MarkusP210 Geschrieben 9. September 2002 Teilen Geschrieben 9. September 2002 Wer weiss mehr darüber: Meldung auf Radio DRS3 von heute Nachmittag: Der Ständerat hat ein Nachtflugverbot von abends 20.00 bis morgens 09.00 Uhr gemäss dem Vertrag mit Deutschland gutgeheissen !! Gruss von einem wütenden Markus der unsere kleine Kammer in's Pfefferland wünscht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bruno Geschrieben 9. September 2002 Teilen Geschrieben 9. September 2002 Es geht hier "nur" ums Wochenende, nicht um jede Nacht!!! <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> Ab 27. Oktober gilt über Süddeutschland eine Wochenend-Nachtflugsperre von 20 bis 9 statt 22 bis 6 Uhr. Dies ist die Folge des Beschlusses der ständerätlichen Verkehrskommission, die Beratung des Luftverkehrsabkommens auszusetzen. Wie Kommissionspräsident Ernst Leuenberger SP/SO erläuterte, ist noch nicht geklärt, welche Möglichkeit die Schweiz hätte, bei Ablehnung des Vertrags gegen die lange angedrohte deutsche Verordnung zu rekurrieren. Auch seien die allfälligen wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Kanton Zürich und den Flughafen Kloten noch nicht beziffert, sagte er weiter. Gruss Bruno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flo Geschrieben 9. September 2002 Teilen Geschrieben 9. September 2002 Bitte zuerst richtig informieren, dann erst motzen: Die ständerätliche Kommission (und NICHT der Ständerat), hat Eintreten auf den Staatsvertrag beschlossen. Das heisst weder, dass der Staatsvertrag angenommen wird, noch hat man eine erweiterte Nachtruheregelung "beschlossen". Diese tritt in Kraft, da die Debatte in der kleinen Kammer erst in der Wintersession geführt wird: nach geltenden internationalen Regeln muss der Bundesrat nämlich am 27. Oktober die Bestimmungen des Staatsvertrags in Kraft setzen, auch wenn er noch nicht ratifiziert ist. Genaueres heute im TV und Radio, morgen in den Zeitungen. Aber bitte jeweils genau hinsehen und hinhören...mit drei Worten ists halt nicht immer gesagt... Grüsse Flo [Dieser Beitrag wurde von Flo am 09. September 2002 editiert.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flo Geschrieben 9. September 2002 Teilen Geschrieben 9. September 2002 Eigentlich war ja der Südanflug auf Ende Oktober geplant, der kommt aber erst nach den Dachziegelbefestigungen (bei uns waren sie noch nicht ). Ich denke, es wird auf der 28 gelandet; falls wettermässig nicht möglich wird wohl eine Ausnahmebewilligung erteilt. Sicher bin ich allerdings nicht... Gruss Flo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ueli Zwingli Geschrieben 9. September 2002 Teilen Geschrieben 9. September 2002 Hallo zusammen Es wurde schon publiziert, wie der Flugbetrieb weitergeht. Die Ziegel auf den Hausdächern im Osten und Süden des Flughafens werden schon angenagelt.... Es werden vermehrt Anflüge auf RWY28 erfolgen, wo ab Oktober 03 der ILS Approach eingeführt wird. Ab gleichem Datum wird auch der Südanflug auf RWY34 eingeführt.(Info Unique Mitteilungsblatt Sept.) ------------------ many happy landings and no more blue screens.... Ueli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bk Geschrieben 9. September 2002 Teilen Geschrieben 9. September 2002 hi Ich sehe diesen Entscheid der Kommission als ersten Schritt eines taktischen Manövers der beiden Kammeren. Wenn der Ständerat den Staatsvertrag gutheissen würde, was passiert dann!? Genau, es gibt ein Differenzbereinigungsverfahren (nennt man doch so, nicht?), da der Nationalrat den Vertrag ja bekanntlich abgelehnt hat. Damit kann die ganze Diskussion auf die nächste Session verschoben werden, es wird folglich Zeit gewonnen. Während dieser Zeit werden, wie schon gesagt wurde, die neuen Regelungen bereits gelten, sprich das Wochenendnachtflugverbot über Deutschland. Das Parlament kann also mal sehen, was diese Regelungen effektiv für Probleme für den Flughafen Zürich, resp. für die Bevölkerung bringt. Erst danach, wenn dieser 'Testlauf' beendet ist, erst dann wird entschieden, wie weiter vorgegangen wird, ob mit einem Ja oder einem Nein zum Staatsvertrag. Das ist meine Interpretation zum Kommentar von Herrn E.Leuenberger von heute. Beat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flo Geschrieben 10. September 2002 Teilen Geschrieben 10. September 2002 Eine nicht ganz uninteressante Meldung von Unique dazu: _____________________________________________ Die Verschiebung der Entscheidung durch die Verkehrskommission des Ständerates hat zur Folge, dass Unique (Flughafen Zürich AG) die folgenschwere zweite Stufe des Staatsvertrags (Wochenendregelung, süddeutsche Feiertagsregelung und weitere Einschränkungen für den Flugbetrieb) auf den 27. Oktober 2002 umsetzen muss. Damit muss ein seit Jahrzehnten bewährtes Pistenbenützungskonzept umgestellt werden. Mit den vorgezogenen Massnahmen muss am Flughafen Zürich, bei den Fluggesellschaften und letztlich auch bei den Passagieren mit Kosten in zweistelliger Millionenhöhe gerechnet werden. Die Umsetzung der zweiten Stufe wird in den betreffenden Stunden zu massiven Verspätungen führen. Die Verschiebung des Geschäfts im Ständerat wird den Bund zwingen, das angestammte Rekursrecht der Bevölkerung zu beeinträchtigen, indem die an Unique zu erteilenden Bewilligungen sofort durchzusetzen sind. Mit Umsetzung der ersten beiden Stufen des Staatsvertrags sind die folgenschwersten Massnahmen eingeführt, bevor das Parlament über den Staatsvertrag entschieden hat. Für sämtliche gemäss Angaben der Verkehrskommission des Ständerates noch unbeantworteten Fragen (insbesondere Europarecht und betriebswirtschaftliche Folgen der Wochenendregelung) hat Unique (Flughafen Zürich AG) dem Bund bereits lange zuvor ausführliche Expertisen, Gutachten und Unterlagen geliefert, welche aus unserer Sicht eine Beantwortung erlaubt hätten. Unique Corporate Communications Vertragstext zur zweiten Stufe Staatsvertrag: „An Samstagen, Sonntagen und den in der Anlage genannten gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg, jeweils in der Zeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr und von 06.00 Uhr bis 09.00 Uhr Ortszeit, wird der Anflugverkehr über deutschem Hoheitsgebiet nicht unterhalb einer Flughöhe von Flugfläche 100 abgewickelt; die Ausnahmeregelung nach Buchstabe a gelten entsprechend.“ Flugfläche 100 = 10'000 Fuss über Meereshöhe/ca. 3'300 Meter _____________________________________________ Gruss Flo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 10. September 2002 Teilen Geschrieben 10. September 2002 Ich glaube fast sogar, dass der Beat in Horgen ein Nachbar vom Vreny Spörri ist, gell? Gruss Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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