Mellies Geschrieben 23. Januar 2004 Teilen Geschrieben 23. Januar 2004 Ein Bild wollte ich noch mal zeigen, es ist aber 1600 x 1066 Pixel und 1 MB groß, daher erst nach dem Vorschaubildchen urteilen, ob sich der Klick lohnt (jedenfalls die Modem-User). Außerdem kann ich so mal testen, wie das Verlinken mit den kleinen auf die großen Bilder klappt. Gruß Tomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Markus Burkhard Geschrieben 26. Januar 2004 Teilen Geschrieben 26. Januar 2004 Hallo Markus Da hast du ein paar wirklich tolle Bilder gemacht! Vor allem das "Wettrennen"-Bild gefällt mir sehr gut! Lediglich die Bilder welche die Fluggastbrücken ausserordentlich gut portraitieren gefallen mir nicht so gut... Gruss Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Podip Geschrieben 26. Januar 2004 Teilen Geschrieben 26. Januar 2004 Wir sind ja gerade in Düdo! Ich hoffe ihr habt nichts dagegen für ein kurzes TestBild?? Sonst löscht es wieder!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Roberto Geschrieben 27. Januar 2004 Teilen Geschrieben 27. Januar 2004 Wie verhält sich das eigentlich wenn man ein Flugfunkzeugnis besitzt. Darf man da sein ICOM auf der Terasse als Scanner (PTT Taste tabu und "versplintet" missbrauchen, oder hat es da was mit den Befugnissen der Flugplatz GmbH als Platzbetreiber - besitzer, Weisungs und Verfügungsberechtigter. Ich mein ich könnte mich auch außerhalb an den Flugplatzzaun stellen, da ist "das Recht" wieder auf meiner Seite. Wie verhält sich das auf der Terasse? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CarstenB Geschrieben 27. Januar 2004 Teilen Geschrieben 27. Januar 2004 Original geschrieben von Roberto Wie verhält sich das eigentlich wenn man ein Flugfunkzeugnis besitzt. Darf man da sein ICOM auf der Terasse als Scanner (PTT Taste tabu und "versplintet" missbrauchen Nein, darf man nicht. Es gilt das oben schon geschriebene zum Grundgesetz und zum TKG zum nicht-öffentlich gesprochenen Wort: Was nicht für Dich bestimmt ist, darfst Du auch nicht abhören. Aber vielleicht hilft ja ein Dienstausweis aus Pullach ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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