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Gewerbsmässige Rundflüge mit PPL-Lizenz


miku

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen

 

Habe da mal eher eine juristische Frage. Es ist mir klar, dass per Gesetz, gewerbsmässige Flüge (Flüge wo der Pilot mittels übermässigem Entgeld Passagiere transportiert) mit der PPL-Lizenz verboten sind (steht ja schliesslich auch für private pilot license).

 

Jedoch wie wird das gehandhabt bei Flugschulen, Fluggruppen usw. wo der Fluggast gegenüber der Schule oder dem Club einen Betrag bezahlt (diese Werben auch für Ihre Rundflüge), der Auszuführende Pilot von der Schule bzw. vom Club KEIN Geld erhält.

 

Aus meiner Sicht ist es dann kein gewerbmässiger Flug mehr, da der Pilot KEIN Geld damit verdient.

 

Ist das richtig? Und wie wird das in der Schweiz gehandhabt (bzw. wenn ein Unfall geschieht wie ist es juristisch?)

 

Merci für Euer Feedback.

 

Gruss

 

Michael

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Michael

 

bei gewerbsmässig durchgeführten Flügen durch z.Bsp. Flugbetriebe ist untergeordnet, ob der Pilot entlöhnt wird. Entscheidend ist, dass das Fluggerät gewerbsmässig zugelassen und eingetragen ist und der durchführende Pilot die Berufspilotenlizenz besitzt. Dann kann der Flugbetrieb seine Gäste öffentlich bewerben und den Flug nach freien marktwirtschaftlichen Grundsätzen verrechnen.

 

 

Gruss

Heinz

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Salü Michael!

 

Bei den Flügen mit PPL wird nicht nur eingegrenzt, dass die Kosten deinen Selbstkostenpreis nicht übersteigen dürfen, sondern auch, dass die Flüge nur in einem bestimmten Personenkreis geworben werden darf. Respektive nicht für jedermann zugänglich sind.

Dein Werbezettel, den du bei dir in der Firma am schwarzen Brett aufhängst, kann somit als legal interpretiert werden, denn du addressierst ja nur die Mitarbeiter. Nicht so aber die Werbung des Vereins, welcher eben das Ziel hat, das Fliegen für jedermann zugänglich zu machen.

Allerdings ist das eine Oder-Verknüpfung, womit nur schon eine der Bedingungen erfüllt sein muss, damits ein gewerblicher Flug wird.

 

Dein Gedanke ginge ja zwar schon in die richtige Richtung, nur leider - wie schon von Heinz erklärt - sind die Piloten nicht einfach nur PPL und die Flugzeuge auch nicht nur privat vermietete Maschinen. Da liegt der Unterschied, damits wieder legal wird und die von Joachim herzlich geliebten Herren in Bern entspannt zurücklehnen können... :D

 

Gruss von Dani, den es angurkt, dass seine Idee nicht klappt, mit dem PPL Rundflüge machen zu können und damit Stunden zu sammeln... ;)

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Original geschrieben von BH47

...Ich hoffe Du hälst das BAZL nicht für allzu blöd ....

 

Hallo Joachim

 

Muss man eigentlich auf jede Frage antworten?! :D

 

Gruess

Tom

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Original geschrieben von HaPe

Ach lass ihn doch sein 1000stes Posting geniessen....:D

 

Herrje, das ging ja mal schnell Joachim :D Wann schmeisst Du eine Runde da drauf? ;)

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Am besten Mittwoch 19:00 Uhr im "The Londoner Pub" in Kloten.

Dann ist wenigsten Vollmond und ich kann dann mal richtig spinnen:D und Uschi fährt mich.

Ist das ok?

 

Und anschliesend machen wir dann einen nichtgewerblichen Rundflug

 

Gruss

Joachim

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Dani,

 

das Thema wurde schon einige Male besprochen. Deine Antwort ist aber leider falsch, wenn Du die Korrektur erlaubst: Man darf private Flüge einem nicht eingegrenzten Personenkreis anbieten. Machen ja sehr viele auf ihrer Homepage. Man darf dann allerdings nicht mehr als die Selbskosten verlangen (Voraussetzungen im Gesetz sind kumulativ).

