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Aussenlandungen


piloti

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Hallo zusammen!

 

Bezüglich der Aussenlandebewilligung vom BAZL habe ich zwei Fragen. Ich dachte mir, dass sich hier bestimmt jemand findet der mir diese beantworten kann.. :cool:

 

 

1. Eine der Einschränkungen gemäss BAZL ist die für eine Landung erforderliche Bewilligung des Grundstückbesitzers. Nun, wenn ich mir das so überlege... wenn ich vor jeder Aussenlandung zuerst im Grundbuch der betroffenen Gemeinde den Eigentümer des Platzes ausfindig machen, diesen danach anfragen und mir eine Bewilligung geben lassen muss komme ich ja nicht mehr zum landen...:003:

 

Irgendwie verträgt sich das nicht mit der Praxis. Wie handhabt ihr das in der Praxis?

 

 

2. Ebenfalls eine Einschränkung ist das Verbot der Landung in "dichtbesiedeltem Wohngebiet". Nun, wie wir es von unserer Gesetzgebung gewohnt sind, ein dehnbarer Begriff. Ist eine Landung am Dorfrand also illegal? Oder ist lediglich die Landung auf dem Schulhauspltz mitten im Dorf rechtswidrig?

 

Wie wird das in der Praxis gehandhabt mit der "dichtbesiedelten Wohnfläche"? Was ist "dichtbesiedelt"?

 

 

Besten Dank für eure Antworten bereits im Voraus.

 

gruss,

Rolf

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Hallo zusammen

 

Der Begriff "dichtbesiedeltes Wohngebiet" wurde in der letzten Diskussion nicht erörtert:

 

Als dichtbesiedeltes Wohngebiet gilt ein Bereich von mindestens zehn nahe beieinander stehenden Wohnhäusern samt dem umliegenden Gelände im Abstand von 100m.

 

Halten wir sorge zu unserer Aussenlandebewilligung - fragen wir doch mal die Deutschen oder Österreicher, wie oft man als Privatpilot Aussenlandungen durchführen darf!

 

Übrigens: ich besitze seit dem Oktober 2003 auch ein Aussenlandebewilligung für das Land Frankreich, ausgestellt durch die Prefecture de Police in Paris. Diese Bewilligung ist 10 Jahre gültig und das Gute daran ist, sie ist gratis. Bei uns kostet eine Jahresbewilligung Fr. 140.00 weshalb wohl so viel - die CH ist doch kleiner :-)

 

Gruss Bruno S.

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Ups.......ja,danke Bruno für den Nachtrag ist mir durchgerutscht!

Übrigens,kleiner Tip.Wenn`s nur irgendwie möglich ist,und mir ein Platz vermittelt wird,nehme ich noch so gerne mit dem Landbesitzer Kontakt auf,denn ich hab noch praktisch jedes Mal einen Rundflug mit dem Landbesitzer machen können.Wer die Chance packt ;)

Ach ja,und ein guter freundlicher Kontakt bedeutet meist auch,das man dort wieder gerne gesehen wird.

Gruss Martin

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Auch bei der Allgemeinen Aussenlandegenehmigung (D), wie sie in der Regel bei kommerziellen Einsätzen und Operators (teilweise auch bei privaten Haltern) vorliegt

muß das Kiwi-Unit, wenn vorhanden (das ist der "Vogel" am Boden der schnell rennen aber nicht fliegen kann, auch Flughelfer genannt) auf öffentlichem Grund die Gemeinde und auf privatem Grund die Grundeigentümer befragen, sprich das Anliegen darlegen und um Erlaubnis fragen.

Privat wird das meist durch den Piloteur helicopteur privee :) im Vorfeld abzuklären sein.

Viele Sachen sind da auch schon im Vorfeld zu beachten.

Es wird auf jeden Fall eine Sache des Auftretens, der Einstellung des Grundeigentümers und des Umganges mit dieser Erlaubnis sein.

Ich denke daher, wie Martin schon gesagt hat, daß für den Privat- piloten ohne allgemeine Aussenlandegenehmigung hauptsächlich die Nutzung von privatem Grund dafür in Frage kommt.

Meine Erfahrung ist da auch, daß es ein gegenseitiges geben und nehmen sein sollte. Nette Gesten (wenn angebracht und vertretbar) erhalten die Freundschaft und man ist gern wiedergesehen. Einige Sachen welche einem aber die eigene Erfahrung gebietet sind da z.B. Pferde!!!!!, Schweine, Kühe, Schafe (in der Reihenfolge der Belastbarkeit ihres Nervenkostüms), Grundstücke welchen man schon aus der Luft ansieht, daß einem da nur der Neid und Mißgunst entgegenschlägt und Landestellen welche ein zu großes öffentliches Interesse erwecken.

