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Besuch eines Fluglotsen-Arbeitsplatzes


Beat Achermann

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

 

im Rahmen meiner PPL (A)-Ausbildung besuche ich zur Zeit den Voice-Kurs. Dabei werden wir bei unseren Uebungen immer wieder vom Kursleiter dazu ermuntert, uns in die Gegenseite, also den Flugverkehrsleiter, hineinzudenken. Damit wären wir in der Lage, seine möglichen Fragen, resp. seine Anweisungen besser zu verstehen und diesem einen Schritt voraus zu sein. Nun zu meiner Frage: Liebend gerne würde ich einmal in einem Tower einem Fluglotsen über die Schultern schauen um zu sehen, was da so abgeht. Gibt es solche Möglichkeiten? Wenn ja, wo und wo müsste man sich melden?

 

Vielen Dank für eure Inputs. Gruss Beat

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Hallo Beat.

 

Du hast zwei Möglichkeiten:

 

1.) Du treibst im Anflug groben Unfug, hast viel Spaß und wirst zum Anpfiff bestellt. :) :D :D - Mit einer Faßrolle im Gegenanflug müsste es zu schaffen sein. :cool:

 

2.) Oder Du rufst den Tower einfach an und fragst. So kam ich in Stuttgart und Berlin auf den Turm.

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Hallo Beat,

 

Von Wolfgangs Metode Nr. 1 würde ich abraten, falls Du in Zukunft eine PPL-Lizenz haben möchtest (andererseits wäre die Ausbildung die Gelegenheit dazu, da der Fluglehrer an Deiner Stelle bestraft würde :D ).

 

Auf grösseren Plätzen wie Genf oder Zürich kann es klappen, wenn Du anfragst - aber ohne Garantie und evtl. müsstest Du's mal vorzeitig organisieren (dann wirst Du auch besser betreut als wenn Du spontan vorbeigehst). Wer in Zürich verantwortlich für Besuche ist weiss ich nicht, evtl. mal einfach an die Reception von Skyguide anrufen (oder vorbeigehen, im OPS-Center im linken Eingang) und nachfragen.

 

Auf kleineren Plätzen wie Bern (die Berner Lotsen werden mich jetzt umbringen :p ) einfach mal im AIS nachfragen. Wenn nicht zuviel Verkehr ist wird's ohne Probleme klappen. Tip: Immer erwähnen, dass Du PPL-Schüler bist und auch die Lotsenseite kennenlernen möchtest, dann wird mehr Wille vorhanden sein, es zu ermöglichen.

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Hallo Urs,

 

Du hast ein hoch interessantes Thema aufgetan. Dazu zwei ausgedachte Beispiele:

 

1.)

Ein Fluglehrer fliegt mit einem Schüler auf dem linken Sitz und albert herum. Er zieht eine C152 herum (Loop), verpfuscht es und überlastet das Fliegerle. Die Struktur hat nach dem Akt ein paar Wellen im Blech.

 

Wer hat dafür die Verantwortung? - Ich gehe mal davon aus der Lehrer, wie Urs schon oben erwähnte.

 

2.)

Der Schüler besteht die Prüfung und fliegt mit PPL-A solo einen Platz an. Über Funk hört er seinen Lehrer (Autorität als Ex - Lehrer) und vor lauter Wiedersehensfreude setzt sich der Lehrer rechts zum frisch gebackenen PPL'er in das Fliegerle. Aus überschwänglicher Freude albern sie herum und verbiegen die C152 in der Luft.

 

Wer hat nun die Verantwortung? Ich gehe mal davon aus, daß der frisch gebackene PPL'er dafür gerade stehen muß, wenn ich es auch nicht sicher weiß.

 

Was meint ihr dazu? :confused: :confused: :confused:

 

3.)

Richtig schwierig wird es bei einem Solo mit Flugauftrag. Ist nur gut, daß da die angehenden Piloten in der Regel noch nicht übermütig sind. :D

 

Also ich würde Urs Empfehlung zu stimmen. Wenn schon herum albern, dann mit Lehrer vor dem Lizenserwerb. :p

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Danke für eure Antworten. Ich glaube fürs erste entscheide ich mich mal für die Version von Urs (beim Tower nachfragen). Obwohl, die anderen diskutierten Möglichkeiten schon auch ihren Reiz hätten..... ;-)

 

Gruss Beat

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Hi Wolfgang,

 

1.) Der Lehrer in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Luftfahrzeugführer ist verantwortlich, da der Schüler nicht im Besitz einer gültigen Erlaubnis ist.

 

2.) Der Lehrer ist verantwortlich, da der Schüler nicht im Besitz einer gültigen Erlaubnis ist - diese wird nicht sofort, sondern einige Tage nach der Prüfung ausgestellt und ausgehändigt (meist per Post).