 

Ausserdem ist nach BAZL-Praxis der eingegrenzte Personenkreis SEHR schnell gesprengt. Schwarzes Brett am Arbeitsplatz u.U. schon ein Grenzfall.

 

Siehe auch hier:

 

 

http://www.flightforum.ch/newforum/showthread.php?s=&threadid=19045

 

Gruss,

Philip

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Philip, jetzt komm Du nicht noch mit Deinem Juristensch......

Lese lieber das vorgängige und sag ob Du kommst.

 

Gruss

Joachim

 

PS: Am besten der Michael (miku) kommt auch gleich in unsere Stammbeiz

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Wieder zum eigentlichen Thema...

 

Wollt ihr mir also sagen, dass all' die Rundflugpiloten von all' den Schulen und Vereinen ein CPL haben und dass all' die C-172 für gewerbsmässigen Flug bewilligt sind?

 

Ich habe da so meine (grossen) Zweifel.

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Guete Morge

 

 

ein Flugbetrieb/Club wird sich hüten, einen gewerbsmässigen Flug nicht nach Vorschriften auszuführen! Ich hatte mal die Gelegenheit, mangels gerade verfügbarer CPL-Piloten, einen solchen PAX-Flug zu machen, die Paxen haben dann einfach das Flugzeug direkt bezahlt und ich erhielt eine freiwillige Zuwendung, allerdings fürs Briefing und nicht fürs fliegen.

 

Dieser Flug kam günstiger zu stehen, als ein ordentlicher gewerbsmässiger Flug, den Paxen hats gefallen.

 

Gruss

Heinz

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Original geschrieben von miku

Wieder zum eigentlichen Thema...

 

Wollt ihr mir also sagen, dass all' die Rundflugpiloten von all' den Schulen und Vereinen ein CPL haben und dass all' die C-172 für gewerbsmässigen Flug bewilligt sind?

 

Ich habe da so meine (grossen) Zweifel.

 

Hallo Michael,

 

bis Einführung von JAR-FCL war es möglich mit einer "beschränkten Berufspilotenlizenz (BB)" (was für eine tolle Bezeichnung) Rundflüge durchzuführen. In JAR-FCL gibt es diese nun nicht mehr wo nun in der Tat ein CPL notwendig ist um von Vereinen und Clubs angebotene Rundflüge durchzuführen.

 

Ciao, Markus ;)

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Original geschrieben von BH47

Am besten Mittwoch 19:00 Uhr im "The Londoner Pub" in Kloten.

 

Gruss

Joachim

 

Also ich bin dabei :D

 

Ciao, Markus ;)

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Joachim, darf ich dann dort meinen Juristensch... los werden? :D

Sonst komm ich nämlich nicht. :D :D

 

Nein, im ernst, wo genau ist denn dieses Pub in Kloten?

 

Philip

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Schön Markus wenn Du kommst.

Philip, aber sicher darfst Du referieren, was für eine Frage.

Der Michael (miku) kommt eventuell auch.

 

Die Beiz ist in der Schaffhauserstr. 62, Kloten.

Von ZH kommend, Ausfahrt Glattbrugg nehmen und dann rechts Richtung Kloten. Nach ca. 500m rechter Hand.

 

Gruss

Joachim

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Original geschrieben von Markus Danhel

Hallo Michael,

 

bis Einführung von JAR-FCL war es möglich mit einer "beschränkten Berufspilotenlizenz (BB)" (was für eine tolle Bezeichnung) Rundflüge durchzuführen. In JAR-FCL gibt es diese nun nicht mehr wo nun in der Tat ein CPL notwendig ist um von Vereinen und Clubs angebotene Rundflüge durchzuführen.