(privater Grund in der Nähe von Straßen und Plätzen) Eine gesunde verhaltene Anonymität ist meist gut geraten.

 

Und die Piloten werden beobachtet!!!!

Es wird auch erkannt ob sich ein Pilot da spektakulär aus einem

begrenzten Platz auf Kosten von Leistung und Pitch herausdreht

oder ob er aber eben save übersetzt und in freie Richtung mit Wind auf der Nase (wenn möglich) herausstartet.

 

Es ist sogar schon passiert, daß man zum Kaffeetrinken eingeladen wurde und als Gegenzug nur verhalten gefragt wurde, ob man sich den Heli mal angucken dürfte.

 

Aber die meisten Menschen welche mit Helis zu tun haben sind ganz nette und liebe Zeitgenossen (Piloten und auch Kiwi´s) und sollten keine Probleme damit haben Ihr Anliegen rüberzubringen

und Ihren Wunsch gewährt zu bekommen.

 

Sorry wenn sich mein Posting vielleicht mit anderen Threads gedoppelt hat, bin noch nicht so lange im Forum.

 

Schönes Wochenende an alle...

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Original geschrieben von Bruno Schuler

Bei uns kostet eine Jahresbewilligung Fr. 140.00 weshalb wohl so viel - die CH ist doch kleiner :-)

Ja, dafür hat sie auch mehr Fluggegner und viiieel mehr abwechslungsreiches Landegebiet.....

 

Wer das ernst nimmt, ist selber schuld ;)

 

Jimmy

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Ciao Bruno,

 

kannst Du mir einmal die genaue Vorgehensweise zum Erhalt der französischen Aussenlandebewilligung mailen? Das wäre nett.

 

Falls Du wieder einmal Zeit und Lust hast, könnten wir fliegen gehen.

 

Gruss Roger

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Hallo Bruno

Als PPL-Helipilot mit franz. und schweizerischem Pass bin ich natürlich auch sehr daran interessiert, von deinen Erfahrungen zu profitieren...

Kannst du mir (oder evtl. direkt im Forum) auch durchgeben, wo ich mich für die franz. Aussenlandungsbewilligung melden muss?

wäre super!

Grüsse

wale

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Hallo zusammen

 

Das Formular zur Beantragung einer franz. Aussenlandebewilligung kann man unter folgender Adresse anfordern:

 

Prefecture de Police

Direction de la Circulation, des

Transport et du Commerce

Jean-Paul Algré (le Directeur)

9, Boulevard du Palais

F-75004 Paris

Tél. 01 53 71 53 71 ou 01 53 73 53 73

 

oder schaut doch unter:

http://www.prefecture-police-paris.interieur.gouv.fr

 

Wie gesagt, ist die Bewilligung für 10 Jahre gültig und kostet nichts. Die Bewilligung ist jedoch nur für den privaten Flugverkehr gedacht. Kommerzielle Landungen werden sowieso unter dem Betriebs-FOM abgewickelt. I.a.W. kommerzielle Landungen in F müssen im FOM geregelt sein.

 

@Roger, wir haben leere Formular in der Basis in Basel - jedoch handelt es sich um Kopien von Kopien... am Besten du bestellst ein neues Formular (ev. via Internet)

 

Gruss Bruno

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Hey besten Dank für eure Antworten. Diese und weiteres hat etwas Licht in die Angelegenheit gebracht. :)

 

Wie stehts eigentlich mit öffnetlichem Grund? Ist da die Bewilligung der Gemeinde einzuholen?

 

Gruss,

Rolf

 

 

Ps: Die Chemihütte ist übrigens wärmestens zu empfehlen!!! Sehr freundlich, und keine Hindernisse im Final. ;)

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Hallo Rolf

 

Grundsätzlich gelten die gleichen Vorschriften bezüglich die Aussenlandeformalitäten wie in der Schweiz, d.h. also, Bewilligung des Landeigentümers sollte vorhanden sein.

 

Direkt von der Schweiz nach Frankreich zu einem Aussenlandeplatz geht sowieso nicht - da hättest du wohl ein Zollproblem.

 

Es gibt Möglichkeiten via Basel-Mulhouse (Zoll und Selbstdeklaration) und dann zum Aussenlandeplatz in Frankreich zu fliegen.

 

Gruss Bruno

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