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Handfunk im Flz, zulässig?


Stefan Burri

Empfohlene Beiträge

Hallo Funkprofis

 

Ich habe auch schon beobachtet wie aus einem Kleinflugzeug via Handfunk mit dem Tower "gesprochen" wurde, weil das eingebaute Funkgerät wiedermal den Geist aufgegeben hatte. Man wusste dies jedoch schon vor dem Flug, also von einem Einsatz als Notfunk ist nicht zu sprechen.

 

Nun die Frage, ist das rechtlich zulässig, den Bordfunk ohne Notfall durch ein Handfunkgerät zu ersetz?

 

über die Suchfunktion habe ich leider nichts gefunden

 

Gruss

Stefan

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Hallo Stefan

Ich denke mal "Funk ist Funk". Es ist mir nicht bekannt, dass es Vorschriften gibt, welche nur Flugzeugen mit 'fest eingebautem' COM die Landung auf z.B kontrollierten Plätzen erlauben. Mit einem Handy läuft man lediglich Gefahr, infolge fehlender Aussenantenne und geringerer Sendeleistung evtl. auf Distanz nicht verstanden zu werden und ist daher gezwungen, einen anderen Platz zu suchen. Für "Blindcalls" innerhalb der Platzrunde eines unkontrollierten Kleinflugplatzes wird es aber allemal reichen, sofern man ob der komplizierteren Handhabung des Handys nicht das Fliegen vergisst..;).

 

Gruss

Hans Peter

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Original geschrieben von Stefan Burri

Hallo Funkprofis

 

Ich habe auch schon beobachtet wie aus einem Kleinflugzeug via Handfunk mit dem Tower "gesprochen" wurde, weil das eingebaute Funkgerät wiedermal den Geist aufgegeben hatte. Man wusste dies jedoch schon vor dem Flug, also von einem Einsatz als Notfunk ist nicht zu sprechen.

 

Nun die Frage, ist das rechtlich zulässig, den Bordfunk ohne Notfall durch ein Handfunkgerät zu ersetz?

 

über die Suchfunktion habe ich leider nichts gefunden

 

Gruss

Stefan

 

Hallo Stefan

 

Das einzige was du brauchst, um das Gerät korrekt zu betreiben ist eine Konzession.

 

Gruess

Tom

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vielen Dank euch Zwei

 

Zur Konzession, in welchem Kostenrahmen muss ich mir das etwa vorstellen?

 

Der Grund für meine Fragerei: Ich beabsichtige mir auch so ein Ding zuzulegen. Je nach dem wie alt die Batterie schon ist, geht nach einem langen Tag der Funk im Segelflieger nicht mehr.

Das ist mir jetzt in diesem Jahr schon 2x passiert. Da man mit dem Glider bekanntlich nicht durchstarten kann, ist es von Vorteil, wenn man die Kollegen am dazu "anhalten" kann doch endlich die Piste freizumachen usw.

 

Habt ihr irgendwelche Tipps? meine Favoriten sind IC-A3E und VXA-210. (den Threat von Jimmy habe ich gelesen)

Das letzte ist Billiger, kann aber mehr. (??)

Irgendwelche versteckten Vorteile muss doch das A3E haben??

 

Gruess

Stefan

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Hoi Stefan

 

Ich selbst habe auch das VXA- 210 und bin sehr damit zufrieden.

 

Hier noch ein kleiner Testbericht von mir.

Die Konzession kostet glaube ich Chf 140.-- im Jahr.

 

Gruess

Tom

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... wissen, was legal ist oder nicht, tut immer gut; man kann sich nachher besser entscheiden, was man tut ...

 

Man mag mich berichtigen, aber meines Wissens sind nur wenige der am (ausländischen) Markt günstig erhältlichen Handflugfunkgeräte in der Schweiz zugelassen. Das ist weniger eine Sache der Fliegerei, sondern des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), welches seine Finger auf allem hat, was da funkt und empfängt. Ob das CE-Prüfzeichen reicht oder ob es einen speziellen BAKOM-Kleber braucht, weiss ich allerdings nicht.

 

Der Betrieb eines Handflugfunkgerätes braucht, wie Tom bereits schreibt, eine Flugfunkkonzession, auch wenn man damit nicht sendet, sondern nur empfängt. Was das kostet, weiss ich leider nicht, aber das BAKOM (032 327 58 22) weiss sicher mehr.

 

(Diese Aussagen habe ich von einem Schweizer Händler und direkt vom BAKOM auf eine Anfrage von mir aus dem Jahre 2002.)

 

Heinz

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Machen wir's ganz genau;)

 

Rechnung des BAKOM für 01.01.2004-31.12.2004 vom 21.01.2004

 

Verwaltungsgebühr Fr. 72.-

Konzessionsgebühr Fr. 48.-

 

Total Fr. 120.- für COM/XPND/ELT, also 3 Geräte

 

Gruss

Joachim

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Original geschrieben von hjohner

[b...Man mag mich berichtigen, aber meines Wissens sind nur wenige der am (ausländischen) Markt günstig erhältlichen Handflugfunkgeräte in der Schweiz zugelassen. ...[/b]

 

Stefan, das VXA-210 ist jedenfalls zugelassen.

