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Pranger für Schrott Airlines


flyingfish

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Großbritannien hat ein Exempel statuiert: Luftlinien, die wegen offensichtlicher technischer Mängel keine Überflugs- oder Landeerlaubnis haben, werden öffentlich an den Pranger gestellt.

 

Das Verkehrsministerium hatte dem Parlament eine Liste vorgelegt, derzufolge der britische Luftraum für alle Linien aus Äquatorialguinea, Gambia, Liberia und Tadschikistan tabu ist.

 

Außerdem dürfen Albanian Airlines, Cameroon Airlines, Central Air Express aus der Demokratischen Republik Kongo und Air Universal aus Sierra Leone nicht ins Vereinigte Königreich fliegen.

 

Handelt es sich hierbei um einen echten Fortschritt im Umgang mit berechenbaren Risiken, oder um eine imageträchtige Oberflächenkosmetik den Airline-Zentralismus voranzutreiben -nach dem Motto: "Who's next?"

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Wilko Wiedemann

Ich finde, die Oeffentlichkeit hat ein Recht darauf, Risikoairlines zu kennen. Auch wenn das für die betreffenden Airlines Imageschadend sein kann. Aber vielleicht zwingt sie gerade das, etwas punkto Sicherheit zu unternehmen.

 

Gruss

 

Wilko

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Salü,

 

auch ich finde, dass schwarze Schafe nicht unter dem Deckmantel des Datenschutzes versteckt werden sollten.

 

Als Passagier hat man ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Airline bei einem Safetycheck negativ aufgefallen ist. Es kann ja auch sein, dass man einmal von einem anderen Land aus abfliegen will, wo eine solche Airline noch kein Landeverbot hat.

 

Selbstverständlich ist eine solche Liste kein absoluter Garant, dass man keine schlechte Linie erwischt. Jedoch ist sie bestimmt ein Indiz.

 

Ist eine Firma nicht bereit, die Maschinen entsprechend zu warten oder das Personal gut auszubilden, sollte man also nicht noch eine gesetzliche Rückendeckung einbauen, nur weil man sich als Staat nicht die Finger verbrennen will.

 

Grüässli Roger

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Wenn das Bundesamt für Auswärtiges eine Warnung darüber herausgibt in welchem Land eine Gefährdung wegen Entführung besteht, dann schadet das vermutlich auch dem touristischen Image dieses genannten Landes... Gut so.

 

Warum sollte das für Fluglinien anders sein?

 

Zeigt her die Liste!

 

Gruss, Urs

 

 

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Veröffentlichen: Grundsätzlich JA

 

Aber nur wenn ein Ein- bzw. Ueberflugverbot besteht.

 

Es kann ja nicht angehen wegen Popelkram (defekte Lampe) alles an die grosse Glocke zu hängen.

Sicher, dann stellt sich mal wieder die Frage: Wo ist die Grenze?

 

Gruss

Joachim

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Das BAZL hat für dieses Jahr 2,5 Stellen zur Verfügung um die Flugsicherheit zu fördern. Ich finde, diese schwarze Liste zu veröffentlichen wäre ein guter Anfang...!

 

Gruss

ilsnicco.gif

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Da hätte ich prinzipiell auch nix gegen...

 

Nur würde ich die Schlagzeilen-ähnliche Überschrift lieber in "Liste der Airlines mit beanstandeten Mängel" umändern.

Sowie nicht einfach nur den Namen der Airline nennen, sondern auch Stichwortartig der Grund für die Nennung.

 

Ansonsten: ein klares GO!

 

Das teucht mich durchaus ein Schritt in die richtige Richtung!

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Servus beinander!

 

Ich glaube, dass dieses (nur vordergründig nicht unheikle Thema) durchaus auch ökonomische Hintergründe hat. Natürlich ist es höchste Zeit, dass der Flugzeugschrott den wir am Ende seiner gerade noch vertretbaren Maintainance-Ability meist an irgendein Entwicklungsland oder dubiose Carrier verscherbeln, aus der Luft kommt.

