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LCC wie funktioniert das ?


cx291

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Was mich schon länger wundert, Easy Jet und auch Ryanair machen in jedem Land ne Basis auf und fliegen ab da dann durch Europa.

 

Ein Grund wieso Swissair einen Haufen Geld im Ausland investiert hatte war doch das man nicht mehr als 50% einer ausländischen Airline besitzen darf. Um zu expandieren hätte ja dann auch Swissair z.B. in Frankreich eine Basis aufbauen können ? Lufthansa hat das ja auch nie gemacht. Sprich es gab wohl Gesetze die das nicht erlaubt haben.

 

Heute aber macht fast jeder Billigbomber in anderen Ländern ne Basis auf und fliegt jetzt dann z.b. von Basel - Berlin (Easy) obwohl Easy ja nen Britische Gesellschaft ist.

 

Haben da in der Zwischenzeit ein paar Gesetzte geändert oder was ist der Hintergrund. (Dann könnte ja BA auch in der Schweiz ne Basis aufmachen und Zürich - HKG fliegen, no ? )

 

gruz

andreas

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Ich bin kein Experte, aber durch die Eröffnung des EU-Binnenmarktes sind jede Menge Beschränkungen weggefallen - nicht nur die Grenzkontrollen zwischen EU-Mitgliedern. Dazu gehören auch die rechte von Fluglinien aus anderen EU-Mitgliedsstaaten.

 

Die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied stellt aber einen Sonderfall dar.

 

Ich denke, daß z.B. die ganze Diskussion um die ZRH-Anflüge über Süddeutschland gegenstandslos wäre, sobald die Schweiz der EU beiträte.

 

Aber - wie gesagt - ich bin kein Experte.

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Hallo Andreas

 

Im Falle von EasyJet ist es so, dass die einfach damals die TEA gekauft haben und dann daraus die EasyJet Switzerland gegründet haben (TSW, Callsign Topswiss). Somit dürfen die natürlich von der Schweiz aus operieren...

 

Gruss

Markus

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Mit den Bilateralen I wurde die Schweiz luftfahrttechnisch den EU-Mitgliedern gleichgestellt. Eine EU-Airline darf also unbeschränkt Flüge EU-CH sowie CH-CH durchführen. Für die CH-Airlines gilt sinngemäss CH-EU und EU-EU

 

Den Gesetzestext dazu gibts hier

 

 

Gruss Martin

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Interessant interessant...

 

Seit heute arbeite ich "offiziell" an meiner Maturarbeit über LCC's... würdest du mich in knapp 8monaten fragen könnte ich dir hoffentlich eine Antwort geben...!

 

Bin im Moment aber froh, dass jemand solche Fragen stellt...!

Das gibt mir Ideen...!

 

Gruss Tobi

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Original geschrieben von pxl_martin

Mit den Bilateralen I wurde die Schweiz luftfahrttechnisch den EU-Mitgliedern gleichgestellt. Eine EU-Airline darf also unbeschränkt Flüge EU-CH sowie CH-CH durchführen. Für die CH-Airlines gilt sinngemäss CH-EU und EU-EU

 

Den Gesetzestext dazu gibts hier

 

Ist so nicht ganz korrekt!

Es stimmt, dass CH-Airlines wie EU-Airlines behandelt werden. Aber ist es so, dass keine ausländische Airline CH-CH fliegen darf. Und keine CH-Geselschaft darf "Land X aus EU"-"Land X aus EU" fliegen (also kein Domestic-Traffic).

 

In dem verlinkten Gesetz steht wörtlich:

"zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens erhalten schweizerische Luftfahrtunternehmen Verkehrsrechte zwischen Punkten in verschiedenen EG-Mitgliedstaaten"

 

@cx291

Da bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich glaube die Regel mit dem 50% gilt immer noch: Wenn eine Schweizer Ug mehr als 50% an einer EU-Airline hält, so wird dieser sozusagen der EU-Status entzogen. Nur komt das ja jetzt nicht mehr drauf an, weil du als CH-Airline ja auch zwischen EU-Ländern fliegen darfst.

 

 

Bei easyjet ist die Entwicklung übrigens sehr interessant. Einerseits haben sie wie bereits erwähnt die TEA aufgekauft.

Andererseits durfte easyjet aber einige Linien nicht im Linenbetrieb fliegen. So haben sie Genf-Barcelona als Charter angeboten. Neben dem Flug musstest du auch eine Unterkunft mitbuchen. Dazu erhielt man ein Zelt-Übernachtung auf einem Zeltplatz weit ausserhalb. Dies diente nur dazu, die Flüge als Charter anbieten zu können, fast niemand hat je in einem solchen Zelt geschlafen.

 

@TMJ

Falls du mal kompliziertere Fragen hast, kannst mich ruhig auch per PM 'belästigen', denke habe über LCC ein grosses Wissen

 

Gruss

Fabian

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Original geschrieben von yep2go

Ist so nicht ganz korrekt!

Es stimmt, dass CH-Airlines wie EU-Airlines behandelt werden. Aber ist es so, dass keine ausländische Airline CH-CH fliegen darf. Und keine CH-Geselschaft darf "Land X aus EU"-"Land X aus EU" fliegen (also kein Domestic-Traffic).

 

In dem verlinkten Gesetz steht wörtlich:

"zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Abkommens erhalten schweizerische Luftfahrtunternehmen Verkehrsrechte zwischen Punkten in verschiedenen EG-Mitgliedstaaten"

 

Die Rechte für innerstaatliche Flüge gibt es wirklich noch nicht, über die wird erst 5 Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens (1. Juni 2002) verhandelt.

Hier sind die Auswirkungen auf den Luftverkehr genau beschrieben.

 

* Zugang der schweizerischen Fluggesellschaften zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt.

* 3. und 4. Freiheit mit Inkrafttreten des Abkommens, 5. und 7. Freiheit 2 Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens; Verhandlungen über die 8. Freiheit 5 Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens.

* Diskriminierungsverbot.

* Schweizerische Fluggesellschaften erhalten Niederlassungs- und Investitionsfreiheit (im Bereich der Luftfahrt).

 

 

Die Regel, dass CH-Gesellschaften nur >50% an EU-Gesellschaften halten dürfen, fällt auch weg:

Eine schweizerische Fluggesellschaft wird in Zukunft die Mehrheit an einer Fluggesellschaft der Gemeinschaft übernehmen können, ohne dass diese ihren Gemeinschaftscharakter und die sich daraus ergebenden Rechte verliert. Eine Diskriminierung schweizerischer Fluggesellschaften gegenüber Fluggesellschaften der Gemeinschaft, wie dies bei der Eröffnung des neuen Mailänder Flughafens Malpensa der Fall war, wird nicht mehr möglich sein.

 

 

Gruss Martin

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