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www.swissair.ch Was soll denn das???


markus

Empfohlene Beiträge

???

 

Die Seite kann nicht angezeigt werden.

Die gewünschte Seite ist zurzeit nicht verfügbar. Möglicherweise sind technische Schwierigkeiten aufgetreten oder Sie sollten die Browsereinstellungen überprüfen.

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

Was ist da los!!!

Vielleicht ist doch noch ein marktrecht da??

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Marcel Staubli

Hallo,

 

Also bei mir geht die seite:

 

Wenn ich die Bilder auf der Seite so anschaue ist nicht so ein guter Fotograf fast alle Bilder sind unscharf entweder er hat keine Digitalkemera oder er besitzt nur ein Analogekamera:D

 

Gruss, Marcel

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Ähm,

 

muss man nicht

 

a) angeben wer man ist, wem die Seite gehört? Gibt keinen Hinweis darauf

 

b) vermeiden, unscharfe Bilder ins Netz zu stellen? :D

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Original geschrieben von markus

Die Domaine http://www.swissair.ch wurde neu registriert.. gibt es darauf kein markenrecht mehr?

 

Sieht so aus als hätte ein privater sich den Namen geangelt..

 

 

Der switch.ch ist das Markenrecht ziemlich egal, dort gilt first come first served. Ob man einen Marken- oder sonstigen Rechtsanspruch auf eine Domain hat, hat ein (Schieds-)gericht zu entscheiden, und dann wird die Domain einfach auf den Namen des rechtmässigen Besitzers umgeschrieben.

 

Wenn man eine Domain registriert hat und die Jahresrechnung nicht bezahlt (was bei der Swissair ja nicht so abwegig ist), verfällt wohl die Registration und die Domain ist wieder frei.

 

 

Gruss Martin

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Original geschrieben von EmbraerJockey

Ähm,

 

muss man nicht

 

a) angeben wer man ist, wem die Seite gehört? Gibt keinen Hinweis darauf

Immerhin hats eine Mailadresse

 

Genauere Angaben zum Domaininhaber gibts hier

 

 

Gruss Martin

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Moin!

Original geschrieben von EmbraerJockey

muss man nicht

a) angeben wer man ist, wem die Seite gehört?

Nicht immer in der Bundesrepublik:
Gesetz über die Nutzung von Telediensten

(Teledienstegesetz -TDG)

...

§ 6

Allgemeine Informationspflichten

 

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten

...

(Quelle: http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm)

 

Man achte auf das "geschäftsmässig"! Würde ich also meine auch nicht immer scharfe Fotos auf meiner Homepage zum Verkauf anbieten, dann bräuchte ich ein ausführliches Impressum. Ähnliches gilt auch für gemeinnützige Vereine und einige andere Personen, jedoch nicht zwingend für Privatleute.

 

Allerdings gilt in diesem Fall das Scheizer Recht.

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Marcel Staubli

Jaja Ok Ok ihr besser wisser :D sage halt nichts mehr:

 

Bild wirt wieder weggemacht . Und damit hat sich’s ok?

 

Gruss, Marcel

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Aber jetzt mal im ernst, wenn interessiert das, was mit dieser alten adresse passiert?

 

Swissair ist tot, und wenn jemand anderes sich die Seite für seine zwecke gekauft hat, und nicht versucht sie überteuert weiter zu verkaufen ist doch alles ok.

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Das Problem ist, dass es die Firma Swissair ("Swissair Schweizerische Luftverkehr-Aktiengesellschaft in Nachlassliquidation") und damit die Marke Swissair immer noch gibt. Dh die Swissair hätte dadurch einen grosser Vorteil in einem Rechtsstreit um die Domain swissair.ch Nur hat die Swissair Group im Moment weder Personal, Zeit noch Geld, um sich darum zu kümmern... :(

 

 

Gruss Martin

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Durch die Übernahme einer DC-3 der Classic Air und dem Zustandekommen eines Markenlizenzvertrages mit den Gläubigern der SAirGroup kann diese Vision jetzt Realität werden.

 

Die Marke gehört also immer noch der Swissair, der Verein darf den Namen einfach für bestimmte Zwecke nutzen.

 

 

Gruss Martin

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Original geschrieben von pxl_martin

Nur hat die Swissair Group im Moment weder Personal, Zeit noch Geld, um sich darum zu kümmern... :(

Gruss Martin [/b]

 

 

Es haben auch jetzt noch mehrere Anwälte des Nachlassverwalters genügend Zeit und es ist aus dem Nachlass genügend Geld vorhanden, um ihnen 600.- pro Arbeitsstunde zu bezahlen, damit sie den übrigbleibenden Rest dann noch verteilen können. Vielleicht nächstes Jahr bekomme ich auch noch den Lohn aus der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist....... ;) :confused: :002:

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