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BBJ mit ner PPL fliegen?


Wifler

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servus,

 

als nicht-pilot habe ich mal eine frage. des öfteren sieht man ja sendungen (meist auf kabel1 oder so), in denen gezeigt wird, was irgendwelche reichen scheichs sich in ihre privat-boeings bauen (sog. BBJ's).

 

nun die frage: wer fliegt die kisten? sind das berufspiloten? sind das airliner-piloten? sind das privatpiloten?

 

zusätzlich würde mich interessieren, ob man ein so großes und schweres geschoß wie eine 737 dann eigentlich VFR fliegen darf oder ob man sie IFR fliegen MUSS.

 

so, etwas komische frage, aber evtl. weiß ja jemand eine antwort...

 

gruß

 

ferdi

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Hi Ferdi.

 

Diese Privatjets (bis zu B747 und A340) werden von Berufspiloten mit ATPL (Linienpilotenlizenz) geflogen. Diese sind bei den Scheichs angestellt.

 

Du kannst jedes Flugzeug nach Sichtflugregeln (VFR) fliegen.

 

Gruess

Beat

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Ich glaube Ferdi meint wirklich solche Scheichs, die Ihre grossen Brummer selber fliegen.

 

Das gibt es natürlich. Dafür ist auch kein ATPL notwendig - PPL reicht. So zumindest war bis anhin die Rechtssituation z.B. auch in Deutschland, wo man Grossraumflugzeuge auch hätte mit PPL steuern dürfen. Voraussetzung: Keine gewerblichen Flüge und gültiges Type-Rating für die betreffende Maschine. Für VFR-PPL natürlich auch nur Sichtflüge.

 

Bis zur Einführung von JAR war solches "Treiben" in der CH natürlich nicht möglich aufgrund der damaligen Gewichtsbeschränkung von 5.7t für PPL.

 

Wie die Lage im betreffenden "Morgenland" ist, beurteilt sich nach den dortigen Gesetzen.

 

Philip

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OK, genau das wollte ich wissen. nicht daß ich mir in der nächsten zeit meine eigene boeing kauf, aber es hat mich einfach interessiert...

 

Danke für Eure Antworten...was nicht so alles möglich ist.....grins

 

Gruß (und frohes fest)

 

ferdi

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@beat

 

mir wurde mal gesagt, dass man mit airlinern nicht vfr fliegen dürfe.

das hat ein copi auf ner 737 mir gesagt. mich hatte das nämlich auch mal interessiert. er meinte, am beispiel der 737, dass die nur für ifr zugelassen sei, ausgenommen jetzt natürlich visual approaches..., aber das ist ja auch nicht wirklich vfr.

liebe grüße,

 

dennis

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Original geschrieben von dennis

mir wurde mal gesagt, dass man mit airlinern nicht vfr fliegen dürfe. Das hat ein copi auf ner 737 mir gesagt.

Vom Hörensagen lernt man lügen, heisst es bei uns sehr treffend.

 

Wär doch zu schön, wenn jeder nur das posten würde, was er wirklich weiss.

 

Hans

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Dennis,

 

das Einzige, was vorgeschrieben ist ist Folgendes:

 

Ein kommerzieller Flug (egal ob mit PA28 oder B747) muss nach Möglichkeit IFR gemacht werden. Nach Möglichkeit heisst: sofern es der Start- und Zielflughafen zulassen und es mit dem Flugzeugtyp möglich ist. Jede Theorie, dass mit einem Flugzeug grundsätzlich nicht VFR geflogen werden dürfte ist absoluter Quark.

 

Nehmen wir an, Jet Aviation hat zahlende Passagiere Genf-Sion. Dieser Flug muss komplett IFR gemacht werden - auch wenn die 'approach procedure' eine mehr-Flugzeit von bis 20 Minuten bedeutet. Wird dieser Flug aber aus irgendeinem Grund mit einem Flugzeug ohne Druckkabine/Sauerstoffeinrichtung durchgeführt, so darf in Sion VFR gelandet werden - da das Flugzeug die nötige IFR-Höhe von FL170 nicht zulässt. Im Gegenzug muss aber der Rückflug ein Joining beinhalten und der Anflug IFR gemacht werden....immer 'nach Möglichkeit'.

