Sanlitun Geschrieben 3. Mai 2004 Geschrieben 3. Mai 2004 Hallo zusammen Mich verwirrt immer wieder die Aufteilung der Radarsektoren in der Schweiz. Wie wiet reicht eigentlich der Zuständigskeitsbereich von Genève Radar, Zurich Radar und von Swiss Radar? Ich könnte leider keine Informationen auf http://www.ivao.ch finden. Aúch wäre es schon wenn mir jemand die freq dieser 3 bereiche posten könnte. Danke schon mal im vorraus. Gruss Armin Zitieren
ursmunger Geschrieben 3. Mai 2004 Geschrieben 3. Mai 2004 Hallo Armin, offiziell gibt es keine 'Geneva radar' und 'Zurich radar' mehr. Seit einiger Zeit ist das Callsign von allen ACC-Sektoren in der Schweiz 'Swiss radar'. Dies wurde geändert, um - in Hinblick auf das künftige Upper-ACC, welches aus Genf den gesamten oberen Luftraum kontrollieren wird - gegen aussen den Eindruck von nur einem Center zu vermitteln. Zudem wurde auch administrativ Zürich und Genf als ein Center deklariert, welches momentan wohlverstanden auf zwei Standplätze verteilt ist. Die einzige Auswirkung, die das hatte, war dass die LOA (letters of agreement) zwischen Zürich und Genf annulliert wurden - und sie wurden im MATM (manual of air traffic management) integriert, welches alle internen Procedures beinhaltet. Alles klaro??? ;) Zitieren
Ohmaney1987 Geschrieben 3. Mai 2004 Geschrieben 3. Mai 2004 Original geschrieben von ursmunger Hallo Armin, offiziell gibt es keine 'Geneva radar' und 'Zurich radar' mehr. Seit einiger Zeit ist das Callsign von allen ACC-Sektoren in der Schweiz 'Swiss radar'. Dies wurde geändert, um - in Hinblick auf das künftige Upper-ACC, welches aus Genf den gesamten oberen Luftraum kontrollieren wird - gegen aussen den Eindruck von nur einem Center zu vermitteln. Zudem wurde auch administrativ Zürich und Genf als ein Center deklariert, welches momentan wohlverstanden auf zwei Standplätze verteilt ist. Die einzige Auswirkung, die das hatte, war dass die LOA (letters of agreement) zwischen Zürich und Genf annulliert wurden - und sie wurden im MATM (manual of air traffic management) integriert, welches alle internen Procedures beinhaltet. Alles klaro??? ;) Bei mir schon Urs, danke für die Antwort.. Zitieren
Sanlitun Geschrieben 4. Mai 2004 Autor Geschrieben 4. Mai 2004 Moin Urs Vielen Dank erstmal für die Antwort. Insofern ist alles klar. Kannst du mir nur grad sagen, wie wiet der Zuständigkeitsbereich von Zurich Ctr reicht??? Danke Gruss Armin Zitieren
ivomaiolo Geschrieben 4. Mai 2004 Geschrieben 4. Mai 2004 Hallo Von FL105 - FL660 und von KORED/BENOT über NATOR/MINGA nach KPT und von da nach ABESI/ODINA und wieder nach KORED zurück. Zitieren
Ohmaney1987 Geschrieben 4. Mai 2004 Geschrieben 4. Mai 2004 Gibt es denn Flieger die auf FL660 gehen, oder höher!?Außer Concorde, obwohl die ja auch nicht so hoch geht..ich glaub FL500 Zitieren
ivomaiolo Geschrieben 4. Mai 2004 Geschrieben 4. Mai 2004 Hallo Das kommt ganz auf die Umstände drauf an. Ein Militärflug auf einem normalen Flug ( Keine Mission ) im zivilen Luftraum wird von den Zivillotsen betreut und die anderen eher durch die Militärlotsen. Zitieren
Sanlitun Geschrieben 4. Mai 2004 Autor Geschrieben 4. Mai 2004 Hallo erstmal vielen Dank für eure raschen Antworten. Eine kleines Beispiel zu den Militärflugzeugen, welche in so großen Höhen fliegen und flogen ist die SR71 Blackbird. Natürlich nicht die einzige. Apropos sR71, ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube in der jetzigen Flightxpress ist ein Bericht über unseren "schwarzen Engel". Gruss Armin:) Zitieren
Daniel B. Geschrieben 4. Mai 2004 Geschrieben 4. Mai 2004 Hey Ivo Die Militärcontroller sind in Dübendorf? Dürfen eigentlich Militärmaschine, die sich auf einem Verschiebungsflug befinden, überhaupt durch den Schweizer Lauftraum? Gruess Dani Zitieren
ivomaiolo Geschrieben 4. Mai 2004 Geschrieben 4. Mai 2004 Hallo Ja, dürfen sie. Sie müssen dazu aber eine spezielle Bewilligung ( Diplomatic Clearance ) haben, ansonsten dürfen sie nicht in den Luftraum einfliegen. Zitieren
ursmunger Geschrieben 4. Mai 2004 Geschrieben 4. Mai 2004 Und um die diplomatic clearance zu erhalten müssen diverse Bedingungen erfüllt sein (die gesamte Liste hätte ich im Manual für die Nachtschichten....denn in Abwesenheit eines Supervisors darf auch der diensthabende Controller die diplomatic clearance erteilen): - das Flugzeug darf nicht bewaffnet sein - der Flug darf nicht in Zusammenhang mit einem Kampfeinsatz sein (wie z.B. Refueling, AWACS usw.) - Es dürfen keine Personen befördert werden, welche für einen Kampfeinsatz vorgesehen sind (z.B. dürfen keine bewaffneten Soldaten Richtung Kriegsgebiet transportiert werden - die 'Heimschaffung' der Truppen ist aber wieder erlaubt). uswusw. Zitieren
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