 

Natürlich ist eine tote Airline allemal besser als jede Menge toter Passsagiere/Crew-Members. Daher ist es auch durchaus OK, Airlines die jenseits üblicher Minimalstandards aus reiner Geldgier Menschenleben gefährden, aufzuzeigen. Denn - wenn keiner mit denen fliegt bleiben nur 2 Möglichkeiten: Entweder die sperren zu oder sie wechseln den Firmenmantel (meist zu kostspielig).

 

Aber dennoch sollten wir bei all den technischen Detailfragen nicht vergessen, dass der "Kreativität" bei Fehlerkriterien derzeit (auch gegenüber qualitativ soliden Carriern) relativ wenige Grenzen gesetzt sind. Ein diesbezüglicher Katalog zur Objektivierung sollte daher am Anfang solcher Bemühungen stehen.

 

Wird dieser in der nächsten Zeit nicht zustande kommen, so gibt es für mich allerdings einige klare Rückschlüsse. Diese damit verbundenen ökonomischen Hintergrund-Motive können die meisten von euch wahrscheinlich ohne Probleme selbst nachvollziehen...

 

Grüße,

 

Mike

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Zum Thema 'Black-List' und Sicherheits-Kontrollen habe ich in der heutigen Neuen Zürcher Zeitung diesen interessanten Artikel gefunden:

 

Suche nach schwarzen Schafen

Die Praxis der Stichproben an ausländischen Airlines

 

Die Diskussionen um die Sperrung des Schweizer Luftraums für die von einem Unglück in Ägypten betroffene Fluggesellschaft Flash Air haben den Blick auf die Sicherheitskontrollen an ausländischen Flugzeugen gelenkt. Wie geht die Schweiz vor, was wird inspiziert, was in Protokollen vermerkt, und wen knöpft sich das BAZL vor?

 

met. Kloten, 13. Januar

 

Sie sind nach dem Unglück im Roten Meer vor zehn Tagen zum grossen Medienthema geworden, die unangemeldeten Flugzeugüberprüfungen durch Beamte des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) auf schweizerischen Flughäfen. Im Fall der vom Unfall betroffenen ägyptischen Flash Air, deren Boeing-737-Jets in der Schweiz zweimal kontrolliert wurden, führten die Inspektionsbefunde wie bekannt zum An- und Überflugverbot für das schweizerische Territorium - und zu den entsprechenden Schlagzeilen, weil die Liste der festgestellten Mängel an derzeit insgesamt 21 Flugzeugen der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Die Regel ist ein «Grounding» à la Flash Air nicht, auch wenn in zwei Fünfteln der Fälle von den internationalen Standards abweichende Befunde, «Findings», zum Vorschein kommen.

 

Europaweit standardisiert

 

Der Anstoss für das SAFA-Programm (Safety Assessment of Foreign Aircraft) ging Mitte der 1990er Jahre von der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz ECAC aus. Die Schweiz beteiligt sich daran seit dem Jahr 2000 systematisch. Die Flugzeugkontrollen auf dem Vorfeld (daher der Fachausdruck Ramp Inspection) ändern nichts daran, dass die detaillierte Aufsicht über das Flugmaterial Sache der jeweiligen Behörde jenes Staates ist, in dem ein Luftfahrzeug immatrikuliert ist. Die Ramp Inspections sind ein europaweit koordiniertes, ergänzendes Instrument zur Erhöhung der Flugsicherheit. Sie erlauben, je nach Flugzeuggrösse, binnen etwa 20 bis 45 Minuten einen allgemeinen Überblick über den Zustand eines Flugzeugs und die Arbeit der Besatzung zu gewinnen. Im BAZL sind zwei Inspektoren vollzeitlich für die Kontrollen, etwa 160 pro Jahr, zuständig. Der eine, ehemals Pilot, überprüft die Belange der Flugoperation (Cockpitzustand, Unterlagen, Flugvorbereitung der Crew, Lizenzen), der andere, gelernter Flugzeugmechaniker, die Technik (Protokolle über den Unterhalt, Sicherheitseinrichtungen in der Kabine, genereller Zustand des Flugzeugs, Fracht und Frachtraum). Vorgegangen wird gemäss einer standardisierten Checkliste, die gut 50 Positionen umfasst.