Erst nach Ausstellung der Lizenz ist der ehemalige Schüler berechtigt, das Flugzeug als PIC und damit verantwortlich zu steuern.

 

Übrigens habe ich sogar einen Flugauftrag benötigt, als ich nach dem bestandenen Prüfungsflug den Flugprüfer abgeladen habe und zu meinem Heimatplatz (alleine) geflogen bin, da ich die Lizenz noch nicht in der Hand hielt.

 

3.) Bei einem Soloflug ist der Flugschüler verantwortlich, da er grob fahrlässig handelt und damit für den Schaden haftet. Wenn allerdings ein Unfall eindeutig auf Unvermögen des Flugschülers zurückzuführen ist (z.B. eine missglückte Seitenwindlandung, da noch nie geübt), ist der Fluglehrer wiederrum verantwortlich.

 

Gruß

Marcel

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Hallo Wolfgang und Marcel,

 

bin generell mit Marcels Antworten einverstanden.

 

Zu Punkt 2: In der Schweiz stellt der Experte sofort nach der Prüfung eine Bestätigung aus (war jedenfalls für Motorsegler so, wohlverstanden vor JAR-FCL....falls das geändert hat wäre auch ich an einer Berichtigung interessiert). Diese Bestätigung berechtigte den Ex-Schüler zu allen Tätigkeiten, die auch mit dem PPL ausgeübt werden können, allerdings nur auf Schweizer Hoheitsgebiet.

 

Weiter kann man vor dem Flug klar absprechen, wer denn als PIC fungiert - und derjenige trägt auch die Verantwortung. Aber: Nehmen wir an, ich als frischgebackener PPL-Pilot mache mit dem Fluglehrer einen Flug. Unterwegs entscheiden wir, eine Akro-Einlage zu fliegen (der Fluglehrer hat eine Akro-Erweiterung, ich nicht). Dabei ist wieder der Fluglehrer verantwortlich, da eine Tätigkeit ausgeübt wird, zu der ich nicht berechtigt bin.

 

übrigens hatten wir das Thema kürzlich auch schon in diesem Corner. Dabei ging es darum, wer bei dem Kontrollflug zur Rating-Erneuerung die Verantwortung trägt - allgemein und bei Manövern wie Trainieren von Motorpannen mit anschliessender Unterschreitung der Mindestflughöhen während des Anfluges auf das Notlandefeld.

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Original geschrieben von ursmunger

Zu Punkt 2: In der Schweiz stellt der Experte sofort nach der Prüfung eine Bestätigung aus (war jedenfalls für Motorsegler so, wohlverstanden vor JAR-FCL....falls das geändert hat wäre auch ich an einer Berichtigung interessiert).

 

Hallo Urs,

 

ist auch nach JAR-FCL noch immer so, diese Erlaubnis ist befristet gültig und nach ein paar Wochen flattert dann die Lizenz per Post ins Haus.

 

Ciao, Markus ;)

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Hallo Zusammen!

 

Also nochmal zu Punkt 2: Wie mir mein Instruktor (CPL) erläutert hat, ist im Falle eines solchen Falles immer der Pilot zur Verantwortung zu ziehen, der die höchste Lizenz besitzt. Bzw. bei z.B. zwei PPL-Piloten ist derjenige verantwortlich, dessen Lizenz noch länger gültig ist.

Ausser es wird vor dem Flug schriftlich festgehalten wer der PIC ist. (z.B. Flugplan - der Eintrag auf dem NavLog genügt nicht.)

 

Gruss,

Michael

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Hi Michael,

 

das klingt aber komisch - habe ich noch nie gehört.

 

In Deutschland ist Verantwortlich meines Wissens:

1.) Bei einem Flugschüler der Lehrer

2.) Bei zwei Piloten, die beide berechtigt sind, den Flug durchzuführen, der VOM HALTER ERNANNTE (s. PPl Theorie)

3.) Wenn niemand ernannt wurde, ist der Pilot verantwortlich, die auf dem Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers sitzt. Dieser Sitz ist bei dem Flugzeug festgelegt, bei den meisten vorne links, bei Helis vorne rechts.

 

Wenn also der PPL-Pilot links sitzt und einen Flug im Rahmen seiner Erlaubnis durchführt, und keine Absprache mit dem Halter getroffen ist, ist dieser PIC und verantwortlich, auch wenn neben ihm ein ATPL'ler sitzt.

 

Gruß

Marcel

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Hallo Marcel!

 

Nun ja.. von dieser Regelung habe ich auch noch nie gehört. Werde mal versuchen rauszubekommen wo das im Gesetz geschrieben stehen könnte.

 

Gruss

Michael

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