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LFZ-Vorschriften


Heinz Richner

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

 

 

1. ab diesem Jahr werden ja alle General-Aviation Flugzeuge in einem 2-jährigen Turnus zur amtlichen Prüfung aufgeboten. Zu Anfang kommt dieses Aufgebot noch vom Luftaufsichtsamt, danach wird die Lauffrist in Eigenverantwortung auf die LFZ-Halter übertragen. Dies kennen wir ja schon vom 'Verfalldatum' des Medicals und der Lizenz. Falls die Prüfung nicht innerhalb dieser Frist stattfindet, gilt das Luftfahrzeug per sofort als nicht mehr lufttüchtig und demzufolge gegroundet.

 

- wird da nicht leicht übertrieben? Die Flugzeug-Checks sind ja heute schon mit 50/100/500/1000h-Kontrollen engmaschig gelegt?

- wird das Fliegen dank diesen zusätzlichen Tüv-Kosten wieder etwas teurer?

- ist dies wieder eine Stufe mehr um einem das Fliegen zu vergellen?

 

 

 

2. Vorschriften, die genügend Sicherheit im Flugbetrieb garantieren, in Ehren. Was vor kurzem in Grenchen passierte, stimmt mich nachdenklich: Ein Pilot bringt das Fahrwerk nicht mehr raus, die Hydraulikpumpe versagt ihren Dienst. Der Notauslass funktioniert nur mit dem Hauptfahrwerk, das Bugrad bleibt infolge zusätzlicher, leichter Vereisung klemmen. Der Pilot kreist lange Zeit über dem Platz. Man entschliesst sich, eine Notlandung unter dem Aufgebot der Feuerwehr. Unmittelbar vor der Landung rastet das Bugrad dann doch noch ein. Ich habe die defekte Pumpe gesehen, am Motor waren keine Kohlen mehr dran, die Elektrowicklung vom Kohlenstaub völlig verdreckt.

 

- wäre nicht sinnvoller, die Check-Intervalls solch wichtiger Elemente zu verkürzen? Das Teil im Austausch kostet etwas unter 1000 USD. Die Kontrolle und Reparatur nach der 'misslungenen' Notlandung hätte leicht das dreissigfache betragen. In meinem Flieger habe ich gestern gleich den Auftrag erteilt, das Teil zu ersetzen. Die Kohlen hatten nur noch 5 Milimeter, ich wäre dann der Nächste gewesen.

 

 

Ich hoffe, euch nicht gelangweilt zu haben.

 

 

Gruss

Heinz, nachdenklich

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Gast Hans Fuchs

Zu Punkt 1.

 

Der Turnus soll 2 Jahre betragen. Es wird ein Aufgebot erteilt mit einer Frist von 2 Monaten, in denen man die Prüfung machen lassen muss. Ich habe nichts gehört, dass diese Aufgebotssystem später wieder fallengelassen werden soll. Wer hat die gleiche Information wie heinz?

 

Kosten sollten im Prinzip keine anfallen, besonders dann nicht, wenn man sein Flugzeug zum Standort des Prüfers bringt oder der sogar homebased ist. Das BAZL übernimmt die Kosten aus unsern gGebühren. Bei weiten Anfahrtswegen kann aber der Prüfer dafür etwas verlangen.

 

Zu Punkt 2.

 

Die bisherigen Regelungen dürfen auf keine Fall verschärft werden. So eine Kohlen Bürste ist bestimmt nicht nur einmal bei einer 50 oder 100 h Kontrolle "übersehen" worden. Da war also entweder die Werksatt lausig oder der Halter ein Geizkragen.

 

Hans

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Hans, ich habe heute deswegen schon mit Heinz telefoniert und Ihm aus dem BAZL-Schreiben an alle Halter vom 18.08.2003 vorgelesen. Dort habe ich das auch so verstanden wie Du es artikulierst hast. Bei meiner letzten BAZL-Prüfung im Mai/2003 wurde mir das vom Inspektor auch so erklärt.

 

Jetzt bin ich schon irritiert.

 

Heinz wird hier sicher das auch noch näher darlegen wie er das sieht.

 

Gruss

Joachim

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Guete Morge

 

Das BAZL übernimmt die Kosten aus unsern gGebühren

 

@Hans : das ist eben nicht mehr so. Du kannst diese Gebühren mal als Betriebssteuer für dein Flugi ansehen, in etwa so wie die MFK-Steuer auf der Strasse. Der Prüfer stellt seine Aufwendungen dem Halter in Rechnung, und nicht dem BAZL! Auch wenn du das Flugzeug dem Prüfer in die Halle stellst, er wird die Prüfung nicht kostenlos machen, da er immer ein Flugzeug zu prüfen hat, das er grundsätzlich nicht kennt (Unabhängigkeit wie bei der Revisionsgesellschaft einer AG).