 

Gruess

Tom

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Sensationell wie man hier wieder geholfen wird.

 

Eine Technische Frage habe ich noch:

 

Bei beiden Handys (A3E und VXA-210) stehen die gleichen Angaben, bezüglich der Sendeleistung:

 

5.0 W Spitzenleistung, 1.5 W Trägerleistung

 

Heisst das nun, dass die Reichweiten der beiden Geräte gleich gross ist, oder ist diese Annahme falsch?

 

Wirkt sich die Batterieleistung auf die Reichweite aus, oder nur auf die Betriebsdauer? Diese soll ja beim ICOM etwas höher sein.

 

@ Tom

Natürlich habe ich deinen Beitrag schon vorher gelesen. Als ich "Jimmy's Beitrag" schrieb, habe ich eigentlich deinen gemeint. Irgendwie verwechselt, sorry. Warscheinlich weil Jimmy als letztes reingeschrieben hat

Dank deinem Beitrag bin ich überhaupt auf das VXA-210 gekommen.

 

Gruss

Stefan

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Hallo Stefan

 

Ich nehme an die Reichweite ist gleich, bin aber kein Spezialist auf diesem Gebiet.

Was das VXA-210 dem A3E klar vor hat ist die Grösse. Denk daran, du schleppst das Teil mehr herum, als dus brauchst.

 

Gruess

Tom

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Micky Miranda
Original geschrieben von Stefan Burri

Als ich "Jimmy's Beitrag" schrieb, habe ich eigentlich deinen gemeint. Irgendwie verwechselt, sorry. Warscheinlich weil Jimmy als letztes reingeschrieben hat

S o schnell wird man hier also zum Pauschalschuldigen.... :D :D ;)

 

Die Reichweite kann übrigens noch von der Qualitöt der Antenne und deren Abstimmung abhängen und die Akkulaufzeit von der "Konstruktion" der Verbraucher.

 

Gruess Jimmy

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Original geschrieben von Jimmy Rüedi

...Qualitöt...

 

Hoi Jimmy

 

So wie Benjamin Blümchen? Törröööö... :D

 

Gruess

Tom

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Micky Miranda
Original geschrieben von teedoubleyou

So wie Benjamin Blümchen? Törröööö... :D

Aha, der frischgebackene Papa, der weiss, wie man die Kleinen "ruhigstellt" :D

 

Immer auf die Legastheniker, die nicht wissen, wie man Orthographie buchstabiert. :rolleyes:

 

Gruess Jimmy :)

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Hallo Zusammen

 

Betreffend der Konzession:

 

Da Du "Dein neues Gerät" ja nur als Backup für ein konzessioniertes Gerät benötigst, kannst Du Dir meines

Wissens die Konzession sparen.

 

Dies setzt natürlich voraus, dass es Du rechtlich ausschliesslich

als Ersatz für ein bestehendes verwendest und nicht beide gleichzeitig.

 

Gruss

 

Michael

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Original geschrieben von miku

Hallo Zusammen

 

Betreffend der Konzession:

 

Da Du "Dein neues Gerät" ja nur als Backup für ein konzessioniertes Gerät benötigst, kannst Du Dir meines

Wissens die Konzession sparen.

 

Dies setzt natürlich voraus, dass es Du rechtlich ausschliesslich

als Ersatz für ein bestehendes verwendest und nicht beide gleichzeitig.

 

Gruss

 

Michael

 

Hallo Michael

 

Das ist korrekt. Ist wohl im Thread nicht richtig rüber gekommen.

 

Gruess

Tom

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Micky Miranda
Original geschrieben von miku

Betreffend der Konzession:

 

Da Du "Dein neues Gerät" ja nur als Backup für ein konzessioniertes Gerät benötigst, kannst Du Dir meines

Wissens die Konzession sparen.

an dieser rechtlichen Grundlage wäre ich brennend interessiert. Gibts da was schriftliches?

 

Gruess Jimmy

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Gibts da was schriftliches?

 

Jein, rechtlich gesehen gibs kein Backup.

 

Im Gesetz heisst es sinngemäss: Jede Luftfunkstelle ist konzessionspflichtig.

Damit dürfte die Sache klar sein.

 

Gruss

Joachim

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Micky Miranda
Original geschrieben von BH47

Jein, rechtlich gesehen gibs kein Backup.

 

Im Gesetz heisst es sinngemäss: Jede Luftfunkstelle ist konzessionspflichtig.

Damit dürfte die Sache klar sein.

Wäre doch für CH- Verhältnisse doch etwas zu einfach gewesen... ;)

 

Gruess Jimmy

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Das BAKOM definiert es so:

 

Wenn ein Handfunkerät als Backup quasi zum Flugzeug gehört, dann kann es unter der Konzession des im Flugzeug fest installierten Funkgerätes ohne separate Konzession betrieben werden. Das ist typischerweise dann der Fall, wenn der Pilot auch der Besitzer des Flugzeuges ist und also das Handfunkgerät als Backup sozusagen zur Flugzeugausrüstung gehört.

