Dominik L Geschrieben 13. Oktober 2017 Geschrieben 13. Oktober 2017 (bearbeitet) Im oben von mds geposteten Link, Art. 29, Absatz 2b. Und dies wäre dann demnach ein „Mode-S-Transponder von mindestens Level 2 mit SI-Code und Elementary-Surveillance-Funktionalität“. Bearbeitet 13. Oktober 2017 von Dominik Lambrigger 1 Zitieren
Chipart Geschrieben 13. Oktober 2017 Geschrieben 13. Oktober 2017 Da steht aber nur was über reduzierte Mindestsichtweiten, nicht über reduzierte Wolkenabstände! Florian Zitieren
Dominik L Geschrieben 13. Oktober 2017 Geschrieben 13. Oktober 2017 Das ist in der Tat etwas verwirrend. Es wird ja auf Artikel 23 Absatz 3 Bezug genommen und der redet explizit von „Flug ausserhalb der Wolken und mit ständiger Sicht auf den Grund“. Zitieren
Dominik L Geschrieben 13. Oktober 2017 Geschrieben 13. Oktober 2017 Hier noch die Interpretation des AeCS: Bisher war es möglich, ausserhalb der Wolken im Luftraum «Golf» bis 2000 Fuss / 600 Meter über Grund zu fliegen. Neu kann generell im Luftraum «Golf» ausserhalb der Wolken nur noch bis 1000 Fuss / 300 Meter über Grund geflogen werden. Im Band zwischen 1000 Fuss / 300 Meter und 2000 Fuss / 600 Meter über Grund kann ausserhalb der Wolken nur mit einem Transponder geflogen werden; ohne Transponder gelten die gleichen Werte wie im Luftraum «Echo», nämlich 1000 Fuss / 300 Meter Wolkenabstand vertikal und 1500 Meter horizontal. Zitieren
Chipart Geschrieben 13. Oktober 2017 Geschrieben 13. Oktober 2017 Da ist aus meiner Sicht nichts verwirrend - steht nur nicht das drin, was Du gerne hättest! 23.1 Sagt ja klar, dass SERA.5001 gilt - und damit über 1000ft die dort beschriebenen Wolkenabstände. Keiner der anderen Absätze schränkt das explizit ein. 23.3 verschärft zunächst einmal SERA.5001 in so fern, all das in SERA für Flüge oberhalb 1000f in Luftraum Golf keine Bodensicht erforderlich ist. On Top über Bodennebel darf man also in der Schweiz im Gegensatz zum Rest von Europa nicht in Golf fliegen (was bei manchen Wetterlagen durchaus eine signifikante Einschränkung darstellt). Das "ausserhalb von Wolken" ist doppelt, da es ja in SERA.5001 ohnehin vorgeschrieben ist. In eurer VRV-L steht genau genommen nirgendwo, dass man näher an diese ranfliegen darf, als es SERA vorsieht. Auch die von Dir gepostete Interpretation des AeCS ist (selbst wenn natürlich nicht rechtsverbindlich) in dem Punkt sehr schwammig geschrieben, weil sie auch nicht explizit sagt, dass man näher an die Wolken ran darf (1000ft Abstand ist ja auch "ausserhalb von Wolken"). In Summe ist das offensichtlich eine sehr schlechte Verordnung aus gleich 2 Gründen - aber warum sollen nur wir deutschen Mist in der Luftfahrgesetzgebung machen: - Es ist gleich an mehreren Stellen extrem unklar formuliert, so dass es zumindest für Ausländer ein erhebliches Risiko darstellt, tatsächlich Deiner Interpretation zu folgen. Kann ja sein, dass euer Gesetzgeber sogar das gemeint hat, was Du schreibst - es steht aber im Wortlaut des Gesetzes nun mal hart anders drin... - Nachdem SERA gerade dazu geschaffen wurde, endlich mit diesen ganzen nationalen Eigenheiten und Unterschieden aufzuräumen, wird hier gleich an mehreren Stellen wieder daran rumgebastelt. Dies ist ganz klar massiv gegen das Wesen und die Idee der EASA. Ganz praktisch bedeutet das, dass ich weiterhin für einen Flug von Egelsbach nach Dubrovnik mindestens 4 nationale Luftfahrtverordnungen lesen muss - natürlich in den jeweiligen Landessprachen - um wissen zu können, wie ich eigentlich fliegen darf. Und dann wundern wir uns, dass die Fliegerei in den USA eine ganz andere Stellung hat... Florian 2 Zitieren
Dominik L Geschrieben 13. Oktober 2017 Geschrieben 13. Oktober 2017 In the letter of the rules magst du schon recht haben. In the spirit of the rules sollten wir wohl weiterhin Reglement XMV anwenden. Zitieren
mds Geschrieben 13. Oktober 2017 Geschrieben 13. Oktober 2017 Anhang 1 wäre auch noch zu berücksichtigen: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20141955/index.html#app1ahref0 Zitieren
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