cf394 Geschrieben 10. November 2003 Geschrieben 10. November 2003 Markus, das Problem besteht eben leider genau im ersten Fall (auch). Was mir nicht klar ist ob ich einen EU-Buerger mit Niederbelassungsbewilligung in der Schweiz auch mitnehmen darf oder nicht von z.B. Strassbourg nach Paris. Im grossen ganzen muss dass mit irgendwelchen cabotage regeln zusammenhaengen denn im kommerziellen Betrieb stellt sich das Problem ja nicht da es dort zwischenstaatlich geregelt ist. Chris Zitieren
Karl Hunkeler Geschrieben 15. November 2003 Geschrieben 15. November 2003 Nach Aussage des betroffenen Piloten spielt es gar keine Rolle, ob der Passagier EU-Bürger ist oder nicht, das einzige Kriterium war, von wo nach wo der Pa geflogen wurde. Wenn der Pax in der Schweiz zusteigt, dann darf man ihn durch die ganze Welt fliegen und dort austeigen lassen. Was gemäss den Franzosen nicht geht, ist mit dem Flugzeug in die EU fliegen, dort einen Pax aufladen, auf einem anderen Flugplatz wieder in der EU ausladen und dann alleine wieder nach hause fliegen. Der Pilot hat eine Tochter in Frankreich, weitere Verwandte in Portugal. Er darf nicht seine Tochter in Frankreich abholen und sie nach Portugal transportieren.... Zitieren
MarkusP210 Geschrieben 15. November 2003 Geschrieben 15. November 2003 Das wäre dann ja wohl Cabotage... (zumindest wenn der Transport gegen Entgeld stattfand) Markus Zitieren
BH47 Geschrieben 15. November 2003 Geschrieben 15. November 2003 Hallo Karl Schön das Du jetzt auch hier im Forum bist. Bisher habe ich immer nur vernommen, was nicht geht oder verboten ist. Was oder wie ist denn nun der "legale" und praktikable Weg das der besagte Pilot seine Tochter mit einem HB-Flieger von Frankreich mit nach Portugal nehmen kann. Gruss Joachim Zitieren
Karl Hunkeler Geschrieben 16. November 2003 Geschrieben 16. November 2003 Ja Markus, das ist genau das, was die Franzosen dem Malibu-Piloten vorwerfen. Er flog übrigens mit seiner eigenen privaten, nicht kommerziell zugelassenen Maschine (keine Clubmaschine). Joachim, das weiss ich noch nicht. Werde den Piloten bei Gelegenheit fragen, wie er dieses Problem lösen soll. Vielleicht hast Du schon mit ihm gesprochen (Du kennst ihn doch auch persönlich?). Gruss Kari Zitieren
MarkusP210 Geschrieben 16. November 2003 Geschrieben 16. November 2003 Aber Karl: Laut dem Luftrecht gilt der Tatbestand der Cabotage nur dann als erfüllt, wenn der Flug gegen Entgelt durchgeführt wurde. Andernfalls kann sich der Pilot auf einen der Freiheitsgrade der Luft (weiss ich nicht mehr auswendig) berufen? Markus Zitieren
Karl Hunkeler Geschrieben 16. November 2003 Geschrieben 16. November 2003 Ja Markus, da sind sich offenbar nicht alle einig, was denn gegen Entgelt sei. Die Franzosen haben das jedenfalls anders gesehen. Auch die Deutschen sehen ja das Recht der ersten Freiheit (freier Überflug) nur für reinen Überflug, nicht hingegen im Zusammenhang mit Start und Landung. Generell gilt ja nur eine Mindesthöhe von 150m/500ft für Überflüge. Allerdings hat ja schon unser Bundesgericht diese Freiheiten zum Teil sehr restriktiv interpretiert (zB Sitterdorf, Beromünster). Es kommt offenbar eben immer auf den Standpunkt an, und da haben wir Piloten eben nicht immer denselben Horizont wie diejenigen, die am Boden bleiben müssen... Zitieren
oldchris Geschrieben 17. November 2003 Geschrieben 17. November 2003 Hallo Karl Herzlich willkommen im Forum. Auch ich freue mich über einen kompetenten und motivierten Teilnehmer und werde Deine Beiträge bestimmt mit Interesse lesen und immer wieder etwas dazu lernen. Freundliche Grüsse :) Zitieren
Philip Geschrieben 17. November 2003 Geschrieben 17. November 2003 Hoi Kari! Ich freue mich auch, meinen ehemaligen Fluglehrer hier im Forum wieder zu treffen! Nochmals willkommen! Noch kurz zum Überflug: Wir haben das ja kürzlich bereits hier im Forum besprochen. Bei den von Dir erwähnten Entscheiden ging es aber wie gesagt um eine ganz andere Frage - schau doch noch kurz hier rein: http://www.flightforum.ch/newforum/showthread.php?s=&postid=134514#post134514 (vierzehnter Beitrag auf der benannten Seite) Aber es stimmt natürlich schon, dass man sich mit der Definition der Entgeltlichkeit etwas in die Dornen gesetzt hat. Der Begriff ist per se ja auch leicht mit dem Begriff der Gewerbsmässigkeit zu verwechseln ... und dann hat man schon das Problem! In der Schweiz wenigstens mittlerweile keine grosse Diskussion mehr - dafür wird es jetzt mit den Überschneidungen mit der EU schwierig. Es warten noch spannende Neuigkeiten auf uns. Gruss, Philip Zitieren
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