Zum Inhalt springen

Luftraum G


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Im oben von mds geposteten Link, Art. 29, Absatz 2b. Und dies wäre dann demnach ein „Mode-S-Transponder von mindestens Level 2 mit SI-Code und Elementary-Surveillance-Funktionalität“.

Bearbeitet von Dominik Lambrigger
Geschrieben

Da steht aber nur was über reduzierte Mindestsichtweiten, nicht über reduzierte Wolkenabstände!

 

Florian

Geschrieben

Das ist in der Tat etwas verwirrend. Es wird ja auf Artikel 23 Absatz 3 Bezug genommen und der redet explizit von „Flug ausserhalb der Wolken und mit ständiger Sicht auf den Grund“.

Geschrieben

Hier noch die Interpretation des AeCS:

 

Bisher war es möglich, ausserhalb der Wolken im Luftraum «Golf» bis 2000 Fuss / 600 Meter über Grund zu fliegen. Neu kann generell im Luftraum «Golf» ausserhalb der Wolken nur noch bis 1000 Fuss / 300 Meter über Grund geflogen werden. Im Band zwischen 1000 Fuss / 300 Meter und 2000 Fuss / 600 Meter über Grund kann ausserhalb der Wolken nur mit einem Transponder geflogen werden; ohne Transponder gelten die gleichen Werte wie im Luftraum «Echo», nämlich 1000 Fuss / 300 Meter Wolkenabstand vertikal und 1500 Meter horizontal.

Geschrieben

Da ist aus meiner Sicht nichts verwirrend - steht nur nicht das drin, was Du gerne hättest!

 

23.1 Sagt ja klar, dass SERA.5001 gilt - und damit über 1000ft die dort beschriebenen Wolkenabstände. Keiner der anderen Absätze schränkt das explizit ein.

 

23.3 verschärft zunächst einmal SERA.5001 in so fern, all das in SERA für Flüge oberhalb 1000f in Luftraum Golf keine Bodensicht erforderlich ist. On Top über Bodennebel darf man also in der Schweiz im Gegensatz zum Rest von Europa nicht in Golf fliegen (was bei manchen Wetterlagen durchaus eine signifikante  Einschränkung darstellt). 

 

Das "ausserhalb von Wolken" ist doppelt, da es ja in SERA.5001 ohnehin vorgeschrieben ist. In eurer VRV-L steht genau genommen nirgendwo, dass man näher an diese ranfliegen darf, als es SERA vorsieht. Auch die von Dir gepostete Interpretation des AeCS ist (selbst wenn natürlich nicht rechtsverbindlich) in dem Punkt sehr schwammig geschrieben, weil sie auch nicht explizit sagt, dass man näher an die Wolken ran darf (1000ft Abstand ist ja auch "ausserhalb von Wolken"). 

 

In Summe ist das offensichtlich eine sehr schlechte Verordnung aus gleich 2 Gründen - aber warum sollen nur wir deutschen Mist in der Luftfahrgesetzgebung machen:

- Es ist gleich an mehreren Stellen extrem unklar formuliert, so dass es zumindest für Ausländer ein erhebliches Risiko darstellt, tatsächlich Deiner Interpretation zu folgen. Kann ja sein, dass euer Gesetzgeber sogar das gemeint hat, was Du schreibst - es steht aber im Wortlaut des Gesetzes nun mal hart anders drin...

- Nachdem SERA gerade dazu geschaffen wurde, endlich mit diesen ganzen nationalen Eigenheiten und Unterschieden aufzuräumen, wird hier gleich an mehreren Stellen wieder daran rumgebastelt. Dies ist ganz klar massiv gegen das Wesen und die Idee der EASA. Ganz praktisch bedeutet das, dass ich weiterhin für einen Flug von Egelsbach nach Dubrovnik mindestens 4 nationale Luftfahrtverordnungen lesen muss - natürlich in den jeweiligen Landessprachen - um wissen zu können, wie ich eigentlich fliegen darf. Und dann wundern wir uns, dass die Fliegerei in den USA eine ganz andere Stellung hat...

 

 

Florian

Geschrieben

In the letter of the rules magst du schon recht haben. In the spirit of the rules sollten wir wohl weiterhin Reglement XMV anwenden.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...