 

In meinem 'Idealfall' ist es auch so, für den Unterhalt des Flugzeuges unterzeichnet Mechaniker A, der lizenzierte Prüfer B nimmt dann die Aktenprüfung vor, beide sind im gleichen Betrieb tätig. Vom Prüfer B bekomme ich dann die Rechnung.

 

 

Du siehst also, die Bundeskasse wird erneut entlastet. Hans, du hast sicher auch mitbekommen, dass wir neu das Porto für die MWSt.-Abrechnung selber zahlen müssen, bisher portofrei an die Verwaltung zurück. und so weiter, und so weiter.

 

 

 

 

dass diese Aufgebotssystem später wieder fallengelassen werden soll

 

doch, so ist es. Es läuft neu wie bei den Lizenzen. Die verantwortliche Terminierung übergeht an den Halter des LFZ. Wenn du Glück hast, macht dich der Maintenance-Betrieb auf den Prüftermin aufmerksam, muss er aber nicht. Also, Augen auf und Wecker stellen.

 

 

 

Gruss

Heinz

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Gast Hans Fuchs

Heinz

 

Offenbar haben der Joachim und ich eine Schreiben des BAZL, das genau das Gegenteil von dem sagt, was Du nun behauptest. Darum noch einmal unsrere Frage: Woher beziehst du Deine Erkenntnisse?

 

Hans

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HEINZ

 

Was machst du, wenn wie bei einer angesehen Flugschule die ihre Flieger immer gut warten ein Kolben sich verabschiedet? Dank der ebenso guten Ausbildung des Piloten konnte das Flugzeug sicher UND unbeschadet auf den Boden gebracht werden. Gerne werde ich die Rechnung von der Werkstatt sehen, der du den Auftrag gegeben hast, die dir dein Motor zerlegt hat.

Hans hat es föllig richtig beschrieben!

Ich muss hier aber auch sagen; wo gearbeitet wird passieren Fehler!

 

Gruss Thomas

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@Heinz

 

Bei dieser Rockwell in Grenchen, warum hat der Pilot denn nicht die Handbetätigung benutzt um das Fahrwerk auszufahren?

 

MarkusP210

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Guete Morge

 

 

@ Hans Fuchs : meine Erkenntisse kommen aus der Praxis und nicht aus dem Papier. Anlässlich meines Umbaus der PQE habe ich mich mit einem der lizenzierten Prüfer unterhalten, der mir das Verfahren genau so erklärt hat. Nun kann nur noch sein, dass ich ihn falsch verstanden habe, was aber doch eher unwarscheinlich ist.

 

 

@ Thomas : ist schon klar, schlussendlich gibt es im Leben nirgens eine Existenzgarantie. Hättest du diesen Pumpenmotor gesehen, wärst du sicher auch erschrocken! Ich meine damit einfach, dass es reicht, wenn der Mensch das schwächste Glied bleibt, die überprüfbare Technik soll es nicht auch noch sein.

 

 

@ Markus : der Pilot hat die Handbetätigung benutzt, das Bugrad kam aber nicht zum einrasten! Wie geschrieben wurde leichte Vereisung angenommen.

 

 

Gruss

Heinz

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Gast Hans Fuchs

Heinz,

 

ich glaube nicht dass Du ihn falsch verstanden hast, sondern viel eher er das BAZL.

 

Offenbar gibt es Leute, die wirklich glauben hier persönlich Reibach machen zu können. Pfui!

 

Sollte es Exzesse geben, werden wir hier aber dereinst Ross und Reiter nennen, damit um sie ein grosser Bogen gemacht werden kann. Schwarze Schafe werden sich garantiert nicht unter den Weissen verstecken können.

 

Hans

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Hans

 

na dann werde ich ihn bitten, mir seine Version anhand der offiziellen BAZL-Publikation zu erläutern. Sobald ich neues weiss, komme ich wieder.

 

 

Gruss

Heinz

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@Heinz

 

Ja aber irgendwann ist dann auch das hartnäckigste Eis aufgetaut, und dann müsst es gehen. Andernfalls würde mir das viel mehr Sorgen bereiten als die abgeschliffenen Kohlen!

 

MarkusP210

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Markus

 

das hat mich auch etwas überrascht, allerdings kenne ich die Gear-Konstruktion einer Rockwell nicht genauer. Bei der Arrow haben bisher immer alle drei eingerastet. Ich lege aber doch Wert darauf, dass ich wegen abgelaufenen Kohlen gar nie sowas zu erleben brauche. Deshalb bei mir, Teil gewechselt!

 

Gruss

Heinz

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