 

160 Ramp Inspections pro Jahr angesichts von, allein in Zürich, 130 000 Flugzeugankünften - das erscheint als wenig. Es ist aber nicht nur der Zufall, der hier Regie führt. Öfters werden Flugzeuge aufgrund von Eintragungen in der zentralen Datenbank der ECAC inspiziert, in der die Befunde eingetragen werden. Oder das BAZL erhält einen Hinweis, zum Beispiel von der Flugsicherung oder von einem Flughafen, dem etwa die merkwürdige (zu knappe) Treibstoffkalkulation einer Crew aufgefallen ist. Dass Flash Air gleich zweimal in kurzer Folge kontrolliert wurde, ist laut BAZL kein Zufall.

 

Kategorie I, II, III

 

Die Befunde werden von I (Vormerkung für ordentliche Unterhaltsarbeiten) bis III («No go», Abflug nur nach Mängelbehebung) kategorisiert und der jeweiligen Aufsichtsbehörde und der Fluggesellschaft mitgeteilt. Nicht alle «Findings» betreffen die Flugsicherheit direkt und in gravierender Weise. Das ist etwa bei einem fehlenden Stempel in einem Unterhaltsdokument oder beim Nichtmitführen einer Ersatzbrille durch einen Piloten der Fall.

 

In der Regel zeigen sich die Captains den Inspektoren gegenüber kooperativ, auch wenn sie, wie bei unserem Augenschein in Kloten, nach einem zwölfstündigen Interkontinentalflug den Schlaf im Hotel herbeisehnen. Alle Lizenzen, Navigationsunterlagen und Papiere an Bord der MD-11 einer aus datenschutzrechtlichen Gründen «ungenannt sein wollenden», international unbescholtenen Fluggesellschaft sind in Ordnung. Draussen in Sturm und Regen wird der Inspektor aber doch fündig. An einer Tragflächenspitze (Winglet) ist etwas Farbe abgeblättert, so dass der Schutz für die Kohlefaserstruktur verletzt ist, und an einer Triebwerkaufhängung finden sich schadhafte Nieten. Sie betreffen nicht die tragende Struktur, können anlässlich der ordentlichen Maintenance ausgewechselt werden. Kategorie I also - dem Rückflug des Flugzeugs in den Fernen Osten eine Stunde später steht nichts im Weg.

 

Interessant finde ich noch den Hinweis auf den Mangel Kat. I bei der MD-11 aus Fernost, bei der der Name nicht genannt werden darf... O.K., es kommen immerhin 2 Gesellschaften in Frage....;) So könnte das BAZL die Problematik ja auch umgehen: Betroffen ist eine YAK-42 einer ungenannten Airline aus Tashkent oder der Frachter vom Typ Il-76 einer angolanischen Fracht-Gesellschaft darf die Schweiz nicht mehr anfliegen....

 

Reto

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Das BAZL hat heute Informationen über sieben mit Flugverbot belegte Maschinen veröffentlicht. Vgl. http://www.flightforum.ch/newforum/showthread.php?s=&threadid=19743

 

Die SKS gibt sich damit nicht zufrieden:

 

Bern (AP) Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat die tröpfchenweise Information des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) im Falle der Flugverbote scharf kritisiert. SKS-Geschäftsführerin Jacqueline Bachmann sprach am Mittwochabend im Schweizer Radio DRS von einem «unsäglichen und unerträglichen Theater». Das Departement Leuenberger solle endlich klipp und klar informieren, was in dieser Sache wirklich los sei, forderte sie.
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Schaut sie euch genau an, die 4K-AZ25 der Silk Way Airlines!

