Jost Geschrieben 3. April 2004 Geschrieben 3. April 2004 Hallo zusammen, Bei Privatflügen gegen Entgeld ist ein Flugschein nach Warschauer Abkommen von 1929 auszustellen!! Damit ist die Haftung für Privathaftpflicht-Anspruch des Passagiers auf 70000 Dollar beschränkt und der Pilot kann in der Regel nicht Haftbar gemacht werden. Ich bin der Meinung, ist jedesmal viel schreibkram, nicht Zeitgemäss! Und frage mich ob es da nicht eine einfacher Lösung gibt. Und wie sieht es dann bei unentgeldlichen Flügen aus? Der Flugschein ist nur für Flüge gegen Entgeld gültig, schreibe ich trotzdem ein Flugschein, deklariere ich der Flug gegen Entgeld, was er nicht ist und begehe somit vorsätzliche Urkundenfälschung!! Ich bin der Meinung das wir Privat-Piloten bei Beförderung von Passagieren in einer Grauzone befinden und würde es begrüssen wenn es da endlich eine Lösung gefunden werden könnte die uns sauber absichert. Was meint ihr zu diesem Thema? Gruss Jost Zitieren
BH47 Geschrieben 3. April 2004 Geschrieben 3. April 2004 Gebe doch mal in der Suchfunktion "Flugschein" ein. Dann findest Du jede Menge Informationen über dieses Thema. Gruss Joachim Zitieren
Markus D. Geschrieben 3. April 2004 Geschrieben 3. April 2004 Hallo Jost, willkommen in diesem wirklich einmaligem Forum. Joachim hat schon auf die Suchfunktion hingewiesen ... wir haben das schon etliche Male hier diskutiert. Vielleicht findest Du dort Antworten auf Deine Fragen ... falls nicht diskutieren wir das hier gerne weiter. Meine Frage an Dich: Was wäre Deines Erachens eine "einfachere" Lösung? Ich nehme die 2 Minuten "Schreibkram" gerne in Kauf damit ich im Ernstfall (und der beginnt schon beim Flugzeug einsteigen !!) nicht unbeschränkt haften muss. Ciao, Markus ;) Zitieren
Jost Geschrieben 3. April 2004 Autor Geschrieben 3. April 2004 Hallo, eine einfache Lösung währe, wenn die Haftungsbeschränkung in der Insasenversicherung währe. Gruss Jost Zitieren
Micky Miranda Geschrieben 3. April 2004 Geschrieben 3. April 2004 Hallo Jost Herzlich willkomen im besten Aviatikforum der Schweiz! zu Deiner Frage: Vielleicht hilft Dir das hier oder das hier weiter. Es ist allerdings zu beachten, dass dies nur begrenzt wirksam ist (es stand mal ein entsprechender Artikel zu dem Thema in der AeroRevue). Hat was mit den Erben zu tun. Ansonsten sollte die Rechtsauskunft des Aeroclubs hier weiterführende Infos haben. Gruess Jimmy Zitieren
Gast Hans Fuchs Geschrieben 3. April 2004 Geschrieben 3. April 2004 Ausser der Aussage, dass immer automatisch der erfahrerne Pilot oder jener mit dem höheren Ausweis, der PIC sei. Ich weiss nicht ob das je vor Gericht getestet wurde, aber es ist unsinnig, wenn ich in einer Maschine, die ich z.B gar nie eingewiesen hatte, immer der Gelackmeierte sein soll, nur weil ich zufällig mehr Stunden habe, als der der mich mitnimmt und den Karren zusammenlegt. Hans Zitieren
Heinz Richner Geschrieben 4. April 2004 Geschrieben 4. April 2004 Hans du musst die Maschine als Berechtigter eingetragen haben, sonst gilt nicht, dass automatisch der mit der höheren Lizenz der PIC ist. Hast du also nie eine Einweisung gemacht, wirst du auch nie der Gelackmeierte sein, auch wenn deine Lizenz Super-ATPL ist. Gruss Heinz Zitieren
Jost Geschrieben 12. April 2004 Autor Geschrieben 12. April 2004 hallo zusammen, Besten Dank für eure Beiträge. Ich habe im Internet rumgeschaut und fand dabei Sachen die mir bereits bekannt sind. Aus den Beträgen muss ich herausnehmen, dass wir PPL-Piloten dies so hinzunehmen haben und uns weiter in einer Grauzone bewegen müssen. Ich hoffe aber das die Versicherungen eines Tages uns eine bessere Lösung bieten können. Gruss Jost Zitieren