 

Wenn aber das Handfunkgerät normalerweise mit dem Pilot das Flugzeug verlässt und somit potentiell anderswo, z.B. in einem anderen Flugzueug oder zu Hause, eingesetzt werden kann, dann ist eine separate Konzession für das Handfunkgerät fällig. Das ist typischerweise bei gemieteten Flugzeugen der Fall, wo der Pilot seine Ausrüstung nach dem Flug wieder mitnimmt.

 

Die Konzessionskosten für ein Handfunkgerät sind Fr. 10.- pro Monat plus Gebühren.

 

Heinz

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Heinz, Du könntest recht haben.

Ein wenig Zweifel habe ich schon noch. Anyway

 

Bis heute habe ich immer noch nicht richtig verstanden, für was KONKRET zahle ich eigentlich Konzessionsgebühren für jedes Gerät im Heli resp. Flieger?

 

Uebrigens: Als der Heli zugelassen wurde, kam das Schreiben des BACOM prompt. Und zwar mit den genauen Typenbezeichnungen. Diese können logischerweise nur vom BAZL, resp. von der Ausrüstungliste stammen.

 

Gruss

Joachim

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Thema Reichweite:

 

Mit emergency comm antenne gerade mal ein paar meilen (ca. 15). Ohne einiges weniger.

 

Gerät: ICOM A3E

 

Markus

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Thema Reichweite:
VRP Bremgarten 3500ft <> Zürich-Kloten (11.4nm), normale kurze Handyantenne, in C-152 auf Fensterhöhe gehalten: Erreicht natürlich nicht die Qualität des Einbaugerätes, aber geht einwandfrei. ;)

 

Gerät: Vertex VXA-210

 

Zur "Backup Definition" des BAKOM:

Da hab ich glatt vollstes Verständnis dafür. Schliesslich weiss jedes Kind, dass ein Handy im eigenen Flieger das Cockpit nie mit dem Piloten, sondern erst später verlässt. Heimlich schleicht es sich bei Dunkelheit nach Hause um die Akkus wieder aufzuladen. Am anderen Morgen geht es dann, ebenso heimlich, wieder in den Flieger zurück. So werden Piloten mit eigenem Flieger automatisch zu besseren Menschen. Nicht aber diese mühsamen Charterpiloten, welche nichts unversucht lassen, bei jeder Gelegenheit eine B-747 oder MD-11 in den eigenen Garten zu dirigieren. Beruhigend zu wissen, dass mit Fr. 120.- /Jahr diese potentielle Gefahr gebannt ist.

 

 

Gruss

HaPe

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  • 2 Monate später...

Ja, ich weiss, ich wärme da mal wieder alte Suppen auf....

 

Beim lesen dieses Threads ging mir mal wieder etwas durch den Kopf:

Folgender Fall:

ich, Besitzer

  • eines dieser kleinen Vertex, die Tom schon mal angesprochen hat
  • einer gültigen Konzession
  • der Sprechfunklizenz in englisch, wie man es in der CH so macht

halte mich auf dem Flugplatz auf und höre mit dem oben genannten Funkgerät ZRH-TWR ab.

Alles klar?

Dieser Fall sollte in Ordnung gehen, oder?

 

Wie ist das nun aber, wenn ich in FRA auf dem Flugplatz stehe, mit meiner Konzession, der Lizenz in englisch und dem Handfunkgerät?

Wenn ich mit dem Flieger durch DE "gurke", berechtigt mich die Konzession des ACFT- Funkequipments ja auch zum Funken, also müsste ich doch mit dem Fungerät auch abhören düurfen, oderr?

 

Gruess Jimmy :confused:

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Jimmy

 

wenn du die Sprechfunklizenz hast, darfst du auch am Flugfunk teilnehmen. Diese Berechtigung unterliegt keinen Einschränkungen, ausser, dass du am Boden nicht am IFR Sprechfunk teilnimmst, weil du ja da auch die Lizenz nicht hast:D .

 

Soweit mein Rechtsempfinden. Kann natürlich sein, dass gewisse Banananrepubliken da eine übergesetzte Rechtsprechung verteidigen.

 

 

Gruss

Heinz

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Original geschrieben von Heinz Richner

wenn du die Sprechfunklizenz hast, darfst du auch am Flugfunk teilnehmen. Diese

 

Das stimmt, nur muss nicht nur der Mensch berechtigt sein, sondern eventuell auch die Anlage.

 

Die Frage ist: Braucht man in DE eine Konzession, für die gewünschte Tätigkeit?

wenn ja, anerkennt DE auch eine CHer Konzession?

Die Deutschen Kollegen sind gefragt

 

Wenn Jimmy mit einem CH registrierten Flugzueug mit eingebauter Funkanlage in DE herumgurkt ist das eine andere Situation, weil die Normen zur Lufttüchtigkeit der Luftfahrteuge für alle schweizer Flugzeuge gelten, egal wo sie sind. (Interessant wird es, wenn es DE anders handhabt und ihre Normen für alle Flugzeuge in ihrem Territorium geltend macht.)

 

Gruss

Stefan

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