 

zrh200309024kaz25b.jpg

 

Hinter der gemäss BAZL-Inspektion seit 01.09.2003 'gesperrten' Maschine versteckt sich die ehemalige Swissair DC-8-62 HB-IDF mit Jahrgang 1968. Schade, wir werden die 'India Delta Foxtrott' wohl nie mehr in der Schweiz sehen!:002:

 

Ich glaube, der Oldie war damals im Zusammenhang mit einem Kuhtransport/Entwicklungshilfeprojekt in Zürich.

 

Reto

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Original geschrieben von retoisler

Hinter der gemäss BAZL-Inspektion seit 01.09.2003 'gesperrten' Maschine versteckt sich die ehemalige Swissair DC-8-62 HB-IDF mit Jahrgang 1968.

Sagt mal, woher wisst Ihr eigentlich solche Dinge (wohin ein Flugzeug verkauft worden ist, welche Immatrikulation es früher mal gehabt hat, etc....)

 

Jimmy, Ehrfürchtig sich verneigend:rolleyes:

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  • 1 Jahr später...

Dieses Thema ist heute aktueller denn je.

 

Eine Publizierung einer "Black-Liste" von fehlbaren Airlines scheint aus juristischen und politischen Gründen nur sehr schwer möglich zu sein.

Dieses hat schon den Eindruck wie "An den Pranger stellen"

 

Könnte man die ganze Sache nicht umdrehen und eine "White-Liste" publizieren?

Also eine Liste aller Airlines, welche eine gültige Bewilligung zum Ein- und Ausflug in der Schweiz haben.

 

Wer auf dieser Liste nicht drauf steht ...... nun ja ..... :)

Was meint Ihr dazu? Wäre das eine Alternative?

 

Grüessli

Joachim, der pragmatische Lösungen schätzt.

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ich bin dagegen, weil:

1) ich kann als "laie" nicht beurteilen, warum die Sperrung exakt erfolgt ist

2) das eigentlich nur für die Boulevardpresse gut ist, können sie wieder Sensationsberichte schreiben und

3) wenn die Airline gesperrt ist, so kann ich in der Schweiz gar nicht damit fliegen, bin also automatisch vor ihr sicher. Wieso muss ich noch genau deren namen kennen?

 

Alex

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Na ja, jede Firma die ne Anleihe auf den Markt gibt erhält ein Kreditrating das besagt wie hoch die Chancen eingeschätzt werden ob der Anleger seine Kohle wieder sieht.

 

Warum sollte es in der Luftfahrt nicht ein gleiches System geben ? Da können verschiedenste Kriterien reinfliessen und man hätte ein gutes Bild wem man sich da anvertraut. Für mich fängt die Flugsicherheit nämlich bei der Personalpolitik des Unternehmens an.

 

Etwas mehr Transparenz würde der Branche nicht schaden, die seriösen Airlines haben dabei ja nichts zu befürchten.

 

 

gruz

andreas

 

PS: Swiss = Aaa

LH = Aaa

CX = AAa

CI = Bbb

 

:D

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<<Schaut sie euch genau an, die 4K-AZ25 der Silk Way Airlines!>>

 

 

hmm, ich dachte erst, da müsste einem ein mangel auffallen...

dabei habe ich festgestellt, dass das äussere triebwerk einen grösseren einstellwinkel als das innere hat. ist das normal? warum? sorry, ist halt etwas OT.

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<<Schaut sie euch genau an, die 4K-AZ25 der Silk Way Airlines!>>

 

 

hmm, ich dachte erst, da müsste einem ein mangel auffallen...

dabei habe ich festgestellt, dass das äussere triebwerk einen grösseren einstellwinkel als das innere hat. ist das normal? warum? sorry, ist halt etwas OT.

