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Derfn's denn des?


Empfohlene Beiträge

Sepp Grünauer
Geschrieben

Hallo allerseits,

 

ich habe mich in den letzten Wochen durch die hervorragenden Berichte in dieser Rubrik gelesen und bei der Gelegenheit mich doch etwas über die Rechtmäßigkeit derselben gefragt.

In A ist es nämich so, daß Luftaufnahmen die nicht im Rahmen eines Linienflugs gemacht werden, zur Veröffentlichung die Genehmigung des Bundesministers für Landesverteidigung benötigen. Ich hab allerdings keine Ahnung ob in letzter Zeit Verstöße gegen diese Verordnung geahndet wurden.

 

Würde mich interessieren ob es in CH und D ähnliche Vorschriften gibt.

 

Gruß

Sepp

Geschrieben

Servus!!

 

Also für Deutschland ist mir sowas net bekannt...

Geschrieben

Hallo Sepp.

 

Meinst nicht, dass Du da etwas falsch verstanden hast? Ich kann mir das mit dem besten Willen nicht vorstellen, da hätte sich in diesem Forum ja fast jeder (Österreicher) schon straffällig gemacht... ;)

 

Gruss, Johannes

Geschrieben

Hey Sepp!

 

In gewisser Weise hast du schon recht:

 

"Für die Vornahme von Luftbildaufnahmen benötigen Sie keine Bewilligung, wenn die Aufnahmen nur für private Zwecke und nciht zur Verbreitung bestimmt sind."

 

Kommt drauf an, in wie fern Verbreitung gesehen wird?

Fotos den Familienkreis zeigen, Freunden, Foren, "ausländisches Bundesheer",............

 

LG

Bernhard

Sepp Grünauer
Geschrieben

@Johannes,

 

da habe ich sicher nichts falsch verstanden. Die Frage ist sogar im PPL Fragenkatalog, ich weiß aber wie gesagt nicht, wie heiß das Ganze wirklich gegessen wird.

Und ja, wir sind alle kriminell :D

 

@Bernhard

Natürlich kann man darüber diskutieren was genau Verbreitung und Veröffentlichung bedeutet, aber in diesem Forum, das mehr Leser hat als so manches Magazin, glaube ich, ist der "Tatbestand" eindeutig erfüllt.

 

Gruß

Sepp

Geschrieben

...dann bin ich seit gestern ein verbrecher... :D

 

über die sinnhaftigkeit eines solchen gesetzes lässt sich natürlich streiten, wenn es ein solches gibt (was ich persönlich durchaus glauben kann), dann ist es sicher ein relikt aus vergangenen zeiten, als der ostblock noch existierte und wird heutzutage sicher nicht mehr geahndet oder verfolgt.

 

gruß, alex

Geschrieben

Hallo zusammen

 

Mir ist derartiges in der Schweiz nicht bekannt.

 

Was gesagt werden kann, dass man mit dem PP die Mindestflughöhe (in der Schweiz 300 Meter über bewohnten und 150 Meter über unbewohnten Gebiet) auch für Fotoaufnahmen nicht unterschreiten darf.

 

Gruess

Tom

Geschrieben

In der Schweiz darf man unter Vorbehalt der Gesetzgebung über den Schutz militärischer Anlagen Fotografien von allem machen. Moment gibt es keine relevanten Einschränkungen in militärischer Hinsicht.

 

Vorbehalten sind natürlich auch die restlichen Bestimmungen des Privat- und öffentlichen Rechts (bspw. Recht am eigenen Bild ZGB 28 ff.).

 

Gruss,

Philip

Geschrieben

Hallo Philip!

 

Mir kam zu Deiner Präzesierung gleich wieder etwas in den Sinn, was ich in der Sonntagspresse gelesen habe:

 

Barbara Streisand verlor den Prozess gegen einen Hobby-Fotografen, der im Internet Luftaufnahmen von der kalifornischen Küste veröffentlicht hatte. Sie zeigte ihn wegen Verletzung der Privatsphäre an, sie erkannte auf den Bildern ihr Anwesend wieder.

Das Gericht wies die Klage ab!

 

Und das in Amerika...! ;)

 

Liebe Grüsse, Johannes

Gast Hans Fuchs
Geschrieben

... dürfte sein, dass man vor der Weltöffentlichkeit das örtliche Relief verheimlichen möchte, da man sich dortens so ungerne "Schluchten-Scheissser" nennen lässt.

 

Felix Austria, deine Sogen möcht ich haben! :D

 

Hans

Sepp Grünauer
Geschrieben
... dürfte sein, dass man vor der Weltöffentlichkeit das örtliche Relief verheimlichen möchte, da man sich dortens so ungerne "Schluchten-Scheissser" nennen lässt.

 

Da reden die Richtigen! ;)

 

Außerdem muß ich Dir jetzt tiefste Unkenntnis der österreichischen Bürokratieseele vorwerfen. Ich tippe eher darauf, daß man damit einen Haufen Beamte beschäftigt die den Antragsteller kreuz und quer durch Wien schicken und nicht zu vergessen die Gebühren für die zur Bearbeitung notwendigen Stempelmarken:mad:, schließlich ist felix Austria chronisch Pleite. :rolleyes:

Daß die Veröffentlichung nicht bewilligt wird, glaube ich auch gar nicht, aber es ist halt mit erheblichem Aufwand verbunden.

 

Gruß

Sepp

Geschrieben
Original geschrieben von Wisi

Soweit ich mich noch erinnern kann, dürfen in der Schweiz keine Photos von Militärischen Anlagen gemacht werden..Aber eben..Bin mir nicht sicher..

 

Nun stellt sich doch die Fage, WO um Himmels Willen soll man in der Schweiz eine Aufnahme machen ohne eine militärische Anlage zu erwischen. Sogar der Grund des Thunersees ist eine militärische Anlage :D

 

Gruss

 

Michael

Geschrieben

zur rechtslage in deutschland:

 

klick

Christoph Mangold
Geschrieben
Militärische Anlagen

 

Tja, da kommen mir zwei Kollegen in den Sinn (die sicher auch mitlesen, Gruss an dieser Stelle :) ):

Während des WEF gingen sie zum Heliport spotten. Als dann fast kein Traffic da war, fotografierten sie kurzerhand die Infrastruktur.

Sie mussten dann die Bilder löschen, als nette uniformierte Beamte das sahen:D und dazu auch noch die Ausweise zeigen...

 

Gruess, Christoph

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