BH47 Geschrieben 12. April 2004 Geschrieben 12. April 2004 Ich hoffe aber das die Versicherungen eines Tages uns eine bessere Lösung bieten können. Wieso? Gibs schon lange. Als Flugzeughalter kann ich durchaus eine vielfach höhere Deckungssumme abschliessen als der Gesetzgeber fordert. Ist wie überall im Leben nur eine Frage des Geldes ... Gruss Joachim Zitieren
Jost Geschrieben 12. April 2004 Autor Geschrieben 12. April 2004 höhere Deckungssumme abschliessen Nach meiner Ansicht sind die Haftpflichtansprüche der Passagiere oder Angehörige durch die Deckungssumme nicht gedeckt. Und deshalb die Sache mit dem Flugschein. Im weitern wäre eine Erhöung der Deckungssumme eine kleine Sache, wenn man gleiche Beschränkung des Flugscheines annimmt. Gruss Jost Zitieren
DNovet Geschrieben 12. April 2004 Geschrieben 12. April 2004 Sali Jost! Dass diese Regelung aufgrund alter Übereinkommen gilt, da geb ich dir recht. Dass dies jetzt altmodisch sei, geb ich dir nicht recht... Viele Regeln in der Aviatik ist ja mit dem Blut vorangehender Vorfälle geschrieben worden. Sollte man jetzt eine Regel aufheben, die vor vierzig Jahren geschrieben wurde, weil ja in dieser Hinsicht seither nix mehr passiert ist? Ich hoffe nicht... Einen weiteren Aspekt wäre den, keinen schlafenden Hund zu wecken... Den mit der heutigen JAR-Bürokratie, wo NICHT-Airmen über das Verhalten von Airmen bestimmen, könnte eine neue Regelung zwar aus dem Jahre 2004 stammen, dafür aber mindestens 3 mal so aufwendig sein... Vielleicht muss man dann plötzlich eine spezielle Flugscheinerweiterung erstehen - natürlich nur mit zehnseitigem Formular zu beantragen in dem man auch angeben muss, ob man bis zum Alter von 12 Bettnässer war oder nicht - zusammen mit einem Theoriekurs, welcher dann 200.- kostet und zwar freiwillig, aber zur Erstehung der Lizenz doch irgendwie notwendig ist, usw... Mir kämen da noch hundert kleine Gemeinheiten zur aviatischen Alltagsverhinderung zum Thema in den Sinn... Ich für meinen Teil stelle einen solchen Schein immer aus. Und wenn man es den Passagieren auch ehrlich und richtig erklärt, so empfinden die das nicht als kindisch, überflüssig oder altmodisch, sondern eher professionell, weil an alles gedacht wird. Eher blöd finde ich die Regeln, mit denen zB der Preis ausgefüllt werden muss, da dieser fast zwangsweise in der Höhe der wirklichen Auslagen sein muss, ein symbolischer Preis von 5.- pro Stunde ist illegaler, als wenn das Geld nie auf dem Konto ankommt... Ausserdem kommt dieses Abkommen NACH einem erfolgreichen Flug eher weniger zur Geltung, auch wenn der Schein zehn Jahre aufbewahrt werden muss... ;) Joachim, alleine mit der höheren Deckung ist es nicht getan, denn dieses Abkommen regelt die mögliche Schadensersatzforderung... Wenn du also kein solchen Schein ausstellst, kann dich jemand locker auf drei Millionen verklagen, weil er zwar schon körperlich ungeschädigt die Autorotation überstanden hat (welche ihm in dem Augenblick vielleicht und ehrlich gesagt sogar Spass gemacht hat...), aber offiziell und ein Jahr später so einen Schock davongetragen hat, dass er nie mehr in ein Heli einsteigen kann... Wenn dies von deiner Versicherung abgedeckt ist, schön und gut... Ich sorge jedoch lieber dafür, dass solche Forderungen schon gar nie gestellt werden können... Gruss vom Dani, der den verdammten Papierkram eh als Teufels Werk anschaut... Zitieren
Markus D. Geschrieben 22. April 2004 Geschrieben 22. April 2004 Hallo zusammen, im aktuellen Fliegermagazin (5/2004, Seite 29) wird diese Thematik angeschnitten. Grundkonsens: Man kann sich selbst über eine namentliche Passagierhaftpflicht-Versicherung absichern (550 EUR/Jahr werden hier genannt) oder man muss genau überprüfen wie der Halter das Flugzeug versichert hat. Dabei gibt es auch wieder mehrere Varianten .... Ciao, Markus ;) Zitieren
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