 

Ciao, Markus ;)

 

Hallo Markus

 

Es ist eben nicht so. Solange die Vereine nicht mehr Entgeld verlangen als die "Selbstkosten"(im Sinne von Art 100 abs 1 Buchstabe a), kann der Flug auch von einem PPLer durchgeführt werden. (Siehe Philips Posting und LFG 100)

 

Gibt es eigentlich eine Sonderregel, für FI's ohne CPL? Dürfen die eine Entschädigung für ihr Tun erhalten?

 

Gruss

Stefan

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Wilko Wiedemann
Original geschrieben von miku

Wieder zum eigentlichen Thema...

 

Wollt ihr mir also sagen, dass all' die Rundflugpiloten von all' den Schulen und Vereinen ein CPL haben und dass all' die C-172 für gewerbsmässigen Flug bewilligt sind?

 

Ich habe da so meine (grossen) Zweifel.

 

Hallo Miku

 

Bist du eigentlich selber in einem Verein ? Du solltest dir mal den Flugbetrieb in diesen Vereinen genau ansehen. Der ist meistens ziemlich straff organisiert, meistens von Leuten, die auch beruflich irgendwie mit der Fliegerei zu tun haben. Dies trifft vorallem zu, wenn der Verein eine eigene Flugschule unterhält. Diese muss nämlich eine Betriebsbewilligung des BAZL haben, natürlich müssen dann die Flieger auch gewerblich zugelassen werden. Die Fluglehrer sind auch alle im Besitze eines CPL.

 

Schau dir doch mal in einem Verein die Rundflugpiloten genau an. Meistens sind das nämlich immer diesselben, erfahrenen Piloten und nicht einfach irgend ein PPLer. In unserem Club, der auch Rundflüge anbietet, fliegen nur wenige Piloten diese Flüge. Allesammt Fluglehrer mit CPL, teilweise sogar mit IFR-Lizenz. Da kann also nicht jeder beliebige Pilot daher kommen und Gratisflugstunden geniessen.

 

Ich zweifle nicht daran, dass sicher irgendwo Rundflüge angeboten werden, wo rechtlich gesehen nicht alles koscher abläuft, aber ich denke, die meisten achten sehr darauf, dass alles korrekt läuft.

 

Gruss

 

Wilko

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Gast Hans Fuchs

Ich weiss nicht ob es bisher wirklich klar geworden ist, daher hier mein Senf, der aber mit grosser Sicherheit zutreffen dürfte.

 

Für gewerbliche Flüge im Inland braucht es mindestens ein BB, welches es entegen der Vermutung von Markus tatsächlich immer noch gibt. Ich habe selber eins, und wäre für solche Flüge immer noch berechtigt, und mit diesem Ausweis habe ich ein paar Jahre lang auch tatsächlich kommerzielle Flüge gemacht.

 

Für kommerzielle Flüge ins Ausland braucht es mindestens ein CPL.

 

Weitere Voraussetzungen sind:

1. Der Anbieter der kommerziellen Flüge muss seine Piloten jährlich schulen und überprüfen. Wie genau diese Qualfizierungen zu geschehen habe, ist meines Wissens nicht genauer definiert.

2. Ausserdem muss der Anbieter die Namen und Flugerfahrung seiner Piloten dem BAZL jeweils einmal im Jahr melden.

 

Wäre zu erwähnen, dass das BB neu nicht mehr erworben werden kann, bisherige Inhaber es aber behalten können.

 

Leider ist dem BAZL nebst Lugano noch ein weiterer Geniestreich gelungen. Ab 2004 müssen nämlich BB Piloten bei ihrer 2 jährigen Erneuerung jeweils ein Medical Classe 1 erwerben. In eventuell dazwischenliegenden Untersuchungen genügt dann nach vielen Protesten ein Class 2 Medical.

 

Diese in jeder Hinsicht verunglückte Übung ist aber mit Sicherheit ein eigenes Thema wert.

 

Heinz Flug war also sicher kein kommerzieller Flug, sondern ein privater mit den entsprechenden Versicherungsrechtlichen Einschränkungen. Die Frage stellt sich, ob dies den Passagieren auch klar gewesen ist.

 

Hans

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