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Original geschrieben von Philip

Ich glaube Ferdi meint wirklich solche Scheichs, die Ihre grossen Brummer selber fliegen.

 

(...)

 

Das kann doch gar nicht möglich sein... :D

 

Gruess

Beat

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Hoi Beat! Mal ein gemeinsamer Thread... :-)

 

In CH (und auch USA) sind für Flugzeuge ab einer gewissen grösse MC (Multi Crew) vorgeschrieben. In CH ist das glaub ich für alle Jet angetriebenen Business Jets der Fall. Eine King Air 200 darfst Du noch Single Pilot fliegen (Privat), aber ab King Air 350 ist glaub ich auch Schluss. In den USA kann man die kleineren Cessna Jets (550) auch alleine fliegen. Commercial allerdings ist immer Multi Crew vorgeschrieben ab 5.7 MTOM.

 

Vielleicht weiss jemand mehr Details dazu?

 

Gruess!

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Ober ob multi crew oder single pilot ist ja keine Frage der Lizenz. Eine PPL-Lizenz schliesst das per se ja nicht aus. Bitte korrigiert mich, wenn ich einen Überlegungsfehler mache.

 

Philip

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Wer Geld für eine private BBJ hat, hat auch Geld für ein eigenes CPL.

 

Die hier angesprochenen "Scheichs" sind sehr oft Berufspiloten oder auch Militärpiloten. Aber nicht um damit Geld zu verdienen sondern nur als Zeitvertreib und Hobby. Schnelle Autos und Flugzeuge waren schon immer Sammelobjekte reicher Leute.

 

Gruss

 

Wilko

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Hallo bi,

 

ja dann habe ich falsch gelegen - habe es ehrlich gesagt auch nicht nachgeschaut... Schande.

 

Hast Du zufälligerweise die Fundstelle zur Hand? Art.?

 

Danke!

Philip

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Da gebe ich Dir recht, Joachim! Wieviele MC-Piloten mit PPL gibt es schon! Auf der anderen Seite war ja das eigentlich genau die Frage diese Threads - wir erfahren also bereits wieder neues aus den dunklen Tiefen des JAR-Jungles.

 

Mit Überraschungen geizt auch JAR nicht . . . einmal mehr.

 

Übrigens habe ich das Problem diesfalls auch schon falsch in einem aktuellen Werk über die Berufsfliegerei beantwortet gesehen.

 

Gruss,

Philip

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Original geschrieben von ursmunger

Ein kommerzieller Flug (egal ob mit PA28 oder B747) muss nach Möglichkeit IFR gemacht werden

Sehr erstaunlich, dass das niemand in Frage gestellt hat. Ich tue es hiermit.

 

Wer kann mir zeigen, wo das geschrieben steht? Bitte keine Vermutungen, davon wurden bei diesem Thema schon viel zu viele gemacht.

 

Hans

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Schade! Die beiden letzten Fragen (Gewichtslimite und IFR für kommerzielle Flüge) hätten mich sehr interessiert.

 

Hans und ich hoffen weiter auf eine Antwort... ;) :D

 

Philip

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Zum Punkt kommerzieller VFR. Jeder weiss ja, dass es das gibt, denn alle Alpenrundflüge mit Kleinflugzeugen werden ja so abgewickelt. In der Verordnung über die Betriebsregeln

im gewerbsmässigen Luftverkehr, steht zu den Wetterbedingung für VFR:

 

4.11.4 Wettermindestbedingungen

4.11.4.1 VFR-Flüge

Ein VFR-Flug darf erst begonnen werden, wenn sich auf Grund der

neuesten verfügbaren Wetterinformationen voraussehen lässt, dass die Wetterverhältnisse längs der Strecke, auf dem Zielflugplatz und unter Vorbehalt von Ziffer 4.11.3.2 auf enigstens einem Ausweichflugplatz einen solchen Flug erlauben.

 

Daraus darf geschlossen werden, dass kommerzielle VFR Flüge erlaubt sind. Die einzige Einschränkung ist unter 5.2 dass einmotorig nur bei Tag VFR geflogen werden darf.

 

Hans

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bi:

Ich kann den Mist nirgends finden.

Ich glaube, dass Du auch nicht fündig wirst. Nach JAR-FCL gibt es nämlich keine Gewichtsbeschränkung mehr für PPL.

 

Philip

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