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JAR-FCL mal wieder ...


dennis

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Hallo zusammen !

 

Es stimmt doch, dass Motorsegler jetzt irgendwie unterteilt sind, oder? Nach Reisemotorseglern und Segelflugzeugen mit Klapptriebwerk. bitte verbessern, wenn's nicht stimmt, denn ich gehe davon aus, dass das so ist.

was muss ich denn jetzt machen, wenn ich segelflugzeuge mit klapptriebwerken fliegen möchte?

ich habe ppl-a und c nach altem recht.

danke für eine antwort schonmal im voraus.

gruß

 

dennis

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Christian Thomann

Also Dennis

 

Du siehst es genau richtig. Es wird auch in der Schweiz unterschieden zwischen Motorseglern der gebräuchlichen Art wie Falke, Piccolo oder Super-Dimona. Das sind die TMG (Touring Motor Glider), wie auch du geschrieben hast Reisemotorsegler. Für diese TMG braucht es eine spezielle Ausbildung, die sehr nahe an die Motorflugausbildung herankommt. Die Theorielektionen können auch nur auf TMG angepasst sein. Ich empfehle dies aber nicht, da der Unterschied gering ist. Auch ich habe die ganze Motorflug-Theorieprüfung abgelegt.

Die Ausbildung kann auf drei Arten erfolgen:

1. als reine TMG-Ausbildung, dann braucht man vorgängig keine Motorflug- oder Segelflugausbildung, ist dann aber auch nur für TMG gültig

2. als Erweiterung von der Motorflugseite aus

3. als Erweiterung von der Segelflugseite aus

 

Ein Motorfluglehrer kann nur Piloten mit Motorfluglizent ausbilden analog Segelfluglehrer für Segelflugpiloten.

 

Nebst TMG gibt es noch die Klasse der eigenstartfähigen Flugzeuge. Das ist wie eine eigene Startart zu verstehen, wie auch Motorschlepp oder Windenstart. Für diese braucht es 20 Starts im Eigenstart unter Aufsicht eines Segelfluglehrer, wovon 10 Starts am Doppelsteuer mit Fluglehrer, logischerweise im Motorsegler, sollte der Pilot einen Einsitzer betreiben wollen. Hier geht es darum, die speziellen Fluglagen Start, Steigflug, Sinkflug, Motorausfall, Notlagen etc. zu erarbeiten. Nach erfolgter Ausbildung wird ein Eintrag im Segelflugbuch (Schweiz) durch den Segelfluglehrer gemacht. Dies wird seit einigen Jahren mit einem Kleber zum ausfüllen vereinfacht. Hier kann es sein, dass der umschulende Fluglehrer keine eigentliche Erfahrung auf dem betreffenden Flugzeug hat. Hier ist es vernünftig, wenn ein entsprechend erfahrener Pilot unter Aufsicht des FL beigezogen wird. Dies wird vom BAZL auch so empfohlen! Schlussendlich unterschreibt aber der Fluglehrer alleine.

 

Zuletzt gibt es noch die sog. Heimkehrhilfen, Flautenschieber, Absaufhemmer. Das sind die Zuckerwassermotörli, welche eine zu geringe Startleistung haben, um sie in die Klasse der Eigenstarter einreihen zu können. Hier erolgt bloss eine Einweisung auf diese Startart, die durch einen Fluglehrer, der Hersteller selbst, der Flugzeughersteller oder ein erfahrener Pilot, z.B. bei Verkauf. Auch hier muss ein Eintrag im Flugbuch des eingewiesenen Piloten mit Unterschrift erfolgen. Die vorgeschriebene oder empfohlene Mindestzahl der Starts habe ich hier im Moment nicht im Kopf. Ich denke aber, das es höchsten 10 sein wird.

 

Ich hoffe, dieser Überblick decke deine Frage ab.

 

Ich möchte aber noch auf Folgendes hinweisen!

Dank eines multilateralen Abkommens anerkennen die Behörden der Staaten Frankreich, Schweiz, Deutschland und Österreich die ausländischen Segelfluglizenzen gegenseitig!

 

Grüsse

Chregel

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