Ist auch beim Jumbo und A340 genauso, weil am Boden vollgetankte Tragflächen an den Enden runterhängen. In der Luft werden diese hochgebogen durch das Gewicht und die Triebwerke sind einigermaßen parallel.

 

Zum Thema:

Ich denke wurde alles schon gesagt, ich fände auch eine höhere Transparenz besser.

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Die Franzosen machens übrigens.

 

Als Konsequenz aus den jüngsten Flugzeugabstürzen stellt die französische Regierung eine «Schwarze Liste» der Fluggesellschaften ins Internet. Ab Montag könne auf der Web-Site der Zivilen Luftfahrtbehörde DGAC eine Liste aller Airlines eingesehen werden, die in Frankreich nicht fliegen dürften, erklärte Verkehrsminister Dominique Perben am Donnerstag in Paris. Bis Ende des Jahres soll in Frankreich zudem jeder Pauschalreisende genau erfahren können, mit welcher Fluggesellschaft er in den Urlaub befördert wird.
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Immer wieder muss man feststellen, das jeder irgendwas vor sich "hinschnattert" nur damit was gebrabbelt ist. :rolleyes:

Nur bringt man es scheinbar nicht fertig, mal eine konkrete Frage konkret zu beantworten. ;)

 

Ich wiederhole gerne nochmal was ist weiter oben bereits gefragt habe:

 

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Dieses Thema ist heute aktueller denn je.

 

Eine Publizierung einer "Black-Liste" von fehlbaren Airlines scheint aus juristischen und politischen Gründen nur sehr schwer möglich zu sein.

Dieses hat schon den Eindruck wie "An den Pranger stellen"

 

Könnte man die ganze Sache nicht umdrehen und eine "White-Liste" publizieren?

Also eine Liste aller Airlines, welche eine gültige Bewilligung zum Ein- und Ausflug in der Schweiz haben.

 

Wer auf dieser Liste nicht drauf steht ...... nun ja .....

Was meint Ihr dazu? Wäre das eine Alternative?

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Grüessli

Joachim, der pragmatische Lösungen schätzt.

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Moin!

Nur bringt man es scheinbar nicht fertig, mal eine konkrete Frage konkret zu beantworten.
Das passiert hier öfters. Wie viele Beispiele möchtest Du haben?
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Hast ja recht, Joachim ;)

 

Ob Whitelist oder Blacklist - es kommt doch schliesslich aufs selbe raus. Es stellt sich auch die Frage, ob wirklich alle, welche nicht explizit eine Bewilligung haben, auch kritische Airlines sind. Ich denke es ist ein Unterschied, ob eine Gesellschaft die Schweiz gar nicht anfliegt, entsprechend auch keine Bewilligung dafür haben muss und damit nicht auf so einer Whitelist erscheint, oder aber ob der Airline wirklich explizit keine Bewilligung gegeben wurde.

 

Viel mehr Sinn für den Kunden würde eine Liste machen, welche (zumindest europäisch) von mehreren Ländern koordiniert erstellt würde, oder wenn man die Kriterien für den Eintrag in eine solche Liste koordinieren würde - so gäbe es wirklich vergleichbare Daten. Für sowas ist ja eigentlich die EASA da, oder? Ansonsten gelangt man nämlich wieder an denselben Punkt den Joachim oben schon angetönt hat: 'Wo ist die Grenze?'

 

Gruess,

 

Flo

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Flo, ist schon schwierig.

Deine Argumentation ist auch nicht von der Hand zu weisen.

 

Als Konsument interessieren mich die Namen der "Schrott-Airlines" eigentlich nicht.

So neugierig bin ich nicht. :D

 

Ich möchte nur wissen, ist jene Airline, in welche ich einsteige, als "vertrauenswürdig" einzustufen.

Das sollte doch reichen ... oder sehe ich das falsch? :confused:

 

Grüessli

Joachim

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