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Geschrieben

Hallo,

 

habe gerade von einer Kollegin folgendes erfahren:

 

Sie hat vor Ostern einen Roundtrip in eine europäische Stadt gebucht. Nun hat sie den Hinflug verpasst, ist aber doch noch dorthin geflogen, aber mit nem one way ticket. Sie ging davon aus, dass sie mit dem alten Retourticket dann wieder nach Zürich zurück kann. Das hat sich aber als Trugschluss erwiesen. Anscheinend verfällt der Retourflug ebenfalls wenn man den Hinflug verpasst. Das hat mich nun doch etwas überrascht. Immerhin hat man ja das Retourticket auch bezahlt und wenn man pünktlich am Flughafen ist für den Rückflug kann die Airline doch nicht die Beförderung verweigern ?! Ist das Standard, dass

ein Retourticket automatisch verfällt ?

 

gruz

andreas

Geschrieben (bearbeitet)

.

Bearbeitet von flowmotion

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