, trifft in dem Fall nicht zu. Wenn du nicht sicher bist, füll einen FP aus. Vor allem bei den Italienern. Ferner schadet ein FP bei einem Alpenflug ohnehin nicht.

 

In Täler nach Möglichkeit erst einfliegen, wenn die sichere Ueberflughöhe für den Pass erreicht ist.

 

Schaff immer die Möglichkeit, dass du ganz sicher erst einfliegst wenn die Höhe erreicht ist.

 

Gruess

Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen

 

@ Wilko

Ich hab eigentlich schon bei Adrian das AFM für die CQQ bestellt... aber irgendwie hat er's wohl vergessen... Werd ihn mal bei Gelegenheit nochmals fragen. Eigentlich hab ich shcon geplant, diesen Sommer/Herbst die Umschulung zu machen.

 

Ich hab nix gegen das 152gi, im Gegenteil :) Ich find es ein tiptopes Schulflugzeug und Basic-Reiseflugzeug zum Erfahrung sammeln! Es war einfach eine rechte Umstellung vom Archer retour für den Rest der Ausbildung... Aber wenns die Finanzen nicht anders zulassen, tja :001:

Aber es macht auch mit dem 152gi viel Spass!! :)

 

Bin gespannt, ob es was schriftlich rechtliches gibt bezüglich dem Flugplan für Flüge übers Ausland ohne Landung. Das ein Flugplan für Alpenflüge sicherlich vorteilhaft ist, wurde mir auch während der Ausbildung gesagt... Ich hab einfach irgendwie respekt davor, dass ich den vor lauter Euphorie über die geglückte Landung in Locarno vergesse zu schliessen :D

 

So, ich werd mich wohl wieder der Vorlesung widmen müssen...

 

Besten Dank für all eure Antworten und Grüessli

 

Chregu

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von teedoubleyou

Hallo zusammen

 

Vielleicht kann mal jemand einen verbindlichen Gesetzestext ausfindig machen, was das ausfüllen von Flugplänen ins Ausland angeht. Ich hab das bis jetzt nirgends schwarz auf weiss gesehen, dass man einen aufüllen muss, wenn man nicht landet.

Soviel muss man gar nicht suchen ... ein kurzer Blick ins VFR-Manual reicht:

 

VFR RAC 1-2 PLN 1:

Flugpläne sind obligatorisch für alle VFR-Flüge, die in den Luftraum von Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien einfliegen.

 

Meiner Meinung ist diese Aussage glasklar und eindeutig, sprich ein Flugplan muss aufgegeben werden auch wenn keine Landung im Ausland erfolgt.

 

Ciao, Markus ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau, der Markus hat es auf den Punkt gebracht.

 

Uebrigens: Bis vor 2 oder 3 Jahren (weiss es nicht mehr) war kein FLP erforderlich. Anyway.

 

Gelebte Alltags-Praxis ist heute, das man Info kontaktet, seine Absicht kurz erklärt und die Sache ist geritzt.

Wem das English doch ein wenig zu schwierig dafür ist, kann das Problemlos auch in deutsch verklickern.

Geht in der Praxis alles ganz easy und problemlos.

 

Grüessli

Joachim

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Hans Fuchs
Original geschrieben von BH47

Gelebte Alltags-Praxis ist heute, das man Info kontaktet, seine Absicht kurz erklärt und die Sache ist geritzt.

Wie ungern ich doch dem Joachim widerspreche und hiermit einen selbstverständlich ungenannt bleibenden Flugplatz Chef im Welschland zitiere: "Wenn die Piloten schon keinen Flugplan für Flüge zum Mont Blanc ausfüllen, dann sollten sie wenigstens die Gnade haben und nicht auch noch die INFO aufrufen."

 

Hans

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die Piloten schon keinen Flugplan für Flüge zum Mont Blanc ausfüllen, dann sollten sie wenigstens die Gnade haben und nicht auch noch die INFO aufrufen

 

Solche Leute gefallen mir!:)

Das heisst im Klartext und auf Hochdeutsch: "Halts Maul"

 

Darum: Macht keine Probleme, wo keine sind.

 

Danke Hans

 

Liebe Grüsse

Joachim

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Markus Danhel

Soviel muss man gar nicht suchen ... ein kurzer Blick ins VFR-Manual reicht:

 

VFR RAC 1-2 PLN 1:

Flugpläne sind obligatorisch für alle VFR-Flüge, die in den Luftraum von Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien einfliegen.

 

Meiner Meinung ist diese Aussage glasklar und eindeutig, sprich ein Flugplan muss aufgegeben werden auch wenn keine Landung im Ausland erfolgt.

 

Ciao, Markus ;)

 

Markus, danke das kenne ich. Ich wage jedoch zu behaupten, dass ich vor nicht allzulanger Zeit, einen Gesetzestext aus Frankreich gelesen habe, wo gegenteiliges gestanden ist. Deswegen bin ich etwas irritiert.

Wie schon erwähnt: Einen auszufüllen ist sicher nicht falsch.

 

Gruess

Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

 

@Tom:

Evtl. gelten in Frankreich andere VFR-Flugplanregelungen mit anderen EU oder/und Schengen-Staaten. Ich wage jedoch zu behaupten das nach dem 11. September 2001 generell auch für Flüge von einem EU-Land in ein anderes EU-Land ein Flugplan verlangt wird. Vielleicht hat jemand noch mehr Infos dazu.

 

@Joachim:

Der von mir erwähnte Absatz im VFR-Manual ist seit 31. März 2003 gültig.

 

Ciao, Markus ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original geschrieben von Markus Danhel

Hallo zusammen,

 

@Tom:

Evtl. gelten in Frankreich andere VFR-Flugplanregelungen mit anderen EU oder/und Schengen-Staaten. Ich wage jedoch zu behaupten das nach dem 11. September 2001 generell auch für Flüge von einem EU-Land in ein anderes EU-Land ein Flugplan verlangt wird. Vielleicht hat jemand noch mehr Infos dazu.

 

@Joachim:

Der von mir erwähnte Absatz im VFR-Manual ist seit 31. März 2003 gültig.

 

Ciao, Markus ;)

 

Hallo Markus

 

Ja, möglicherweise ist das so. Wie erwähnt: Ich fülle einen aus, dann ist es bestimmt nicht falsch.

 

Und hast du die PEA im Griff gehabt? ;)

 

Gruess

Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sepp Grünauer

Hallo allerseits,

 

Bzgl. Flugplan innerhalb der EU: Jeder Flug ins EU "Inland" (auch Schengen "Inland") von Österreich aus ist flugplanpflichtig (außer Deutschland). ES ist auch dringend geraten den Paß mitzunehmen obwohl dies theoretisch innerhalb Schengen nicht notwendig sein sollte. Habe aber von anderen Piloten gehört, das die Carabinieri in bella Italia teilweise da anderer Meinung sind. :p

 

Meine Erfahrungen in Frankreich (VFR) sind eigentlich nur die besten. (Heuer März Genua- Marseille - Nevers - Karlsruhe). Die Franzosen sind ausgesprochen locker: O-Ton des Betriebsleiters in Nevers: "De toute facon il n'y a jamais de problemes pour les vols a vue." (Es gibt nie Probleme mit Sichtflügen). So war es dann auch. Einziges "Problem", wir konnten von Nevers nach Straßburg über 2 Stunden keinen Kontakt mit Paris Sud Info herstellen. Erst knapp vor Straßburg dann mit Reims Info.

 

Gruß

Sepp

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen

 

Besten Dank für eure Antworten!

Ups, das mit dem Manual hab ich irgendwie voll vergessen... *schäm* Ist so gesehen einleuchtend...

Naja, ich bin insofern gleicher Meinung wie Tom:

Lieber einen zuviel ausfüllen! Ist ja in der Schweiz kein Problem mit dem Amie... Sowieso bei Alpenflügen!

Der Pass hab ich eigentlich eh immer mit dabei...

 

Leider hab ich noch keine "Ausland"-Einweisung machen können... werde dies aber in naher Zukunft nachholen.

 

Gruess Chregu, der sich jetzt wieder an die Sonne legen wird :cool:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

An alle Italienüberflieger

 

Ich hab zwar die genaue Referenz gerade nicht zur Hand (AIP Italia liegt am Flugplatz), aber ich kann euch bestätigen, dass seit diesem Frühling im italienischen AIP klipp und klar steht, dass ein Flugplan obligatorisch ist, sobald die Grenze überflogen wird. Vorher war ein entsprechendes NOTAM publiziert, im Anschluss an die Hysterie des 11.9..

 

Aus meiner Sicht des Flugverkehrsleiters bitte ich euch, die Flugpläne noch am Boden auszufüllen und nicht den Controller mit einem AFIL unnötig zu stressen. Eine gute Flugvorbereitung beginnt am Boden!

 

Grüsse aus der Sonnenstube, hart an der Grenze zu bella Italia.

 

Markus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...